Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Alle Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu Mieterstrom.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mieterstrom. Ob es um wirtschaftliche Vorteile, technische Abläufe, steuerliche Themen oder die Rolle von Lumitra geht – wir erklären Ihnen, wie unser Modell funktioniert, worauf Sie achten sollten und wie Sie mit wenig Aufwand von Solarstrom auf Ihrem Mehrfamilienhaus profitieren können.
Mieterstrom bedeutet, dass Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt vor Ort in einem Mehrfamilienhaus erzeugt und an die Mieter geliefert wird. Dadurch wird der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet, sondern direkt vom Dach in die Steckdose der Mieter. Das spart Netzentgelte, schont das Klima und bringt Vermietern sowie Mietern wirtschaftliche Vorteile.
- Zusätzliche Einnahmen durch Stromverkauf
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- Höhere Attraktivität für Mieter durch günstigeren Strom
- Nachhaltige Positionierung Ihres Objekts
- Keine technische oder rechtliche Belastung dank Lumitra-Rundumservice
Stellen Sie sich vor, Ihre Mieter beziehen Strom direkt vom eigenen Dach – und Sie verdienen daran, ohne Mehraufwand.
In vielen Fällen ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn der Strom ausschließlich aus einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Gebäude stammt und die Einnahmen unter bestimmten Schwellenwerten liegen. Seit 2023 profitieren Vermieter zudem von Steuererleichterungen für PV-Anlagen bis 30 kWp. Dennoch hängt die Gewerbepflicht vom Einzelfall ab. Unsere Partner aus der Steuerberatung prüfen Ihre Situation individuell und geben eine fundierte Empfehlung.
Die Teilnahme am Mieterstrom ist für Mieter in Wohngebäuden freiwillig. Sollte ein Mieter nicht teilnehmen, wird dieser weiterhin vom Grundversorger beliefert. Bei einem Mieterwechsel muss die Abrechnungssoftware mit den neuen Mieterdaten gepflegt werden – sie übernimmt daraufhin automatisch die rechtskonforme Abwicklung von An- und Abmeldung sowie die Abrechnung.
Im gewerblichen Bereich (z. B. bei Büros oder Geschäftseinheiten) ist es möglich, dass Mieter vertraglich an den Mieterstrom gebunden werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Vermieter eine einheitliche Energielösung für das gesamte Objekt umsetzen möchte.
Grundsätzlich lohnt sich Mieterstrom ab etwa 6 Wohnparteien bzw. ab ca. 20 kWp Anlagengröße. Seit dem EEG 2023 sind Anlagen bis 1.000 kWp förderfähig – Lumitra plant die passende Anlagengröße individuell für Ihr Objekt.
Sie haben die Wahl:
- Beim Kaufmodell sind Sie als Eigentümer Betreiber, Lumitra unterstützt Sie technisch & administrativ.
- Beim Pachtmodell betreibt Lumitra die Anlage für Sie – Sie erhalten eine feste Pachtzahlung und haben keinen Aufwand.
Im Kaufmodell sind die Investitionen abhängig von Anlagengröße und baulichen Gegebenheiten. Im Pachtmodell entstehen für Sie keine Investitionskosten – Lumitra finanziert die Anlage und betreibt sie im eigenen Namen.
Ja – Mieterstromanlagen können grundsätzlich IAB-fähig sein, wenn sie im Rahmen eines gewerblichen Betriebs angeschafft werden und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei u. a., wer Betreiber der Anlage ist (Eigentümer oder LUMITRA im Pachtmodell) und wie die Anlage bilanziell zugeordnet wird.
Da die IAB-Fähigkeit immer von der konkreten Struktur (Eigentümermodell vs. Pachtmodell, Betriebsform, Nutzung, steuerliche Einordnung) abhängt, empfehlen wir eine kurze Abstimmung mit dem Steuerberater – auf Wunsch auch über unsere Partner.
Mieterstrom kann für Eigentümer steuerlich sehr attraktiv sein – je nach Projektstruktur kommen mehrere Steuerbegünstigungen in Frage. Dazu zählen insbesondere:
- 0 % Einkommensteuer auf PV-Erträge (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Anlagengröße und Gebäudeart)
- Umsatzsteuer-Vorteile (z. B. 0 % Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Komponenten in vielen Fällen)
- Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) bei gewerblicher Einordnung
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Welche Vorteile im konkreten Projekt greifen, hängt stark davon ab, wer Betreiber ist (Eigentümermodell oder Pachtmodell) und wie das Projekt steuerlich eingeordnet wird.
LUMITRA unterstützt hier gemeinsam mit spezialisierten Steuerpartnern bei der optimalen Struktur.