Mieterstrom hat drei Einnahmequellen: Direktverkauf an Mieter (24–28 ct/kWh), staatlicher Mieterstromzuschlag (1,59–2,54 ct/kWh je nach Anlagengröße, 20 Jahre) und Einspeisevergütung für Überschüsse (7,78 / 6,73 / 5,50 ct/kWh Teileinspeisung je nach Anlagengröße, Bundesnetzagentur Feb–Jul 2026) Die Bruttomarge je direkt verkaufter kWh liegt bei 12–18 ct — weil kapitalseitige Gestehungskosten bei ca. 6–8 ct liegen und Verkaufspreise bei 24–28 ct