- Kommunen kontrollieren etwa zwei Drittel der öffentlichen Flächen und sitzen damit auf einem der größten ungenutzten PV-Potenziale der Energiewende (PD Beratungsgesellschaft, 2025)
- Im Contracting-Modell ist die Gemeinde nicht selbst Stromlieferant — die BgA-Problematik (Betrieb gewerblicher Art) entsteht damit gar nicht erst, weil Lumitra die Betreiberrolle vollständig übernimmt
- Vergaberechtlich ist die Direktvergabe bis 25.000 EUR netto möglich (§ 105 GWB); im Contracting-Modell schließt die Kommune einen Nutzungs-, keinen Beschaffungsvertrag — andere Schwellen als bei klassischen Bauvergaben
- Förderlandschaft 2026: KfW 270 mit bis zu 100 % der Investitionskosten, Mieterstromzuschlag 2,54/2,36/—/1,29 ct/kWh (≤10/≤40/≤100/≤1.000 kWp), Teileinspeisung 7,78/6,73/5,50 ct/kWh sowie 0 % USt auf PV nach § 12 Abs. 3 UStG
- Die kommunale Wärmeplanung ist seit 1. Januar 2024 für alle Gemeinden verpflichtend — PV mit Mieterstrom auf kommunalen Wohngebäuden ist die strategisch kohärente Antwort auf Klimaschutz-, Energie- und Sozialziele
- Lumitra liefert in 7 Werktagen eine kostenlose Machbarkeitsprüfung mit entscheidungsreifer Beschlussvorlage für den Gemeinderat — als regionaler Meisterbetrieb mit zertifiziertem Messstellenbetreiber-Partner-Status und permanenten Energierechtskanzlei-Partner
Kommunen tragen überproportionale Verantwortung — und nutzen ihre Möglichkeiten kaum
Kommunen in Deutschland stehen vor einer historisch einmaligen Aufgabe: Sie müssen ihre eigenen Gebäudebestände dekarbonisieren, Klimaschutzkonzepte umsetzen, kommunale Wärmeplanung abliefern — und das alles mit Verwaltungen, die chronisch unterbesetzt sind und Haushalte, die unter wachsendem Druck stehen.
Gleichzeitig sitzen dieselben Kommunen auf einem der größten ungenutzten Potenziale der Energiewende: ihren eigenen Dächern.
Gebäude in Deutschland verursachen rund 40 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen. Die öffentliche Hand — und damit vor allem die Kommunen — kontrolliert etwa zwei Drittel der öffentlichen Flächen (PD Beratungsgesellschaft der öffentlichen Hand, 2025). Wenn die Energiewende in Deutschland gelingen soll, müssen Kommunen nicht Zuschauer sein. Sie müssen Vorreiter sein.
Mieterstrom auf kommunalen Wohngebäuden ist dabei keine abstrakte Zukunftsvision. Es ist ein verfügbares, wirtschaftliches Werkzeug — das die meisten Kommunen noch nicht einsetzen.
Dieser Artikel erklärt, warum Kommunen das größte Einzelpotenzial für Mieterstrom haben, welche Förderprogramme existieren, wie der Entscheidungsprozess abläuft, und wie Lumitra Kommunen dabei unterstützt, diesen Weg zu gehen — ohne Mehrbelastung für die Verwaltung.
Warum Kommunen das größte Einzelpotenzial haben
Bei der Erschließung von Mieterstrom-Potenzialen denkt die Branche zuerst an private Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften. Kommunen werden oft übersehen. Das ist ein Fehler.
Allein in Bayern und Baden-Württemberg gibt es über 3.100 Gemeinden und Städte (Statistik Bayern, 2026; Statistik-BW, 2025). Größere Kommunen — also Städte ab etwa 20.000 Einwohnern — verfügen typischerweise über kommunale Wohnungsbestände: Sozialwohnungen, Mehrgenerationenhäuser, kommunale Mietobjekte. In diesen Beständen liegt das direkte Mieterstrom-Potenzial.
Hinzu kommen die kommunalen Eigenliegenschaften: Schulen, Rathäuser, Kindergärten, Sporthallen, Bauhöfe. Hier ist kein Mieterstrom möglich — wohl aber Photovoltaik mit Eigenverbrauch und Einspeisung. Diese Gebäude sind ein wichtiger erster Schritt: Sie schaffen Erfahrung, Referenzen und Vertrauen — und sind der Einstieg für spätere Mieterstrom-Projekte auf kommunalen Wohngebäuden.
Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg allein rund 300 gemeinwohlorientierte Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die zusammen etwa 450.000 Wohnungen verwalten — jede achte Wohnung im Land (vbw Baden-Württemberg, 2025). Diese Gesellschaften sind keine Kommunen im engen Sinne, aber sie sind kommunal geprägt, handeln nach ähnlichen Logiken und profitieren von denselben Förderinstrumenten.
Bayerische Kommunen liegen im Ländervergleich bei den Pro-Kopf-Bauinvestitionen regelmäßig an der Spitze (Statistisches Bundesamt, Kommunalfinanzen). Die grundsätzliche Investitionsfähigkeit ist damit gegeben — sofern die Strukturen passen.
Die BgA-Thematik: Warum Kommunen bisher zögern — und wie Contracting das löst
Ein zentraler Stolperstein für kommunales Engagement im Mieterstrom-Bereich ist die steuerrechtliche Einordnung. Wenn eine Gemeinde direkt Strom an ihre Mieter verkauft, entstehen schnell Fragen rund um den Betrieb gewerblicher Art (BgA): Muss die Gemeinde Körperschaftsteuer zahlen? Braucht es eine eigene Gewerbeanmeldung? Entstehen umsatzsteuerliche Verpflichtungen?
Diese Fragen sind berechtigt und verdienen eine klare Antwort.
Im Contracting-Modell, das Lumitra für kommunale Projekte einsetzt, übernimmt Lumitra die Betreiberrolle vollständig. Die Gemeinde stellt die Dachfläche zur Verfügung und erhält eine vertraglich vereinbarte Dachpacht sowie Beteiligung an den Mieterstromerlösen — aber sie ist nicht selbst Stromlieferant. Sie verkauft keinen Strom. Sie tritt nicht als Energieversorgungsunternehmen auf.
Das bedeutet: Die BgA-Problematik entsteht im Contracting-Modell gar nicht erst. Lumitras permanenter Partner aus spezialisierter Energierechtskanzlei und Mieterstrom-Steuerberatung stellt sicher, dass die Vertragsstruktur für jeden kommunalen Einzelfall rechtssicher gestaltet ist — das gehört zur Standardleistung.
Das IW Köln hat in seiner Analyse zum Mieterstrom-Potenzial (2024) das bundesweite technische Potenzial auf rund 1,9 Millionen geeignete Mehrfamilienhäuser mit 14,3 Millionen Haushalten beziffert. Im Folgeupdate aus dem Ariadne-Projekt (2025) wird eine Spanne bis 2,1 Millionen geeignete MFH genannt. In beiden Studien werden institutionelle und kommunale Eigentümer als die Gruppe mit dem größten systematischen Umsetzungsrückstand identifiziert. Contracting-Modelle senken die regulatorischen Hürden für diese Eigentümergruppen substanziell.
Vergabeprozess: Was Kommunen wissen müssen
Der Vergabeprozess ist für viele Kämmerer der entscheidende Hemmschuh. Die Sorge: Jede Investition muss ausgeschrieben werden — das kostet Zeit, Aufwand und Personalressourcen, die in kleinen und mittleren Verwaltungen einfach nicht vorhanden sind.
Die rechtliche Realität ist differenzierter.
Kommunen müssen Aufträge ab einem geschätzten Netto-Vertragswert von 25.000 Euro öffentlich ausschreiben (§105 GWB; Vergabegrundsätze Bayern/BW). Darunter ist eine Direktvergabe möglich — kein Ausschreibungsverfahren, kein langer Genehmigungsprozess.
Im Contracting-Modell ist die Ausgangslage für Kommunen besonders vorteilhaft: Lumitra investiert selbst in die Anlage. Die Gemeinde trägt keine Investitionskosten — und schließt keinen Beschaffungsvertrag über Sachmittel, sondern einen Dienstleistungs- und Nutzungsvertrag (Dachpachtvertrag). Diese Vertragsform unterliegt anderen vergaberechtlichen Schwellen als klassische Bauvergaben.
Für die meisten kommunalen Mieterstrom-Erstprojekte bedeutet das in der Praxis: Die Vergaberechtliche Hürde ist entweder nicht relevant (Contracting-Vertrag unter Schwellenwert) oder kann durch eine strukturierte Angebotseinholung rechtssicher überbrückt werden. Lumitra unterstützt Kommunen dabei, die richtige Vertragsstruktur zu wählen — einschließlich der erforderlichen Beschlussvorlagen für den Gemeinderat.
Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern
In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.
Erstgespräch anfragen →Förderprogramme für kommunale Mieterstrom-Projekte
Kommunen können bei Mieterstrom-Projekten eine Reihe von Förderprogrammen kombinieren. Die folgende Übersicht zeigt den Stand für 2026:
Bundesebene
KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard): Zinsgünstige Kredite für die Anschaffung, Planung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern — auch auf Mehrfamilienhäusern und kommunalen Gebäuden. Deckung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Im Contracting-Modell trägt Lumitra die Investition selbst; der KfW-Kredit kommt bei der Eigentümer-Variante zur Anwendung.
EEG-Mieterstromzuschlag: Für jede Kilowattstunde direkt im Gebäude verbrauchten Solarstroms erhält der Betreiber einen gesetzlich definierten Zuschlag. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.02.2026 bis 31.07.2026 liegt er bei 2,54 ct/kWh (bis 10 kWp), 2,36 ct/kWh (bis 40 kWp) und 1,29 ct/kWh (bis 1.000 kWp) (Bundesnetzagentur, 2026). Der Zuschlag ist über 20 Jahre gesetzlich gesichert ab dem Tag der Inbetriebnahme.
EEG-Einspeisevergütung: Für nicht direkt verbrauchten Überschussstrom zahlt der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Für Inbetriebnahmen von Februar bis Juli 2026 gelten bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp), 6,73 ct/kWh (bis 40 kWp) und 5,50 ct/kWh (bis 100 kWp) (Bundesnetzagentur, 2026). Diese Vergütung gilt über 20 Jahre.
0-Prozent-Mehrwertsteuer auf PV: Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer (§12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp wird die Gebäudenutzung nicht geprüft (Vereinfachungsregel); auch größere Anlagen auf geeigneten Gebäuden profitieren ohne feste Obergrenze.
Landesebene Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter bei der Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen: 24 Prozent der BW-Gemeinden haben die kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen, weitere 37 Prozent haben den Prozess gestartet (ZfK, 2025). Das Land fördert über das Programm "Wohnen mit Zukunft" (L-Bank) zinsgünstige Darlehen für PV-Anschaffungen. Kommunale Gebäude können ergänzend über die Kommunalrichtlinie des Bundes (BMU) Zuschüsse für Klimaschutzmaßnahmen erhalten.
Bayerische Landesebene
Das bayerische 10.000-Häuser-Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen (Energieatlas Bayern). Ein landesweites Nachfolgeprogramm für PV oder Mieterstrom existiert Stand 2026 nicht. Kommunen in Bayern können jedoch über KfW 270, die steuerlichen Instrumente (soweit anwendbar) und — bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften — über das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) Vorhaben fördern.
Regionale kommunale Förderprogramme variieren stark. Kommunen wie Augsburg, Erlangen, Fürth, München, Regensburg, Ulm oder Würzburg verfügen über eigenständige Zuschüsse — Würzburg etwa mit einem Grundzuschuss von 2.000 EUR plus 150 EUR/kWp. Für das Allgäu gilt: Konkrete lokale Förderprogramme vor Projektbeginn direkt bei den Landkreisen und Gemeinden anfragen.
Portfolio-Ansatz: Mehrere Liegenschaften kombinieren
Eine Option, die Kommunen mit mehreren geeigneten Gebäuden nutzen können: Ein Portfolio-Ansatz, bei dem mehrere Liegenschaften gemeinsam in einem Vertrag erschlossen werden. Lumitra kann dabei die Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage optimieren, Kosten durch Skaleneffekte senken und die Förderstrategie für das gesamte Portfolio entwickeln. Ab etwa fünf Liegenschaften sind Kostenreduktionen von 15 bis 25 Prozent gegenüber Einzelprojekten erreichbar (Lumitra-Projektdaten).
Beschlussvorlage für den Gemeinderat: Was enthalten sein muss
Ein häufiges Hindernis ist nicht der politische Wille, sondern das fehlende Handwerkszeug für die Entscheidung: Wie bringt man das Thema Mieterstrom überhaupt in den Gemeinderat? Was muss in einer Beschlussvorlage stehen?
Eine rechtssichere und entscheidungsreife Vorlage für den Gemeinderat enthält in der Regel:
Sachverhalt: Kurze Darstellung des geplanten Projekts — Gebäude, Anlagengröße, Betreibermodell (Contracting durch Lumitra oder Eigeninvestition der Kommune).
Wirtschaftlichkeit: Best/Mid/Worst-Case-Szenarien für die kommunale Gesamtbilanz — Einnahmen aus Dachpacht und Beteiligung, eingesparte CO2-Emissionen, Amortisationszeiten. Diese Zahlen liefert Lumitra im Rahmen der Machbarkeitsprüfung.
Rechtliche Einordnung: Kurzdarstellung warum das Contracting-Modell keine BgA-Problematik auslöst, einschließlich Hinweis auf die Rechtsauffassung des Partnernetzwerks.
Vergaberechtliche Einordnung: Erläuterung warum die gewählte Vertragsstruktur unter den relevanten Schwellenwerten liegt oder wie die Ausschreibung strukturiert wird.
Fördermittelüberblick: Welche Förderungen das Projekt nutzt und welche wirtschaftliche Gesamtwirkung entsteht.
Beschlussempfehlung: Klarer Antrag an den Gemeinderat — in der Regel: Beauftragung der Verwaltung, einen Kooperationsvertrag mit Lumitra zu verhandeln und abzuschließen.
Lumitra erstellt diese Unterlagen als Teil der 7-tägigen Machbarkeitsprüfung — ohne Kosten für die Kommune und ohne Vergabepflicht für diese Prüfungsphase.
Personalmangel: Das Hauptproblem — und warum es kein Argument gegen Mieterstrom ist
Der häufigste Einwand von kommunalen Entscheidungsträgern ist nicht finanzieller oder rechtlicher Natur. Es ist personeller:
"Wir haben das Thema erkannt. Aber wir haben niemanden, der das betreut."
Das ist nachvollziehbar. Kleine und mittlere Kommunen in Bayern verfügen über Verwaltungen von 3 bis 50 Mitarbeitern — Generalisten, die Dutzende Aufgabenbereiche gleichzeitig bearbeiten. Ein Klimaschutzmanager in Vollzeit ist in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oft Fehlanzeige (Studie dena, 2025).
Das Contracting-Modell ist explizit als Antwort auf dieses Problem konstruiert. Die Gemeinde trifft eine Entscheidung — und Lumitra übernimmt danach alles:
- Planung und Dimensionierung der Anlage
- Genehmigungen und Meldungen beim Netzbetreiber
- Installation durch eigene Elektrofachkräfte (Meisterbetrieb, 20 Jahre Erfahrung)
- Messstellenbetrieb und Smart-Meter-Gateway-Verwaltung
- Abrechnung direkt mit den Mietern — ohne Umweg über die Kommunalverwaltung
- Laufende Wartung und Monitoring
- Steuerliche und rechtliche Dokumentation über Netzwerk
Der Aufwand für die Gemeinde nach dem Beschluss: Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein monatlicher Überblick über die Ergebnisse.
Praxisbeispiele aus Süddeutschland
Lörrach (Baden-Württemberg): Die Stadt setzt seit mehreren Jahren Strombilanzkreismodelle für kommunale Gebäude ein und hat damit Netzentgelte substanziell reduziert. Das Modell zeigt, dass Kommunen ohne große technische Eigenentwicklung von professionellen Partnern profitieren können (SFV Stellungnahme, 2025).
Main-Taunus-Kreis: Skalierbare Modelle mit externen Dienstleistern — teils über klassischen Mieterstrom nach §42a EnWG, teils über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach §42b EnWG — demonstrieren, wie kommunale und halbkommunale Strukturen Mieterstrom systematisch erschließen können, ohne eigene Betreiberinfrastruktur aufzubauen.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften Bayern: Zum 1. Januar 2024 fusionierten GWG und GEWOFAG zur Münchner Wohnen — eine der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands. Solche konsolidierten Strukturen ermöglichen Portfolio-Ansätze mit hoher Wirtschaftlichkeit (Stadt München FDB 2025).
Für das Allgäu gilt: Lumitra ist Partner des Bündnis Klimaneutrales Allgäu und der EZA (Energie-Zentrum Allgäu). Ein erstes kommunales Referenzprojekt in der Region ist in Planung — mit dem Ziel, als Leuchtturmprojekt für weitere Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg zu dienen.
Schreiben Sie uns direkt
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen zurück.
Der Entscheidungsprozess nach Gemeindegröße
Nicht alle Kommunen entscheiden gleich. Die folgende Übersicht zeigt, was Bürgermeister und Verwaltungen je nach Gemeindegröße erwarten können:
Kleine Gemeinden unter 5.000 Einwohnern: In diesen Gemeinden gibt es typischerweise keine kommunalen Wohngebäude — Mieterstrom im engeren Sinne ist hier nicht anwendbar. Was möglich ist: PV auf Schule, Rathaus oder Kindergarten mit Eigenverbrauch und Einspeisung. Entscheidungsdauer: 2 bis 6 Wochen, ein Gemeinderat entscheidet. Einstieg: Direktgespräch mit dem Bürgermeister.
Mittlere Städte 5.000 bis 20.000 Einwohnern: Manchmal gibt es einzelne kommunale Mietwohnungen. Klimaschutzmanager (wenn vorhanden) ist der ideale Einstiegspunkt. Entscheidungsdauer: 2 bis 4 Monate. Für Mieterstrom gilt: Wirtschaftlichkeitsrechnung für das konkrete Objekt ist ausschlaggebend.
Größere Städte 20.000 bis 50.000 Einwohnern (z.B. Kaufbeuren, Memmingen): Professionelle Verwaltung, eigene Ämter, kommunale Wohnungsbaugesellschaft möglicherweise vorhanden. Formelle Präsentation beim zuständigen Dezernat oder direkt bei der Wohnungsbaugesellschaft. Entscheidungsdauer: 4 bis 12 Monate.
Kreisfreie Städte über 50.000 Einwohnern (z.B. Kempten): Oberbürgermeister mit Dezernaten, kommunale WBG (z.B. Sozialbau Kempten). Verwaltungsvorlage plus Ausschusspräsentation. Entscheidungsdauer: 6 bis 18 Monate. Höchstes Potenzial, längster Weg.
Die 5 größten Blockaden bei Kommunen — und die Antworten
Blockade 1: "Wir haben kein Budget."
Das Contracting-Modell erfordert null Investition der Kommune. Lumitra finanziert die Anlage selbst. Die Gemeinde erhält Einnahmen — keine Ausgaben.
Blockade 2: "Wir müssten das ausschreiben."
Im Contracting-Modell schließt die Gemeinde keinen Beschaffungsvertrag über Sachmittel, sondern einen Nutzungsvertrag. Die relevanten Schwellenwerte liegen anders als bei Bauaufträgen. Lumitras Rechtsnetzwerk begleitet die Vertragsgestaltung.
Blockade 3: "Wir kennen uns damit nicht aus."
Genau deshalb arbeitet die Gemeinde mit einem Komplettanbieter. Lumitra übernimmt Planung, Installation, Messstellenbetrieb, Abrechnung und laufenden Betrieb. Die Verwaltung muss keine Mieterstrom-Expertise aufbauen.
Blockade 4: "Das ist steuerlich zu kompliziert (BgA)."
Im Contracting-Modell ist die Gemeinde nicht Betreiber und nicht Stromlieferant. BgA-Fragen entstehen nicht. Die steuerliche Einordnung dokumentiert Lumitras Steuerberater-Partner im Projektrahmen.
Blockade 5: "Unsere Gebäude sind zu alt."
Mieterstrom und PV-Eigenverbrauch funktionieren auf jedem Gebäude mit geeignetem Dach — unabhängig vom Baujahr. Lumitra prüft die technische Eignung kostenlos.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann eine kleine Gemeinde ohne kommunale Wohngebäude von Mieterstrom profitieren?
Direkt aus dem Mieterstrom-Modell (Strom an Mieter verkaufen) profitiert eine Gemeinde nur, wenn sie Mieter in eigenen Wohngebäuden hat. Ohne kommunale Wohnungen ist PV auf öffentlichen Gebäuden (Eigenverbrauch + Einspeisung) die relevante Lösung. Das ist kein Mieterstrom im rechtlichen Sinne, aber wirtschaftlich ebenfalls attraktiv und für Lumitra ein selbstverständliches Angebot.
Muss der Gemeinderat bei jedem Mieterstrom-Projekt zustimmen?
Bei Investitionssummen ab ca. 50.000 bis 250.000 Euro (je nach kommunaler Satzung) ist Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Im Contracting-Modell liegt die Investition bei Lumitra — nicht bei der Gemeinde. Ein Beschluss über den Abschluss des Kooperationsvertrags ist aber in jedem Fall empfehlenswert und von Lumitra vorbereitet.
Wie lange dauert ein kommunales Mieterstrom-Projekt von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme?
Für kleinere Projekte rechnen wir mit 4 bis 9 Monaten: Machbarkeitsprüfung (7 Werktage), Vertragsverhandlung und Gemeinderat (1–3 Monate), Genehmigung Netzbetreiber (4–8 Wochen), Installation (2–4 Wochen), Inbetriebnahme. Die zeitlich größte Variable ist der kommunale Entscheidungsprozess.
Was passiert, wenn die Gemeinde das Gebäude verkauft oder umwidmet?
Contracting-Verträge enthalten Regelungen für solche Fälle. Typischerweise tritt der neue Eigentümer in den Vertrag ein, oder es gibt klar geregelte Auflösungsszenarien. Das ist ein Standardpunkt der Vertragsverhandlung — keine ungelöste Unsicherheit.
Können Kommunen Mieterstrom mit Ladeinfrastruktur kombinieren?
Ja. PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden lassen sich mit Ladepunkten für kommunale Fahrzeuge oder öffentliche E-Ladeinfrastruktur kombinieren. Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) und die kommunalen Klimaschutzkonzepte schaffen hier zunehmend Synergien. Lumitra bespricht diese Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen der Machbarkeitsprüfung.
Gibt es Beispiele aus dem Allgäu?
Lumitra ist als regionaler Meisterbetrieb mit 20 Jahren Erfahrung im Allgäu verankert und Partner des Bündnis Klimaneutrales Allgäu sowie der EZA. Aktuelle kommunale Referenzprojekte aus der Region werden auf der Website veröffentlicht, sobald die Projekte abgeschlossen sind.
Was Lumitra für Kommunen leistet
Lumitra ist kein Energieversorger aus einer fernen Großstadt. Lumitra ist ein regionaler Meisterbetrieb aus dem Allgäu mit 20 Jahren Erfahrung in der Elektrotechnik und Energieversorgung, zertifiziertem Messstellenbetreiber-Partner, eigenem Softwaresystem für Mieterstrom-Abrechnung sowie einem festen Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Für Kommunen bedeutet das konkret:
- Machbarkeitsprüfung: Lumitra prüft die Gebäude der Gemeinde und liefert in 7 Werktagen eine erste Einschätzung zu technischer Eignung und verfügbaren Fördermitteln. Belastbare Wirtschaftlichkeit (Best/Mid/Worst Case) entsteht in Phase 3 (Konzeptplanung). Kostenlos, ohne Beauftragungspflicht.
- Beschlussvorlage: Lumitra erstellt eine entscheidungsreife Vorlage für den Gemeinderat — inklusive rechtlicher und steuerlicher Einordnung.
- Full-Service-Betrieb: Nach dem Beschluss übernimmt Lumitra die gesamte Umsetzung und den laufenden Betrieb. Die Gemeinde hat einen Ansprechpartner und eine monatliche Abrechnung.
- Regionaler Partner: Lumitra kennt die Netzbetreiber, die Genehmigungsbehörden und die politischen Strukturen im Allgäu und in Südbayern.
Der erste Schritt ist eine unverbindliche Anfrage — per E-Mail oder Telefon, ohne Formular, ohne Warteschlange.
Wir prüfen Ihr Objekt kostenlos
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Rendite, Aufwand und Zeitplan — von einem Meisterbetrieb mit eigener Software sowie Energierechts- und Steuerberater-Partnern.
Kostenfreien Objekt-Check starten →Kommunale Wärmeplanung als strategisches Fundament
Die kommunale Wärmeplanung ist seit Anfang 2024 für alle deutschen Kommunen verpflichtend — für Städte über 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026, für alle übrigen Kommunen bis 2028 (Wärmeplanungsgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2024). Baden-Württemberg hat diese Pflicht als bundesweiter Vorreiter schon früher eingeführt: Dort haben bereits 24 Prozent der Gemeinden die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 37 Prozent haben den Prozess gestartet (ZfK, 2025).
Die Wärmeplanung ist für Mieterstrom-Projekte keine Vorbedingung — aber eine strategische Klammer. Kommunen, die ihre Wärmeplanung ernsthaft angehen, stellen dabei fest, dass die Dekarbonisierung des eigenen Gebäudebestands ein zentrales Handlungsfeld ist. Wärmepumpen auf kommunalen Gebäuden brauchen Strom. PV auf dem Dach liefert ihn. Mieterstrom auf kommunalen Wohngebäuden reduziert die Heiznebenkosten der Mieter, wenn Wärmepumpe und PV kombiniert werden.
Das ergibt eine strategisch kohärente Lösung, die Kommunen ihren Bürgern gegenüber kommunizieren können: Günstigere Wärme und günstigerer Strom aus der gleichen lokalen Quelle. Kein Import von Energie aus fernen Kraftwerken. Regionale Wertschöpfung.
Lumitra berät Kommunen dabei, wie PV und Mieterstrom in den Kontext der kommunalen Wärmeplanung eingebettet werden können — nicht als Einzelprojekt, sondern als Teil eines integrierten kommunalen Energiekonzepts.
Mieterstrom und die kommunale Klimaschutzverpflichtung: Was das Gesetz fordert
Das Klimaschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass Deutschland bis 2030 seine Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert — bis 2045 muss Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden (Umweltbundesamt, 2024). Das sind Bundesvorgaben — aber die operative Umsetzung erfolgt vor Ort, in den Kommunen.
Baden-Württemberg verpflichtet im Klimagesetz alle Gemeinden, Städte und Landkreise zur jährlichen Erfassung ihrer Energieverbräuche in einer elektronischen Datenbank (Klimagesetz BW). Diese Pflicht ist kein Selbstzweck: Sie erzwingt eine Auseinandersetzung damit, wie viel Energie kommunale Gebäude verbrauchen — und welche Maßnahmen die Verbräuche senken.
PV auf kommunalen Gebäuden erfüllt gleich mehrere dieser Pflichten gleichzeitig: Sie senkt den Netto-Energieverbrauch, verbessert den Energieausweis der betroffenen Gebäude und liefert messbare CO2-Reduktionsdaten für den Energiebericht. Wer Mieterstrom dazu nimmt, liefert auch noch eine senkende Wirkung auf die Energiekosten der kommunalen Mieter — was soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stärke kombiniert.
Für Bürgermeister, die gegenüber ihren Gemeinderäten und Bürgern rechenschaftspflichtig sind, ist das ein mehrfacher Gewinn: Klimaschutz, Haushaltsentlastung und ein sichtbares Vorzeigeprojekt in einem einzigen Beschluss.
Was ein kommunales Mieterstrom-Projekt wirtschaftlich bringt: Konkrete Zahlen
Abstrakte Aussagen zu Rendite und Wirtschaftlichkeit helfen Kämmern und Bürgermeistern nicht bei ihrer Entscheidung. Deshalb ein konkretes Beispiel für ein typisches kommunales Wohngebäude im Allgäu:
Ausgangssituation: Kommunales Sozialwohnungsgebäude mit 12 Wohneinheiten, Baujahr 1975, Satteldach Südausrichtung, 200 qm geeignete Dachfläche. Kommunale Wohnungsbaugesellschaft als Träger.
PV-Anlage: 35 kWp installierte Leistung. Jahresertrag bei 1.200 kWh/kWp: ca. 42.000 kWh.
Mieterstromnutzung: Schätzung 60 Prozent Direktverbrauch = 25.200 kWh/Jahr durch Mieter. Mieterstrompreis: maximal 90 % des lokalen Grundversorgungstarifs (gesetzliche Obergrenze nach §42a EnWG); im Beispiel angenommen 26 ct/kWh. Einspeisevergütung für den Überschuss von 16.800 kWh × 5,50 ct/kWh (Teileinspeisung, >10 bis 40 kWp): ca. 924 EUR/Jahr.
Erlöse für die Wohnungsbaugesellschaft im Contracting-Modell:
- Jährliche Dachpacht: ca. 2.500–3.500 EUR
- Erlösbeteiligung durch Lumitra: vertraglich vereinbart
- Keine Investitionskosten
Erlöse im Eigenmodell (vereinfachte Bruttobetrachtung vor Betriebs- und Kapitalkosten):
- Mieterstrom-Einnahmen: 25.200 kWh × 26 ct = 6.552 EUR/Jahr
- Einspeisevergütung: 924 EUR/Jahr
- Mieterstromzuschlag (25.200 kWh × 2,36 ct für Anlagen bis 40 kWp): ca. 595 EUR/Jahr
- Bruttoertrag: ca. 8.071 EUR/Jahr
- Investition (35 kWp × 1.350 EUR/kWp, 0 % USt nach §12 Abs. 3 UStG): ca. 47.250 EUR
- Vereinfachte Payback-Rechnung (ohne Kapital-, Wartungs- und Betriebskosten): rund 6 Jahre
- Interne Verzinsung über 20 Jahre nach Abzug laufender Kosten: im Lumitra-Referenzrahmen typischerweise zwischen rund 10 und 22 % IRR (Worst-Case 6,6 %), abhängig von Teilnahmequote, Strompreispfad und Finanzierungsstruktur
Alle Zahlen sind illustrative Beispiele, keine Garantien. Eine IRR-Berechnung für das konkrete Objekt — inklusive Wartungs-, Mess- und Abrechnungskosten, Finanzierung und Inflation — liefert Lumitras Machbarkeitsprüfung.
Diese Rechnung zeigt: Für kommunale Wohngebäude in Süddeutschland ist Mieterstrom ein wirtschaftlich überzeugendes Instrument — wenn der richtige Partner die Umsetzung übernimmt und die Wirtschaftlichkeit nach Vollkosten seriös gerechnet wird.
Jetzt Machbarkeitsprüfung anfragen
Kommunen, die wissen wollen ob ihre Gebäude für Mieterstrom oder PV geeignet sind, erhalten von Lumitra innerhalb von 7 Werktagen eine kostenlose Machbarkeitsprüfung: technische Eignung, wirtschaftliche Projektion und verfügbare Fördermittel.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Mieterstrom für Kommunen sowie im Artikel Wie Mieterstrom funktioniert.
Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern
In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.
Erstgespräch anfragen →Quellen
| Behauptung | Quelle | Jahr |
|---|---|---|
| Gebäude verursachen ~40 % der deutschen THG-Emissionen | Umweltbundesamt | 2024 |
| Öffentliche Hand kontrolliert wesentliche Teile des Immobilienbestands | PD Beratungsgesellschaft der öffentlichen Hand | 2025 |
| BW: ~300 gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, ~450.000 Wohnungen | vbw Baden-Württemberg | 2025 |
| 24 % BW-Kommunen haben Wärmeplanung abgeschlossen | ZfK: Wärmepläne Bundesvergleich | 2025 |
| Bundesweites Mieterstrom-Potenzial ca. 1,9 Mio. geeignete MFH / 14,3 Mio. Haushalte | IW Köln (Breddermann/Henger) | 2024 |
| Folgeupdate: bis 2,1 Mio. geeignete MFH | Ariadne / IW Köln | 2025 |
| Bayern 10.000-Häuser-Programm eingestellt | Energieatlas Bayern | 24.04.2022 |
| Vergaberecht: Direktvergabe bis 25.000 EUR netto | §105 GWB; bayerische und BW-Vergabegrundsätze | Aktuell |
| Kommunale Wärmeplanung Pflicht: >100k EW bis 30.06.2026, alle bis 2028 | Wärmeplanungsgesetz Bund (01.01.2024) | 2024 |
| Mieterstromzuschlag 2,54 / 2,36 / 1,29 ct/kWh (≤10 / ≤40 / ≤1.000 kWp) (Feb–Jul 2026) | Bundesnetzagentur | 2026 |
| Einspeisevergütung 7,78 / 6,73 / 5,50 ct/kWh (Teileinspeisung, Feb–Jul 2026) | Bundesnetzagentur | 2026 |
| KfW 270 bis 100 % der förderfähigen Kosten | KfW-Programmbeschreibung | 2026 |
| 0 % USt auf PV-Lieferung und -Installation auf Wohngebäuden (Vereinfachungsregel bis 30 kWp) | §12 Abs. 3 UStG | seit 2023 |
| Klimaschutzgesetz BW: PV-Pflicht Neubau ab 01.05.2022 | Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg | 2022 |
| Fusion GWG + GEWOFAG zu Münchner Wohnen | Stadt München: Finanzdaten | 2024 |
| Kommunale Zuschussprogramme Bayern (u. a. Augsburg, München, Würzburg) | Städtische Förderprogramme | 2026 |
Passende Themenseiten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderwerte, Gesetze und Marktdaten können sich ändern. Genannte Renditen sind Beispiel- bzw. Erfahrungswerte und keine Zusicherung — die Ergebnisse hängen vom konkreten Objekt ab. Für Ihr Vorhaben: kostenlose Ersteinschätzung.