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Mieterstrom für Kommunen: rechtssicher, sozialverträglich, klimawirksam

Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrwachen, kommunaler Wohnbau — Lumitra übernimmt alles. Von der BgA-Prüfung über die Vergabe-Unterstützung bis zum Dauerbetrieb. Ein Ansprechpartner. Ein Meisterbetrieb. Aus dem Allgäu.

Öffentliches Gebäude mit Solar-PV — Lumitra-Mieterstrom
Lumitra realisiert Mieterstrom auf kommunalen Liegenschaften — von der Schule bis zum Verwaltungsgebäude.
Was Lumitra ausmacht
Komplettanbieter aus einer Hand
  • Planung, Montage, Messstellenbetrieb und Abrechnung — alles intern via Lumitra & Partner
  • Zertifizierter wMSB-Partner — Smart Meter werden direkt von uns gesetzt
  • 100 % Rechtssicherheit: Energierechtskanzlei und spezialisierte Steuerberatung als Partner
  • Lumitra übernimmt ebenfalls Abrechnung. Keine anstrengende Bürokratie.
  • Lumitra prüft immer mögliche Förderungen
Für Kommunen und kommunalen Wohnbau besonders relevant
Klimaziele erreichen, Verwaltung entlasten
  • Vergabe-Unterstützung durch Energierechtskanzlei als Partner
  • BgA-Prüfung (Betrieb gewerblicher Art) möglich
  • Sozialverträgliche Strompreise für Mieter
  • Klimaschutz-Quote dokumentiert und nachweisbar
  • Strom-Sicherheit: keine Ausfallzeiten ohne Strom
Kostenfreie Erstberatung
30 Minuten · Unverbindlich · Welche Ihrer Liegenschaften für Mieterstrom geeignet sind
Lumitra-App
Übersicht über alle Liegenschaften
Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, kommunaler Wohnbau — jede Liegenschaft in einem Dashboard. Erträge, Verbräuche und CO₂-Einsparung direkt für den kommunalen Klimabericht.
Steuerrisiko
BgA-Prüfung vorab möglich
Steuer- und Energierechtskanzlei prüft den Betrieb gewerblicher Art für jedes Projekt — kein Steuerrisiko für die Kommune, kein Streit mit dem Finanzamt.
Steuervorteil
0 % MwSt. auf PV
Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG).
Vergaberecht
Konzessionsverfahren-konform
Lumitra liefert die Unterlagen für Ausschreibung und Vergabe. Energierechtskanzlei-Partner begleitet das Verfahren — vergaberechtsfest.
Sozialverträglich
Strom unter dem Grundversorgertarif
Mieter im kommunalen Wohnbau erhalten Strom maximal zu 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs — gesetzlich gedeckelt (§ 42a EnWG).
Meisterbetrieb
Lumitra-Meisterbetrieb mit voller Verantwortung
Termin- und Qualitätsverantwortung liegt bei Lumitra — auch für sensible kommunale Liegenschaften. Bei sehr großen Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Partner-Subunternehmer — koordiniert und verantwortet durch Lumitra.
Klimaschutz
CO₂-Quote pro Liegenschaft dokumentiert
CO₂-Einsparungen messbar pro Gebäude und kumuliert — direkt verwendbar für kommunalen Klimabericht, Förderanträge und Bürger-Kommunikation.

Fünf Gründe, warum kommunale Energieprojekte scheitern — bevor sie starten

In Deutschland gibt es 1,9 Millionen Gebäude mit Potenzial für Mieterstrom — und nur rund 9.000 Anlagen (IW Köln, 2024). Kommunen haben den größten Hebel: ein ganzes Portfolio öffentlicher Liegenschaften unter einem Eigentümer. Kein WEG-Beschluss nötig. Kein fragmentiertes Eigentum. Trotzdem stocken die meisten kommunalen Energieprojekte — nicht an der Wirtschaftlichkeit, nicht an der Technik. Sondern an fünf strukturellen Blockern, die mit den Besonderheiten kommunaler Entscheidungsprozesse zu tun haben.

Lumitra löst diese Probleme — und wandelt sie zum Vorteil für Kommunen
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"Zu viele Beteiligte, zu wenig Gesamtverantwortung"

Das Problem

Ein typisches kommunales Mieterstrom-Projekt hat zehn Beteiligte — Planer, Solarteur, Elektriker, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister, plus intern Liegenschaft, Bauamt, Kämmerei, Klimaschutzmanager. Niemand trägt die Gesamtverantwortung. Gewerke-Ping-Pong ist vorprogrammiert.

Lumitras Lösung

Lumitra ist Planer, Installateur und Betreiber in einem. Messstellenbetrieb über festen Partner. Verträge anwaltlich geprüft, BgA-Einordnung über Lumitra-Steuerberater. Lumitra = 1 Ansprechpartner für alles. Die Verwaltung koordiniert nicht zehn Gewerke — sie hat einen Ansprechpartner, der zehn Gewerke koordiniert.

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"Wer haftet? Wer ist Betreiber?"

Das Problem

Sobald Strom an Dritte geliefert wird, entstehen Betreiberpflichten: BNetzA-Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO, technische Betriebsverantwortung. Kommunale Entscheider wollen kein angreifbares Modell — und keinen Konflikt mit der Kommunalaufsicht.

Lumitras Lösung

Betreiberpflichten werden VOR Projektbeginn mit dem Lumitra-Energierechtsanwalt geklärt — Haftungsverteilung vertraglich eindeutig. Im Contracting-Modell ist Lumitra Betreiber, die Kommune stellt nur Dachfläche. Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO und Inkasso liegen bei Lumitra. Verträge sind transparent für die Kommunalaufsicht — kein angreifbares Modell.

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"BgA — Betrieb gewerblicher Art"

Das Problem

Stromverkauf an Dritte kann einen Betrieb gewerblicher Art (§ 4 KStG) begründen — mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht. Für Kämmerer ein Albtraum: zusätzliche Steuererklärungen, Prüfungsrisiken, potenzielle Steuernachforderungen Jahre später.

Lumitras Lösung

Im Contracting-Modell stellt sich das BgA-Thema nicht — Lumitra ist Betreiber, die Kommune erhält Dachpacht (= Vermögensverwaltung, kein BgA). Bei Eigentums- und Hybrid-Modellen klärt Lumitra die BgA-Einordnung VORAB mit spezialisierten Steuerberatern. Die Kämmerei hat vor dem Beschluss eine belastbare Einschätzung — keine Überraschungen bei späterer Betriebsprüfung. Mehr zu Mieterstrom + Steuer →

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"Personalmangel — Wille da, Kapazität nicht"

Das Problem

Bundesweit fehlen rund 10 % der Stellen in kommunalen Verwaltungen. Politischer Wille zur Energiewende ist da — aber jedes neue Projekt bindet Kapazität, die nicht vorhanden ist. Ergebnis: Projekte werden verschoben, bis Förderfenster schließen.

Lumitras Lösung

Full-Service heißt: Das Projekt bleibt nicht bei der Verwaltung hängen. Lumitra übernimmt die gesamte operative Abwicklung — Machbarkeitsprüfung, Vergabeunterlagen, Beschlussvorlagen, Betrieb. Die Verwaltung trifft die Entscheidung und ermöglicht Zugang zu den Liegenschaften. Mieterstrom wird vom Kapazitäts-Projekt zum Ergebnis-Projekt — messbar im Klimaschutzbericht.

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"Jede Liegenschaft als Einzelprojekt"

Das Problem

Kommunen haben heterogene Portfolios — Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrwachen, Wohnbau. Ohne Standardisierung wird jede Liegenschaft eigenes Projekt: eigene Planung, eigene Vergabe, eigene Verträge — teuer, langsam, nicht skalierbar.

Lumitras Lösung

Portfolio-Ansatz: Lumitra analysiert alle Liegenschaften im Kommunal-Check, priorisiert nach Potenzial, setzt standardisierte Prozesse ein. Ein Leistungsverzeichnis statt fünf, ein Vergabeprozess, ein Ansprechpartner. Kostenreduktion 15-25 % gegenüber Einzelvergaben. Ein Gemeinderats-Beschluss für das gesamte Portfolio — statt zehn Einzelbeschlüssen über zehn Jahre.

Lumitra-Schaubild: Klimaneutralität ohne Haushaltsmittel
Klimaneutralität ohne Haushaltsmittel · Klicken zum Vergrößern

Wie Mieterstrom in Ihrer Kommune funktioniert

▶ Erklärvideo folgt

1,9 Millionen geeignete Gebäude. 9.000 Anlagen. Kommunen haben den größten Hebel.

Deutschland hat 1,9 Millionen Gebäude mit Potenzial für Mieterstrom — und nur rund 9.000 nutzen es (IW Köln, 2024). Die Marktdurchdringung liegt unter 0,5 Prozent. Kommunen sind in einer einzigartigen Position: Sie besitzen ein ganzes Portfolio öffentlicher Liegenschaften unter einem Eigentümer. Kein WEG-Beschluss nötig, kein fragmentiertes Eigentum, kein Gewerke-Ping-Pong zwischen verschiedenen Eigentümern. Ein Beschluss — und die Dächer von Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäuden und kommunalem Wohnbau produzieren Strom.

Die Rahmenbedingungen waren nie besser: Das Solarpaket I (2024) hat die regulatorischen Hürden gesenkt. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD verschärft die Anforderungen an öffentliche Gebäude. KfW-Förderungen und kommunale Zuschüsse senken die Investitionskosten. Und die interne Verzinsung liegt laut Ariadne-Projekt (2025) bei 3,6 bis 18,5 Prozent. Wer als Kommune jetzt handelt, sichert sich die besten Bedingungen — für Anlagen, die 25 bis 30 Jahre laufen.

Zahl Text Quelle
1,9 Mio. Gebäude mit Mieterstrom-Potenzial in Deutschland — Kommunen besitzen einen überproportionalen Anteil IW Köln, 2024
~15 t CO2/Jahr Durchschnittliche CO2-Einsparung pro Objekt — messbar und berichtsfähig für den Klimaschutzbericht Lumitra-Projektdaten / UBA-Emissionsfaktoren
15–25 % Kostenreduktion bei standardisierter Umsetzung über mehrere Liegenschaften gegenüber Einzelvergaben Lumitra-Portfoliokalkulationen

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In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

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Was Mieterstrom für Ihre Kommune konkret bedeutet

Klimaziele messbar erreichen

Kommunale Klimaschutzkonzepte enthalten ambitionierte Ziele — aber die wenigsten enthalten einen konkreten Umsetzungsplan, der messbare Ergebnisse liefert. PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften sind einer der wenigen Hebel, bei denen die CO2-Reduktion direkt, vor Ort und nachvollziehbar messbar ist.

Sozialer Mehrwert für Bürger und Mieter

Kommunen haben nicht nur ein Klimaschutzziel, sondern auch einen sozialen Auftrag. Im kommunalen Wohnbau leben überproportional viele einkommensschwache Haushalte. Steigende Energiekosten belasten genau diese Haushalte am stärksten — und die Kommune hat ein Interesse daran, diesen Druck zu mindern.

Weniger Verwaltungsaufwand durch Full-Service

Der größte Widerstand gegen kommunale Energieprojekte kommt nicht aus dem Gemeinderat — er kommt aus der Verwaltung. Bauamt, Kämmerei, Liegenschaftsverwaltung sind voll. Jedes neue Projekt, das auf den Schreibtisch kommt, wird nicht als Chance wahrgenommen, sondern als zusätzliche Belastung.

Was Lumitra für Ihre Kommune übernimmt

Mieterstrom in Kommunen scheitert oft nicht an der Technik, sondern an der Koordination — und an der Frage, wer das Projekt durch die kommunalen Prozesse steuert. Planer, Installateur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister, Steuerberater für BgA-Fragen, Energierechtler für Betreiberkonzept — normalerweise brauchen Sie sechs verschiedene Unternehmen. Bei Lumitra bekommen Sie alles aus einer Hand — inklusive der kommunenspezifischen Vorbereitung.

Lumitra-Schaubild: Vom Klimaziel zur PV-Anlage
Mieterstrom für kommunale Wohngebäude — BgA-konform, vergabesicher, ohne Verwaltungsbelastung. · Klicken zum Vergrößern

Tabelle: Kernleistungen

Leistung Was genau Aufwand für die Verwaltung
Kommunal-Check Liegenschaftsanalyse, Priorisierung nach wirtschaftlichem Potenzial, Satellitenanalyse, Vor-Ort-Termin, Drohnenflug, Wirtschaftlichkeitsanalyse (Best/Mid/Worst) 30 Min. Erstgespräch
BgA-Prüfung Steuerliche Einordnung (BgA ja/nein) mit spezialisiertem Steuerberater VOR Projektbeginn Keine — Ergebnis wird dokumentiert
Beschlussvorlagen-Zuarbeit Inhaltliche Zuarbeit für Gemeinderatsbeschluss: Wirtschaftlichkeit, Modellvergleich, Risikobewertung, Empfehlung In kommunales Format bringen
Gemeinderatspräsentation (optional) Lumitra-Vertreter präsentiert im Gemeinderat oder Ausschuss und beantwortet technische und wirtschaftliche Fragen Termin koordinieren
Vergabe-Unterstützung Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen Vergabeprozess durchführen
Technische Planung 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeisekonzept, Messkonzept, Anmeldung beim Anschlussnetzbetreiber Keine
Montage Installation durch unseren Elektro-Meisterbetrieb. Eigene Monteure, eigene Haftung. Zugang zum Gebäude
Messstellenbetrieb Smart Meter Installation durch unseren Messstellenbetrieb. Kein Warten auf externe Betreiber. Keine
Automatisierte Abrechnung Rechtskonforme Abrechnung per Software. Nutzer-Onboarding per QR-Code. Vertragswechsel bei Fluktuation. Keine
Wartung & Monitoring Regelmäßige Prüfung, Instandhaltung, Fernüberwachung. Dashboard für Klimaschutzbericht. Keine

Tabelle: Optionale Leistungen

Leistung Beschreibung
Batteriespeicher Erhöhung der Eigenverbrauchsquote auf 70–82 %
Notstrom-Konzept KRITIS Ergänzende Autarkiestufe für Feuerwehr, Rathaus, Notunterkünfte
Wärmepumpen-Integration Solarstrom für Heizung und Warmwasser nutzen
Ladeinfrastruktur (Wallbox) E-Mobilität für kommunalen Fuhrpark und Mitarbeiter
Energiemanagement Herstellerunabhängiges System für optimale Verteilung
BHKW-Einbindung Kombination mit Blockheizkraftwerk
Portfolio-Analyse Gesamtbewertung aller kommunalen Liegenschaften mit Priorisierung und Stufenplan

Öffentliches Gebäude mit Photovoltaik-Anlage
Öffentliches Gebäude mit Photovoltaik-Anlage — Lumitra plant, baut und betreibt Mieterstrom-Anlagen auf Schulen, Verwaltungsgebäuden und kommunalen Liegenschaften.

Drei Modelle — die Kommune wählt, was passt

Jede Kommune hat andere Voraussetzungen: Haushaltslage, politische Mehrheiten, Risikobereitschaft, langfristige Strategie. Deshalb bieten wir drei Modelle an — vom Vollbesitz durch die Kommune bis zur Null-Investition-Variante. Im Kommunal-Check empfehlen wir das Modell, das zur Haushaltslage und zur politischen Entscheidungslage passt. Für Kommunen, die BgA-Risiken vollständig vermeiden wollen, ist das Contracting-Modell oft die einfachste Lösung.

Eigentümer-Modell — die Kommune kauft, die Kommune profitiert maximal

Die Kommune erwirbt die PV-Anlage und ist Eigentümerin. Lumitra übernimmt Planung und Montage. Höchste Rendite, volle Kontrolle über die Anlage. Wichtig: Dieses Modell kann einen BgA begründen — die steuerliche Einordnung wird vorab mit unserem spezialisierten Steuerberater geklärt. ---

Hybrid-Modell (empfohlen) — die Kommune kauft, Lumitra rechnet ab

Die Kommune erwirbt die Anlage und bleibt Anlagenbetreiber — d. h. die Betreiberpflichten (BNetzA-Registrierung, steuerliche Verantwortung, regulatorische Pflichten) liegen rechtlich bei der Kommune. Lumitra entlastet operativ: Abrechnung, Nutzer-Onboarding, Wartung, Monitoring, Messstellenbetrieb. Die Kommune erhält regelmäßig Erträge ohne laufenden Aufwand für die Verwaltung.

Contracting / Dachpacht — Null Investition, Null BgA-Risiko

Lumitra finanziert, installiert und betreibt die Anlage auf den Dächern der Kommune. Die Kommune erhält Dachpacht, die Nutzer bekommen günstigeren Strom. Keine Investition aus dem kommunalen Haushalt, keine Verschuldung, kein BgA-Risiko.

So läuft ein kommunales Projekt — in vier Phasen

1

— Kommunal-Check und Erstberatung (kostenlos)

Die Kommune nennt ihre Liegenschaften. Wir prüfen die Eignung anhand von Satellitenbildern, Gebäudeform, Dachfläche und — soweit verfügbar — Verbrauchsdaten. Im Kommunal-Check analysieren wir nicht nur einzelne Gebäude, sondern das gesamte Liegenschaftsportfolio und priorisieren nach wirtschaftlichem Potenzial.

2

— Konzept, Wirtschaftlichkeit, Modellprüfung

Wenn die Ersteinschätzung positiv ist, erstellen wir das vollständige Konzept für die priorisierten Liegenschaften: 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeise- und Messkonzept, detailliertes Angebot. Gleichzeitig klären wir die kommunenspezifischen Fragen: BgA-Behandlung, Vergabe-Modell und passendes Betriebsmodell (Eigenbetrieb, Hybrid oder Contracting) für Ihre Haushaltslage.

3

— Vergabe und Beschluss

Der Vergabeprozess wird parallel zur Beschlussvorbereitung angestoßen. Lumitra unterstützt bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen — damit der Vergabeprozess keine Verzögerung verursacht, sondern reibungslos in den Projektablauf integriert ist.

4

— Umsetzung und Dauerbetrieb

Nach Vergabe und Beschluss beginnt die technische Umsetzung. Unsere eigenen Monteure installieren die Anlage — bei größeren Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Partner; die Verantwortung bleibt bei Lumitra. Smart Meter werden durch unseren Messstellenbetrieb gesetzt. Inbetriebnahme mit dem Anschlussnetzbetreiber. Nutzer-Onboarding per QR-Code und App.

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Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Warum Kommunen mit Lumitra arbeiten

Meisterbetrieb — eigenes Monteur-Team mit voller Verantwortung

Lumitra ist ein staatlich geprüfter Elektro-Meisterbetrieb. 30+ Jahre kombinierte Erfahrung in Elektrotechnik und Photovoltaik. Eigene Monteure, eigene Qualitätskontrolle, eigene Haftung. Für Kommunen bedeutet das: Sie wissen, wer auf öffentlichen Gebäuden arbeitet. Wenn Partner einbezogen werden, prüfen wir deren Qualifikation sorgfältig — Verantwortung bleibt vollständig bei Lumitra.

Zertifizierter MSB-Partner — keine Warteschlangen

Der Messstellenbetrieb ist bei vielen Mieterstromprojekten der Flaschenhals. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten auf externe Messstellenbetreiber sind keine Seltenheit — und in kommunalen Projekten besonders problematisch, weil Verzögerungen dem Gemeinderat erklärt werden müssen und politisches Vertrauen kosten.

Steuerlich und rechtlich abgesichert

Kommunales Mieterstrom ist ein steuerliches und energierechtliches Spezialthema. Die Kombination aus Kommunalrecht, Energierecht, BgA-Thematik, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer überfordert die meisten Steuerberater und kommunalen Kämmereien.

Vergabe-Support — vom Leistungsverzeichnis bis zur Gemeinderatspräsentation

Das ist der Punkt, der Lumitra von den meisten Mieterstrom-Anbietern unterscheidet. Die meisten Anbieter liefern ein technisches Angebot. Die kommunale Vergabe, die Beschlussvorlage für den Gemeinderat und die BgA-Prüfung müssen Kommune und Verwaltung allein hinbekommen.

BgA — das zentrale Steuerrisiko für Kommunen

Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 4 KStG ist DAS steuerliche Thema, das kommunale Mieterstrom-Projekte bremst. Zu Recht — denn ein falsch aufgesetztes Modell kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Aber BgA ist kein K.O.-Kriterium. Es ist eine Frage des richtigen Modells und der richtigen steuerlichen Gestaltung. Die folgenden Informationen basieren auf allgemein zugänglichen Rechtsgrundlagen. Für die Anwendung auf Ihre individuelle Situation arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern zusammen.

Hinweis: Allgemeine steuerliche Informationen. Keine individuelle Steuerberatung.


Warum BgA für Kommunen relevant ist

Wenn eine Kommune Strom an Dritte verkauft — sei es an Mieter im kommunalen Wohnbau, an Nutzer in Schulen oder an Pachtende von Sporthallen — kann dies einen Betrieb gewerblicher Art begründen. Die Schwelle ist niedrig: Eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit von einigem Gewicht genügt (§ 4 Abs. 1 KStG).

Die steuerlichen Folgen eines BgA: - Körperschaftsteuer: 15 Prozent auf den Gewinn (zzgl. Solidaritätszuschlag) - Gewerbesteuer: Je nach Hebesatz der Gemeinde - Umsatzsteuerpflicht: Für den gesamten Stromverkauf - Zusätzliche Buchführungspflichten: Eigene Bilanz, Jahresabschluss, Steuererklärung für den BgA

Für Kämmerer und Kommunalaufsicht ist das ein sensibles Thema. Ein BgA ist nicht per se schlecht — viele Kommunen betreiben Schwimmbäder, Stadtwerke oder Parkgaragen als BgA. Aber die steuerlichen Konsequenzen müssen VORAB bekannt und eingepreist sein. Ein nachträglich festgestellter BgA bei einer Betriebsprüfung kann zu Steuernachforderungen führen — und das ist politisch nicht vermittelbar.


Contracting — kein BgA-Risiko

Im Contracting-Modell stellt sich das BgA-Thema für die Kommune in der Regel nicht. Der Grund: Die Kommune verkauft keinen Strom. Lumitra ist Betreiber und Eigentümer der Anlage. Die Kommune erhält lediglich Dachpacht — und Dachpacht ist Vermögensverwaltung, kein gewerblicher Betrieb.

Vermögensverwaltung begründet keinen BgA (§ 4 Abs. 4 KStG). Die Kommune stellt Dachfläche zur Verfügung und erhält einen festen jährlichen Pachtbetrag. Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Umsatzsteuerpflicht auf die Dachpacht (soweit unter der Vermögensverwaltungsgrenze). Keine zusätzlichen Buchführungspflichten.

Für Kommunen, die BgA-Risiken vollständig vermeiden wollen, ist Contracting die einfachste und sicherste Lösung. Die Mieter und Nutzer profitieren trotzdem von rund 20 Prozent günstigerem Strom. Die Kommune erreicht Klimaziele. Und die Kämmerei hat kein neues Steuerrisiko auf dem Tisch.


Eigentum und Hybrid — BgA sauber aufsetzen

Wenn die Kommune die Anlage selbst erwerben möchte (Eigentümer- oder Hybrid-Modell), kann ein BgA entstehen. Das ist beherrschbar — wenn die steuerliche Gestaltung von Anfang an korrekt aufgesetzt wird.

Lumitras Ansatz: Die BgA-Einordnung wird VORAB mit unserem spezialisierten Steuerberater geklärt. Vor dem Gemeinderatsbeschluss liegt eine belastbare steuerliche Einschätzung vor. Die Kämmerei weiß, ob und in welchem Umfang ein BgA entsteht, welche steuerlichen Konsequenzen sich ergeben und wie diese in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen.

Relevante Gestaltungsfragen: - Schwellenwerte: Liegt die wirtschaftliche Tätigkeit über der Bagatellgrenze? - Zuordnung: Ist der BgA dem bestehenden kommunalen Betrieb (z.B. Stadtwerke) zuordenbar? - Querverbund: Können Verluste aus anderen BgA verrechnet werden? - Organschaft: Gibt es Vorteile durch eine Zusammenfassung mit bestehenden BgA?

Diese Fragen klärt unser Partner-Steuerberater — bevor das Projekt dem Gemeinderat vorgelegt wird. Nicht nachträglich. Nicht bei der nächsten Betriebsprüfung. Vorher.

Das Ergebnis: Die Beschlussvorlage enthält eine belastbare steuerliche Einordnung. Der Kämmerer kann dem Gemeinderat sagen, welche steuerlichen Folgen das Projekt hat — und warum sich das Projekt trotzdem (oder gerade deshalb) lohnt.


Regulatorik, die für Kommunen arbeitet

In den letzten zwei Jahren hat sich das regulatorische Umfeld für Mieterstrom auf kommunalen Liegenschaften fundamental gewandelt. Vier Entwicklungen sind besonders relevant:


Punkt 1: Solarpaket I und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit Mai 2024)

Das Solarpaket I hat die größten regulatorischen Hürden für Mieterstrom beseitigt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ermöglicht vereinfachte Modelle, bei denen der Anlagenbetreiber nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen muss. Weniger Bürokratie, einfachere Verträge, geringere regulatorische Anforderungen.

Für Kommunen ist das besonders relevant: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann auf kommunalen Liegenschaften mit mehreren Nutzern angewendet werden — Schulen mit Turnhalle, Verwaltungsgebäude mit angeschlossenem Bürgeramt, kommunaler Wohnbau mit Gewerbeflächennutzung. In Kombination mit Lumitras Modell — bei dem wir ohnehin alle Betreiberpflichten übernehmen — bedeutet das doppelte Absicherung: Weniger Pflichten im Gesetz UND vollständige Übernahme durch Lumitra.


Punkt 2: EU-Gebäuderichtlinie EPBD — verschärfte Anforderungen an öffentliche Gebäude

Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) schreibt schrittweise höhere Energieeffizienzstandards für Bestandsgebäude vor. Für öffentliche Gebäude gelten dabei verschärfte Anforderungen und frühere Fristen. Kommunen müssen ihre Gebäudebestände schneller modernisieren als private Eigentümer.

Eine PV-Anlage auf kommunalen Liegenschaften verbessert die Energiebilanz direkt und nachvollziehbar. Sie trägt zur Erfüllung der künftigen EPBD-Anforderungen bei, senkt den bilanziellen CO2-Ausstoß und schützt den Wert der kommunalen Infrastruktur. Für Kommunen, die ohnehin investieren müssen, um die EPBD-Standards zu erfüllen, ist Mieterstrom ein Baustein, der sich selbst finanziert — statt den Haushalt zu belasten.


Punkt 3: KfW-Förderung (Programm 270)

Die KfW bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien — Standard) zinsgünstige Kredite für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken und wird vor Vertragsabschluss beantragt. Für Kommunen im Eigentümer- oder Hybrid-Modell eine Alternative zur Finanzierung aus Haushaltsmitteln.


Punkt 4: Kommunale Förderungen Bayern

Auf Landesebene besteht aktuell kein bayernweites PV- oder Mieterstrom-Förderprogramm — das 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde am 24.04.2022 eingestellt und eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen. Einzelne Städte in Bayern (u.a. Augsburg, Erlangen, Fürth, München, Regensburg, Würzburg, Ulm) bieten eigene Zuschussprogramme für PV, Batteriespeicher und teilweise Mieterstrom. Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Im Kommunal-Check prüfen wir, welche aktuellen Programme für Ihre Kommune anwendbar sind.

Weitere relevante Fördertöpfe für Kommunen: - Klimaschutzinitiative des Bundes (Kommunalrichtlinie) - EEG-Mieterstromzuschlag (2,54 / 2,36 / 1,29 ct/kWh, BNetzA Feb–Jul 2026, über 20 Jahre garantiert) - Einspeisevergütung für nicht verbrauchten Strom (aktuell 7,78 / 6,73 / 5,50 ct/kWh bei Teileinspeisung, gestaffelt nach ≤10 / ≤40 / ≤100 kWp; BNetzA, Feb–Jul 2026)


Zahlen aus unseren Projekten

Keine Versprechen, keine Durchschnittswerte. Diese Zahlen stammen aus realen Lumitra-Projekten — anwendbar auf kommunale Liegenschaften verschiedener Größe.

Tabelle: Referenzprojekte (Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert)

Kennzahl Projekt Klein (3 WE) Projekt Mittel (7 WE) Projekt Groß (33 WE)
Anlagengröße 30 kWp 39,1 kWp 89,1 kWp
Batteriespeicher 15 kWh 31,2 kWh 57,2 kWh
Jährliche Einnahmen 5.000 EUR
Rendite p.a. (Eigentümer-Modell) 8,9 % 14,51 % 11,85 %
Break-even 8 Jahre 8 Jahre 9 Jahre
Gewinn nach 30 Jahren 309.908 EUR 310.000 EUR 710.000 EUR
Autarkiegrad 70 %
Stromkostenersparnis Nutzer ca. 20 % ca. 20 % ca. 15-20 %

Quelle: Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert durch realisierte Kundenprojekte. Rendite-Potenzial im zweistelligen Bereich — individuelle Berechnung erforderlich. Ergebnisse abhängig von Liegenschaftsgröße, Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und gewähltem Betriebsmodell.

Diese Zahlen werden durch unabhängige Forschung gestützt: Das Ariadne-Projekt (2025, BMBF-gefördert) beziffert die interne Verzinsung für Mieterstromanlagen auf 3,6 bis 18,5 Prozent — Lumitras Ergebnisse liegen im oberen Bereich dieser Bandbreite.


Portfolio-Modellrechnung Kommune

Für Kommunen mit mehreren Liegenschaften — basierend auf realen Lumitra-Projektdaten:

Szenario Einzelobjekt (Schule) 5 Liegenschaften 10 Liegenschaften
Anlage pro Objekt ca. 40 kWp + Speicher identisch (standardisiert) identisch (standardisiert)
Investition pro Objekt ca. 55.000 EUR ca. 44.000–47.000 EUR (-15–20 %) ca. 41.000–44.000 EUR (-20–25 %)
Gesamtinvestition 55.000 EUR ca. 220.000–235.000 EUR ca. 410.000–440.000 EUR
Rendite p.a. (Eigentümer-Modell) 12–14 % ca. 14–16 % (Skaleneffekt) ca. 15–17 % (Skaleneffekt)
Gewinn nach 30 Jahren ca. 350.000 EUR ca. 1.900.000–2.100.000 EUR ca. 4.000.000–4.500.000 EUR
CO2-Einsparung/Jahr ca. 15 t ca. 75 t ca. 150 t
Contracting: Investition Kommune 0 EUR 0 EUR 0 EUR

Portfoliozahlen basieren auf realen Einzelprojekt-Daten mit typischen Skalierungseffekten (15–25 % Kostenreduktion bei standardisierter Umsetzung). Tatsächliche Werte abhängig von Liegenschaftstyp, Dachfläche, Verbrauchsprofil und gewähltem Betriebsmodell. Individuelle Berechnung im Rahmen des kostenlosen Kommunal-Checks.

Hinweis für Kommunen mit gemischtem Portfolio: Verschiedene Liegenschaftstypen (Schule, Sporthalle, Verwaltung, Wohnbau) haben unterschiedliche Lastprofile. Im Portfolio-Ansatz werden diese Unterschiede bei der Anlagenauslegung berücksichtigt. Eine Schule mit hohem Tagesverbrauch braucht eine andere Dimensionierung als eine Sporthalle mit abendlichen Lastspitzen. Die Standardisierung bezieht sich auf den Prozess — nicht auf die technische Auslegung.


Häufig gestellte Fragen

Am besten eignen sich Liegenschaften mit hohem Eigenverbrauch während der Sonnenstunden. Das sind typischerweise: Schulen (hoher Tagesverbrauch durch Unterricht, Küche, IT-Infrastruktur), Sporthallen (Beleuchtung, Lüftung, ggf. Heizung), Verwaltungsgebäude (konstante Grundlast durch Bürogeräte, Server, Beleuchtung), Feuerwehrwachen (Grundlast plus sporadische Spitzen) und kommunaler Wohnbau (typisches Mieter-Verbrauchsprofil).

Entscheidend sind drei Faktoren: Dachfläche (Mindestgröße abhängig von Liegenschaftstyp), Dachzustand (Sanierung sollte nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre anstehen) und Verbrauchsprofil (je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher).

Im kostenlosen Kommunal-Check analysieren wir Ihr gesamtes Liegenschaftsportfolio und priorisieren nach wirtschaftlichem Potenzial. Sie müssen nicht wissen, welche Liegenschaften sich eignen — das ist unsere Aufgabe. Wir liefern die Priorisierung, damit Sie dort starten können, wo der größte Hebel liegt.

Erfahrungswert: In den meisten Kommunen eignen sich 60 bis 80 Prozent der Liegenschaften für Mieterstrom — der Rest scheitert an Dachfläche, Dachzustand oder Verschattung. Die geeigneten Objekte identifizieren wir im Kommunal-Check.


Das hängt vom Auftragsvolumen und der kommunalen Vergabeordnung ab. Die Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune:

Unterhalb der Schwellenwerte: Oft reicht eine beschränkte Ausschreibung oder Direktvergabe. In Bayern liegt die nationale Schwelle für Bauleistungen bei 5.382.000 Euro (VOB) und für Dienstleistungen bei 221.000 Euro (VgV). Unterhalb der nationalen Schwellenwerte gelten die länderspezifischen Unterschwellenvergabeordnungen.

Oberhalb der Schwellenwerte: Es gelten die Regeln der VOB (für Bauleistungen wie PV-Installation) oder VgV (für Dienstleistungen wie Betreiber-/Abrechnungsvertrag). Europaweite Ausschreibung ab den EU-Schwellenwerten.

Lumitra unterstützt bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen — unabhängig von der Vergabeart. Damit der Vergabeprozess keine Verzögerung verursacht, sondern reibungslos in den Projektablauf integriert ist. Bei Portfolio-Umsetzungen kann eine gebündelte Vergabe den Prozess zusätzlich vereinfachen.

Für Kommunen, die unsicher sind, welche Vergabeart gilt: Im Kommunal-Check geben wir eine erste Einschätzung. Die vergaberechtliche Verantwortung liegt bei der Kommune — aber die technische und inhaltliche Vorarbeit liefern wir.


Der BgA ist das zentrale Steuerrisiko für Kommunen bei Mieterstrom — und gleichzeitig der häufigste Grund, warum Projekte in der Kämmerei steckenbleiben. Wenn eine Kommune Strom an Dritte verkauft, kann dies einen Betrieb gewerblicher Art nach § 4 KStG begründen. Die Folge: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht.

Drei Wege, damit umzugehen:

Weg 1 — Contracting (kein BgA): Im Contracting-Modell verkauft die Kommune keinen Strom. Lumitra ist Betreiber und Eigentümer. Die Kommune erhält Dachpacht. Dachpacht ist Vermögensverwaltung — kein BgA. Einfachste und sicherste Lösung.

Weg 2 — Eigentum/Hybrid mit BgA-Prüfung: Die Kommune kauft die Anlage und verkauft Strom. BgA wird vorab mit spezialisiertem Steuerberater geklärt. Steuerliche Konsequenzen werden in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingepreist. Der Kämmerer hat vor dem Beschluss eine belastbare Einschätzung.

Weg 3 — Zuordnung zu bestehendem BgA: Wenn die Kommune bereits einen BgA betreibt (z.B. Stadtwerke), kann der Mieterstrom-BgA ggf. zugeordnet oder im Querverbund verrechnet werden. Unser Partner-Steuerberater prüft die optimale Gestaltung.

Lumitras Prinzip: Die BgA-Einordnung wird VORAB geklärt — nicht nachträglich. Vor dem Gemeinderatsbeschluss liegt eine belastbare steuerliche Einschätzung vor. Kein Steuerrisiko im Nachhinein.


Die formale Beschlussvorlage wird von der Verwaltung erstellt — das ist kommunalrechtlich so vorgesehen. Aber Lumitra liefert die gesamte inhaltliche Zuarbeit:

  • Wirtschaftlichkeitsrechnung mit drei Szenarien (Best, Mid, Worst Case)
  • Vergleich der drei Betriebsmodelle (Eigentum, Hybrid, Contracting)
  • BgA-Einschätzung (Ergebnis der Vorab-Prüfung)
  • Risikobewertung und Empfehlung
  • Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen
  • Bei Portfolio-Ansatz: Priorisierung und Stufenplan

Die Verwaltung bringt diese Inhalte in das kommunale Beschlussvorlagen-Format. Lumitra stellt sicher, dass die Inhalte fachlich korrekt, vollständig und für den Gemeinderat verständlich aufbereitet sind.

Auf Wunsch: Ein Lumitra-Vertreter präsentiert das Projekt direkt im Gemeinderat oder im zuständigen Ausschuss und beantwortet technische, wirtschaftliche und steuerliche Fragen. Das ist keine Verkaufspräsentation — das ist fachliche Unterstützung, damit der Gemeinderat eine informierte Entscheidung treffen kann.

Für Verwaltungen, die nicht die Kapazität haben, eine umfangreiche Beschlussvorlage selbst zu erarbeiten: Unsere Zuarbeit ist so aufbereitet, dass der Aufwand für die Verwaltung auf das Formatieren und Einreichen beschränkt ist. Die inhaltliche Arbeit liegt bei Lumitra.


Nach Inbetriebnahme: keiner. Lumitra übernimmt den vollständigen laufenden Betrieb — Abrechnung mit Nutzern, Onboarding bei Nutzerwechseln, Wartung, Monitoring, Fernüberwachung. Die Stromabrechnung läuft über Lumitras eigene Software und eigene Verträge — nicht über die kommunale Buchhaltung.

Die Verwaltung hat nach dem Gemeinderatsbeschluss und der Vergabe folgende Berührungspunkte:

Phase Aufwand Einmalig/Laufend
Kommunal-Check 30 Min. Erstgespräch Einmalig
Beschlussvorlage Formatierung der Lumitra-Zuarbeit Einmalig
Vergabe Vergabeprozess (mit Lumitra-Zuarbeit) Einmalig
Zugang Montage Schlüssel/Zugang sicherstellen Einmalig
Betrieb Dashboard-Zugang für Klimaschutzbericht Laufend (automatisiert)

Kein Bauamt, das Handwerker koordiniert. Keine Kämmerei, die Stromabrechnungen verbucht. Keine Liegenschaftsverwaltung, die Wartungstermine organisiert. Null laufender Verwaltungsaufwand.


Ja — und genau darin liegt der größte Vorteil für Kommunen. Im Portfolio-Ansatz werden mehrere Liegenschaften in einem Projekt zusammengefasst. Das bringt drei konkrete Vorteile:

Kosten: 15 bis 25 Prozent Kostenreduktion pro Objekt gegenüber Einzelvergaben. Durch gebündelte Materialbeschaffung, standardisierte Planung und effizientere Montagelogistik. Bei zehn Liegenschaften kann das sechsstellige Einsparungen bedeuten.

Prozess: Ein Leistungsverzeichnis statt zehn. Ein Vergabeprozess statt zehn. Ein Gemeinderatsbeschluss statt zehn. Die Verwaltung bearbeitet nicht zehn Einzelprojekte — sie bearbeitet ein Portfolio.

Geschwindigkeit: Standardisierte Prozesse sorgen dafür, dass jede weitere Liegenschaft schneller umgesetzt wird als die erste. Nach der ersten Liegenschaft stehen alle Vorlagen, Verträge und Prozesse. Die folgenden Objekte laufen deutlich schneller.

Im Kommunal-Check analysieren wir Ihr gesamtes Portfolio und erstellen einen Stufenplan: Welche Liegenschaften zuerst, welche später. Basierend auf wirtschaftlichem Potenzial, technischer Eignung und strategischer Priorität (z.B. kommunaler Wohnbau für sozialen Mehrwert, Schule für Vorbildfunktion, KRITIS-Gebäude für Autarkie).


Für kritische Infrastruktur — Feuerwehrwachen, Rathaus, Notunterkünfte, Klärwerke — kann eine PV-Anlage mit Batteriespeicher als ergänzende Autarkiestufe konzipiert werden. Das ist kein Ersatz für eine zertifizierte USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung), aber eine sinnvolle Ergänzung, die bei längeren Netzausfällen die Grundversorgung des Gebäudes sicherstellen kann.

Ein typisches Szenario: Feuerwehrwache mit 30 kWp PV-Anlage und 30 kWh Batteriespeicher. Bei einem Netzausfall während der Tagesstunden kann die Anlage die kritische Grundlast (Kommunikation, Beleuchtung, IT) für mehrere Stunden autonom versorgen. Nachts oder bei geringer Einstrahlung überbrückt der Speicher.

Im Kommunal-Check bewerten wir die KRITIS-Relevanz Ihrer Liegenschaften und empfehlen bei Bedarf passende Speicherlösungen. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt den zusätzlichen Speicher und die spezifischen Anforderungen des Gebäudes.

Wichtig: Ein Inselbetrieb erfordert spezielle Wechselrichter (hybridfähig) und eine angepasste Elektroinstallation. Das planen wir von Anfang an mit ein — nicht als nachträgliches Add-on, das die bestehende Anlage umbauen muss.


Kommunen stehen mehrere Fördertöpfe offen — die sich je nach Modell und Standort unterscheiden:

Bundesförderungen: - KfW-Programm 270: Zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Vor Vertragsabschluss beantragen. - EEG-Mieterstromzuschlag: 2,54 / 2,36 / 1,29 ct/kWh (≤10 / ≤40 / ≤1.000 kWp, BNetzA-Fördersätze Feb–Jul 2026) über 20 Jahre. Automatisch bei Mieterstrom-Modell. - Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie): Förderung für Klimaschutzkonzepte und ausgewählte Maßnahmen. Ggf. als Rahmen für PV-Projekte nutzbar.

Landesförderungen Bayern: - Auf Landesebene existiert aktuell keine bayernweite PV- oder Mieterstrom-Förderung (das 10.000-Häuser-Programm / EnergieBonusBayern ist seit 24.04.2022 beendet, eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen). - Kommunale Zuschussprogramme einzelner Städte (z.B. Augsburg, Erlangen, Fürth, München, Regensburg, Würzburg, Ulm) sind verfügbar — Förderhöhen je nach Kommune. - Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig — aktuelle Verfügbarkeit wird im Kommunal-Check geprüft.

Steuerliche Vorteile (bei Eigentümer-/Hybrid-Modell): - 0 Prozent Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp pro Einheit (§ 12 Abs. 3 UStG) - Einspeisevergütung (aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung)

Im Contracting-Modell: - Keine Förderanträge durch die Kommune nötig - Lumitra nutzt die verfügbaren Förderungen und gibt den Vorteil über günstigere Konditionen weiter

Im Kommunal-Check prüfen wir, welche aktuellen Förderungen für Ihre Kommune anwendbar sind. Die Antragstellung unterstützen wir im Rahmen des Projekts — damit kein Fördertopf übersehen wird.


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Der Kommunal-Check ist die Entscheidungsgrundlage — nicht die Entscheidung. Danach wissen Sie, ob und wo es sich lohnt, das Thema in den Gemeinderat zu bringen.

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