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Mieterstrom — Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner

Was Mieterstrom ist, wie es funktioniert und warum es sich für Eigentümer und Mieter lohnt. Der umfassende Leitfaden — mit Wirtschaftlichkeit, Steuervorteilen, gesetzlichen Grundlagen und konkreten Projektzahlen.

Lumitra-Mieterstrom Referenzprojekt — Lumitra-Mieterstrom
Lumitra-Mieterstromprojekt in Würzburg — Nachbarhäuser zum Schutz der Privatsphäre ausgeblendet.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom in 4 Schritten

Mieter sparen. Vermieter verdienen.

Solarstrom vom eigenen Dach — direkt ins Haus, ohne Umweg über das Stromnetz.

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GEWINNEN
01
Strom vom eigenen Dach
PV-Anlage erzeugt Sonnenstrom direkt an Ihrer Immobilie.
02
Direkt ins Haus
Der Strom fließt im Gebäude zu den Mietern — ohne Umweg übers Netz.
Mieter
03
Spart rund 20 %
Mieterstrom-Tarif liegt deutlich unter dem Preis vom örtlichen Stadtwerk.
Vermieter
04
Verdient zusätzlich
Mieterstromzuschlag + Marge. Break-Even nach ca. 8 Jahren — danach 17+ Jahre reiner Cashflow.
Überschuss-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Die Grundidee

Mieterstrom ist ein einfaches Prinzip: Solarstrom wird auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Bewohner im selben Gebäude geliefert — ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Dieses Modell hat drei unmittelbare Effekte:

  • Für Mieter: rund 20 Prozent günstigerer Strom als beim örtlichen Grundversorger, stabile Preise über die Laufzeit, lokale Erzeugung ohne Anbieterwechsel.
  • Für Eigentümer und Vermieter: drei zusätzliche Einnahmequellen (Direktverkauf an Mieter, Mieterstromzuschlag, Einspeisung des Überschusses), Wertsteigerung der Immobilie und ein klares Differenzierungsmerkmal im Vermietungsmarkt.
  • Für Klima und Gebäude: CO2-Reduktion direkt am Gebäude, ein konkreter Beitrag zur Energiewende und Unterstützung bei ESG-Anforderungen für institutionelle Eigentümer.

Abgrenzung: Mieterstrom vs. Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

Mieterstrom wird oft mit anderen PV-Modellen verwechselt. Die Unterschiede sind fundamental:

Eigenverbrauch: Der Anlagenbetreiber nutzt den erzeugten Strom selbst — typisch für Einfamilienhäuser, in denen Eigentümer und Verbraucher identisch sind.

Mieterstrom: Der Anlagenbetreiber (Eigentümer eines Mehrfamilienhauses) verkauft den Strom direkt an die Mieter im gleichen Gebäude. Eigentümer und Verbraucher sind getrennte Personen — und der Mieterstromzuschlag nach §42a EnWG belohnt genau diese Konstellation.

Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist — keine direkte Verwendung im Gebäude. Erlöse stammen ausschließlich aus der EEG-Einspeisevergütung. Wirtschaftlich oft die schwächste Option für Mehrfamilienhäuser.

Seit Mai 2024: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative

Mit dem Solarpaket I (Mai 2024) wurde ein zweites Modell eingeführt: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) — vereinfachte Vertragsstruktur für die interne Stromlieferung.

Häufig gefragt

Schnelle Antworten

Lohnt sich Mieterstrom bei meiner Immobilie?
Die Wirtschaftlichkeit hängt von Standort, Anlagengröße und Verbrauchsprofil ab — pauschale Mindestgrößen führen oft in die Irre. Wir prüfen das konkret für Ihr Objekt und liefern Erste Eignungs-Einschätzung im kostenfreien Erstgespräch — Best/Mid/Worst-Case-Berechnung in Phase 3.
Welche Kosten und Förderungen sind realistisch?
Mieterstromzuschlag, KfW-270 und Landes-Förderungen senken die Investition deutlich. Break-Even meist nach rund 8 Jahren, danach 17+ Jahre Cashflow. Lumitra stellt alle Anträge.
Wer haftet rechtlich für Anlage und Mieterstrom?
Lumitra setzt rechtssicher um — mit spezialisierter Energierechtskanzlei und Steuerberater-Partner. Verträge, EEG-Anmeldung und WEG-Beschlüsse vollständig dokumentiert.
Wer wir sind

Lumitra — Komplettanbieter für Mieterstrom

Wir setzen Mieterstrom-Projekte komplett um — von der ersten Planung über Recht, Bau und Förderung bis zur jährlichen Abrechnung. Rechtssicher entwickelt mit einer spezialisierten Energierechtskanzlei und einem Steuerberater-Partner.

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Alles aus einer Hand
Planung, Bau, Recht, Förderung und Abrechnung — ein Anbieter, ein Vertrag.
Zertifizierter wMSB-Partner
Smart Meter in Wochen statt Monaten — ohne Warteschleife beim Grundversorger.
Rechtssicher abgesichert
Spezialisierte Energierechtskanzlei und Steuerberater-Partner permanent an Bord.
Eigene Software-Plattform
Automatische Mieter-Abrechnung und Live-Verbrauchsdaten in der Lumitra-App.
Lumitra-Schaubild: Vier Säulen — Mieterstrom in Zahlen
Vier Säulen — Mieterstrom in Zahlen · Klicken zum Vergrößern

Das Marktpotenzial: 1,9 Millionen Gebäude, weniger als 0,3 Prozent genutzt

Zahlen im Überblick

Die Lücke zwischen Potenzial und Realität ist enorm:

Kennzahl Wert Quelle
Mehrfamilienhäuser mit PV-Potenzial in DE 1,9 Millionen IW Köln, 2024
Mieterhaushalte, die profitieren könnten 14,3 Millionen IW Köln, 2024
Bisher realisierte Mieterstromanlagen ca. 9.000 IW Köln, 2024
Marktpenetration weniger als 0,3 Prozent Eigene Berechnung auf Basis IW Köln
Technisches PV-Potenzial auf MFH-Dächern 60,4 GW Ariadne-Projekt, 2025
Interne Verzinsung für Eigentümer 3,6 bis 18,5 Prozent Ariadne-Projekt, 2025

Warum Mieterstrom bisher kaum verbreitet ist

Trotz des enormen Potenzials wurden bisher weniger als 0,3 Prozent der möglichen Gebäude mit Mieterstrom ausgestattet. Die Gründe sind strukturell:

Regulatorische Komplexität

Bis zum Solarpaket I (Mai 2024) musste jeder Mieterstrom-Betreiber die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen — ein bürokratischer Aufwand, der private Eigentümer und kleine WEGs de facto ausschloss.

Löst Lumitra

Messstellenbetrieb als Flaschenhals

Für die verbrauchsgenaue Abrechnung braucht jede Wohneinheit einen geeichten Smart Meter. Die Umruestung durch den zuständigen Messstellenbetreiber dauert oft Monate. Anbieter mit MSB-Partner-Status — wie Lumitra — können diesen Engpass umgehen und Projekte deutlich schneller realisieren.

Löst Lumitra

Fragmentierte Wertschöpfungskette

Ein Mieterstromprojekt erfordert Kompetenzen in PV-Planung, Elektroinstallation, Energierecht, Steuerrecht, Messstellenbetrieb und Software-Abrechnung. Die meisten Solarteure decken davon nur die PV-Installation ab — rund 30 Prozent des Gesamtprojekts. Eigentümer mussten bisher 3 bis 5 verschiedene Dienstleister koordinieren.

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Fehleinschätzungen im Markt

Viele Eigentümer, Hausverwaltungen und Steuerberater gehen davon aus, dass Mieterstrom erst ab 20 oder mehr Wohneinheiten wirtschaftlich ist. In der Praxis zeigen Projekte, dass sich Mieterstrom bereits ab 6 Wohneinheiten rechnet — mit interner Verzinsung von über 12 Prozent.

Löst Lumitra

Mangelnde Transparenz bei Kosten und Renditen

Ohne belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung fehlt Eigentümern die Entscheidungsgrundlage. Viele Solarteure können zwar ein PV-Angebot schreiben, aber keine Mieterstrom-Kalkulation mit Best-, Mid- und Worst-Case-Szenarien vorlegen — weil ihnen die Daten und die energierechtliche Expertise fehlen.

Löst Lumitra
Die Lösung — strukturell

Lumitra löst genau diese fünf Engpässe.

Wir haben Mieterstrom als System neu gedacht — gemeinsam mit unserer Energierechtskanzlei und unserem Steuerberater-Partner. Jeder der oben genannten Engpässe wird im Lumitra-System direkt aufgelöst.

01
Regulatorische Komplexität
Tagesaktuelle Rechtssicherheit

Wir arbeiten mit einer spezialisierten Energierechtskanzlei und einem permanenten Steuerberater-Partner zusammen. Solarpaket I, § 42b EnWG, GG-Modelle, EEG-Anmeldung — wir setzen das täglich um.

02
Messstellenbetrieb als Flaschenhals
Eigener MSB-Partner

Lumitra ist zertifizierter Messstellenbetreiber-Partner. Smart-Meter werden ohne Warteschleife beim Grundversorger gesetzt — Projekte starten Wochen statt Monate früher.

03
Fragmentierte Wertschöpfungskette
Alles aus einer Hand

Planung, Drohnenvermessung, Recht, Steuer, Förderanträge, Bau mit eigenen Monteuren, Mieter-Onboarding und Abrechnung — Sie haben einen Ansprechpartner statt fünf Dienstleister.

04
Mehr Wohneinheiten mehr Rendite
Wirtschaftlich ab 6 Wohneinheiten? Nein. Nicht unbedingt.

Unsere Referenzprojekte zeigen: Mieterstrom rechnet sich bereits bei kleinen Mehrfamilienhäusern — mit dokumentierten Eigenkapitalrenditen bis 14,51 % IRR, auch bei Bestandsanlagen-Nachrüstung.

05
Maximale Transparenz
Erste Eignungs-Einschätzung in 7 Werktagen

Sie erhalten eine erste Eignungs-Einschätzung und das Angebot zur Mieterstrom-Konzeptplanung (Phase 3 mit Best-, Mid- und Worst-Case) — inklusive Mieterstrom-Tarifgestaltung, Förderkulisse und steuerlicher Einordnung.

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Unverbindlich kennenlernen. Danach erfolgt oben genannte Berechnung.

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In 30 Minuten wissen Sie, ob sich Mieterstrom für Ihre Immobilie rechnet.

Wir sprechen kurz über Ihr Gebäude, klären die wirtschaftlichen Eckwerte und zeigen Ihnen das passende Betriebsmodell. Keine Verkaufsmasche, kein Vertrag, keine Verpflichtung.

Wir sind spezialisiert auf
  • Hausverwaltungen
  • WEGs & Eigentümergemeinschaften
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Dafür steht Lumitra
Drohnenvermessung
Exakte Dachflächen-Analyse mit Verschattung
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Eigenbetrieb, Verpachtung oder Contracting
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Was sich seit 2024 geändert hat

Drei Entwicklungen haben den Markt grundlegend verändert:

1. Solarpaket I (Mai 2024)

Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG) hat die regulatorischen Hürden für einfache Modelle drastisch gesenkt. Gleichzeitig wurden die Regelungen für den klassischen Mieterstrom vereinfacht.

2. Steuererleichterungen (seit 2023)

Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen (Paragraph 12 Abs. 3 UStG) und die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp (Paragraph 3 Nr. 72 EStG) haben die wirtschaftliche Attraktivität spürbar erhöht. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB, Paragraph 7g EStG) erlaubt es Investoren, 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich abzusetzen.

3. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die überarbeitete Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden zu fördern. In Deutschland wird die nationale Umsetzung erwartet — Mieterstrom wird dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Der Markt bewegt sich. Die Frage ist nicht mehr ob Mieterstrom kommt, sondern wer die 1,9 Millionen Gebäude erschließt.


Video: Mieterstrom in 90 Sekunden

▶ Erklärvideo folgt

Wie funktioniert Mieterstrom? Der Prozess Schritt für Schritt

Der direkte Vergleich

Klassischer Stromtarif vs. Mieterstrom — der entscheidende Unterschied.

Klassisch

Strom vom Versorger

Stromnetz → Stromzähler → Mieter-Wohnung
Mieter zahlt
~32 ct
pro kWh (Grundversorgertarif)
Mit Mieterstrom

Strom direkt vom Dach

PV-Anlage → Wechselrichter → Mieter-Wohnung. Kein öffentliches Netz dazwischen.
Mieter zahlt
24–28 ct
pro kWh (max. 90 % des Grundversorgertarifs)
Mieter sparen rund 20 % · Eigentümer verdreifachen ihre Marge
Mieterstrom im Mehrfamilienhaus

Eine Anlage. Sechs Mieter. Alle sparen.

Beispielrechnung für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 30 kWp PV-Anlage und 6 Wohneinheiten.

Beispielrechnung
Mieter 1
−180 €
pro Jahr
Mieter 2
−180 €
pro Jahr
Mieter 3
−180 €
pro Jahr
Mieter 4
−180 €
pro Jahr
Mieter 5
−180 €
pro Jahr
Mieter 6
−180 €
pro Jahr
und gleichzeitig …
Vermieter
+ 4.200 €
Mehrertrag pro Jahr — aus Mieterstromzuschlag und Strompreis-Marge gegenüber reiner Netz-Einspeisung.
Werte basieren auf einer 30 kWp Anlage mit 6 Wohneinheiten und durchschnittlichem Verbrauch. Die konkreten Zahlen für Ihre Immobilie ermitteln wir in unserer detaillierten Mieterstrom-Konzeptplanung (Phase 3). Im kostenfreien Erstgespräch klären wir zunächst die Eignung Ihres Gebäudes.

Vom Sonnenlicht auf dem Dach bis zur automatisierten Stromrechnung für den Mieter — so funktioniert Mieterstrom in der Praxis.

Lumitra-Schaubild: So funktioniert Mieterstrom in 5 Schritten
Vom Solarmodul auf dem Dach bis zur automatisierten Jahresabrechnung — der komplette Kreislauf. · Klicken zum Vergrößern

1. Die PV-Anlage erzeugt Strom auf dem Dach

Photovoltaik-Module werden auf dem Dach des Mehrfamilienhauses installiert. Die Anlage wird speziell für die Gebäudesituation geplant: Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, statische Gegebenheiten und der erwartete Stromverbrauch aller Wohneinheiten fließen in die Planung ein.

2. Smart Meter verteilen den Strom im Gebäude

Nach der Erzeugung fließt der Strom über den Wechselrichter ins Hausnetz. Damit jeder Mieter korrekt abgerechnet werden kann, wird in jeder Wohneinheit ein geeichter Smart Meter installiert. Diese intelligenten Messeinrichtungen erfassen in Echtzeit, wie viel Strom jede Wohnung verbraucht und welcher Anteil davon aus der PV-Anlage stammt.

3. Mieter nutzen den Strom direkt

Aus Sicht der Mieter ändert sich praktisch nichts: Der Strom kommt weiterhin aus der Steckdose. Der einzige Unterschied — er ist günstiger. Der Mieterstrompreis darf gesetzlich maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen (Paragraph 42a Abs. 2 EnWG).

4. Überschuss wird ins Netz eingespeist

Nicht jede Kilowattstunde vom Dach findet im Gebäude einen Abnehmer. Wenn die PV-Anlage mehr Strom erzeugt als die Bewohner gerade verbrauchen — typischerweise an sonnigen Mittagen, wenn niemand zu Hause ist — fließt der Überschuss in die Batterie oder in das öffentliche Stromnetz.

5. Automatisierte Abrechnung per Software

Die Abrechnung von Mieterstrom war lange einer der aufwendigsten Aspekte: Verbrauchserfassung pro Wohnung, Zuordnung des PV-Anteils, Erstellung rechtskonformer Rechnungen, Umgang mit Mieterwechseln, regulatorische Meldungen. Heute übernimmt spezialisierte Software diese Aufgaben strukturiert automatisiert — aus Stunden Aufwand werden Minuten.

6. Freie Wahl für Mieter — jederzeit

Ein häufiges Missverständnis: Mieterstrom bedeutet nicht, dass Mieter gezwungen werden, ihren Strom vom Vermieter zu beziehen. Das Gesetz ist eindeutig: Mieter können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Grundversorger oder jedem anderen Stromanbieter wechseln. Der Mieterstromvertrag ist unabhängig vom Mietvertrag.

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In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

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Für wen lohnt sich Mieterstrom?

Mieterstrom ist relevant für jeden, der ein Mehrparteien-Gebäude besitzt, verwaltet oder entwickelt. Die konkrete Wirtschaftlichkeit und die beste Modellwahl hängen von der Eigentümer-Struktur, der Gebäudegröße und den Zielen ab.

Alleineigentümer und Vermieter

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 6 oder mehr Wohneinheiten? Dann haben Sie den einfachsten Einstieg in Mieterstrom: ein Ansprechpartner, eine Entscheidung, kein Abstimmungsbedarf mit anderen Eigentümern.

Alleineigentümer profitieren dreifach: Mieterstromverkauf an die Mieter (24 bis 28 Cent pro Kilowattstunde), Mieterstromzuschlag vom Staat (1,59 bis 2,54 Cent pro Kilowattstunde) und Einspeisevergütung für den Überschuss (ca. 7,78 Cent pro Kilowattstunde). Dazu kommen Steuervorteile wie die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp und der Nullsteuersatz auf die PV-Anlage.

Je nach Risikobereitschaft stehen drei Modelle zur Wahl: Eigeninvestition mit maximaler Rendite, Hybrid-Modell mit Lumitra als Abrechnungspartner oder Contracting ohne eigenen Kapitaleinsatz.

Die Entscheidung, welches Modell am besten passt, hängt von drei Faktoren ab: Kapitalverfügbarkeit, gewünschter Renditemaximierung und Bereitschaft zur Eigenverantwortung. Der kostenlose Objekt-Check liefert in 7 Werktagen eine erste Eignungs-Einschätzung. Welche Option wirtschaftlich optimal ist, klärt sich in der detaillierten Mieterstrom-Konzeptplanung (Phase 4 unseres Prozesses).

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für Alleineigentümer und Vermieter

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen

Rund 80 Prozent der deutschen Mietwohnungen befinden sich in Wohnungseigentümergemeinschaften (Destatis, 2022). WEGs sind damit die größte Zielgruppe für Mieterstrom — und gleichzeitig die komplexeste, weil Entscheidungen auf einer Eigentümerversammlung getroffen werden müssen.

Seit der WEG-Reform 2020 genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer für bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage. Trotzdem scheitern viele Projekte an mangelhafter Vorbereitung: fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unklare rechtliche Rahmenbedingungen, Widerstand der Hausverwaltung.

Lumitra unterstützt WEGs und Hausverwaltungen in jeder Phase: von der Machbarkeitsprüfung über die Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung bis zur vollständigen Umsetzung — inklusive Präsentation auf der Versammlung bei Bedarf.

Realistisch zum Aufwand: Mieterstrom erzeugt operative Aufgaben — Abrechnung, Mieterkommunikation, Vertragswechsel bei Mieterfluktuation. Das ist real und sollte nicht beschönigt werden. Gleichzeitig ist Mieterstrom ein lukratives Geschäftsmodell mit drei Einnahmequellen und attraktiven internen Verzinsungen. Lumitra übernimmt die zentralen operativen Aufgaben über den Abrechnungsservice — Hausverwaltung und Eigentümer haben damit nur einen minimalen operativen Touchpoint. Viele Prozesse laufen automatisiert über die Lumitra-Software: QR-Code-Onboarding neuer Mieter, automatische Jahresabrechnung, Mieterwechsel-Flow ohne manuelle Eingriffe.

Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen, bietet Mieterstrom einen zusätzlichen Vorteil: Die Verwaltung wird zum aktiven Werttreiber für die Eigentümer — ein Differenzierungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern, die lediglich verwalten statt Werte zu schaffen.

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für WEG · Mieterstrom für Hausverwaltungen

Kommunen und öffentliche Träger

Kommunen besitzen das größte Einzelpotenzial für Mieterstrom: Sozialwohnungen, Verwaltungsgebäude, Schulen, kommunale Liegenschaften — oft große Immobilienportfolios unter einem Eigentümer.

Mieterstrom auf kommunalen Gebäuden verbindet Klimaschutz mit sozialer Verantwortung: Mieter in Sozialwohnungen erhalten günstigeren Strom, die Kommune reduziert ihren CO2-Fussabdruck, und im Contracting-Modell entsteht kein Budgetbedarf — ein zentrales Argument in Zeiten knapper Haushaltsmittel.

Zusätzlich erfüllen Kommunen mit Mieterstrom ihre Vorbildfunktion im Klimaschutz. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhen den Druck auf öffentliche Gebäudeeigentümer, erneuerbare Energien zu integrieren. Mieterstrom ist dabei die wirtschaftlich sinnvollste Umsetzung — weil es nicht nur Kosten verursacht, sondern Einnahmen generiert.

Lumitra begleitet kommunale Projekte von der Machbarkeitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, inklusive Fördermittelberatung und Gremienvorbereitung. Der kostenlose Objekt-Check liefert in 7 Werktagen eine erste Eignungs-Einschätzung für den Gemeinderat. Die belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse entsteht in der detaillierten Konzeptplanung.

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für Kommunen

Investoren

Für Immobilieninvestoren ist Mieterstrom ein renditestarker Baustein mit planbaren Cashflows. Die Ariadne-Studie (2025) beziffert die interne Verzinsung auf 3,6 bis 18,5 Prozent — abhängig vom Modell und der Eigentümerbeteiligung.

Die steuerlichen Hebel sind besonders attraktiv: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB, Paragraph 7g EStG) erlaubt es, 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich geltend zu machen. Dazu kommt die Sonderabschreibung von 40 Prozent im ersten Jahr. In Kombination mit der Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp und dem Nullsteuersatz auf die Anlage selbst ergeben sich attraktive Nachsteuer-Renditen.

Für Portfolioinvestoren, die mehrere Gebäude besitzen, skaliert das Modell linear: Jedes weitere Objekt mit Mieterstrom erzeugt einen zusätzlichen, planbaren Cashflow-Strom. Die Software-Abrechnung läuft für jedes Objekt separat, aber das Management bleibt zentralisiert.

Lumitra liefert die notwendige Datenbasis für Investitionsentscheidungen: detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalysen mit Best-, Mid- und Worst-Case-Szenarien, geprüft durch unsere Partner aus spezialisierten Steuerberatern (u.a. Energierecht).

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für Investoren

Bauträger

Seit der zunehmenden PV-Pflicht in Landesbauordnungen ist die Frage nicht mehr ob eine PV-Anlage installiert wird, sondern wie sie optimal genutzt wird. Mieterstrom verwandelt eine regulatorische Pflicht in ein Vertriebsargument:

Wohnungen mit günstigerem Strom vom eigenen Dach differenzieren sich im Markt. Für Bauträger, die im Neubausegment arbeiten, ist Mieterstrom ein zusätzliches Verkaufsargument — sowohl gegenüber Käufern als auch gegenüber Mietern.

Der entscheidende Vorteil für Bauträger: Frühe Planung senkt die Kosten. Wenn Mieterstrom bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt wird, lassen sich Zähleranlage, Kabeltrassen und Technikräume von Anfang an korrekt dimensionieren — ohne nachträgliche Umbauten und die damit verbundenen Mehrkosten.

Lumitra integriert sich früh in den Planungsprozess: Ab Leistungsphase 1 bis 3 (nach HOAI) liefern wir innerhalb von 7 Werktagen eine erste Konzept-Eignungs-Einschätzung. Das vollständige Mieterstromkonzept inkl. Zählerraum-Layout als DWG-Datei entsteht in der Detailplanung — ohne Mehraufwand für den Architekten.

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für Bauträger

Gewerbe

Bürogebäude, Ärzehäuser, Gewerbeparks, Handwerksbetriebe mit Mietern — Gewerbe-Mieterstrom ist eine unterschätzte Chance. Der Grund: Gewerbe verbraucht den meisten Strom tagsüber, genau dann, wenn die PV-Anlage produziert. Das führt zu Eigenverbrauchsquoten von 70 bis 80 Prozent (statt 30 bis 50 Prozent bei Wohngebäuden), was die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert.

Weitere Vorteile: In der Regel gibt es einen Entscheider (statt WEG-Abstimmung), kürzere Sales Cycles und höhere Stromverbäuche pro Einheit.

Für Gewerbeeigentümer bietet Mieterstrom zudem einen Wettbewerbsvorteil bei der Mieterakquise: Gewerbemieter achten zunehmend auf Nachhaltigkeitskennzahlen und ESG-Kriterien. Ein Gebäude mit eigenem Solarstrom und transparenter Abrechnung ist attraktiver als ein vergleichbares Objekt ohne Energiekonzept.

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für Gewerbe

Ab welcher Größe lohnt sich Mieterstrom?

Kriterium Regional (Allgäu + 1h Umkreis) Deutschlandweit
Mindest-Wohneinheiten Ab 6 WE Ab ca. 40 WE
Typische Anlagengröße 15 bis 100 kWp 100+ kWp
Interne Verzinsung 8 bis 18 Prozent 5 bis 15 Prozent

Die Mindestgröße hängt vor allem von den Anfahrtskosten für Planung und Montage ab. Im Allgäu und Umkreis von einer Stunde (Bayern/Baden-Württemberg) sind Projekte ab 6 Wohneinheiten wirtschaftlich — mit interner Verzinsung von über 12 Prozent. Die verbreitete Annahme, dass Mieterstrom erst ab 20 oder mehr Wohneinheiten funktioniert, ist eine der häufigsten Fehleinschätzungen im Markt.

Deutschlandweit sind aufgrund der höheren Anfahrts- und Koordinationskosten etwa 40 Wohneinheiten der Einstiegspunkt. Für große Wohnungsgesellschaften mit Portfolios in verschiedenen Städten bietet Lumitra eine zentrale Abwicklung — ein Ansprechpartner für alle Objekte, unabhängig vom Standort.

Alle Zielgruppen im Überblick: Für wen lohnt sich Mieterstrom?


Wirtschaftlichkeit und Einnahmen: So rechnet sich Mieterstrom

Mieterstrom ist kein Zuschussgeschäft und kein reines Klimaprojekt. Es ist ein Geschäftsmodell mit drei definierten Einnahmequellen, kalkulierbarer Rendite und planbaren Cashflows.

Die drei Einnahmequellen

Zusätzlich profitiert der Eigentümer von Steuervorteilen: Nullsteuersatz auf die Anlage, Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp, ggf. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.

Vergleich: Einspeisung vs. Mieterstrom

Die wirtschaftliche Überlegenheit von Mieterstrom gegenüber reiner Einspeisung ist erheblich: Für jede Kilowattstunde, die im Gebäude verbraucht statt eingespeist wird, verdient der Eigentümer rund 3,5-mal mehr. Das ist der ökonomische Kern von Mieterstrom: Die Direktlieferung ist finanziell drastisch attraktiver als die Einspeisung.

Renditeerwartung nach Ariadne-Studie

Die Ariadne-Studie "Gebäude- und Mieterstrom in Deutschland" (2025) — eines der umfassendsten wissenschaftlichen Werke zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom — beziffert die interne Verzinsung wie folgt: Die Bandbreite von 3,6 bis 18,5 Prozent spiegelt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen wider: Gebäudegröße, Dachausrichtung

Praxiszahlen aus Lumitra-Projekten

Drei Referenzprojekte illustrieren die Bandbreite realer Mieterstrom-Ergebnisse: Alle Projekte beinhalten eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Best-, Mid- und Worst-Case-Szenarien. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich auf das Best-Case-Szenario.

Solar-Installateure bei der Montage einer Photovoltaik-Anlage
Lumitra ist Komplettanbieter für Mieterstrom — von Planung über Bau und Messstellenbetrieb bis zur Abrechnung.

Drei Betriebsmodelle im Vergleich

Für die Umsetzung von Mieterstrom stehen drei grundlegende Modelle zur Verfügung. Die Wahl hängt von der Kapitalverfügbarkeit, der gewünschten Rendite und dem Aufwand ab, den der Eigentümer selbst übernehmen möchte.

Eigentümer-Modell

Der Eigentümer kauft die PV-Anlage, betreibt sie und verkauft den Strom an die Mieter. Maximale Rendite, volle Kontrolle, aber auch Betreiberpflichten (Abrechnung, regulatorische Meldungen). Den Messstellenbetrieb übernimmt Lumitra als zertifizierter wMSB-Partner.

Geeignet für: Alleineigentümer mit Kapital und Bereitschaft, sich aktiv einzubringen — oder Eigentümer, die die Betriebsführung an einen Dienstleister wie Lumitra delegieren.

Im Eigentümer-Modell fallen drei Aufgabenbereiche an, die der Eigentümer entweder selbst übernimmt oder delegiert: erstens die kaufmännische Seite (Abrechnung, Verträge, Buchhaltung), zweitens die technische Seite (Wartung, Monitoring, Fehlerbehebung) und drittens die regulatorische Seite (Meldepflichten, Energieversorgerpflichten). Den Messstellenbetrieb übernimmt grundsätzlich Lumitra als wMSB-Partner.. Lumitra kann alle drei Bereiche als Dienstleistung übernehmen — der Eigentümer behält dabei die volle Rendite abzüglich einer transparenten Servicegebühr.

Hybrid-Modell

Der Eigentümer kauft die Anlage und erhält die volle Rendite. Lumitra übernimmt den operativen Betrieb: Abrechnung mit Mietern, Messstellenbetrieb (als wMSB-Partner), Mieterakquise, Vertragswechsel. Regulatorische Pflichten bleiben beim Eigentümer als Anlagenbetreiber — Lumitra unterstützt bei der Vorbereitung.

Das meistgewählte Modell in der Praxis. Es kombiniert die wirtschaftlichen Vorteile des Eigentümer-Modells mit der operativen Entlastung des Contractings. Der Eigentümer profitiert von der vollen Rendite seiner Investition, muss sich aber um keinen einzigen operativen Schritt kümmern.

Für WEGs ist das Hybrid-Modell besonders attraktiv: Die Eigentümergemeinschaft trägt die Investition und profitiert von den Erträgen, während Lumitra den gesamten Betrieb steuert — die Hausverwaltung bleibt entlastet.

Contracting-Modell

Lumitra investiert, installiert und betreibt die Anlage auf dem Dach des Eigentümers. Der Eigentümer hat keine Investitionskosten und erhält Dachpachteinnahmen. Die Mieter beziehen günstigeren Strom.

Geeignet für: Kommunen ohne Budget, WEGs ohne Mehrheit für Investitionen, Eigentümer ohne Kapital oder ohne Interesse an der Betriebsführung.

Der größte Vorteil des Contractings: Null Risiko für den Eigentümer. Die Anlage gehört Lumitra, die Investition trägt Lumitra, der Betrieb läuft über Lumitra. Der Eigentümer erhält eine feste Dachpacht — planbar, risikofrei, ohne Aufwand. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (typischerweise 20 - 30 Jahre) geht die Anlage kostenlos in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über.

Vergleichstabelle:

Kriterium Eigentümer-Modell Hybrid-Modell Contracting
Investition Eigentümer trägt Kosten Eigentümer trägt Kosten Lumitra trägt Kosten
Rendite Maximal (3,6-18,5%) Hoch (leicht reduziert durch Betriebsgebühr) Dachpacht (geringer, aber risikolos)
Operativer Aufwand Hoch (oder delegiert) Gering (Lumitra übernimmt Betrieb) Null
Kontrolle Volle Kontrolle Anlage gehört Eigentümer Anlage gehört Lumitra
Risiko Eigentümer trägt Risiko Eigentümer trägt Anlagerisiko, Betrieb gesichert Null (Lumitra trägt Risiko)
Geeignet für Kapitalstarke Eigentümer, Investoren Die meisten Eigentümer und WEGs Kommunen, WEGs ohne Budget
Steuervorteile nutzbar? Ja, vollumfänglich Ja, vollumfänglich Nur Dachpacht-Einnahmen
Typische Vertragslaufzeit Unbefristet (eigene Anlage) Service: 10-20 Jahre 20 -30 Jahre (dann Anlagenübertragung)

Ausführliche Informationen zum Contracting: Contracting-Modell im Detail


Drei Betriebsmodelle — eine Entscheidung

Welches Modell passt zu Ihrer Immobilie?

Jedes Modell hat seine Stärken — wir empfehlen das, das wirtschaftlich und rechtlich zu Ihrer Situation passt.

MODELL 01

Eigenbetrieb

Sie bleiben Eigentümer und Betreiber der Anlage — maximale Rendite, volle Kontrolle.
IRR bis
14,51 %
  • Volle Förderung (Mieterstromzuschlag + KfW)
  • Lumitra übernimmt Abrechnung & Betrieb
  • Ideal für klassische Vermieter
Empfohlen
MODELL 02

Hybrid-Modell

Sie investieren und bleiben Eigentümer der Anlage. Lumitra übernimmt den operativen Betrieb — Abrechnung, Messstellenbetrieb, Mieterwechsel.
Operativer Aufwand
≈ 0 h
  • Volle Rendite bleibt bei Ihnen
  • Lumitra übernimmt den gesamten Tagesbetrieb
  • Meistgewählt — ideal für die meisten Eigentümer
MODELL 03

Contracting

Lumitra betreibt die Anlage als Dienstleister auf Ihrem Dach — wir tragen Risiko und Performance.
Aufwand für Sie
≈ 0 h
  • Volldienstleistung — alles aus einer Hand
  • Beteiligung an Erlösen ohne Risiko
  • Ideal für institutionelle Eigentümer
Welches Modell für Ihre Immobilie wirtschaftlich passt — klären wir im Erstgespräch.

Steuervorteile für Mieterstrom

Die steuerliche Förderung für Photovoltaik und Mieterstrom in Deutschland ist so umfassend wie nie. Vier zentrale Hebel machen Mieterstromprojekte steuerlich besonders attraktiv.

Nullsteuersatz auf PV-Anlagen (Paragraph 12 Abs. 3 UStG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp. Das bedeutet: Kein Vorsteuerabzug nötig, keine Umsatzsteuerpflicht, keine Kleinunternehmer-Thematik.

Einkommensteuerbefreiung (Paragraph 3 Nr. 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb begünstigter PV-Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten ab dem 1. Januar 2025 erweiterte Grenzen: bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (vorher 15 kWp je Einheit), maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag — wird die Grenze überschritten, sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig. Für Eigentümer bedeutet die Befreiung: keine Versteuerung der Mieterstromeinnahmen und in vielen Fällen keine Gewerbeanmeldung nötig. Allerdings schließt die Anwendung von Paragraph 3 Nr. 72 EStG den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die AfA aus — die Anlage gehört dann nicht zum Betriebsvermögen.

Investitionsabzugsbetrag (Paragraph 7g EStG)

Für Investoren, Firmen und gewerbliche Eigentümer ist der IAB einer der stärksten steuerlichen Hebel: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden — also in dem Jahr, in dem die Investitionsentscheidung fällt. Voraussetzung ist die spätere Anschaffung innerhalb von drei Jahren und die Zuordnung zum Betriebsvermögen. Der IAB ist nicht kombinierbar mit der Einkommensteuerbefreiung nach Paragraph 3 Nr. 72 EStG.

Sonderabschreibung (Paragraph 7g Abs. 5 EStG)

Die Sonderabschreibung erlaubt im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren eine zusätzliche Abschreibung von 40 Prozent der Anschaffungskosten — frei verteilbar. Nach aktuellem Stand wurde der Satz mit dem Wachstumschancengesetz 2024 von 20 auf 40 Prozent erhöht. Sie ist kombinierbar mit dem IAB (50 Prozent vorab) und der degressiven AfA (15 Prozent p. a. für PV, 30 Prozent p. a. für Speicher nach dem Investitionssofortprogramm vom 01.07.2025 bis 31.12.2027). In Kombination lassen sich im ersten Jahr rund 70 Prozent der Investitionskosten steuerlich abbilden — ausschließlich im gewerblichen Modell. Voraussetzungen: Zuordnung zum Betriebsvermögen und keine Anwendung von Paragraph 3 Nr. 72 EStG.

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Gesetzliche Grundlagen

Mieterstrom bewegt sich in einem komplexen regulatorischen Rahmen. Vier Gesetzesgebiete sind relevant — hier die kompakte Übersicht.

EEG und Mieterstromgesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die Grundlage für den Mieterstromzuschlag. Seit dem erhalten Betreiber für jede Kilowattstunde, die in unmittelbarer räumlicher Nähe an Letztverbraucher geliefert wird, einen Zuschlag von 1,59 bis 2,54 Cent pro Kilowattstunde — abhängig von der Anlagengröße.

Solarpaket I und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG)

Das Solarpaket I, in Kraft seit Mai 2024, ist die bisher wichtigste regulatorische Vereinfachung für Mieterstrom. Es führt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG) als zweites Modell neben dem klassischen Mieterstrom (Paragraph 42a EnWG) ein.

EU-Gebäuderichtlinie EPBD

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) verpflichtet Mitgliedstaaten, die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden systematisch zu fördern. Die nationale Umsetzung wird in den kommenden Jahren erwartet und dürfte die Nachfrage nach Mieterstrom-Lösungen weiter beschleunigen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz definiert die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. PV-Anlagen und Mieterstrom verbessern die Energiebilanz eines Gebäudes und können zur Erfüllung der GEG-Anforderungen beitragen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und ist für die rechtliche Einordnung des Mieterstromvertrags zentral. Relevant sind insbesondere Paragraph 556 BGB (Betriebskostenabrechnung) und Paragraph 559 BGB (Modernisierungsumlage). Wichtig für die Praxis: Mieterstrom ist ein eigenständiger Stromliefervertrag und läuft nicht über die Mietnebenkosten — die Modernisierungsumlage greift hier nicht, da die Teilnahme freiwillig ist.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das MsbG regelt den Messstellenbetrieb und die Smart-Meter-Pflicht. Es unterscheidet zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) im jeweiligen Versorgungsgebiet und dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB), der im Wettbewerb dazu agiert. Lumitra arbeitet mit einem zertifizierten wMSB-Partner — das beschleunigt die Smart-Meter-Installation und macht Mieterstromprojekte unabhängig von Wartezeiten beim gMSB.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG, in Kraft seit 01.12.2020) reicht für PV-Dachanlagen ein einfacher Mehrheitsbeschluss nach Paragraph 20 Abs. 1 WEG. Der Beschluss ist innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Monat nach Beschlussfassung anfechtbar (Paragraph 44 WEG). Damit ist der formale Hürde für WEGs deutlich gesenkt — entscheidend bleibt die Qualität der Beschlussvorlage.

Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Mieterstrom vs. Alternativen — der Vergleich

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es mehrere Möglichkeiten, eine PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede.

Mieterstrom vs. Volleinspeisung

Kriterium Mieterstrom Volleinspeisung
Ertrag pro kWh 26-31 ct (Verkauf + Zuschlag) ca. 8 ct (Einspeisevergütung)
Mieter profitieren? Ja (10-20% günstiger) Nein
Netzentgelte? Keine (Direktlieferung) Volle Netzentgelte (Strom geht ins Netz)
Immobilienwert? Steigt (Mieter erhalten günstigeren Strom) Neutral
Komplexität Höher (Abrechnung, Messstellenbetrieb) Gering (Einspeisevertrag genügt)
Rendite 3,6-18,5% (Ariadne, 2025) Deutlich niedriger
Mieterbindung? Ja (günstigerer Strom als Differenzierungsmerkmal) Nein

Fazit: Volleinspeisung ist einfacher, aber wirtschaftlich klar unterlegen. Mieterstrom erzielt pro Kilowattstunde den rund 3,5-fachen Ertrag. Die höhere Komplexität wird durch spezialisierte Dienstleister wie Lumitra vollständig aufgefangen. Für Eigentümer, die einen Komplettanbieter beauftragen, ist der Mehraufwand de facto null — während der Mehrertrag erheblich ist.

Mieterstrom vs. Eigenverbrauch

Kriterium Mieterstrom Eigenverbrauch (EFH-Modell)
Geeignet für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe Einfamilienhäuser, einzelne Nutzer
Rechtliche Basis §42a EnWG (Stromliefervertrag) Kein Liefervertrag nötig
Mieterstromzuschlag? Ja (1,59-2,54 ct/kWh) Nein
Abrechnung? Erforderlich (pro Wohneinheit) Nicht erforderlich
Für MFH geeignet? Ja Nur für Allgemeinstrombedarf, nicht für Mieter
Wirtschaftlichkeit im MFH Hoch (3 Einnahmequellen) Begrenzt (nur eingesparte Stromkosten für Allgemeinstrom)

Fazit: Eigenverbrauch funktioniert nur, wenn Erzeuger und Verbraucher identisch sind. Sobald Strom an Mieter geliefert wird, entsteht eine Lieferbeziehung — und damit Mieterstrom. Im Mehrfamilienhaus ist reiner Eigenverbrauch auf den Allgemeinstrombedarf (Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpe) beschränkt — ein kleiner Teil des gesamten Gebäudestromverbrauchs.

Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Kriterium Mieterstrom (§42a EnWG) Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§42b EnWG)
Seit wann? 2017 (Mieterstromgesetz) Mai 2024 (Solarpaket I)
EVU-Pflichten? Ja, vollumfänglich Nein, vereinfacht
Mieterstromzuschlag? Ja (1,59-2,54 ct/kWh) Nein
Stromliefervertrag? Ja, gesondert Nein, integriert im Miet-/WEG-Vertrag
Reststrompflicht? Ja (Betreiber muss Reststrom liefern) Nein (Mieter bezieht Reststrom vom Grundversorger)
Wirtschaftlichkeit Höher (durch Zuschlag) Etwas geringer (kein Zuschlag)
Komplexität Höher Geringer
Rendite-Vorteil +1,1 bis +3,6 PP vs. Gebäudeversorgung
Empfehlung Bei professionellem Dienstleister Bei einfachen Projekten ohne Dienstleister

Fazit: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senkt die Einstiegshürde, ist aber wirtschaftlich schwächer. Für Projekte mit professionellem Dienstleister ist der klassische Mieterstrom in der Regel die bessere Wahl — weil die regulatorische Komplexität ohnehin vom Dienstleister aufgefangen wird und der Mieterstromzuschlag die Rendite um 1,1 bis 3,6 Prozentpunkte erhöht (Ariadne, 2025).

In der Praxis prüft Lumitra für jedes Projekt individuell, welches Modell wirtschaftlich optimaler ist. In manchen Fällen — etwa bei sehr kleinen WEGs mit geringem Verwaltungsapparat — kann die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung die pragmatischere Lösung sein.


Lumitras Leistungen für Ihr Mieterstromprojekt

Ein Mieterstromprojekt erfordert Kompetenzen in sechs Bereichen: PV-Planung, Elektroinstallation, Messstellenbetrieb, Software, Energiemanagement und laufenden Betrieb. Lumitra deckt alle sechs aus einer Hand ab — als Meisterbetrieb mit zertifiziertem wMSB-Partner-Status und eigener Software-Plattform.

Lumitra

Technische Planung und 3D-Simulation

Elektroplanung, PV-Simulation, Wirtschaftlichkeitsanalyse und Einspeise-/Messkonzept — bevor ein Handgriff auf dem Dach passiert. Inklusive 3D-Modell des Gebäudes, Verschattungsanalyse, Ertragsprognose und Abstimmung mit dem Anschlussnetzbetreiber (EVU).

Lumitra

Montage durch unseren Meisterbetrieb

Eigene Monteure, eigene Haftung, eigene Qualitätskontrolle. Lumitra ist ein staatlich geprüfter Elektro-Meisterbetrieb mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der Energietechnik. Die gesamte Installation — PV-Module, Wechselrichter, Zähleranlage, Speicher, Kabel — wird intern ausgeführt.

Lumitra

Zertifizierter MSB-Partner

Der Messstellenbetrieb ist der häufigste Flaschenhals bei Mieterstromprojekten. Wer auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber wartet, verliert Monate. Lumitra ist MSB-Partner und setzt Smart Meter eigenständig — ohne Wartezeit auf Drittanbieter.

Lumitra

Software und automatisierte Abrechnung

Die White-Label-Software übernimmt die gesamte operative Abwicklung: Verbrauchserfassung, PV-Zuordnung, Rechnungserstellung, Mieterakquise per QR-Code, Vertragswechsel bei Mieterfluktuation, regulatorische Meldungen. Für Eigentümer und Hausverwaltungen: fast kein Verwaltungsaufwand nach Inbetriebnahme.

Lumitra

Energiemanagement

Herstellerunabhängige Energiemanagement-Systeme optimieren den Stromfluss im Gebäude: Wärmepumpe, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und PV-Anlage werden intelligent gesteuert. Ziel: maximaler Eigenverbrauch, minimale Netzabhängigkeit, optimale Wirtschaftlichkeit.

Lumitra

Wartung und laufender Betrieb

Nach der Inbetriebnahme übernimmt Lumitra die laufende Wartung der Anlage: regelmäßige Inspektionen, Leistungsüberwachung, Fehlerbehebung. Optional: vollständiger Servicevertrag inklusive Abrechnung und Mieterbetreuung.

Der Weg zu Ihrem Mieterstromprojekt — in 6 Phasen

Von der ersten Einschätzung bis zum laufenden Betrieb durchläuft jedes Mieterstromprojekt sechs klar definierte Phasen. Innerhalb von 7 Werktagen erhalten Sie eine erste Eignungs-Einschätzung; die belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse entsteht in Phase 4 — nach Beauftragung der Mieterstrom-Konzeptplanung.

Phase Was passiert Dauer
1. Kostenloses Erstgespräch & Ersteinschätzung Kostenloses Erstgespräch per Telefon oder Video-Call. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob das Gebäude grundsätzlich für Mieterstrom geeignet ist und ob eine wirtschaftliche Umsetzung realistisch erscheint. Betrachtet werden Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten und die grundsätzlichen Voraussetzungen vor Ort. rund 30 Min
2. Vor-Ort-Termin & Technische Bestandsaufnahme Bei Potenzial: Besichtigungstermin direkt am Gebäude. Vor Ort erfassen wir den kompletten technischen Ist-Zustand — Elektroinstallation, Zählerschrank, Netzanschlusssituation und einen Drohnenflug zur Dachaufnahme. Diese Daten bilden die Grundlage für die weitere Planung. 1-2 Werktage Vor-Ort
3. Angebot für die Mieterstrom-Konzeptplanung Auf Basis der aufgenommenen Daten erstellen wir ein Angebot für die detaillierte Mieterstromplanung. Diese Planungsphase arbeitet das Projekt technisch, wirtschaftlich und rechtlich vollständig aus — und ist die transparente Grundlage für Ihre Entscheidung, ob Sie weitergehen. 7 Werktage
4. Detailplanung & Wirtschaftlichkeitsanalyse Nach Beauftragung starten wir mit der umfassenden Detailplanung. Wir erstellen ein 3D-Modell der Anlage, führen PV-Simulationen durch und berechnen die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer und Mieter (Best/Mid/Worst-Case). Wir prüfen Fördermittel, planen notwendige Umbaumaßnahmen und stimmen das Projekt mit dem zuständigen Netzbetreiber ab. Daraus entsteht ein finales Konzept inklusive Kosten- und Ertragsberechnung. Zielgruppen-spezifisch: für WEGs eine Beschlussvorlage, für Bauträger ein Zählerraum-Layout (DWG). 4-8 Wochen
5. Montage & Inbetriebnahme der Anlage Sobald das finale Angebot bestätigt ist, beginnt die Umsetzung. Wir übernehmen die komplette Montage der PV-Anlage und aller erforderlichen Komponenten — Zähleranlage und Energiemanagementsystem inklusive. Anschließend wird die Anlage fachgerecht in Betrieb genommen und technisch geprüft. 1-3 Wochen
6. Fertigmeldung, Energiemanagement & Laufender Service Nach erfolgreicher Inbetriebnahme erfolgt die offizielle Fertigmeldung. Wir richten Software und Energiemanagement ein, damit die Stromverteilung optimal gesteuert werden kann. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend die laufende Wartung, den Messstellenbetrieb über zertifizierten wMSB-Partner und den kompletten Abrechnungsservice für den Mieterstrombetrieb über unsere eigene Software-Plattform. Laufend

Gesamtdauer von der Machbarkeitsprüfung bis zur Inbetriebnahme: typischerweise 3 bis 9 Monate, abhängig von Gebäudegröße und Freigabe durch den Anschlussnetzbetreiber.

Die größte Variable im Zeitplan ist die Freigabe durch den Anschlussnetzbetreiber in Phase 4: Der Anschlussnetzbetreiber muss die Netzverträglichkeit der PV-Anlage prüfen und genehmigen. Dieser Schritt liegt außerhalb der Kontrolle des Anbieters und kann mehrere Wochen dauern. Lumitras Erfahrung mit regionalen Anschlussnetzbetreibern — insbesondere im Allgäu und in Oberschwaben — hilft, diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Detaillierte Beschreibung aller Phasen: Planung und Umsetzung


Referenzprojekte

Projekt Klein — Mehrfamilienhaus, Eigenkapitalrendite 8,9%

8,9%
Eigenkapitalrendite
10 kWp
Typ
Mehrfamilienhaus, Bestand
Anlagengröße
10 kWp
Investment
15.000 Euro
Jahresertrag
ca. 2.833 Euro

Projekt Mittel — Mehrfamilienhaus, Gesamtkapitalrendite 14,51%

14,51%
Eigenkapitalrendite
39 kWp
Typ
Mehrfamilienhaus, 7 Wohneinheiten
Anlagengröße
39 kWp
Investment
ca. 310.000 Euro

Projekt Groß — Wohnanlage, Gesamtkapitalrendite 11,85%

11,85%
Eigenkapitalrendite
89,1 kWp
Typ
Wohnanlage, 33 Wohneinheiten
Anlagengröße
89,1 kWp
Batteriespeicher
57,2 kWh
Jahresertrag
ca. 18.936 Euro

Häufig gestellte Fragen zu Mieterstrom

Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert wird — ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Die gesetzliche Grundlage bildet Paragraph 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Strompreis für Mieter darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen. Die Teilnahme ist freiwillig — es besteht keine Kopplung zwischen Mietvertrag und Mieterstromvertrag.

Der Eigentümer verdient über drei Einnahmequellen: Mieterstromverkauf (24-28 Cent pro Kilowattstunde), Mieterstromzuschlag (1,59-2,54 Cent pro Kilowattstunde) und Einspeisevergütung für den Überschuss (7,78 Cent pro Kilowattstunde).

Die Abrechnung erfolgt über geeichte Smart Meter, die den Stromverbrauch jeder Wohneinheit einzeln erfassen. Spezialisierte Software ordnet automatisch zu, welcher Anteil aus der PV-Anlage stammt und welcher aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde.

Mieter erhalten eine rechtskonforme Jahresabrechnung — vergleichbar mit einer normalen Stromrechnung. Bei Lumitra läuft die gesamte Abrechnung automatisiert über eine White-Label-Software : Verbrauchserfassung, PV-Zuordnung, Rechnungserstellung, Mieterakquise und Vertragswechsel bei Mieterfluktuation.

Für Eigentümer und Hausverwaltungen bedeutet das: nach der Inbetriebnahme fast kein Verwaltungsaufwand.

Mehr erfahren: Mieterstrom-Abrechnung

Die Kosten hängen vom gewählten Betriebsmodell ab:

  • Eigentümer-Modell: Der Eigentümer investiert in die PV-Anlage und erzielt maximale Rendite (3,6-18,5 Prozent interne Verzinsung laut Ariadne-Studie 2025). Die Investitionshöhe richtet sich nach Gebäudegröße und Ausstattung.
  • Hybrid-Modell: Der Eigentümer investiert, Lumitra übernimmt den Betrieb gegen eine Servicegebühr.
  • Contracting-Modell: Lumitra investiert und betreibt die Anlage. Der Eigentümer hat keine Investitionskosten und erhält Dachpachteinnahmen.

In allen Modellen erhält der Eigentümer vor jeder Entscheidung eine transparente Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Best-, Mid- und Worst-Case-Szenarien.

In Lumitra-Projekten sparen Mieter durchschnittlich 10 bis 20 Prozent gegenüber dem örtlichen Grundversorgertarif. Die genaue Ersparnis hängt von der Anlagengröße, dem Verbrauchsprofil der Wohnung und der Eigenverbrauchsquote des Gebäudes ab.

Gesetzlich darf der Mieterstrompreis maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs betragen (Paragraph 42a Abs. 2 EnWG). Die Teilnahme ist für Mieter freiwillig und ohne Investition oder Installationsaufwand.

In vielen Fällen nein. Seit 01.01.2025 sind PV-Erträge bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Steuerpflichtigem) von der Einkommensteuer befreit (Paragraph 3 Nr. 72 EStG, JStG 2024). Das entschärft die Gewerbesteuer-Thematik für die meisten kleineren Projekte erheblich.

Ob eine Gewerbeanmeldung im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom konkreten Modell und der Gesamtsituation ab. Lumitras spezialisierter Steuerberater für Mieterstrom und PV-Steuerrecht kann die individuelle Situation beurteilen.

Ausführliche Informationen: Steuervorteile bei Mieterstrom

Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer in der Eigentümerversammlung. Die Kosten trägt die Gemeinschaft; die Erträge fließen in die Instandhaltungsrücklage oder werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt.

In der Praxis ist die Qualität der Beschlussvorlage entscheidend: Eine klare Wirtschaftlichkeitsanalyse, die Darstellung des rechtlichen Rahmens und die Benennung eines Komplettanbieters (statt 5 verschiedener Dienstleister) erhöhen die Zustimmungswahrscheinlichkeit erheblich.

Lumitra unterstützt WEGs bei der Erstellung von Beschlussvorlagen und präsentiert auf Wunsch direkt auf der Eigentümerversammlung.

Ausführliche Informationen: Mieterstrom für WEG

Der bestehende Mieterstromvertrag wird automatisch beendet. Der neue Mieter wird eingeladen, am Mieterstrom teilzunehmen — bei Lumitra per QR-Code: Scan, Wohnung wählen, IBAN hinterlegen, digital unterschreiben, fertig in 3 Minuten.

Lehnt der neue Mieter ab, bezieht er Strom vom Grundversorger. Die PV-Anlage speist den Anteil für diese Wohnung ins Netz ein und erhält dafür die Einspeisevergütung.

Für den Eigentümer und die Hausverwaltung entsteht kein manueller Aufwand — die gesamte Vertragsabwicklung läuft über die Software.

Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzliche Förderung nach dem EEG. Er wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die der Anlagenbetreiber in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Erzeugungsanlage an Letztverbraucher liefert.

Die Höhe hängt von der Anlagengröße ab (Inbetriebnahme Feb–Jul 2026, BNetzA):

Anlagengröße Mieterstromzuschlag
Bis 10 kWp 2,54 ct/kWh
10 bis 40 kWp 2,36 ct/kWh
40 bis 1.000 kWp 1,59 ct/kWh

Der Zuschlag wird zusätzlich zum Mieterstrompreis gezahlt und ist nicht an die Einspeisevergütung gekoppelt — er gilt ausschließlich für Strom, der direkt an Mieter geliefert wird.

Wichtig: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG) erhält keinen Mieterstromzuschlag. Er ist ein wirtschaftlicher Vorteil des klassischen Mieterstrom-Modells (Paragraph 42a EnWG).

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG) ist ein mit dem Solarpaket I (Mai 2024) eingeführtes alternatives Modell zur Stromlieferung innerhalb von Gebäuden.

Der Hauptunterschied zum klassischen Mieterstrom: Die vollen Energieversorgerpflichten entfallen. Der Anlagenbetreiber verteilt den PV-Strom anteilig an die teilnehmenden Bewohner und rechnet den Verbrauch transparent ab — ohne Stromliefervertrag, ohne Grundversorgungspflicht, ohne EVU-Meldepflichten.

Im Gegenzug entfällt der Mieterstromzuschlag (1,59-2,54 Cent pro Kilowattstunde). Ob Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wirtschaftlich vorteilhafter ist, hängt vom konkreten Projekt ab. In der Regel erzielt der klassische Mieterstrom eine um 1,1 bis 3,6 Prozentpunkte höhere Rendite (Ariadne, 2025).

Regional — zum Beispiel im Allgäu und Umkreis von einer Stunde (Bayern/Baden-Württemberg) — lohnt sich Mieterstrom ab etwa 6 Wohneinheiten. Lumitra-Projektzahlen zeigen: Selbst bei 6 Wohneinheiten mit circa 15 kWp sind interne Verzinsungen von über 12 Prozent möglich.

Deutschlandweit steigt die Mindestgröße auf circa 40 Wohneinheiten — wegen der höheren Anfahrts- und Koordinationskosten für Planung und Montage.

Entscheidend ist neben der Anzahl der Wohneinheiten auch die verfügbare Dachfläche, die Ausrichtung und der Gesamtstromverbrauch im Gebäude. Eine kostenlose Ersteinschätzung klärt in 7 Werktagen, ob das Gebäude grundsätzlich für Mieterstrom geeignet ist.

Von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 3 bis 9 Monate. Die größte externe Abhängigkeit ist die Freigabe durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), die mehrere Wochen dauern kann und nicht vom Anbieter beeinflusst werden kann.

Die einzelnen Phasen: - Erstgespräch & Ersteinschätzung: rund 30 Min Telefonat - Vor-Ort-Termin & Technische Bestandsaufnahme: 1-2 Werktage - Angebot Mieterstrom-Konzeptplanung: 7 Werktage bis zum Angebot - Detailplanung & Wirtschaftlichkeitsanalyse (inkl. Anschlussnetzbetreiber-Abstimmung, Fördermittel, Material): 4-8 Wochen - Montage & Inbetriebnahme: 1-3 Wochen

Anbieter wie Lumitra mit MSB-Partner-Status können die Umsetzung um bis zu 3 Monate beschleunigen, weil die Wartezeit auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber entfällt.

Ja, auf mehreren Ebenen:

Bundesweit: - Mieterstromzuschlag (1,59-2,54 Cent pro Kilowattstunde, EEG) - 0 Prozent Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (Paragraph 12 Abs. 3 UStG) - Einkommensteuerbefreiung 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit, max. 100 kWp je Steuerpflichtigem (Paragraph 3 Nr. 72 EStG, seit 01.01.2025) - Investitionsabzugsbetrag 50 Prozent (Paragraph 7g EStG) - Sonderabschreibung 40 Prozent (Paragraph 7g Abs. 5 EStG, seit Wachstumschancengesetz 2024); konkrete Anwendung mit Steuerberater individuell prüfen

Landesweit: Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben teils eigene Förderprogramme für PV und Mieterstrom. Die Programme und Konditionen ändern sich regelmäßig.

Kommunal: Einzelne Städte und Landkreise bieten Zusatzförderungen für PV und Mieterstrom. Ein Fördermittel-Check ist Bestandteil jeder Lumitra-Detailplanung.

Aktuelle Förderübersicht: Förderprogramme für Mieterstrom 2026

Alle Fragen und Antworten: FAQ


Diese Begriffe werden im Markt häufig verwechselt — die Rollen sind aber klar getrennt:

  • EVU (Energieversorgungsunternehmen): Stromlieferant bzw. Energieanbieter. Verkauft Strom an Endkunden. Beispiele: AÜW, E.ON, Lechwerke.
  • Anschlussnetzbetreiber: Betreiber des Stromnetzes vor Ort. Gibt die Anschlussfreigabe für die PV-Anlage und prüft die Netzverträglichkeit. Beispiele: Allgäu Netz, Bayernwerk Netz.
  • gMSB (grundzuständiger Messstellenbetreiber): Standard-Messstellenbetreiber im jeweiligen Versorgungsgebiet, in der Regel angegliedert an den Anschlussnetzbetreiber. Beispiel: Allgäu Netz.
  • wMSB (wettbewerblicher Messstellenbetreiber): Konkurrierender Messstellenbetreiber, der in Wettbewerb zum gMSB steht. Lumitra arbeitet mit einem zertifizierten wMSB-Partner — das macht Mieterstromprojekte unabhängig von Wartezeiten beim gMSB.

Praktisch wichtig: Die Anschlussfreigabe für Mieterstrom-PV-Anlagen kommt vom Anschlussnetzbetreiber, nicht vom EVU.

Lumitra-Mieterstromprojekt in Würzburg (Drohnenaufnahme)
Lumitra-Mieterstromprojekt in Würzburg — Nachbarhäuser zum Schutz der Privatsphäre ausgeblendet.

Kostenloser Objekt-Check — In 3 bis 5 Werktagen wissen Sie, ob Mieterstrom für Ihr Gebäude passt

Sie besitzen, verwalten oder entwickeln ein Mehrparteien-Gebäude? In 7 Werktagen erhalten Sie eine erste Eignungs-Einschätzung. Die ausführliche Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Best-, Mid- und Worst-Case-Szenarien, der Fördermittel-Check und der Betriebsmodell-Vorschlag entstehen in der detaillierten Mieterstrom-Konzeptplanung — Phase 4 unseres Prozesses. Erstgespräch kostenlos, unverbindlich, ohne Haken. Wir prüfen: - Ist Ihr Gebäude für Mieterstrom geeignet? - Welches Betriebsmodell passt zu Ihrem Ziel? - Welche Rendite ist realistisch? - Welche Förderungen können Sie nutzen? Was Sie dafür brauchen: Adresse des Gebäudes, Anzahl der Wohneinheiten, grobe Angabe zum jährlichen Stromverbrauch (falls verfügbar). Mehr nicht. Lumitra übernimmt den Rest.


Der Lumitra-Prozess

Von der Idee bis zum laufenden Betrieb — in 6 Phasen.

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch jede Phase.

01

Erstgespräch & Check

30 Min

Wir klären die wirtschaftlichen Eckwerte und prüfen, ob Mieterstrom für Ihre Immobilie funktioniert.

02

Drohnenvermessung & Analyse

1–2 Wochen

Drohnenflug, exakte Dachvermessung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Betriebsmodell-Empfehlung.

03

Recht, Steuer & Förderung

2–4 Wochen

Vertragspakete, EEG-Anmeldung, Förderanträge — mit unserer Energierechtskanzlei und unserem Steuerberater-Partner.

04

Detailplanung & Wirtschaftlichkeit

1–3 Wochen

Finale Anlagenkonfiguration, Mieterstrom-Tarifgestaltung und verbindliche Wirtschaftlichkeitszahlen.

05

Bau & Inbetriebnahme

3–8 Wochen

Eigene Monteure, PV-Module, Wechselrichter, Smart-Meter-Setzung, Netzanschluss und Abnahme.

06

Betrieb & Abrechnung

20+ Jahre

Mieter-Onboarding per QR-Code, automatisierte Jahresabrechnung über die Lumitra-App, Wartung und Monitoring.

Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu

Alles aus einer Hand — von der ersten Idee bis zur Abrechnung

Eigener Meisterbetrieb
Alles aus einer Hand: Planung, Bau, Messstellenbetrieb und Abrechnung sind Lumitra-intern. Ein erfahrener Ansprechpartner pro Projekt.
Eigene Software & Mieter-App
Mieter sehen ihren Verbrauch live und steuern selbst.
Zertifizierter wMSB-Partner
Smart Meter werden direkt von uns gesetzt — als zertifizierter wMSB-Partner für Mieterstrom (Stand März 2026).
Eigenes Recht- & Steuer-Team
Unser Partner-Team aus Fachanwälten für Energierecht und spezialisierten Steuerberatern (u.a. Energierecht) reagiert sofort auf neue Gesetze.
Rechtssicherheit
Verträge, Beschlüsse und Abrechnungen so aufgesetzt, dass Eigentümer, WEGs, Hausverwaltungen, Bauträger, Kommunen & Mieter rechtssicher sind und bleiben.
Förderungen — immer aktuell
EEG-Mieterstromzuschlag, IAB, Sonderabschreibung, regionale Programme — wir beraten zu passenden Förderungen für Ihr Objekt.
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