Wissen & Antworten
Alle Antworten zu Mieterstrom — an einem Ort.
Erst die wichtigsten Grundlagen für alle, dann passgenaue Antworten für Ihre Situation. Über 68 Fragen, ehrlich beantwortet.
Allgemeine Fragen
Die Grundlagen, die für alle relevant sind.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert wird — ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Die gesetzliche Grundlage bildet Paragraph 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Strompreis für Mieter darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Wie funktioniert die Mieterstrom-Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über geeichte Smart Meter, die den Stromverbrauch jeder Wohneinheit einzeln erfassen. Spezialisierte Software ordnet automatisch zu, welcher Anteil aus der PV-Anlage stammt und welcher aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde. Mieter erhalten eine rechtskonforme Jahresabrechnung — vergleichbar mit einer normalen Stromrechnung. Bei Lumitra läuft die gesamte Abrechnung automatisiert über eine eigene Software-Plattform.
Was kostet Mieterstrom für Eigentümer?
Die Investitionskosten hängen vom Betriebsmodell ab. Im Eigentümer-Modell investieren Sie in die PV-Anlage und erzielen Einnahmen aus Mieterstromverkauf, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung. Im Contracting-Modell übernimmt der Dienstleister die Investition — Sie erhalten Dachpachteinnahmen ohne eigenen Kapitaleinsatz. Die interne Verzinsung liegt laut Ariadne-Studie (2025) zwischen 3,6 und 18,5 Prozent.
Wie viel sparen Mieter durch Mieterstrom?
Mieter sparen in der Regel 10 bis 20 Prozent gegenüber dem örtlichen Grundversorgertarif. Die genaue Ersparnis hängt von der Anlagengröße, dem Verbrauchsprofil und der Eigenverbrauchsquote des Gebäudes ab. Der Mieterstrompreis darf gesetzlich maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs betragen.
Muss ich als Eigentümer ein Gewerbe anmelden?
In vielen Fällen nein. Seit 2023 sind PV-Erträge bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit (Paragraph 3 Nr. 72 EStG). Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt vom gewählten Modell und der Anlagengröße ab. Ein auf Mieterstrom spezialisierter Steuerberater kann die individuelle Situation prüfen.
Welche Mehrheit braucht eine WEG für Mieterstrom?
Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer in der Eigentümerversammlung. Die Kosten trägt die Gemeinschaft, die Erträge fliessen in die Instandhaltungsrücklage oder werden verteilt. Ein qualifizierter Beschlussvorschlag erleichtert die Abstimmung erheblich.
Was passiert bei Mieterwechsel?
Bei Mieterwechsel wird der bestehende Mieterstromvertrag automatisch beendet und der neue Mieter eingeladen, am Mieterstrom teilzunehmen. Lehnt der neue Mieter ab, bezieht er Strom vom Grundversorger. Für den Eigentümer entsteht kein manueller Aufwand, da die Abrechnung und Vertragsabwicklung über die Software automatisiert läuft.
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzliche Förderung nach dem EEG für Strom, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Erzeugungsanlage an Letztverbraucher geliefert wird. Er beträgt je nach Anlagengröße zwischen 1,29 und 2,54 Cent pro Kilowattstunde und wird zusätzlich zum Stromverkaufspreis gezahlt.
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Paragraph 42b EnWG) ist ein mit dem Solarpaket I (Mai 2024) eingeführtes Modell, das die Stromlieferung im Gebäude vereinfacht. Anders als beim klassischen Mieterstrom entfallen die vollen Energieversorgerpflichten. Der Anlagenbetreiber muss lediglich den PV-Strom anteilig verteilen und transparent abrechnen. Es gibt allerdings keinen Mieterstromzuschlag.
Ab welcher Gebäudegröße lohnt sich Mieterstrom?
Regional — zum Beispiel im Allgäu und Umkreis — lohnt sich Mieterstrom ab etwa 6 Wohneinheiten. Deutschlandweit sind wegen der Anfahrtskosten für Planung und Montage mindestens 40 Wohneinheiten sinnvoll. Entscheidend ist neben der Gebäudegröße auch die Dachfläche, die Ausrichtung und der Gesamtstromverbrauch im Gebäude.
Wie lange dauert die Umsetzung eines Mieterstromprojekts?
Von der Machbarkeitsprüfung bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 3 bis 9 Monate. Die größte externe Abhängigkeit ist die Freigabe durch den Anschlussnetzbetreiber, die mehrere Wochen dauern kann. Das Mieterstromkonzept inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung liefert Lumitra in 7 Werktagen.
Gibt es Förderprogramme für Mieterstrom?
Ja, auf mehreren Ebenen. Bundesweit: Mieterstromzuschlag (EEG), Nullsteuersatz auf PV-Anlagen (UStG), Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp (EStG), Investitionsabzugsbetrag (IAB, Paragraph 7g EStG) und Sonderabschreibung. Landesweit: Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben teils eigene Förderprogramme. Kommunal: Einzelne Städte und Landkreise bieten Zusatzförderungen. Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig.
Fragen nach Zielgruppe
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Eigentümer & Vermieter 8
Lohnt sich Mieterstrom mehr als reine Einspeisung?
In der Regel ja. Laut einer Studie des Ariadne-Projekts (2025) liegt die interne Verzinsung bei Mieterstrom 1,1 bis 3,6 Prozentpunkte höher als bei reinem Gebäudestrommodell. Der Grund: Sie erhalten Mieterstromzuschlag, Einspeisevergütung für Überschüsse und Ihre Mieter sparen Stromkosten.
Habe ich dadurch mehr Verwaltungsaufwand?
Mieterstrom ist ein lukratives Geschäftsmodell - mit minimalem Aufwand. Im Eigentümer- und Hybrid-Modell übernimmt Lumitra den operativen Tagesbetrieb (Abrechnung, Mieterakquise, Vertragswechsel, Wartung). Regulatorische Pflichten bleiben beim Eigentümer als Anlagenbetreiber. Im Contracting-Modell ist Lumitra Anlagenbetreiber - Ihr Aufwand: null.
Was ist mit Gewerbesteuer?
Für private Vermieter mit PV bis 30 kWp pro Wohneinheit: In der Regel keine Gewerbesteuerpflicht, da die Einnahmen einkommensteuerfrei sind. Bei größeren Anlagen oder bestehender gewerblicher Tätigkeit prüft unser Partner-Steuerberater die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
Kann ich das Betriebsmodell nachträglich wechseln?
Grundsätzlich ja, aber der Wechsel hängt vom Ausgangsmodell ab. Vom Eigentümer-Modell zum Hybrid-Modell ist der Wechsel jederzeit möglich — Sie beauftragen Lumitra einfach mit dem operativen Betrieb. Vom Contracting zum Eigentümer- oder Hybrid-Modell ist ein Wechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit vorgesehen: Die Anlage geht dann kostenlos in Ihr Eigentum über. Ein vorzeitiger Wechsel ist vertraglich möglich, erfordert aber eine Ablösevereinbarung. Lumitra beraet Sie im Rahmen des Objekt-Checks, welches Modell langfristig am besten passt.
Was passiert mit dem Mieterstrom-Modell bei Verkauf des Gebäudes?
Beim Eigentümer- und Hybrid-Modell geht die PV-Anlage als Gebäudebestandteil oder bewegliches Wirtschaftsgut an den neuen Eigentümer über — je nach vertraglicher Gestaltung. Der Mieterstrom-Betrieb läuft weiter, bestehende Mieterverträge bleiben bestehen. Beim Contracting-Modell bleibt Lumitra Eigentümer der Anlage. Der Contracting-Vertrag wird auf den neuen Gebäudeeigentümer übertragen. Die Dachpacht läuft weiter, die Mieter beziehen weiterhin günstigeren Strom. In beiden Fällen ist der Eigentümerwechsel ein Standardprozess, den Lumitra begleitet.
Was kostet Contracting für den Gebäudeeigentümer?
Für den Gebäudeeigentümer entstehen beim Contracting null Kosten. Lumitra trägt die gesamte Investition: Planung, Material, Montage, Inbetriebnahme, Software, Messstellenbetrieb und laufende Wartung. Im Gegenteil erhält der Eigentümer eine Dachpacht — eine laufende Vergütung dafür, dass die Anlage auf seinem Dach steht. Die Mieter profitieren von günstigerem Strom. Der Eigentümer profitiert von Dachpachteinnahmen. Beide ohne eigene Investition.
Wie hoch ist die Dachpacht beim Contracting?
Die Höhe der Dachpacht hängt von der Größe der PV-Anlage, der Dachfläche und dem erwarteten Stromertrag ab. Die genaue Dachpacht wird im Rahmen der Machbarkeitsprüfung individuell berechnet und im Contracting-Vertrag festgeschrieben. Ueblich ist eine jährliche Zahlung pro installiertem kWp oder eine fixe Vergütung pro Quadratmeter Dachfläche. Lumitra legt die Dachpacht im Objekt-Check transparent offen — gemeinsam mit den Alternativszenarien (Eigentümer-Modell und Hybrid-Modell), damit Sie die wirtschaftlich beste Entscheidung treffen können.
Welches Modell empfiehlt Lumitra?
Für die meisten Eigentümer empfiehlt Lumitra das Hybrid-Modell. Es bietet die beste Balance: Sie profitieren von der vollen Rendite Ihrer Investition und allen Steuervorteilen, ohne sich um den operativen Betrieb kümmern zu müssen. Lumitra übernimmt Abrechnung, Mieterakquise und alle regulatorischen Pflichten. Wenn kein Eigenkapital verfügbar ist oder die Investitionsentscheidung schwer durchsetzbar ist — etwa bei WEGs oder Kommunen mit knappem Haushalt — empfiehlt Lumitra das Contracting-Modell. Und für Eigentümer, die maximale Kontrolle und die absolut höchste Rendite wollen, ist das Eigentümer-Modell die richtige Wahl. Die Empfehlung ist immer individuell und wird im Rahmen des kostenlosen Objekt-Checks konkretisiert.
WEG & Eigentümergemeinschaften 8
Bedeutet Mieterstrom mehr Arbeit für die Hausverwaltung?
Nein. Das ist der häufigste Einwand — und gleichzeitig der Kern unserer Lösung. Lumitra übernimmt alle Betreiberpflichten, die Stromabrechnung mit Mietern und Eigentümern per eigener Software und das Mieter-Onboarding per QR-Code. Die Stromabrechnung läuft NICHT über die Nebenkostenabrechnung. Die Hausverwaltung hat nach dem WEG-Beschluss keinen laufenden Aufwand.
Welche Mehrheit brauchen wir für den WEG-Beschluss?
Seit dem WEMoG 2020 reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer für bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage (Paragraph 20 Abs. 1 WEG). Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote. Sie brauchen also nicht alle Eigentümer — nur die Mehrheit der Anwesenden.
Läuft die Stromabrechnung über unsere Nebenkostenabrechnung?
Nein. Die Stromabrechnung ist vollständig von der Nebenkostenabrechnung getrennt. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern und Eigentümern ab — per eigener Software und eigener Verträge. Die Hausverwaltung muss keinen einzigen zusätzlichen Posten in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Was passiert bei Mieterwechseln oder wenn nicht alle mitmachen?
Die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig — sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Wer nicht teilnehmen möchte, bezieht weiterhin Strom vom Grundversorger. Bei Mieterwechseln übernimmt Lumitra das Onboarding neuer Mieter automatisch per QR-Code und App. Die Hausverwaltung muss nichts tun.
Wer haftet nach der Inbetriebnahme?
Im Contracting- und Hybrid-Modell übernimmt Lumitra alle Betreiberpflichten. Die WEG ist nicht Energieversorger und trägt keine Haftung für den Stromverkauf, die Abrechnung oder die Anlage. Registrierungspflichten, Umsatzsteuerverantwortung, DSGVO-Pflichten und Inkasso-Risiken liegen bei Lumitra.
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem Solarpaket I?
Seit Mai 2024 ermöglicht Paragraph 42b EnWG eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Der Anlagenbetreiber muss nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen. Für WEGs bedeutet das: weniger Bürokratie, einfachere Verträge und geringere regulatorische Anforderungen.
Wie überzeugen wir kritische Eigentümer?
Lumitra bereitet Argumentationen für alle drei Eigentümer-Typen auf: Selbstnutzer bekommen günstigeren Strom, Vermieter profitieren von Wertsteigerung und Mieterbindung, Kapitalanleger sehen die Rendite. Im Contracting-Modell gibt es keine Investition — das reduziert den Widerstand erheblich. Und das WEMoG erlaubt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Was wenn die nächste Eigentümerversammlung erst in sechs Monaten ist?
Warten ist nicht nötig. Das WEG-Recht erlaubt Umlaufbeschluesse (Paragraph 23 Abs. 3 WEG) sowie ausserordentliche Eigentümerversammlungen, die von Eigentümern mit mehr als einem Viertel der Stimmrechte oder vom Verwalter einberufen werden können. Lumitra unterstützt Sie bei der Vorbereitung beider Wege.
Hausverwaltungen 8
Bedeutet das mehr Arbeit für mich als Verwalter?
Nein. Die Stromabrechnung läuft nicht über Ihre Nebenkostenabrechnung. Lumitra rechnet direkt mit den Mietern ab — per eigener Software, eigener Verträge und eigenem Zahlungsverkehr. Kein Zähler ablesen. Kein Mahnwesen. Kein Mieterwechsel-Management. Der minimale Berührungspunkt: Gestattungsvertrag bei Projektstart und optional die Weiterleitung von Lumitra-Infomaterial an neue Mieter.
Läuft die Stromabrechnung über unsere Nebenkostenabrechnung?
Nein. Die Mieterstrom-Abrechnung ist vollständig von der Nebenkostenabrechnung getrennt. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern und Eigentümern ab. Die Hausverwaltung muss keinen einzigen zusätzlichen Posten in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Was wenn die Eigentümer nicht mitmachen wollen?
Lumitra bereitet das gesamte Beschluss-Paket vor: anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Wirtschaftlichkeitsunterlagen für die ETV und Factsheets für alle Eigentümer-Typen. Auf Wunsch nimmt Lumitra an der Eigentümerversammlung teil. Im Contracting-Modell investiert die WEG null Euro — das nimmt den groessten Widerstandsfaktor vom Tisch.
Gibt es eine Provision für die Vermittlung?
Ja. Lumitra bietet ein Bonussystem für Hausverwaltungen, die Mieterstrom an ihre WEGs und verwalteten Objekte empfehlen. Die Details werden im persönlichen Gespräch besprochen — sie hängen von Anzahl und Größe der vermittelten Objekte ab.
Wer haftet nach der Installation?
Lumitra. Im Contracting- und Hybrid-Modell übernimmt Lumitra alle Betreiberpflichten: Registrierung bei der Bundesnetzagentur, Umsatzsteuerverantwortung, DSGVO-Pflichten, Inkasso-Risiken und technische Haftung. Weder die Hausverwaltung noch der WEG-Beirat tragen persönliche Haftung für das Mieterstrom-Projekt.
Kann ich das allen meinen WEGs empfehlen?
Grundsätzlich ja — vorausgesetzt das Gebäude hat mindestens 6 Wohneinheiten im Allgäu-Umkreis oder 40+ WE deutschlandweit. Lumitra führt für jedes Objekt eine individuelle Machbarkeitsprüfung durch. Bei einem Portfolio von mehreren WEGs ergeben sich Skaleneffekte von 15 bis 25 Prozent Kostenreduktion pro Objekt.
Was muss ich den Eigentümern erklären?
Wenig bis nichts — Lumitra liefert das gesamte Informationspaket: Wirtschaftlichkeitsrechnung, Factsheets pro Eigentümer-Typ, Beschlussvorlagen und Gestattungsverträge. Die Hausverwaltung leitet die Unterlagen weiter und setzt den Punkt auf die Tagesordnung. Lumitra beantwortet die Fragen — auf der ETV oder im Vorfeld per Telefon.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Lumitra konkret?
In vier Phasen: (1) Lumitra erklärt das Modell in 15 Minuten. (2) Die HV empfiehlt es den Eigentümern oder setzt es auf die ETV-Agenda. (3) Lumitra übernimmt Beschluss-Vorbereitung und ETV-Teilnahme. (4) Lumitra setzt um und betreibt — die HV hat null laufenden Aufwand.
Kommunen & Gemeinden 8
Welche kommunalen Liegenschaften eignen sich am besten?
Am besten eignen sich Liegenschaften mit hohem Eigenverbrauch während der Sonnenstunden: Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrwachen und kommunaler Wohnbau. Entscheidend sind Dachfläche, Dachzustand und Verbrauchsprofil. Im kostenlosen Kommunal-Check priorisieren wir Ihre Liegenschaften nach wirtschaftlichem Potenzial — damit Sie dort starten, wo der größte Hebel liegt.
Brauchen wir eine Ausschreibung?
Das hängt vom Auftragsvolumen und der kommunalen Vergabeordnung ab. Unterhalb der Schwellenwerte reicht oft eine beschränkte Ausschreibung oder Direktvergabe. Oberhalb gelten die Regeln der VOB oder VgV. Lumitra unterstützt bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen — damit der Vergabeprozess keine Verzögerung verursacht, sondern reibungslos in den Projektablauf integriert ist.
Was ist mit BgA (Betrieb gewerblicher Art)?
Stromverkauf durch eine Kommune an Dritte kann einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach Paragraph 4 KStG begründen. Die Folge: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht. Im Contracting-Modell stellt sich das BgA-Thema in der Regel nicht, weil die Kommune selbst keinen Strom verkauft — Lumitra ist Betreiber. Bei Eigentums- und Hybrid-Modellen klärt Lumitra die BgA-Einordnung vorab mit spezialisierten Steuerberatern, bevor das Projekt dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Wer erstellt die Beschlussvorlage für den Gemeinderat?
Lumitra liefert die inhaltliche Zuarbeit für die Beschlussvorlage: Wirtschaftlichkeitsrechnung, Modellvergleich, Risikobewertung und Empfehlung. Die formale Beschlussvorlage wird von der Verwaltung in das kommunale Format gebracht. Auf Wunsch präsentiert ein Lumitra-Vertreter das Projekt direkt im Gemeinderat oder Ausschuss und beantwortet technische und wirtschaftliche Fragen.
Wie viel Verwaltungsaufwand entsteht dauerhaft?
Nach Inbetriebnahme: keiner. Lumitra übernimmt den vollständigen Betrieb — Abrechnung, Wartung, Monitoring, Nutzerkommunikation. Die Kommune erhält regelmäßig Berichte und Dashboard-Zugang für den Klimaschutzbericht. Kein laufender Aufwand für Bauamt, Kämmerei oder Liegenschaftsverwaltung.
Können wir mehrere Liegenschaften gleichzeitig umsetzen?
Ja — und das ist einer der größten Vorteile für Kommunen. Im Portfolio-Ansatz werden mehrere Liegenschaften standardisiert umgesetzt. Das reduziert die Kosten pro Objekt um 15 bis 25 Prozent gegenüber Einzelvergaben, vereinfacht den Vergabeprozess und beschleunigt die Umsetzung. Ein Leistungsverzeichnis, ein Beschluss, ein Ansprechpartner — für alle Liegenschaften.
Was ist mit Notstrom oder Inselbetrieb für KRITIS-Gebäude?
Für kritische Infrastruktur (Feuerwehr, Rathaus, Notunterkünfte) kann eine PV-Anlage mit Batteriespeicher als ergänzende Autarkiestufe konzipiert werden. Das ersetzt keine zertifizierte USV-Anlage, bietet aber eine zusätzliche Autarkiestufe bei längeren Netzausfällen. Im Kommunal-Check bewerten wir die KRITIS-Relevanz Ihrer Liegenschaften und empfehlen bei Bedarf passende Speicherlösungen.
Welche Förderungen können wir nutzen?
Kommunen stehen mehrere Fördertöpfe offen: KfW-Programm 270 für zinsgünstige Kredite, kommunale Zuschussprogramme einzelner Städte (z.B. Augsburg, Erlangen, München, Regensburg, Würzburg) und Bundesförderungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative. Eine bayernweite PV-Förderung auf Landesebene besteht aktuell nicht (das 10.000-Häuser-Programm ist seit April 2022 beendet). Im Kommunal-Check prüfen wir, welche Förderungen für Ihre Kommune anwendbar sind — und unterstützen bei der Antragstellung.
Investoren 8
Wie hoch ist die realistische Rendite bei Mieterstrom?
Lumitras realisierte Projekte erzielen rund 10 bis 22 Prozent Rendite pro Jahr — die konkrete Rendite hängt von Lage, Dachausrichtung und Technik-Konfiguration ab und wird vorab für jedes Objekt konkret berechnet. Break-even typischerweise nach 8 bis 9 Jahren. Das Ariadne-Projekt (2025, BMBF-gefördert) bestätigt eine Bandbreite von 3,6 bis 18,5 Prozent interner Verzinsung. Lumitras Ergebnisse liegen im oberen Bereich.
Was ist der Break-even bei konservativer Mieterquote?
Mieterstrom ist bereits ab einer Mieter-Teilnahmequote von 40 Prozent profitabel. Strom, der nicht an Mieter verkauft wird, fließt ins Netz und wird mit der regulären Einspeisevergütung vergütet. Der Break-even verschiebt sich selbst im Worst Case nur um 1 bis 2 Jahre.
IAB oder Steuerfreiheit — was ist besser?
Abhaengig von Anlagengröße und Einkommenshöhe. Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nr. 72 EStG ist einfach und dauerhaft. IAB plus Sonder-AfA bringt bis zu 62 Prozent steuerliche Wirksamkeit im ersten Jahr — ideal zur Gewinnglättung. Lumitra berechnet beide Szenarien und bereitet Unterlagen für Ihren Steuerberater auf.
Was passiert bei Gewerbesteuer?
Die 20-Prozent-Bagatellgrenze nach Paragraf 9 GewStG schützt die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Mieterstrom-Einnahmen bis zu 20 Prozent der Gesamteinnahmen gefährden die Kürzung nicht. Bei reiner Vermietungstätigkeit ist Mieterstrom in der Regel gewerbesteuerneutral.
Funktioniert das bei 5 oder mehr Objekten gleichzeitig?
Ja. Lumitras standardisierter Portfolio-Rollout reduziert die Kosten pro Objekt um 15 bis 25 Prozent bei 3 oder mehr Objekten. Lumitra = 1 Ansprechpartner für alles — ein Dashboard für alle Anlagen. Bei § 3 Nr. 72 EStG ist die 30-kWp-Grenze objektbezogen (je Einheit), die 100-kWp-Höchstgrenze jedoch subjektbezogen je Steuerpflichtigem — bei größeren Portfolios ist eine steuerliche Strukturierung oder der IAB/Sonder-AfA-Weg erforderlich.
Wie vergleicht sich Mieterstrom mit anderen Asset-Klassen?
Mieterstrom bietet planbare Cashflows, Inflationsschutz durch Korrelation von Strompreis und Inflation und konjunkturunabhängige Nachfrage. Die Rendite von 11 bis 15 Prozent übertrifft aktuelle Immobilien-Nettomietrenditen von 3 bis 5 Prozent und Anleihen. Langfristige Nutzungsvertraege stabilisieren die Erträge über 20 bis 30 Jahre.
Was wenn ich ein Objekt verkaufen will?
Die PV-Anlage steigert den Objektwert und ist ein konkretes Verkaufsargument. Der Mieterstromvertrag mit Lumitra ist auf den Käufer übertragbar. Ein Gebäude mit laufender Mieterstromanlage, planbaren Zusatzeinnahmen und verbessertem Energie-Rating erzielt am Markt höhere Preise als ein vergleichbares Objekt ohne.
Wie starte ich am effizientesten?
Mit dem Investor-Portfolio-Check. Sie senden uns Ihre Objektliste mit Adressen, Flächen, Heizungsart und Wohneinheiten. In 7 Werktagen erhalten Sie eine Priorisierungs-Matrix und Rendite-Prognose für jedes Objekt — inklusive Empfehlung zur optimalen Reihenfolge und zum steuerlichen Modell.
Bauträger & Neubau 8
Wie früh muss Mieterstrom in die Planung einbezogen werden?
Idealerweise ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Zu diesem Zeitpunkt werden Dachbelegung, Elektrokonzept und Zählerschrank dimensioniert. Lumitra stimmt sich direkt mit Ihrem Architekten und Statiker ab — die PV-Planung läuft parallel zur Entwurfsplanung, nicht nachgelagert. Späterer Einstieg ist möglich, erhoet aber den Koordinationsaufwand und kann zu Nachtraegen führen.
Erhöht PV plus Mieterstrom die Gestehungskosten?
Im Contracting-Modell: Nein. Lumitra investiert und betreibt die Anlage — null Euro Zusatzkosten in Ihrer Baukalkulation. Im Eigentümer-Modell: Ja, die Gestehungskosten steigen. Aber: Energetisch optimierte Neubauten erzielen am Markt messbar höhere Preise. Die Investition wird durch den höheren Verkaufspreis mehr als kompensiert — plus bessere Energieeffizienzklasse und schnellere Vermarktung.
Wer betreibt das System nach Verkauf des Objekts?
Lumitra. Der Betreibervertrag läuft unabhängig vom Eigentümerwechsel weiter. Abrechnung, Wartung und Monitoring laufen nach Objektübergabe genauso weiter wie vorher. Der Käufer oder die Hausverwaltung übernimmt ein funktionierendes System — kein Setup, kein Einarbeitungsaufwand, keine offene Baustelle.
Gibt es eine PV-Pflicht für unseren Neubau?
Länderspezifisch. Baden-Württemberg: PV-Pflicht für alle Neubauten seit Mai 2022. Hamburg: seit Januar 2023. Berlin: seit Januar 2023. Niedersachsen, NRW: schrittweise Einführung. Bayern: aktuell nur für Gewerbe-Neubauten. Eine bundesweite Pflicht ist in der politischen Diskussion. Lumitra prüft im Neubau-Projekt-Check, welche Regelung für Ihr Bauvorhaben gilt und welches Modell die Pflicht am wirtschaftlichsten erfüllt.
Passt das in unseren Bauzeitenplan?
Ja. Lumitra ist ein eigener Meisterbetrieb mit eigenen Monteuren — bei größeren Projekten ergänzt durch sorgfältig ausgewählte Partner. Verantwortung und Terminzusagen bleiben bei Lumitra. Die PV-Montage wird als integrierter Baustein in Ihren Terminplan eingeplant: synchron mit Dacheindeckung und Elektroinstallation. Kein Nachtrag, kein Zeitverlust. Die Abstimmung beginnt in der Planungsphase, nicht auf der Baustelle.
Was bringt Mieterstrom dem Käufer konkret?
Für den Käufer oder Mieter: 10 bis 20 Prozent günstigerer Strom als beim Grundversorger, bessere Energieeffizienzklasse des Gebäudes, Zukunftssicherheit gegenüber steigenden Energiepreisen. Im Eigentümer-Modell kommen Steuervorteile hinzu: 0 Prozent MwSt. auf PV bis 30 kWp, Einkommensteuerbefreiung und optional IAB plus Sonder-AfA. Das sind konkrete, bezifferbare Vorteile, die den Kaufpreis rechtfertigen.
Können wir Ladeinfrastruktur gleich mitplanen?
Ja — und es ist empfehlenswert. Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) schreibt für Neubauten mit mehr als 5 Stellplätzen Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte vor. Lumitra plant Wallbox-Integration als Teil des Gesamtenergiekonzepts: PV-Strom vom Dach direkt in die Wallboxen. Das ist GEIG-konform, wirtschaftlich und ein zusätzliches Verkaufsargument.
Wie differenziert sich Lumitra von anderen PV-Anbietern?
Die meisten PV-Anbieter montieren Module und fahren wieder. Lumitra ist eine Komplettlösung: Planung, Montage, Smart-Meter-Einbau, automatisierte Abrechnung und Betrieb über 20 bis 30 Jahre. Ein Gewerk statt fünf verschiedener Dienstleister. Eigener Meisterbetrieb mit 30+ Jahren kombinierter Erfahrung in Elektrotechnik und Photovoltaik. Betreibervertrag, der nach Objektverkauf weiterläuft. Für Bauträger bedeutet das: Ein Ansprechpartner für die PV-Integration im Bau und ein funktionierendes System bei Übergabe.
Gewerbe & Firmen 8
Funktioniert Mieterstrom auch für Gewerbegebäude?
Ja. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) und der Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG ist Mieterstrom auch für Gewerbeimmobilien regulatorisch einfacher und wirtschaftlich attraktiv. Gewerbedächer bieten oft größere Flächen als Mehrfamilienhäuser, die Lastprofile passen häufig besser zu PV (hoher Tagesverbrauch), und die Economies of Scale bei größeren Anlagen verbessern die Wirtschaftlichkeit. Lumitra prüft im Gewerbe-Check kostenlos, ob und wie sich Mieterstrom für Ihr Gewerbegebäude rechnet.
Wie viel können wir bei Gewerbestrom sparen?
Das hängt vom Verbrauchsprofil, der Dachfläche und dem aktuellen Stromtarif ab. Typisch: 40 bis 60 Prozent des Strombedarfs lassen sich durch PV-Eigenverbrauch abdecken. Bei Gewerbestrompreisen von 25 bis 35 Cent pro Kilowattstunde und PV-Gestehungskosten von rund 10 Cent pro Kilowattstunde liegt die Marge bei 60 bis 70 Prozent. Der Gewerbe-Check zeigt in 5 Werktagen die konkrete Einsparung für Ihr Gebäude: Verbrauchsanalyse, Anlagenauslegung, Amortisationsprognose.
Was wenn wir das Gebäude nur mieten?
Wenn Sie Mieter sind, gibt es drei Wege: Erstens, den Eigentümer überzeugen — Mieterstrom steigert den Immobilienwert und generiert laufende Einnahmen für den Vermieter. Zweitens, Contracting: Lumitra spricht direkt mit dem Eigentümer, investiert und betreibt die Anlage. Sie als Mieter erhalten günstigeren Strom, ohne selbst investieren zu müssen. Drittens, Sie übernehmen die Initiative und vermitteln den Kontakt zwischen Eigentümer und Lumitra. In allen drei Fällen prüft Lumitra die Machbarkeit und spricht bei Bedarf direkt mit dem Gebäudeeigentümer.
Passt unser Lastprofil zu PV?
In den meisten Fällen: ja, und oft besser als bei Wohngebäuden. Gewerbebetriebe verbrauchen den Grossteil ihrer Energie tagsüber, wenn die PV-Anlage produziert. Produktion, Büro, Kühlung, Beleuchtung, IT-Infrastruktur — alles Tageslast. Das ergibt einen hohen Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher. Mit Batteriespeicher lassen sich zusätzlich Lastspitzen kappen und Abend- oder Nachtverbrauch teilweise abdecken. Der Gewerbe-Check analysiert Ihr konkretes Lastprofil und zeigt, wie viel Eigenverbrauch ohne und mit Speicher möglich ist.
Gibt es Förderungen für Gewerbe-PV?
Ja, mehrere: KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien — Standard) bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden. EEG-Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag für nicht eigenverbrauchten Strom. Länderspezifische Programme: Bayern, Baden-Württemberg und andere Länder haben eigene Förderprogramme für Gewerbe-PV. Dazu kommen die steuerlichen Vorteile: Investitionsabzugsbetrag bis 50 Prozent, Sonderabschreibung bis 40 Prozent, degressive AfA. Lumitra prüft im Gewerbe-Check, welche Förderungen für Ihr konkretes Projekt nutzbar sind.
Was ist mit Ladeinfrastruktur für Firmenwagen?
Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) schreibt für Gewerbegebäude mit mehr als 6 Stellplätzen Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte vor. Die Kombination mit PV ist wirtschaftlich sinnvoll: Firmenwagen laden tagsüber, wenn die PV-Anlage produziert. Lumitra plant Wallbox-Integration als Teil des Gesamtenergiekonzepts: PV-Erzeugung, Mieterstrom-Abrechnung und Ladeinfrastruktur aus einer Hand. So erfüllen Sie die GEIG-Pflicht und senken gleichzeitig die Ladekosten für Ihren Fuhrpark.
Wie läuft die Abrechnung bei mehreren Gewerbemietern?
Strukturiert automatisiert per Software. Lumitra übernimmt die laufende Mieterstrom-Abrechnung: Smart Meter erfassen den Verbrauch jedes Mieters einzeln, die Software erstellt die Rechnungen rechtskonform nach EnWG/StromGVV. Mieterwechsel werden mit einem Klick eingeladen. Sie als Eigentümer behalten die Kontrolle über das Dashboard — mit minimalem Aufwand. Ob 3 oder 30 Gewerbemieter — der Prozess ist identisch.
Brauchen wir eine Baugenehmigung für die PV-Anlage?
In den meisten Fällen nein. Aufdach-PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden sind in der Regel genehmigungsfrei — sowohl auf Flachdaechern als auch auf Schraegdaechern. Ausnahmen: denkmalgeschuetzte Gebäude, bestimmte Sonderzonen oder Anlagen die über die Dachkante hinausragen. Lumitra prüft die lokalen Regelungen im Gewerbe-Check und kümmert sich um alle erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen — Anmeldung beim Anschlussnetzbetreiber, Netzanschluss, Messstellenbetrieb.
Ihre Frage war nicht dabei?
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