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Mieterstrom für Ihre Haus-Verwaltung: kein Aufwand für Sie & rechtssicher

Die Abrechnung läuft nicht über Ihre Nebenkostenabrechnung. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern ab — per eigener Software, eigener Verträge, eigenem Zahlungsverkehr. Nach dem Gestattungsvertrag bleibt der laufende Aufwand für Sie minimal. Sie profitieren zudem durch ein Bonussystem für vermittelte Projekte. Lumitra ist Meisterbetrieb aus dem Allgäu — Ihr direkter Ansprechpartner für die gesamte Umsetzung.

Lumitra-Ansprechpartner Hausverwaltung — Lumitra-Mieterstrom
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.
Was Lumitra ausmacht
Komplettanbieter aus einer Hand
  • Planung, Montage, Messstellenbetrieb und Abrechnung — alles intern via Lumitra & Partner
  • Zertifizierter wMSB-Partner — Smart Meter werden direkt von uns gesetzt
  • 100 % Rechtssicherheit: Energierechtskanzlei und spezialisierte Steuerberatung als Partner
  • Lumitra übernimmt ebenfalls Abrechnung. Keine anstrengende Bürokratie.
  • Lumitra prüft immer mögliche Förderungen
Für Hausverwaltungen besonders relevant
Null Aufwand, echtes Bonussystem
  • Bonussystem für die Verwaltung (Details auf Anfrage)
  • Keine Energieversorger-Lizenz nötig — Lumitra ist Vertragspartner
  • Skalierbar über mehrere Objekte im Verwaltungsbestand
  • Keine zusätzliche Position in Ihrer Nebenkostenabrechnung
  • Strom-Sicherheit: keine Ausfallzeiten ohne Strom
Kostenfreie Erstberatung
30 Minuten · Unverbindlich · So bringt Mieterstrom Ihren verwalteten Objekten echten Mehrwert
Lumitra-App
Live-Dashboard für alle verwalteten Objekte
Alle Ihre Mieterstrom-Objekte auf einen Blick: Status, Erträge, Mieter-Anfragen. Sie sehen jederzeit, welches Objekt wie performt — ohne in fünf Systemen suchen zu müssen.
Bonussystem
Echtes Bonussystem für die Verwaltung
Für jedes vermittelte und realisierte Objekt erhalten Sie einen Bonus. Details auf Anfrage.
Steuervorteil
0 % MwSt. auf PV
Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG) — ein Steuervorteil, den Sie Ihren Eigentümern erklären können.
Null Aufwand
Keine Position in der Nebenkostenabrechnung
Lumitra rechnet direkt mit den Mietern ab — per eigener Software, eigener Verträge, eigenem Zahlungsverkehr. Ihre Hausgeldabrechnung bleibt unverändert.
Eigentümer-Support
Sie sind erster Ansprechpartner
Mieter wenden sich bei Strom-Fragen, Vertragswünschen und Abrechnungs-Klärung an ihren Eigentümer oder die Verwaltung — nicht direkt an Lumitra. Wir unterstützen Sie als Verwaltung mit allen Antworten, Unterlagen und Vorlagen, damit Sie schnell und kompetent reagieren können.
Meisterbetrieb
Meisterbetrieb mit voller Verantwortung
Lumitra-Meisterbetrieb mit voller Termin- und Qualitätsverantwortung. Bei sehr großen Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer-Partner — die Verantwortung gegenüber Eigentümern und Mietern bleibt vollständig bei Lumitra.
Skalierbar
Ein Vertragspartner für Ihren Bestand
Egal ob 3 oder 30 Objekte: Sie haben einen Ansprechpartner, eine App, eine Abrechnungslogik. Skalierbar über Ihre gesamte Verwaltung.

Fünf Gründe, warum Hausverwaltungen Mieterstrom ablehnen — und warum keiner auf Sie zutrifft

Weniger als 22.000 professionelle Hausverwaltungen betreuen über 1,5 Millionen WEGs in Deutschland (LPE Immobilien, 2025). 70 Prozent berichten von Überlastung (VDIV Branchenbarometer, 2025). 14 Prozent nehmen keine neuen Mandate mehr an. In dieser Situation klingt jede neue Aufgabe wie eine Drohung. Mieterstrom erst recht — weil sich die meisten Verwaltungen unter Mieterstrom vorstellen: Zählerstände erfassen, Abrechnungen schreiben, Mahnwesen, Mieterwechsel managen. Das ist verständlich. Aber es stimmt nicht. Nicht bei Lumitra.

Verwaltungs-Realität in Zahlen
16,5 %
Verwaltungen sehen ausreichende Personalkapazitäten (VDIV 2025)
88,9 %
Verwaltungen halten WEG-Rücklagen für unzureichend (VDIV 2025)
9,3 Mio.
Wohnungen in WEGs in Deutschland (dena)

Verwaltungen tragen die Last des Marktes — mit zu wenig Personal und WEGs, die ihre Rücklagen nicht für energetische Maßnahmen nutzen können. Genau hier setzt Lumitra an: ein Modell, das die Verwaltung nicht zusätzlich belastet, sondern Werte für die Eigentümer schafft.

Lumitra löst diese Probleme — und wandelt sie zum Vorteil für Hausverwaltungen
⚠️

"Nicht noch eine Aufgabe"

Das Problem

70 % der Hausverwaltungen sind überlastet (VDIV 2025). Bei den meisten Mieterstrom-Anbietern landet der laufende Aufwand bei der Verwaltung — Zähler erfassen, Mahnungen schreiben, neue Verträge bei jedem Mieterwechsel.

Lumitras Lösung

Lumitra rechnet direkt mit Mietern und Eigentümern ab — eigene Software-Plattform, eigene Verträge, eigener Zahlungsverkehr. Kein Posten in der Nebenkostenabrechnung. Kein Ablesen, kein Mahnwesen, kein Mieterwechsel-Management. Einzige Aufgabe der Verwaltung: einmaliger Gestattungsvertrag bei Projektstart. Im laufenden Betrieb null Aufwand.

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"Wer haftet wenn was schiefgeht?"

Das Problem

Verwalter tragen ohnehin Verwalterhaftung und Verkehrssicherungspflichten. Zusätzlich für ein Energieprojekt zu haften — BNetzA-Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO-Pflichten, Inkasso — ist ein sofortiges K.O.-Kriterium.

Lumitras Lösung

Nur im Contracting-Modell ist Lumitra Betreiber und Energieversorger — Registrierungspflichten, Umsatzsteuer, DSGVO und Inkasso liegen vollständig bei Lumitra, Lumitra haftet allein. Im Hybrid-Modell entlastet Lumitra die WEG und Hausverwaltung beim operativen Tagesbetrieb (Abrechnung, Mieter-Onboarding, Wartung) — Betreiberpflichten und Risiken bleiben jedoch beim Anlagenbetreiber (Eigentümer/WEG). Verträge werden in jedem Modell von einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei als Partner geprüft. Mehr zu Mieterstrom + Steuer →

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"Das geht über unsere Nebenkostenabrechnung"

Das Problem

Die häufigste Fehlannahme im Markt: Mieterstrom-Strom muss in die Nebenkostenabrechnung. Bei vielen Anbietern stimmt das auch — neuer Posten, neuer Aufwand, neue Fehlerquelle.

Lumitras Lösung

Mieterstrom-Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung ist bei manchen Anbietern üblich — aber rechtlich nicht sauber. Lumitra ist kein klassischer Energieversorger und macht die Mieterstrom-Abrechnung getrennt: per eigener Software, eigenem Zahlungsverkehr, separater Verträge. Im Contracting-Modell ist Lumitra direkter Stromlieferant; im Eigentümer-/Hybrid-Modell rechnet Lumitra im Auftrag des Anlagenbetreibers (Eigentümer/WEG) ab. Die Verwaltung taucht im Abrechnungsprozess nicht auf — kein neuer Posten, kein Mahnwesen, keine zusätzliche Software.

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"Die Eigentümer streiten sich"

Das Problem

Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger haben gegensätzliche Interessen. Eine 60.000-Euro-Investition löst sofort emotionale Diskussionen aus — genau das wollen Verwaltungen vermeiden.

Lumitras Lösung

Drei Hebel entschärfen die Diskussion. Contracting-Modell: Null Investition durch die WEG, Lumitra trägt alle Kosten — der größte Streitpunkt fällt weg. Zielgruppengerechte Factsheets für jeden Eigentümer-Typ (Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger). Einfache Mehrheit reicht seit WEMoG 2020. Die Verwaltung muss niemanden überzeugen — sie moderiert die Abstimmung.

⚠️

"Solange es keine Pflicht ist, fassen wir das nicht an"

Das Problem

Regulatorischer Attentismus klingt vernünftig — aber jedes Wartejahr kostet Eigentümer mehrere tausend Euro entgangener Erträge. Bei einem 7-WE-Projekt mit ~14,5 % Rendite: nach 3 Jahren über 15.000 Euro verloren. Plus Unsicherheit, ob die aktuellen Steuervorteile so bleiben.

Lumitras Lösung

Mieterstrom ist heute freiwillig, die Rahmenbedingungen sind die besten je. Eigentümer profitieren sofort, die Verwaltung hat null Aufwand. Wenn es in einigen Jahren Pflicht wird, haben Ihre WEGs bereits funktionierende Anlagen — andere Verwaltungen stehen unter Zeitdruck. Proaktiv statt reaktiv: positioniert die Verwaltung als wertschöpfend.

Lumitra-Schaubild: Vier Hebel für die HV — in Zahlen
Vier Hebel für die HV — in Zahlen. Hinweis zur Haftung: Im Contracting-Modell trägt Lumitra alle Pflichten und Risiken. Im Hybrid- und Eigentümer-Modell bleibt der Eigentümer (WEG) als Anlagenbetreiber rechtlich verantwortlich — Lumitra entlastet operativ. · Klicken zum Vergrößern

Wie die Partnerschaft mit Lumitra in 90 Sekunden funktioniert

▶ Erklärvideo folgt

22.000 Hausverwaltungen. 1,5 Millionen WEGs. Die Verwaltung entscheidet, ob Mieterstrom passiert.

Hausverwaltungen sind der Gatekeeper im deutschen Mieterstrom-Markt. Wenn die Verwaltung sagt "machen wir nicht", kommt das Thema nicht auf die ETV-Agenda. Wenn die Verwaltung sagt "könnte sich lohnen, hier sind die Unterlagen" — ändert sich alles.

Der Markt steht am Anfang: Weniger als 0,5 Prozent der geeigneten Gebäude nutzen Mieterstrom (IW Köln, 2024). 70 Prozent der Verwaltungen sind überlastet (VDIV, 2025). Die logische Reaktion: Alles ablehnen, was nicht Pflicht ist. Aber die Verwaltungen, die jetzt ein Modell anbieten, das null Aufwand verursacht und trotzdem Wert für die Eigentümer schafft, positionieren sich als die bessere Verwaltung. In einem Markt, in dem Mandate knapp werden und Eigentümer anspruchsvoller.

Zahl Text Quelle
<22.000 Professionelle Hausverwaltungen in Deutschland — Tendenz fallend, von 24.000 LPE Immobilien, 2025
70 % Der Verwaltungen berichten von Überlastung VDIV Branchenbarometer, 2025
1,5 Mio.+ Wohnungseigentümergemeinschaften, die von professionellen Verwaltungen betreut werden Destatis / VDIV

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In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

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Lumitra-Mitarbeiter zeigt einem Hausverwalter die Live-Dashboard-App
Hausverwaltungen entlasten Lumitra operativ — vollständige Mieterstrom-Abwicklung über die Lumitra-App.

Was die Partnerschaft für Ihre Verwaltung konkret bedeutet

Minimaler Aufwand — die Abrechnung läuft nicht über Ihre Nebenkosten

Das ist der zentrale Punkt. Wenn Sie nach dem Lesen dieser Seite nur eine Sache mitnehmen, dann diese: Die Mieterstrom-Abrechnung hat nichts mit Ihrer Nebenkostenabrechnung zu tun. Nichts. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern und Eigentümern ab. Per eigener Software. Per eigener Verträge.

Bonussystem — Provision für jedes vermittelte Projekt

Mieterstrom bringt der Verwaltung nicht nur minimalen Aufwand. Es bringt zusätzliche Einnahmen. Lumitra bietet ein Bonussystem für Hausverwaltungen, die Mieterstrom an ihre WEGs und verwalteten Objekte empfehlen. Für jedes Projekt, das über Ihre Empfehlung zustande kommt, erhalten Sie eine Vermittlungsprovision.

Eigentümer danken es Ihnen — Ihre Verwaltung positioniert sich als wertschöpfend

In einem Markt, in dem 14 Prozent der Verwaltungen keine neuen Mandate mehr annehmen (VDIV, 2025) und Eigentümer zunehmend professionelleren Service erwarten, ist Differenzierung kein Luxus mehr — es ist Überlebensstrategie.

Was Lumitra übernimmt — und was bei Ihnen bleibt

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgabenverteilung zwischen Lumitra und der Hausverwaltung. Der Grundsatz: Alles, was mit dem Mieterstrom-Projekt zu tun hat, liegt bei Lumitra. Alles, was bei der Verwaltung liegt, ist einmalig und minimal.

Tabelle: Aufgabenverteilung

Aufgabe Wer Aufwand für HV
Machbarkeitsprüfung (Satellitenanalyse, Vor-Ort-Termin, Drohnenflug) Lumitra Adresse weitergeben
Wirtschaftlichkeitsrechnung (Best/Mid/Worst Case) Lumitra Ergebnis prüfen (optional)
Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge (anwaltlich geprüft) Lumitra Unterlagen an Eigentümer weiterleiten
Factsheets pro Eigentümer-Typ (Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger) Lumitra Weiterleiten (optional)
ETV-Tagesordnung ergänzen Hausverwaltung 5 Minuten
ETV-Teilnahme und Beantwortung von Eigentümer-Fragen Lumitra (auf Wunsch) Termin koordinieren
Gestattungsvertrag unterzeichnen Hausverwaltung (als WEG-Vertretung) 10 Minuten
Technische Planung (3D-Modell, PV-Simulation, Messkonzept, Anmeldung beim Anschlussnetzbetreiber) Lumitra Keine
Montage (eigener Meisterbetrieb, eigene Monteure) Lumitra Zugang zum Gebäude
Messstellenbetrieb (Smart Meter, Messstellenbetrieb) Lumitra Keine
Stromabrechnung mit Mietern und Eigentümern Lumitra (Software, eigene Verträge) Keine
Mieter-Onboarding bei Mieterwechseln (QR-Code, App) Lumitra Keine (optional: Infomaterial weiterleiten)
Mahnwesen bei säumigen Zahlern Lumitra Keine
Wartung und Monitoring der Anlage Lumitra Keine
Jahresabrechnung Mieterstrom Lumitra (separat von NK-Abrechnung) Keine

Zusammenfassung: Einmaliger Aufwand für die Hausverwaltung: ca. 2 Stunden (Unterlagen weiterleiten, ETV-Tagesordnung ergänzen, Gestattungsvertrag unterzeichnen, Zugang für Montage sicherstellen). Laufender Aufwand nach Inbetriebnahme: Null.


Drei Modelle — Sie empfehlen, was zur WEG passt

Als Hausverwaltung müssen Sie nicht entscheiden, welches Modell das beste ist. Sie müssen es den Eigentümern vorstellen können. Lumitra bereitet die Empfehlung für jedes Objekt individuell vor — Sie leiten sie weiter. Hier eine Kurzübersicht, damit Sie die drei Optionen einordnen können.

Eigentümer-Modell — die WEG kauft, die WEG profitiert maximal

Die WEG erwirbt die PV-Anlage als gemeinschaftliches Eigentum. Höchste Rendite, volle Steuervorteile (0 % MwSt., EStG-Befreiung, IAB). Finanzierung über Sonderumlage, Instandhaltungsrücklage oder KfW-Kredit. ---

Hybrid-Modell (empfohlen) — die WEG kauft, Lumitra rechnet ab

Die WEG investiert und behält alle Steuervorteile. Die WEG bleibt Anlagenbetreiber — die regulatorischen Pflichten (BNetzA-Registrierung, steuerliche Verantwortung) liegen rechtlich bei der WEG. Lumitra entlastet operativ: Abrechnung, Mieter-Onboarding, Wartung, Monitoring, Messstellenbetrieb. Die WEG erhält regelmäßig ihre Erträge — mit minimalem Verwaltungsaufwand. Empfohlen für die meisten WEGs: Maximale Steuervorteile, der Großteil der Arbeit läuft im Hintergrund. ---

Contracting / Dachpacht — der Beschluss-Ermöglicher

Lumitra finanziert, installiert und betreibt die Anlage. Die WEG investiert null Euro. Keine Sonderumlage, kein Kredit. Die WEG erhält Dachpacht, die Mieter günstigeren Strom. Für Sie als Verwaltung der wichtigste Punkt: Im Contracting braucht es keinen Sonderumlage-Beschluss. Das reduziert den Diskussionsbedarf auf der ETV erheblich.

So läuft die Zusammenarbeit — in vier Phasen

1

— Lumitra erklärt das Modell (15 Minuten)

Wir kontaktieren Sie — oder Sie kontaktieren uns. In 15 Minuten erklären wir das Partnerschaftsmodell: Was Lumitra übernimmt, was bei der Verwaltung liegt (fast nichts), wie das Bonussystem funktioniert und wie der Prozess für die WEG abläuft.

2

— Sie bringen es auf die Agenda

Wenn das Modell passt, identifizieren Sie gemeinsam mit Lumitra die WEGs oder verwalteten Objekte, für die Mieterstrom in Frage kommt. Lumitra führt für jedes Objekt eine kostenfreie Ersteinschätzung durch (telefonisch, ~30 Minuten): grundsätzliche Eignung, mögliche Modelle und nächste Schritte. Belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung mit drei Szenarien entsteht anschließend im kostenpflichtigen Mieterstromkonzept (Phase 3).

3

— Lumitra übernimmt den Beschluss-Support

Jetzt übernimmt Lumitra den arbeitsintensiven Teil: Anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Factsheets für alle Eigentümer-Typen (Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger). Auf Wunsch nimmt Lumitra an der Eigentümerversammlung teil und beantwortet technische, wirtschaftliche und steuerliche Fragen di

4

— Umsetzung und Betrieb — null Aufwand für Sie

Nach dem Beschluss beginnt die technische Umsetzung. Lumitras eigene Monteure installieren die Anlage. Smart Meter werden durch den Messstellenbetrieb gesetzt. Inbetriebnahme mit dem Anschlussnetzbetreiber. Mieter-Onboarding per QR-Code und App.

Lumitra-Mieterstromprojekt Würzburg Drohnenaufnahme
Lumitra-Mieterstromprojekt — Nachbarhäuser zum Schutz der Privatsphäre ausgeblendet.

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Warum Hausverwaltungen mit Lumitra arbeiten

Meisterbetrieb — eigenes Monteur-Team mit voller Verantwortung

Lumitra ist ein staatlich geprüfter Elektro-Meisterbetrieb. 30+ Jahre kombinierte Erfahrung in Elektrotechnik und Photovoltaik. Eigene Monteure, eigene Qualitätskontrolle, eigene Haftung.

Zertifizierter MSB-Partner — keine Warteschlangen

Der Messstellenbetrieb ist bei vielen Mieterstromprojekten der Flaschenhals. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten auf externe Messstellenbetreiber sind keine Seltenheit. Für Hausverwaltungen besonders problematisch: Ein verzögertes Projekt muss auf der nächsten ETV erklärt werden.

Steuerlich und rechtlich abgesichert

WEG-Mieterstrom ist ein steuerliches und energierechtliches Spezialthema. Die Kombination aus WEG-Recht, Energierecht, Mieterstromgesetz, Umsatzsteuer und Einkommensteuer überfordert die meisten Steuerberater und erst recht die meisten Hausverwaltungen — und das ist auch nicht Ihre Aufgabe.

Beschluss-Support — von der Vorlage bis zur ETV

Der Unterschied zwischen Lumitra und den meisten Mieterstrom-Anbietern zeigt sich nicht auf dem Dach, sondern im Sitzungssaal. Die meisten Anbieter liefern ein technisches Angebot. Den WEG-Beschluss müssen Verwaltung und Beirat allein hinbekommen — mit Unterlagen, die für nicht-technische Eigentümer oft unverständlich sind.

Steuervorteile, die Sie Ihren Eigentümern erklären können

Als Hausverwaltung müssen Sie kein Steuerexperte sein. Aber wenn ein Eigentümer auf der ETV fragt "Und was ist mit der Steuer?", ist es hilfreich, die drei wichtigsten Punkte in je einem Satz zusammenfassen zu können. Hier sind sie — und Lumitra liefert die ausführlichen Unterlagen für die Eigentümer.

Steuerfreiheit bis 30 kWp — das Wichtigste in drei Sätzen

Seit 2023: Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit (§ 12 Abs. 3 UStG). Keine Einkommensteuer auf die Erträge aus diesen Anlagen — einschließlich Mieterstrom-Erträgen (§ 3 Nr. 72 EStG). Das gilt unbefristet und für jede WEG, deren Anlage nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wird.

IAB und Sonderabschreibung — für Eigentümer, die steuerlich optimieren wollen

Für Eigentümer, die über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) Fragen haben: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können VOR der Anschaffung als Gewinnminderung geltend gemacht werden. Voraussetzung: Gewinn unter 200.000 Euro, Investition innerhalb von 3 Jahren.

Gewerbesteuer — warum das in der Regel kein Thema ist

Die häufigste Frage auf ETVs: "Müssen wir durch Mieterstrom ein Gewerbe anmelden?" Die Kurzantwort: Bei Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit und Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG — in der Regel nein. Im Contracting-Modell stellt sich die Frage gar nicht, weil Lumitra Betreiber ist — die WEG erhält nur Dachpacht.

Regulatorik, die Hausverwaltungen kennen sollten

Drei regulatorische Entwicklungen, die direkt relevant sind für Hausverwaltungen, die WEGs und Mietshäuser betreuen:


Punkt 1: WEMoG 2020 — Einfache Mehrheit für PV-Beschluss

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat seit Dezember 2020 den Beschlussprozess vereinfacht. Einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer genügt für bauliche Veränderungen wie PV-Anlagen (§ 20 Abs. 1 WEG). Kein Quorum. Keine Einstimmigkeit. Wenn 30 von 50 Eigentümern erscheinen und 16 zustimmen, ist der Beschluss gefasst.

Für Verwaltungen relevant: Sie können den Eigentümern sagen, dass der Beschluss rechtlich einfacher geworden ist als vor 2020. Und im Contracting-Modell braucht es nicht einmal einen Sonderumlage-Beschluss.


Punkt 2: Solarpaket I und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit Mai 2024)

Das Solarpaket I hat die Betreiberpflichten für Mieterstrom erheblich reduziert. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ermöglicht vereinfachte Modelle, bei denen der Anlagenbetreiber nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen muss.

Für Verwaltungen relevant: Die regulatorischen Hürden, die Mieterstrom bisher komplex und riskant gemacht haben, sind gefallen. In Kombination mit Lumitras Modell — bei dem Lumitra ohnehin alle Betreiberpflichten übernimmt — ist das eine doppelte Absicherung.


Punkt 3: EU-Gebäuderichtlinie EPBD — steigende Anforderungen an Bestandsgebäude

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt schrittweise höhere Energieeffizienzstandards für Bestandsgebäude vor. Gebäude mit schlechter Energiebilanz werden künftig schwerer zu vermieten und zu verkaufen sein. Für WEGs hat das eine doppelte Dimension: Der Wert der Gemeinschaftsimmobilie sinkt UND der Wert jeder einzelnen Eigentumswohnung sinkt.

Für Verwaltungen relevant: Wenn Eigentümer fragen "Warum jetzt?", ist die EPBD ein konkretes Argument. Gebäude, die heute eine PV-Anlage installieren, sind in 5 bis 10 Jahren regulatorisch besser aufgestellt. Wer wartet, zahlt später mehr — und hat weniger Zeit.


Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Zahlen aus unseren Projekten

Keine Versprechen, keine theoretischen Modelle. Diese Zahlen stammen aus realen Lumitra-Projekten und zeigen, was für die WEGs und Eigentümer herauskommt — und warum die Verwaltung gut dasteht, wenn sie Mieterstrom angestoßen hat.

Tabelle: Referenzprojekte (Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert)

Kennzahl Projekt Klein (3 WE) Projekt Mittel (7 WE) Projekt Groß (33 WE)
Anlagengröße 30 kWp 39,1 kWp 89,1 kWp
Batteriespeicher 15 kWh 31,2 kWh 57,2 kWh
Jährliche Einnahmen 5.000 EUR
Rendite p.a. (Eigentümer-Modell) 8,9 % 14,51 % 11,85 %
Break-even 8 Jahre 8 Jahre 9 Jahre
Gewinn nach 30 Jahren 309.908 EUR 310.000 EUR 710.000 EUR
Autarkiegrad 70 %
Stromkostenersparnis Mieter ca. 20 % ca. 20 % ca. 15-20 %

Quelle: Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert durch realisierte Kundenprojekte. Rendite-Potenzial im zweistelligen Bereich — individuelle Berechnung erforderlich. Ergebnisse abhängig von Gebäudegröße, Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und gewähltem Betriebsmodell.

Diese Zahlen werden durch unabhängige Forschung gestützt: Das Ariadne-Projekt (2025, BMBF-gefördert) beziffert die interne Verzinsung für Mieterstrom auf 3,6 bis 18,5 Prozent.


Portfolio-Perspektive für Hausverwaltungen

Für Verwaltungen mit mehreren WEGs zeigt sich die eigentliche Stärke des Modells:

Szenario 1 WEG (12 WE) 5 WEGs (je 12 WE) 10 WEGs (je 12 WE)
Anlage pro WEG ca. 50 kWp + Speicher identisch identisch
Investition pro WEG (Eigentümer-Modell) ca. 65.000–80.000 EUR ca. 55.000–68.000 EUR (-15 %) ca. 55.000–68.000 EUR (-15 %)
Rendite p.a. pro WEG 13–15 % ca. 15–17 % (Skaleneffekt) ca. 15–17 %
Gewinn nach 30 Jahren (gesamt) ca. 450.000–550.000 EUR ca. 2,5 Mio. EUR ca. 5 Mio. EUR
Vermittlungsprovision HV Individuell Staffelung möglich Staffelung möglich
Aufwand für HV (gesamt) ca. 2 Stunden ca. 10 Stunden ca. 20 Stunden

Portfolio-Zahlen basieren auf realen Einzelprojekt-Daten mit typischen Skalierungseffekten (15–25 % Kostenreduktion bei standardisierter Umsetzung). Tatsächliche Werte abhängig von Objektlage, Dachfläche und Verbrauchsprofil. Individuelle Berechnung im Rahmen des Partnerschaftsgesprächs.

Übersetzt: Für eine Verwaltung mit 10 WEGs ist der Gesamtaufwand rund 20 Stunden verteilt über mehrere Monate. Die Eigentümer bekommen Millionen-Erträge über 30 Jahre. Die Verwaltung bekommt Vermittlungsprovision und zufriedenere Mandate. Das ist ein Verhältnis, das sich rechnet.


Häufig gestellte Fragen

Mieterstrom ist ein lukratives Geschäftsmodell — und wie bei jeder Vermietung entsteht Aufwand. Lumitra minimiert ihn deutlich, aber wir wollen ehrlich sein:

Im Eigentümer- und Hybrid-Modell bleibt die WEG/Eigentümer Anlagenbetreiber. Lumitra übernimmt den operativen Tagesbetrieb: Stromabrechnung direkt mit Mietern per eigener Software, eigener Verträge und eigenem Zahlungsverkehr, Mieter-Onboarding per QR-Code, Vertragswechsel, Messstellenbetrieb als wMSB-Partner, Wartung. Die Stromabrechnung läuft NICHT über Ihre Nebenkostenabrechnung. Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG als Anlagenbetreiber — wir unterstützen bei der Vorbereitung.

Im Contracting-Modell ist Lumitra Anlagenbetreiber. Sie und die WEG tragen keine Betreiberpflichten und keine Risiken — alles liegt bei uns. Ihr Aufwand: null.

Was Sie als Verwalter in jedem Modell konkret tun: Gestattungs- oder Pachtvertrag unterzeichnen, die Eigentümer über das Projekt informieren (Unterlagen liefert Lumitra), Zugang zum Gebäude für die Montage sicherstellen, den Beschluss auf die ETV-Tagesordnung setzen. Im Eigentümer-/Hybrid-Modell zusätzlich: die regulatorische Verantwortung der WEG als Anlagenbetreiber begleiten — wir bereiten alles vor.


Nein. Nicht teilweise. Nicht vereinfacht. Gar nicht.

Lumitra ist kein klassischer Energieversorger und macht die Mieterstrom-Abrechnung vollständig getrennt von der Nebenkostenabrechnung. Im Contracting-Modell ist Lumitra direkter Stromlieferant; im Eigentümer-/Hybrid-Modell rechnet Lumitra im Auftrag des Anlagenbetreibers (Eigentümer/WEG) mit den teilnehmenden Mietern ab — per eigener Software, eigenem Zahlungsverkehr, separater Verträge.

Das ist der zentrale Strukturunterschied zu vielen anderen Mieterstrom-Anbietern. Bei Anbietern, die die Abrechnung über die Nebenkosten laufen lassen, landet der gesamte Aufwand bei der Verwaltung — und es ist rechtlich nicht sauber (§ 556a BGB-Konflikt). Bei Lumitra nicht. Wir haben das Modell bewusst so aufgebaut, weil wir wissen, dass die Hausverwaltung weder die Kapazität noch die Kernkompetenz für Energieabrechnung hat.

Wenn Sie bisher Mieterstrom abgelehnt haben, weil Sie angenommen haben, dass die Abrechnung über Ihre Nebenkosten läuft: Das ist bei Lumitra nicht der Fall.


Lumitra bereitet das gesamte Beschluss-Paket vor — und das ist der entscheidende Unterschied. Anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Wirtschaftlichkeitsunterlagen in drei Szenarien (Best/Mid/Worst Case), Factsheets für alle drei Eigentümer-Typen (Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger) und — auf Wunsch — die Teilnahme an der ETV.

Drei Hebel, die den Beschluss erleichtern:

Erstens: Im Contracting-Modell investiert die WEG null Euro. Keine Sonderumlage, kein Kredit. Wenn es nichts kostet, schrumpft der Widerstand erheblich.

Zweitens: Zielgruppengerechte Argumentationen. Jeder Eigentümer-Typ hat seine eigene Entscheidungsgrundlage — Stromkostenersparnis, Mieterbindung, Rendite, Null-Investition.

Drittens: Seit dem WEMoG 2020 reicht eine einfache Mehrheit der Anwesenden. Kein Quorum. Keine Einstimmigkeit. Die Teilnahme am Mieterstrom ist für jeden einzelnen Eigentümer und Mieter freiwillig.

Für Sie als Verwaltung: Sie müssen niemanden überzeugen. Sie setzen den Punkt auf die Tagesordnung. Lumitra liefert die Unterlagen. Lumitra beantwortet die Fragen.


Ja. Lumitra bietet ein Bonussystem für Hausverwaltungen, die Mieterstrom an ihre WEGs und verwalteten Objekte empfehlen.

Für jedes Projekt, das über Ihre Empfehlung zustande kommt, erhalten Sie eine Vermittlungsprovision. Die konkreten Konditionen hängen von der Anzahl und Größe der vermittelten Objekte ab — bei größeren Portfolios sind Staffelungen möglich.

Die Details werden im persönlichen Partnerschaftsgespräch besprochen. Was wir vorab sagen können: Das Bonussystem ist so konzipiert, dass es sich für die Verwaltung lohnt — auch bei einzelnen Projekten, aber besonders bei mehreren WEGs.

Kein Vertriebsaufwand Ihrerseits. Sie erwähnen die Möglichkeit. Lumitra macht den Rest. Sie profitieren.


Nur im Contracting-Modell übernimmt Lumitra alle Betreiberpflichten: Registrierung bei der Bundesnetzagentur, Umsatzsteuerverantwortung für den Stromverkauf, DSGVO-Pflichten für Verbrauchsdaten, Inkasso-Risiken bei säumigen Zahlern und die technische Haftung für die Anlage. Weder die Hausverwaltung noch der WEG-Beirat tragen persönliche Haftung.

Im Hybrid- und Eigentümer-Modell bleibt der Eigentümer (WEG) Anlagenbetreiber. Lumitra entlastet bei Abrechnung und operativem Tagesbetrieb — Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG/dem Eigentümer als Anlagenbetreiber. Die Verträge werden von unserer Partner-Energierechtskanzlei so gestaltet, dass die Haftungsverteilung eindeutig geregelt ist.

Für Sie als Verwaltung wichtig: Sie als Hausverwaltung tragen in keinem Modell persönliche Haftung für das Mieterstrom-Projekt — Sie sind Verwalter, nicht Anlagenbetreiber.


Grundsätzlich ja — vorausgesetzt das Gebäude erfüllt die Mindestvoraussetzungen: - Mindestens 6 Wohneinheiten im Allgäu und Umgebung (Bayern/Baden-Württemberg, ca. 1 Stunde Umkreis) - Mindestens 40 Wohneinheiten deutschlandweit - Geeignete Dachfläche (Lumitra prüft das im Erst-Check)

Lumitra führt für jedes Objekt eine individuelle Machbarkeitsprüfung durch — kostenlos und unverbindlich. Nicht jedes Gebäude eignet sich (Verschattung, Denkmalschutz, Statik), aber ein überraschend großer Anteil tut es.

Bei einem Portfolio von mehreren WEGs ergeben sich zusätzliche Vorteile: Standardisierte Prozesse, gebundelte Beauftragung und 15 bis 25 Prozent Kostenreduktion pro Objekt. Und für die Verwaltung: höhere Vermittlungsprovisionen bei größeren Volumina.

Lumitra-Schaubild: Vier Gründe, warum Hausverwaltungen Mieterstrom mögen (Haftung pro Modell siehe FAQ — nur im Contracting trägt Lumitra alle Pflichten)
Mieterstrom mit Lumitra bedeutet null Mehraufwand für die Verwaltung — und ein Bonus pro vermitteltem Projekt. · Klicken zum Vergrößern

Unser Vorschlag: Geben Sie uns eine Liste Ihrer WEGs mit Adresse und Anzahl Wohneinheiten. Wir prüfen alle und sagen Ihnen, welche sich eignen — bevor irgendjemand auf einer ETV etwas vorstellt.


Wenig bis nichts. Lumitra liefert das gesamte Informationspaket:

  • Wirtschaftlichkeitsrechnung mit drei Szenarien (Best/Mid/Worst Case)
  • Factsheets pro Eigentümer-Typ (Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger)
  • Informationspaket für alle Eigentümer (per Post oder E-Mail verteilbar)
  • Anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen und Gestattungsverträge
  • Vorlage für die Tagesordnung

Ihr Part: Unterlagen weiterleiten und den Punkt auf die Tagesordnung setzen. Wenn ein Eigentümer eine Frage hat, die Sie nicht beantworten können — und das ist völlig normal, denn Mieterstrom ist ein Spezialthema — verweisen Sie auf Lumitra. Auf Wunsch nimmt Lumitra an der ETV teil und beantwortet alle Fragen direkt.

Was Sie sagen können, wenn ein Eigentümer fragt: "Es gibt die Möglichkeit, Mieterstrom auf unserem Dach zu installieren. Ein Anbieter hat die Wirtschaftlichkeit geprüft und die Zahlen sehen gut aus. Lumitra übernimmt alles — die Verwaltung hat keinen Aufwand. Die Details stehen in den Unterlagen, und auf der ETV beantwortet ein Lumitra-Vertreter Ihre Fragen."

Drei Sätze. Das genügt.


In vier Phasen:

Phase 1: Lumitra erklärt das Partnerschaftsmodell in 15 Minuten. Sie entscheiden, ob es zu Ihrer Verwaltung passt.

Phase 2: Sie benennen WEGs oder Objekte. Lumitra führt kostenfreie Ersteinschätzungen durch (telefonisch). Mit den Ergebnissen setzen Sie das Thema auf die ETV-Agenda.

Phase 3: Lumitra übernimmt den Beschluss-Support: Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Eigentümer-Unterlagen, ETV-Teilnahme auf Wunsch.

Phase 4: Lumitra setzt um und betreibt. Montage durch eigenen Meisterbetrieb. Smart Meter durch Messstellenbetrieb. Abrechnung per eigener Software. Laufender Aufwand für die Verwaltung: null.

Der gesamte Prozess — von Erstgespräch bis Inbetriebnahme — dauert typischerweise 4 bis 9 Monate, abhängig vom ETV-Termin. Ihr Zeitaufwand über diesen gesamten Zeitraum: ca. 2 Stunden pro WEG.


Hausverwaltungs-Partnerschaft anfragen

Sie verwalten WEGs oder Mehrfamilienhäuser und möchten wissen, ob das Partnerschaftsmodell zu Ihrer Verwaltung passt? In 15 Minuten erklären wir alles: Was Lumitra übernimmt, was bei Ihnen liegt (fast nichts), wie das Bonussystem funktioniert und welche Ihrer WEGs sich eignen.

Kein Pitch. Kein Kleingedrucktes. Ein strukturiertes Gespräch unter Profis.

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