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Mieterstrom für Ihre WEG — ohne Mehraufwand für die Verwaltung

Die Eigentümergemeinschaft beschließt. Lumitra übernimmt den Rest — Betreiberpflichten, Abrechnung mit Mietern, Montage, Wartung. Kein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung. Kein Aufwand für die Hausverwaltung. Ein Ansprechpartner aus dem Allgäu. Ein Meisterbetrieb.

KLÄRUNG (nicht selbst entscheidbar):
Lumitra-Schaubild: Vom Vorschlag zum Beschluss in 5 Schritten
Mieterstrom in der Eigentümerversammlung — rechtssicher, mit qualifizierter Beschlussvorlage. · Klicken zum Vergrößern
Lumitra-Geschäftsführung WEG-Beratung — Lumitra-Mieterstrom
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.
Was Lumitra ausmacht
Komplettanbieter aus einer Hand
  • Planung, Montage, Messstellenbetrieb und Abrechnung — alles intern via Lumitra & Partner
  • Zertifizierter wMSB-Partner — Smart Meter werden direkt von uns gesetzt
  • 100 % Rechtssicherheit: Energierechtskanzlei und spezialisierte Steuerberatung als Partner
  • Lumitra übernimmt ebenfalls Abrechnung. Keine anstrengende Bürokratie.
  • Lumitra prüft immer mögliche Förderungen
Für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften besonders relevant
Rechtsfest beschließen, sauber umsetzen
  • Energierechtskanzlei prüft die Beschlussvorlage vor der Eigentümerversammlung
  • Einfache Mehrheit nach WEG-Reform 2020 reicht für den Beschluss
  • Präsentation auf der Eigentümerversammlung durch Lumitra
  • Keine zusätzliche Position in der Hausgeldabrechnung
  • Strom-Sicherheit: keine Ausfallzeiten ohne Strom
Kostenfreie Erstberatung
30 Minuten · Unverbindlich · Erfahren, wie viel Rendite Ihr Objekt bringt
Lumitra-App
Transparenz für jede Eigentümerversammlung
Teilnehmende Mieter sehen ihren Verbrauch live in der App. Die WEG erhält monatliche Sammelreports — saubere Datenbasis für jede Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
Beschluss-Paket
Rechtsfeste Vorlage für die Eigentümer-Versammlung
Energierechtskanzlei prüft die Beschlussvorlage vor der Eigentümerversammlung. Einfache Mehrheit nach WEG-Reform 2020 reicht.
Steuervorteil
0 % MwSt. auf PV
Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG, seit 2023).
Verwaltung
Null Mehraufwand für die Hausverwaltung
Keine zusätzliche Position in der Hausgeldabrechnung. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern ab — eigene Verträge, eigener Zahlungsverkehr.
wMSB-Partner
Smart Meter direkt von uns
Als zertifizierter wettbewerblicher Messstellenbetreiber-Partner setzen wir die Smart Meter selbst. Kein Warten auf externe MSB-Anbieter.
Meisterbetrieb
Lumitra-Meisterbetrieb mit voller Verantwortung
Termin- und Qualitätsverantwortung liegt bei Lumitra. Bei sehr großen WEG-Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Partner-Subunternehmer — koordiniert und verantwortet durch Lumitra.
Komplettanbieter
Lumitra = 1 Ansprechpartner für alles
Planung, Montage, Messstellenbetrieb und Mieter-Abrechnung — alles aus einer Hand. Die WEG hat einen Ansprechpartner, nicht fünf Gewerke.

Fünf Gründe, warum WEG-Projekte scheitern — bevor sie starten

In Deutschland gibt es über 1,5 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Weniger als 0,3 Prozent der geeigneten Mehrfamilienhäuser nutzen Mieterstrom — obwohl die Rahmenbedingungen so günstig sind wie nie (IW Köln, 2024; Solarpaket I, 2024). In WEGs scheitert Mieterstrom nicht an der Technik und nicht an der Wirtschaftlichkeit. Es scheitert an fünf Blockern, die alle mit der WEG-spezifischen Entscheidungsstruktur zu tun haben.

WEG-Realität in Zahlen
0,2 %
Sanierungsquote in WEGs (VDIV)
88,9 %
Verwaltungen sehen Rücklagen als unzureichend an (VDIV 2025)
16,5 %
Verwaltungen sehen ausreichende Personalkapazitäten (VDIV)

Eine bundesweite Quote, wie viele WEG-Beschlüsse konkret scheitern, gibt es nicht. Die Studienlage zeigt aber: WEGs sind bei energetischen Maßnahmen deutlich langsamer als andere Eigentümergruppen. Viele Vorhaben scheitern bereits in der Anfangsphase oder werden gar nicht erst gestartet — wegen komplexer Entscheidungsprozesse, unklarer Finanzierung, unzureichender Rücklagen und rechtlicher Unsicherheiten.

Lumitra löst diese Probleme — und wandelt sie zum Vorteil für WEGs
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"Wer haftet dann?"

Das Problem

Ohne professionelles Messkonzept wird die WEG rechtlich selbst zum Energieversorger — mit Registrierungspflicht bei der Bundesnetzagentur, Umsatzsteuerverantwortung, DSGVO-Pflichten und Inkasso-Risiken. Kein Beirat will diese Verantwortung übernehmen.

Lumitras Lösung

Nur im Contracting-Modell ist Lumitra der Betreiber und Energieversorger — Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO und Inkasso liegen vollständig bei uns, Lumitra haftet allein. Im Hybrid-Modell entlastet Lumitra die WEG und Hausverwaltung beim operativen Tagesbetrieb (Abrechnung, Mieter-Onboarding, Wartung) — Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG als Anlagenbetreiber. Verträge werden in jedem Modell von einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei als Partner geprüft. Mehr zu Mieterstrom + Steuer →

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"Die Verwaltung packt das nicht"

Das Problem

70 % der professionellen Hausverwaltungen sind überlastet (VDIV 2025). Bei vielen Mieterstrom-Anbietern landet der Aufwand der Stromabrechnung über die Nebenkostenabrechnung bei der Verwaltung — Zähler ablesen, Mahnwesen, Mieterwechsel-Verträge.

Lumitras Lösung

Lumitra rechnet direkt mit Mietern und Eigentümern ab — eigene Software, eigene Verträge, eigener Zahlungsverkehr. Die Hausverwaltung muss keinen einzigen Posten in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Kein Ablesen, kein Mahnwesen, kein Mieterwechsel-Management. Nach Beschluss und Gestattungsvertrag: null laufender Aufwand.

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"Fünf Dienstleister für ein Dach"

Das Problem

Typische Mieterstrom-Projekte involvieren Solarteur, Installateur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister und Steuerberater. Fünf Firmen, fünf Verträge — niemand trägt die Gesamtverantwortung. Bei Problemen zeigt jeder auf den anderen.

Lumitras Lösung

Lumitra ist Planer, Installateur und Betreiber in einem. Messstellenbetrieb über festen Partner, Beschluss-Vorlagen anwaltlich geprüft, Steuerberatung über Lumitra-Partner. Ein Gestattungsvertrag statt fünf Einzelverträge. Ein Ansprechpartner für alle Fragen. Eine Firma haftet — nicht die WEG.

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"Die Versammlung ist erst im November"

Das Problem

Die meisten WEGs halten nur eine Versammlung pro Jahr. Kommt das Thema im Frühjahr auf, vergehen Monate bis zur Abstimmung — das Interesse kühlt ab, Fragen bleiben offen. Ohne geprüfte Beschlussvorlagen und konkrete Zahlen scheitern selbst gute Anträge.

Lumitras Lösung

Lumitra liefert das komplette Beschluss-Paket: Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Best/Mid/Worst-Case, anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Informationspaket für alle Eigentümer. Bei langem Wartezeitraum: Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG oder außerordentliche ETV. Auf Wunsch nimmt ein Lumitra-Vertreter an der Versammlung teil und beantwortet Fragen direkt.

⚠️

"Die anderen Eigentümer ziehen nicht mit"

Das Problem

In einer WEG sitzen Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger mit gegensätzlichen Interessen. Sobald ein Vorschlag 60.000 Euro Investition betrifft, kommt sofort Widerstand. Diese Diskussion fürchten Beiräte und Verwaltungen am meisten.

Lumitras Lösung

Drei Hebel machen den Beschluss möglich. Einfache Mehrheit reicht seit WEMoG 2020 (§ 20 Abs. 1 WEG). Im Contracting-Modell investiert die WEG null Euro — keine Sonderumlage, kein Kredit, kein Risiko. Typische Dachpacht: 25 bis 40 € pro kWp und Jahr (Stand 2026) — bei 40 kWp entspricht das 800 bis 1.600 € jährlich, kumuliert 16.000 bis 32.000 € über 20 Jahre. Lumitra liefert zielgruppengerechte Factsheets für Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger. Die Teilnahme am Mieterstrom ist für jeden einzelnen Eigentümer und Mieter freiwillig.

Lumitra-Schaubild: Was bleibt für die Eigentümergemeinschaft übrig?
Was bleibt für die Eigentümergemeinschaft übrig? · Klicken zum Vergrößern

Wie Mieterstrom in Ihrer WEG funktioniert

▶ Erklärvideo folgt

1,5 Millionen WEGs. Weniger als 0,3 Prozent mit Mieterstrom. Das ändert sich gerade.

Deutschland hat über 3,1 Millionen Mehrfamilienhäuser mit einem PV-Potenzial von 60,4 Gigawatt. 80 Prozent der Mietwohnungen befinden sich in WEGs (Destatis, 2022). Und trotzdem gibt es weniger als 9.000 Mieterstromanlagen im gesamten Land — bei 1,9 Millionen geeigneten Gebäuden (IW Köln, 2024). Das sind weniger als 0,3 Prozent Marktdurchdringung.

Die Rahmenbedingungen haben sich 2023 und 2024 fundamental verbessert: Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp. Einkommensteuerbefreiung. Das WEMoG hat den Beschlussprozess vereinfacht. Das Solarpaket I hat die Betreiberpflichten reduziert. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) schafft eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Wer als WEG jetzt handelt, sichert sich die besten Bedingungen — für eine Anlage, die 25 bis 30 Jahre läuft.

Zahl Text Quelle
1,5 Mio.+ Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland mit rund 10 Millionen Eigentumswohnungen Destatis / VDIV Branchenbarometer
<0,3 % Mieterstrom-Penetration — 9.000 Anlagen bei 1,9 Mio. geeigneten Gebäuden IW Köln, 2024
60,4 GW PV-Potenzial auf deutschen Mehrfamilienhausdächern Fraunhofer ISE / IW Köln, 2024

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WEG-Mieterstrom mit Lumitra: rechtssicherer Beschluss, Versorgungskonzept und Abrechnung aller Wohneinheiten. Nachbargebäude farblich unkenntlich gemacht.

Was Mieterstrom für Ihre WEG konkret bedeutet

Vier Gründe, warum WEGs und Hausverwaltungen sich für Lumitra entscheiden.

Kein Mehraufwand für die Hausverwaltung

Das ist der Punkt, an dem die meisten WEG-Projekte stehen oder fallen. Die Hausverwaltung ist der Gatekeeper. Wenn die Verwaltung den Aufwand fürchtet, kommt das Thema nicht auf die Tagesordnung. Wenn die Verwaltung den Aufwand erlebt, wird das Projekt beim nächsten Mal nicht weiterempfohlen.

WEG-fähige Umsetzung — nicht nur Technik

Die technische Seite von Mieterstrom ist lösbar. PV-Module auf dem Dach, Smart Meter im Keller, Software für die Abrechnung — das ist Stand der Technik. Aber eine WEG ist kein Einfamilienhaus. In einer WEG muss ein Beschluss gefasst werden.

Werterhalt und günstigerer Strom für alle

Der unmittelbarste Nutzen für die WEG ist zweifach: die Bewohner bekommen günstigeren Strom, und das Gebäude wird langfristig wertvoller. Günstigerer Strom: Der Mieterstrompreis liegt bei 24 bis 28 ct/kWh — das sind rund 20 Prozent weniger als der örtliche Grundversorgertarif (Lumitra-Projektdaten, 2024-2026).

Was Lumitra für Ihre WEG übernimmt

Mieterstrom in WEGs scheitert oft nicht an der Technik, sondern an der Koordination und am Beschlussprozess. Planer, Installateur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister, Energierechtler, Beschlussvorlagen — normalerweise brauchen Sie fünf verschiedene Unternehmen und einen Anwalt. Bei Lumitra bekommen Sie alles aus einer Hand — inklusive der WEG-spezifischen Vorbereitung.

Tabelle: Kernleistungen

Leistung Was genau Aufwand für HV/WEG
Machbarkeitsprüfung Satellitenanalyse, Vor-Ort-Termin, Drohnenflug, technische Aufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse (Best/Mid/Worst) 15 Min. Erstgespräch
Beschluss-Vorbereitung Anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Wirtschaftlichkeitsunterlagen für die ETV, Factsheets pro Eigentümer-Typ Unterlagen weiterleiten
ETV-Teilnahme (optional) Lumitra-Vertreter beantwortet technische und wirtschaftliche Fragen auf der Eigentümerversammlung Termin koordinieren
Technische Planung 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeisekonzept, Messkonzept, Anmeldung beim Anschlussnetzbetreiber Keine
Montage Installation durch unseren Elektro-Meisterbetrieb. Eigene Monteure, eigene Haftung. Zugang zum Gebäude
Messstellenbetrieb Smart Meter Installation durch unseren Messstellenbetrieb. Kein Warten auf externe Betreiber. Keine
Automatisierte Abrechnung Rechtskonforme Abrechnung per Software. Mieter-Onboarding per QR-Code. Vertragswechsel bei Fluktuation. Getrennt von Nebenkostenabrechnung. Keine
Wartung & Monitoring Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der Anlage. Fernüberwachung. Keine

Tabelle: Optionale Leistungen

Leistung Beschreibung
Batteriespeicher Erhöhung der Eigenverbrauchsquote auf 70–82 %
Wärmepumpen-Integration Solarstrom für Heizung und Warmwasser nutzen
Ladeinfrastruktur (Wallbox) E-Mobilität für Eigentümer und Mieter
Energiemanagement Herstellerunabhängiges System für optimale Verteilung
BHKW-Einbindung Kombination mit Blockheizkraftwerk

Drei Modelle — die WEG wählt, was passt

Jede WEG hat andere Voraussetzungen: Investitionsbereitschaft, Meinungsbilder, Risikobereitschaft. Deshalb bieten wir drei Modelle an — vom Vollbesitz durch die WEG bis zur Null-Investition-Variante. In der Machbarkeitsprüfung empfehlen wir das Modell, das zur Eigentümerstruktur und zur Entscheidungslage passt. Für WEGs, in denen eine Investition kontrovers diskutiert wird, ist das Contracting-Modell oft der Schlüssel zum Beschluss.

Eigentümer-Modell — die WEG kauft, die WEG profitiert maximal

Die WEG erwirbt die PV-Anlage als gemeinschaftliches Eigentum. Lumitra übernimmt Planung und Montage. Die WEG nutzt alle Steuervorteile: 0 Prozent Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG), Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp pro Wohneinheit (§ 3 Nr. 72 EStG) und optional IAB bis 50 Prozent (§ 7g EStG).

Hybrid-Modell (empfohlen) — die WEG kauft, Lumitra rechnet ab

Die WEG erwirbt die Anlage und behält alle Eigentümer-Vorteile. Lumitra übernimmt den operativen Tagesbetrieb: Abrechnung mit den Mietern, Mieter-Onboarding, Vertragsmanagement bei Fluktuation, Wartung, Messstellenbetrieb als wMSB-Partner. Betreiberpflichten (Registrierung, regulatorische Meldungen, Umsatzsteuer) bleiben bei der WEG als Anlagenbetreiber — wir unterstützen bei der Vorbereitung. Die WEG erhält regelmäßig ihre Erträge mit minimalem operativen Aufwand.

Contracting / Dachpacht — Null Investition, Null Risiko, Null Widerstand

Lumitra finanziert, installiert und betreibt die Anlage auf dem Dach der WEG. Die WEG erhält Dachpacht, die Bewohner bekommen günstigeren Strom. Keine Sonderumlage, kein Kredit, kein Risiko.

So läuft ein WEG-Projekt — in vier Phasen

1

— Erst-Check und Wirtschaftlichkeit (kostenlos)

Sie geben uns die Adresse des Gebäudes. Wir prüfen die Eignung anhand von Satellitenbildern, Gebäudeform, Dachfläche und Verbrauchsdaten. Bei positiver Einschätzung: Vor-Ort-Termin mit Drohnenflug und technischer Aufnahme.

2

— Konzept und Beschluss-Vorbereitung

Wenn die Wirtschaftlichkeit stimmt, erstellen wir das vollständige Konzept: 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeise- und Messkonzept, detailliertes Angebot. Gleichzeitig bereiten wir alle WEG-spezifischen Unterlagen vor:

3

— WEG-Beschluss mit Lumitra-Unterstützung

Der Beschluss über die PV-Anlage wird auf der Eigentümerversammlung gefasst. Die rechtliche Grundlage ist § 20 Abs. 1 WEG (WEMoG 2020) — einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer genügt. Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote.

4

— Umsetzung, Inbetriebnahme und Dauerbetrieb

Nach dem Beschluss beginnt die technische Umsetzung. Unsere eigenen Monteure installieren die Anlage — bei größeren Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Partner, die Verantwortung bleibt bei Lumitra. Smart Meter werden durch unseren Messstellenbetrieb gesetzt. Inbetriebnahme mit dem Anschlussnetzbetreiber. Mieter-Onboarding per QR-Code und App.

Lumitra-Mieterstromprojekt Würzburg Drohnenaufnahme
Lumitra-Mieterstromprojekt — Nachbarhäuser zum Schutz der Privatsphäre ausgeblendet.

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Warum Hausverwaltungen und WEGs mit Lumitra arbeiten

Meisterbetrieb — eigenes Monteur-Team mit voller Verantwortung

Lumitra ist ein staatlich geprüfter Elektro-Meisterbetrieb. 30+ Jahre kombinierte Erfahrung in Elektrotechnik und Photovoltaik. Eigene Monteure, eigene Qualitätskontrolle, eigene Haftung. Für WEGs bedeutet das: Sie wissen, wer auf dem Gemeinschaftseigentum arbeitet. Wenn Partner einbezogen werden, prüfen wir deren Qualifikation sorgfältig — Verantwortung bleibt vollständig bei Lumitra.

Zertifizierter MSB-Partner — keine Warteschlangen

Der Messstellenbetrieb ist bei vielen Mieterstromprojekten der Flaschenhals. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten auf externe Messstellenbetreiber sind keine Seltenheit — und in WEGs besonders problematisch, weil ein verzögertes Projekt auf der nächsten ETV erklärt werden muss.

Steuerlich und rechtlich abgesichert

WEG-Mieterstrom ist ein steuerliches und energierechtliches Spezialthema. Die Kombination aus WEG-Recht, Energierecht, Mieterstromgesetz, Umsatzsteuer und Einkommensteuer überfordert die meisten Steuerberater und Hausverwaltungen.

Beschluss-Support — von der Vorlage bis zur ETV

Das ist der Punkt, der Lumitra von den meisten Mieterstrom-Anbietern unterscheidet. Die meisten Anbieter liefern ein technisches Angebot. Den WEG-Beschluss müssen Verwaltung und Beirat allein hinbekommen.

Steuervorteile, die für die WEG arbeiten

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für PV und Mieterstrom haben sich seit 2023 grundlegend verbessert — auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die folgenden Informationen basieren auf allgemein zugänglichen Gesetzestexten. Für die Anwendung auf Ihre individuelle WEG-Situation wenden Sie sich an Ihren Steuerberater — oder nutzen Sie den Kontakt zu unserem Partner-Steuerberater.

Weg 1 — Steuerfreiheit bis 30 kWp pro Einheit

Seit 2023 gelten zwei Befreiungen, die Mieterstrom auch für WEGs deutlich attraktiver machen: Keine Mehrwertsteuer: PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit unterliegen dem Nullsteuersatz. Der Kaufpreis der Anlage ist netto gleich brutto — die WEG zahlt keine 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Regelung gilt unbefristet seit dem 1.

Weg 2 — IAB und Sonderabschreibung

Für WEGs im Eigentümer-Modell, die die Anlage kaufen und steuerlich optimieren wollen, bieten zwei Instrumente erhebliche Vorteile: Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG): Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können als Gewinnminderung bereits VOR der Anschaffung geltend gemacht werden.

Gewerbesteuer — erweiterte Kürzung für WEGs

Die häufigste Sorge: "Muss die WEG durch Mieterstrom ein Gewerbe anmelden?" Die Antwort hängt vom Modell und von der Anlagengröße ab. Für WEGs mit Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit und Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG: In der Regel keine Gewerbesteuerpflicht.

Regulatorik, die für WEGs arbeitet

In den letzten vier Jahren hat sich das regulatorische Umfeld für Mieterstrom in WEGs fundamental gewandelt. Drei Entwicklungen sind besonders relevant:


Punkt 1: WEMoG 2020 — Einfache Mehrheit für PV-Beschluss

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat seit Dezember 2020 den Beschlussprozess in WEGs grundlegend vereinfacht. Für bauliche Veränderungen — und dazu zählt die Installation einer PV-Anlage — reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer (§ 20 Abs. 1 WEG). Vor dem WEMoG war eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit erforderlich.

Dazu kommt: Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote. Es gibt kein Quorum mehr. Wenn 30 von 50 Eigentümern erscheinen und 16 zustimmen, ist der Beschluss gefasst.

Für die Praxis bedeutet das: Sie brauchen nicht alle Eigentümer zu überzeugen. Sie brauchen die Mehrheit der Anwesenden. Und im Contracting-Modell, bei dem die WEG keine Investition trägt, ist diese Mehrheit deutlich einfacher zu erreichen.


Punkt 2: Solarpaket I und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit Mai 2024)

Das Solarpaket I hat die größten regulatorischen Hürden für Mieterstrom beseitigt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ermöglicht vereinfachte Modelle, bei denen der Anlagenbetreiber nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen muss. Weniger Bürokratie, einfachere Verträge, geringere regulatorische Anforderungen.

Für WEGs ist das besonders relevant: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung reduziert die Betreiberpflichten, die bisher ein wesentlicher Grund waren, warum Hausverwaltungen Mieterstrom abgelehnt haben. In Kombination mit Lumitras Modell — wir übernehmen in jedem Modell den operativen Tagesbetrieb, im Contracting-Modell darüber hinaus auch alle Betreiberpflichten und Risiken — bedeutet das eine doppelte Absicherung: Weniger Pflichten im Gesetz UND vollständige operative Übernahme durch Lumitra (im Contracting zusätzlich vollständige rechtliche Übernahme).


Punkt 3: EU-Gebäuderichtlinie EPBD und KfW-Förderung

Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) schreibt schrittweise höhere Energieeffizienzstandards für Bestandsgebäude vor. Gebäude mit schlechter Energiebilanz werden künftig schwerer zu vermieten und zu verkaufen sein. Für WEGs hat das eine doppelte Dimension: Der Wert der Gemeinschaftsimmobilie sinkt UND der Wert jeder einzelnen Eigentumswohnung sinkt.

Eine PV-Anlage verbessert die Energiebilanz des Gebäudes und schützt vor Wertverlust — ein Argument, das auf Eigentümerversammlungen zunehmend verfängt, weil es alle Eigentümer-Typen betrifft.

Die KfW bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien — Standard) zinsgünstige Kredite für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Für WEGs im Eigentümer-Modell kann der Kredit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken — eine Alternative zur Sonderumlage, die für einzelne Eigentümer leichter tragbar sein kann.


Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Zahlen aus unseren Projekten

Keine Versprechen, keine Durchschnittswerte. Diese Zahlen stammen aus realen Lumitra-Projekten — anwendbar auf WEGs verschiedener Größe.

Tabelle: Referenzprojekte (Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert)

Kennzahl Projekt Klein (3 WE) Projekt Mittel (7 WE) Projekt Groß (33 WE)
Anlagengröße 30 kWp 39,1 kWp 89,1 kWp
Batteriespeicher 15 kWh 31,2 kWh 57,2 kWh
Jährliche Einnahmen 5.000 EUR
Stromkostenersparnis Bewohner ca. 20 % ca. 20 % ca. 15-20 %

Quelle: Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert durch realisierte Kundenprojekte. Einige Kunden erzielen noch höhere Erträge. Rendite-Potenzial im zweistelligen Bereich — individuelle Berechnung erforderlich. Ergebnisse abhängig von Gebäudegröße, Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und gewähltem Betriebsmodell.

Diese Zahlen werden durch unabhängige Forschung gestützt: Das Ariadne-Projekt (2025) beziffert die interne Verzinsung für Mieterstrom auf 3,6 bis 18,5 Prozent — Lumitras Ergebnisse liegen im oberen Bereich dieser Bandbreite.


WEG-Modellrechnung

Für WEGs mit unterschiedlicher Größe — basierend auf realen Lumitra-Projektdaten:

Szenario Kleine WEG (6 WE) Mittlere WEG (12 WE) Große WEG (30+ WE)
Anlage ca. 30 kWp + Speicher ca. 50 kWp + Speicher ca. 90 kWp + Speicher
Investition (Eigentümer-Modell) ca. 40.000–50.000 EUR ca. 65.000–80.000 EUR ca. 110.000–140.000 EUR
Pro Wohneinheit ca. 6.700–8.300 EUR ca. 5.400–6.700 EUR ca. 3.700–4.700 EUR
Rendite p.a. 12–14 % 13–15 % 11–13 %
Gewinn nach 30 Jahren ca. 300.000 EUR ca. 450.000–550.000 EUR ca. 700.000+ EUR
Stromkostenersparnis/Bewohner ca. 20 % ca. 20 % ca. 15–20 %
Contracting: Investition WEG 0 EUR 0 EUR 0 EUR

WEG-Zahlen basieren auf realen Projektdaten mit typischen Skalierungseffekten. Tatsächliche Werte abhängig von Objektlage, Dachfläche, Eigentümer-Anzahl und Verbrauchsprofil. Individuelle Berechnung im Rahmen des kostenlosen WEG-Mieterstrom-Checks.

Hinweis für Hausverwaltungen mit mehreren WEGs: Bei mehreren Objekten ergibt sich ein Portfolio-Effekt. Standardisierte Prozesse und gebundelte Beauftragung führen zu 15 bis 25 Prozent Kostenreduktion pro Objekt. Sprechen Sie uns an für eine Gesamt-Portfolio-Analyse.


Häufig gestellte Fragen

Mieterstrom ist ein lukratives Geschäftsmodell — und wie bei jeder Vermietung entsteht Aufwand. Lumitra minimiert ihn deutlich, aber wir wollen ehrlich sein:

Im Eigentümer- und Hybrid-Modell bleibt die WEG Anlagenbetreiber. Lumitra übernimmt den operativen Tagesbetrieb: Stromabrechnung mit Mietern per eigener Software, Mieter-Onboarding per QR-Code, Vertragswechsel bei Mieterfluktuation, Messstellenbetrieb als wMSB-Partner, Wartung, Monitoring. Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG/Hausverwaltung — wir unterstützen bei der Vorbereitung. Die Stromabrechnung läuft NICHT über die Nebenkostenabrechnung.

Im Contracting-Modell ist Lumitra Anlagenbetreiber. WEG und Hausverwaltung tragen keine Betreiberpflichten und keine Risiken — alles liegt bei uns. Ihr Aufwand: null.

Was die Verwaltung in jedem Modell konkret tut: Gestattungs- oder Pachtvertrag unterzeichnen, die Eigentümer über das Projekt informieren (Unterlagen liefert Lumitra), Zugang zum Gebäude für die Montage sicherstellen. Im Eigentümer-/Hybrid-Modell zusätzlich: die regulatorische Verantwortung als Anlagenbetreiber tragen — wir bereiten alles vor.


Seit dem WEMoG 2020 reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer für bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage (§ 20 Abs. 1 WEG). Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote — es gibt kein Quorum mehr.

Wenn 30 von 50 Eigentümern erscheinen und 16 zustimmen, ist der Beschluss gefasst. Sie brauchen nicht alle Eigentümer zu überzeugen. Sie brauchen die Mehrheit der Anwesenden.

Im Contracting-Modell, bei dem keine Sonderumlage nötig ist, ist die Zustimmung erfahrungsgemäß deutlich einfacher zu erreichen — weil niemand Kapital binden muss und das Risiko bei null liegt.

Lumitra liefert anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, damit der Beschluss formal korrekt ist und nicht im Nachhinein angefochten werden kann.


Nein. Die Stromabrechnung ist vollständig von der Nebenkostenabrechnung getrennt. Lumitra rechnet direkt mit den teilnehmenden Mietern und Eigentümern ab — per eigener Software , eigener Verträge und eigenem Zahlungsverkehr.

Die Hausverwaltung muss keinen einzigen zusätzlichen Posten in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Kein Zähler ablesen. Kein Mahnwesen. Kein Mieterwechsel-Management. Keine neue Software.

Das ist der entscheidende Strukturunterschied zu vielen anderen Mieterstrom-Anbietern. Bei Anbietern, die die Abrechnung über die Nebenkosten laufen lassen, landet der gesamte Aufwand bei der Hausverwaltung. Bei Lumitra nicht. Wir haben unser Modell bewusst so aufgebaut, weil wir verstehen, dass die Hausverwaltung weder die Kapazität noch die Kernkompetenz für Energieabrechnung hat.


Die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig — sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Wer nicht teilnehmen möchte, bezieht weiterhin Strom vom Grundversorger. Es gibt keinen Zwang, keinen Nachteil und keine Verpflichtung.

Bei Mieterwechseln läuft das Onboarding automatisch: Der neue Mieter erhält einen QR-Code, kann sich in drei Minuten anmelden und bezieht ab sofort günstigeren Solarstrom vom Dach. Lumitra übernimmt den gesamten Prozess — die Hausverwaltung muss nichts tun.

In der Praxis: Die Teilnahmequote liegt bei digital umgesetzten Projekten bei über 80 Prozent (Lumitra-Projektdaten). Weil Bewohner nicht Nein sagen zu günstigerem Strom, wenn die Anmeldung unkompliziert ist. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung gilt: Bereits ab einer Teilnahmequote von 50 bis 60 Prozent ist Mieterstrom rentabel. Strom, der nicht an Bewohner verkauft wird, wird ins Netz eingespeist und mit der regulären Einspeisevergütung vergütet (aktuell 7,78 ct/kWh).


Nur im Contracting-Modell übernimmt Lumitra alle Betreiberpflichten. Die WEG ist nicht Energieversorger und trägt keine Haftung für den Stromverkauf, die Abrechnung oder den technischen Betrieb. Registrierungspflichten bei der Bundesnetzagentur, Umsatzsteuerverantwortung für den Stromverkauf, DSGVO-Pflichten für Verbrauchsdaten und Inkasso-Risiken liegen bei Lumitra.

Im Hybrid- und Eigentümer-Modell bleibt die WEG Anlagenbetreiber. Lumitra entlastet bei Abrechnung und operativem Tagesbetrieb — Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG/Hausverwaltung. Die Verträge werden von unserer Partner-Energierechtskanzlei so gestaltet, dass die Haftungsverteilung eindeutig geregelt ist.

Für Beiräte und Hausverwaltungen, die sich bei der Haftungsfrage absichern wollen: Unsere Verträge sind von einer auf Energierecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei geprüft, die Mieterstrom-Kleinkunden betreut. Die Haftung ist vertraglich eindeutig zugewiesen. Nicht der Beirat. Nicht die Hausverwaltung. Lumitra.


Seit Mai 2024 ermöglicht § 42b EnWG die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Der wesentliche Unterschied: Der Anlagenbetreiber muss nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen.

Für WEGs bedeutet das: weniger Bürokratie, einfachere Verträge und geringere regulatorische Anforderungen. Der Solarstrom vom Dach wird innerhalb des Gebäudes an die Bewohner verteilt — ohne die komplexen Lieferantenvertrage des klassischen Mieterstrom-Modells.

In der Praxis prüft Lumitra für jede WEG, ob das klassische Mieterstrom-Modell oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wirtschaftlich und regulatorisch vorteilhafter ist. In beiden Fällen übernimmt Lumitra die Betreiberpflichten und die Abrechnung. Für die WEG macht es im Alltag keinen Unterschied — der regulatorische Rahmen ändert sich, der Aufwand für die Verwaltung bleibt bei null.


Drei Hebel, die in der Praxis funktionieren:

Erstens — Contracting statt Investition. Der größte Widerstand in WEGs kommt von Eigentümern, die kein Geld ausgeben wollen. Im Contracting-Modell investiert die WEG null Euro. Keine Sonderumlage, kein Kredit. Lumitra trägt alle Kosten. Wenn es nichts kostet, schrumpft der Widerstand erheblich.

Zweitens — zielgruppengerechte Argumentationen. Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger haben unterschiedliche Interessen. Lumitra bereitet Factsheets für alle drei Typen vor: Stromkostenersparnis für Selbstnutzer, Mieterbindung und Werterhalt für Vermieter, Rendite und Null-Investition für Kapitalanleger. So kann jeder Eigentümer-Typ den Nutzen für sich erkennen.

Drittens — einfache Mehrheit genügt. Seit dem WEMoG 2020 reicht eine einfache Mehrheit der Anwesenden. Sie brauchen nicht alle zu überzeugen — nur die Mehrheit. Und die Teilnahme am Mieterstrom ist für jeden einzelnen Eigentümer und Mieter freiwillig. Wer nicht mitmachen will, muss nicht.

Auf Wunsch nimmt Lumitra an der Eigentümerversammlung teil und beantwortet Fragen direkt. Das ist oft entscheidend, weil kritische Eigentümer ihre Bedenken einem Fachexperten gegenüber äußern können — statt nur dem Nachbarn, der den Antrag gestellt hat.


Warten ist nicht nötig. Zwei Alternativen stehen zur Verfügung:

Umlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG): Ein schriftlicher Beschluss ohne Versammlung. Alle Eigentümer werden schriftlich über den Beschlussgegenstand informiert und können zustimmen, ablehnen oder sich enthalten. Der Umlaufbeschluss ist besonders geeignet, wenn die Mehrheitsverhältnisse klar sind und keine kontroverse Diskussion erwartet wird.

Außerordentliche Eigentümerversammlung: Kann von Eigentümern mit mehr als einem Viertel der Stimmrechte oder vom Verwalter einberufen werden. Geeignet, wenn eine Diskussion gewünscht oder notwendig ist — und die nächste ordentliche ETV zu weit entfernt liegt.

Lumitra unterstützt bei der Vorbereitung beider Wege: Beschlussvorlagen, Anschreiben an die Eigentümer und — im Fall der außerordentlichen ETV — das vollständige Informationspaket inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen WEG-Mieterstrom-Check unabhängig vom Beschluss. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist die Entscheidungsgrundlage — nicht die Entscheidung. Mit konkreten Zahlen in der Hand fällt es leichter, den richtigen Zeitpunkt und den richtigen Weg für den Beschluss zu wählen.


Kostenloser WEG-Mieterstrom-Check

Sie verwalten eine WEG oder sind Beirat einer Eigentümergemeinschaft mit 6 oder mehr Wohneinheiten? Geben Sie uns die Adresse. In 7 Werktagen sagen wir Ihnen, ob sich Mieterstrom für dieses Gebäude grundsätzlich lohnt. Die konkrete Wirtschaftlichkeitsrechnung in drei Szenarien entsteht in Phase 3 (Konzeptplanung), einer Empfehlung für das passende Betriebsmodell und einer Vorschau auf die Beschlussunterlagen.

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Der Erst-Check ist die Entscheidungsgrundlage — nicht die Entscheidung. Danach wissen Sie, ob es sich lohnt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

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