Mieterstrom für Ihre WEG — ohne Mehraufwand für die Verwaltung
Die Eigentümergemeinschaft beschließt. Lumitra übernimmt den Rest — Betreiberpflichten, Abrechnung mit Mietern, Montage, Wartung. Kein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung. Kein Aufwand für die Hausverwaltung. Ein Ansprechpartner aus dem Allgäu. Ein Meisterbetrieb.
KLÄRUNG (nicht selbst entscheidbar):- Planung, Montage, Messstellenbetrieb und Abrechnung — alles intern via Lumitra & Partner
- Zertifizierter wMSB-Partner — Smart Meter werden direkt von uns gesetzt
- 100 % Rechtssicherheit: Energierechtskanzlei und spezialisierte Steuerberatung als Partner
- Lumitra übernimmt ebenfalls Abrechnung. Keine anstrengende Bürokratie.
- Lumitra prüft immer mögliche Förderungen
- Energierechtskanzlei prüft die Beschlussvorlage vor der Eigentümerversammlung
- Einfache Mehrheit nach WEG-Reform 2020 reicht für den Beschluss
- Präsentation auf der Eigentümerversammlung durch Lumitra
- Keine zusätzliche Position in der Hausgeldabrechnung
- Strom-Sicherheit: keine Ausfallzeiten ohne Strom
Fünf Gründe, warum WEG-Projekte scheitern — bevor sie starten
In Deutschland gibt es über 1,5 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Weniger als 0,3 Prozent der geeigneten Mehrfamilienhäuser nutzen Mieterstrom — obwohl die Rahmenbedingungen so günstig sind wie nie (IW Köln, 2024; Solarpaket I, 2024). In WEGs scheitert Mieterstrom nicht an der Technik und nicht an der Wirtschaftlichkeit. Es scheitert an fünf Blockern, die alle mit der WEG-spezifischen Entscheidungsstruktur zu tun haben.
Eine bundesweite Quote, wie viele WEG-Beschlüsse konkret scheitern, gibt es nicht. Die Studienlage zeigt aber: WEGs sind bei energetischen Maßnahmen deutlich langsamer als andere Eigentümergruppen. Viele Vorhaben scheitern bereits in der Anfangsphase oder werden gar nicht erst gestartet — wegen komplexer Entscheidungsprozesse, unklarer Finanzierung, unzureichender Rücklagen und rechtlicher Unsicherheiten.
"Wer haftet dann?"
Ohne professionelles Messkonzept wird die WEG rechtlich selbst zum Energieversorger — mit Registrierungspflicht bei der Bundesnetzagentur, Umsatzsteuerverantwortung, DSGVO-Pflichten und Inkasso-Risiken. Kein Beirat will diese Verantwortung übernehmen.
Nur im Contracting-Modell ist Lumitra der Betreiber und Energieversorger — Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO und Inkasso liegen vollständig bei uns, Lumitra haftet allein. Im Hybrid-Modell entlastet Lumitra die WEG und Hausverwaltung beim operativen Tagesbetrieb (Abrechnung, Mieter-Onboarding, Wartung) — Betreiberpflichten und Risiken (Registrierung, Umsatzsteuer, DSGVO) bleiben jedoch bei der WEG als Anlagenbetreiber. Verträge werden in jedem Modell von einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei als Partner geprüft. Mehr zu Mieterstrom + Steuer →
"Die Verwaltung packt das nicht"
70 % der professionellen Hausverwaltungen sind überlastet (VDIV 2025). Bei vielen Mieterstrom-Anbietern landet der Aufwand der Stromabrechnung über die Nebenkostenabrechnung bei der Verwaltung — Zähler ablesen, Mahnwesen, Mieterwechsel-Verträge.
Lumitra rechnet direkt mit Mietern und Eigentümern ab — eigene Software, eigene Verträge, eigener Zahlungsverkehr. Die Hausverwaltung muss keinen einzigen Posten in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Kein Ablesen, kein Mahnwesen, kein Mieterwechsel-Management. Nach Beschluss und Gestattungsvertrag: null laufender Aufwand.
"Fünf Dienstleister für ein Dach"
Typische Mieterstrom-Projekte involvieren Solarteur, Installateur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister und Steuerberater. Fünf Firmen, fünf Verträge — niemand trägt die Gesamtverantwortung. Bei Problemen zeigt jeder auf den anderen.
Lumitra ist Planer, Installateur und Betreiber in einem. Messstellenbetrieb über festen Partner, Beschluss-Vorlagen anwaltlich geprüft, Steuerberatung über Lumitra-Partner. Ein Gestattungsvertrag statt fünf Einzelverträge. Ein Ansprechpartner für alle Fragen. Eine Firma haftet — nicht die WEG.
"Die Versammlung ist erst im November"
Die meisten WEGs halten nur eine Versammlung pro Jahr. Kommt das Thema im Frühjahr auf, vergehen Monate bis zur Abstimmung — das Interesse kühlt ab, Fragen bleiben offen. Ohne geprüfte Beschlussvorlagen und konkrete Zahlen scheitern selbst gute Anträge.
Lumitra liefert das komplette Beschluss-Paket: Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Best/Mid/Worst-Case, anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Informationspaket für alle Eigentümer. Bei langem Wartezeitraum: Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG oder außerordentliche ETV. Auf Wunsch nimmt ein Lumitra-Vertreter an der Versammlung teil und beantwortet Fragen direkt.
"Die anderen Eigentümer ziehen nicht mit"
In einer WEG sitzen Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger mit gegensätzlichen Interessen. Sobald ein Vorschlag 60.000 Euro Investition betrifft, kommt sofort Widerstand. Diese Diskussion fürchten Beiräte und Verwaltungen am meisten.
Drei Hebel machen den Beschluss möglich. Einfache Mehrheit reicht seit WEMoG 2020 (§ 20 Abs. 1 WEG). Im Contracting-Modell investiert die WEG null Euro — keine Sonderumlage, kein Kredit, kein Risiko. Typische Dachpacht: 25 bis 40 € pro kWp und Jahr (Stand 2026) — bei 40 kWp entspricht das 800 bis 1.600 € jährlich, kumuliert 16.000 bis 32.000 € über 20 Jahre. Lumitra liefert zielgruppengerechte Factsheets für Selbstnutzer, Vermieter und Kapitalanleger. Die Teilnahme am Mieterstrom ist für jeden einzelnen Eigentümer und Mieter freiwillig.
1,5 Millionen WEGs. Weniger als 0,3 Prozent mit Mieterstrom. Das ändert sich gerade.
Deutschland hat über 3,1 Millionen Mehrfamilienhäuser mit einem PV-Potenzial von 60,4 Gigawatt. 80 Prozent der Mietwohnungen befinden sich in WEGs (Destatis, 2022). Und trotzdem gibt es weniger als 9.000 Mieterstromanlagen im gesamten Land — bei 1,9 Millionen geeigneten Gebäuden (IW Köln, 2024). Das sind weniger als 0,3 Prozent Marktdurchdringung.
Die Rahmenbedingungen haben sich 2023 und 2024 fundamental verbessert: Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp. Einkommensteuerbefreiung. Das WEMoG hat den Beschlussprozess vereinfacht. Das Solarpaket I hat die Betreiberpflichten reduziert. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) schafft eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom. Wer als WEG jetzt handelt, sichert sich die besten Bedingungen — für eine Anlage, die 25 bis 30 Jahre läuft.
| Zahl | Text | Quelle |
|---|---|---|
| 1,5 Mio.+ | Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland mit rund 10 Millionen Eigentumswohnungen | Destatis / VDIV Branchenbarometer |
| <0,3 % | Mieterstrom-Penetration — 9.000 Anlagen bei 1,9 Mio. geeigneten Gebäuden | IW Köln, 2024 |
| 60,4 GW | PV-Potenzial auf deutschen Mehrfamilienhausdächern | Fraunhofer ISE / IW Köln, 2024 |
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Vier Gründe, warum WEGs und Hausverwaltungen sich für Lumitra entscheiden.
Kein Mehraufwand für die Hausverwaltung
Das ist der Punkt, an dem die meisten WEG-Projekte stehen oder fallen. Die Hausverwaltung ist der Gatekeeper. Wenn die Verwaltung den Aufwand fürchtet, kommt das Thema nicht auf die Tagesordnung. Wenn die Verwaltung den Aufwand erlebt, wird das Projekt beim nächsten Mal nicht weiterempfohlen.
WEG-fähige Umsetzung — nicht nur Technik
Die technische Seite von Mieterstrom ist lösbar. PV-Module auf dem Dach, Smart Meter im Keller, Software für die Abrechnung — das ist Stand der Technik. Aber eine WEG ist kein Einfamilienhaus. In einer WEG muss ein Beschluss gefasst werden.
Werterhalt und günstigerer Strom für alle
Der unmittelbarste Nutzen für die WEG ist zweifach: die Bewohner bekommen günstigeren Strom, und das Gebäude wird langfristig wertvoller. Günstigerer Strom: Der Mieterstrompreis liegt bei 24 bis 28 ct/kWh — das sind rund 20 Prozent weniger als der örtliche Grundversorgertarif (Lumitra-Projektdaten, 2024-2026).
Was Lumitra für Ihre WEG übernimmt
Mieterstrom in WEGs scheitert oft nicht an der Technik, sondern an der Koordination und am Beschlussprozess. Planer, Installateur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister, Energierechtler, Beschlussvorlagen — normalerweise brauchen Sie fünf verschiedene Unternehmen und einen Anwalt. Bei Lumitra bekommen Sie alles aus einer Hand — inklusive der WEG-spezifischen Vorbereitung.
Tabelle: Kernleistungen
| Leistung | Was genau | Aufwand für HV/WEG |
|---|---|---|
| Machbarkeitsprüfung | Satellitenanalyse, Vor-Ort-Termin, Drohnenflug, technische Aufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalyse (Best/Mid/Worst) | 15 Min. Erstgespräch |
| Beschluss-Vorbereitung | Anwaltlich geprüfte Beschlussvorlagen, Gestattungsverträge, Wirtschaftlichkeitsunterlagen für die ETV, Factsheets pro Eigentümer-Typ | Unterlagen weiterleiten |
| ETV-Teilnahme (optional) | Lumitra-Vertreter beantwortet technische und wirtschaftliche Fragen auf der Eigentümerversammlung | Termin koordinieren |
| Technische Planung | 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeisekonzept, Messkonzept, Anmeldung beim Anschlussnetzbetreiber | Keine |
| Montage | Installation durch unseren Elektro-Meisterbetrieb. Eigene Monteure, eigene Haftung. | Zugang zum Gebäude |
| Messstellenbetrieb | Smart Meter Installation durch unseren Messstellenbetrieb. Kein Warten auf externe Betreiber. | Keine |
| Automatisierte Abrechnung | Rechtskonforme Abrechnung per Software. Mieter-Onboarding per QR-Code. Vertragswechsel bei Fluktuation. Getrennt von Nebenkostenabrechnung. | Keine |
| Wartung & Monitoring | Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der Anlage. Fernüberwachung. | Keine |
Tabelle: Optionale Leistungen
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Batteriespeicher | Erhöhung der Eigenverbrauchsquote auf 70–82 % |
| Wärmepumpen-Integration | Solarstrom für Heizung und Warmwasser nutzen |
| Ladeinfrastruktur (Wallbox) | E-Mobilität für Eigentümer und Mieter |
| Energiemanagement | Herstellerunabhängiges System für optimale Verteilung |
| BHKW-Einbindung | Kombination mit Blockheizkraftwerk |
Drei Modelle — die WEG wählt, was passt
Jede WEG hat andere Voraussetzungen: Investitionsbereitschaft, Meinungsbilder, Risikobereitschaft. Deshalb bieten wir drei Modelle an — vom Vollbesitz durch die WEG bis zur Null-Investition-Variante. In der Machbarkeitsprüfung empfehlen wir das Modell, das zur Eigentümerstruktur und zur Entscheidungslage passt. Für WEGs, in denen eine Investition kontrovers diskutiert wird, ist das Contracting-Modell oft der Schlüssel zum Beschluss.
Eigentümer-Modell — die WEG kauft, die WEG profitiert maximal
Die WEG erwirbt die PV-Anlage als gemeinschaftliches Eigentum. Lumitra übernimmt Planung und Montage. Die WEG nutzt alle Steuervorteile: 0 Prozent Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG), Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp pro Wohneinheit (§ 3 Nr. 72 EStG) und optional IAB bis 50 Prozent (§ 7g EStG).
Hybrid-Modell (empfohlen) — die WEG kauft, Lumitra rechnet ab
Die WEG erwirbt die Anlage und behält alle Eigentümer-Vorteile. Lumitra übernimmt den operativen Tagesbetrieb: Abrechnung mit den Mietern, Mieter-Onboarding, Vertragsmanagement bei Fluktuation, Wartung, Messstellenbetrieb als wMSB-Partner. Betreiberpflichten (Registrierung, regulatorische Meldungen, Umsatzsteuer) bleiben bei der WEG als Anlagenbetreiber — wir unterstützen bei der Vorbereitung. Die WEG erhält regelmäßig ihre Erträge mit minimalem operativen Aufwand.
Contracting / Dachpacht — Null Investition, Null Risiko, Null Widerstand
Lumitra finanziert, installiert und betreibt die Anlage auf dem Dach der WEG. Die WEG erhält Dachpacht, die Bewohner bekommen günstigeren Strom. Keine Sonderumlage, kein Kredit, kein Risiko.
So läuft ein WEG-Projekt — in vier Phasen
— Erst-Check und Wirtschaftlichkeit (kostenlos)
Sie geben uns die Adresse des Gebäudes. Wir prüfen die Eignung anhand von Satellitenbildern, Gebäudeform, Dachfläche und Verbrauchsdaten. Bei positiver Einschätzung: Vor-Ort-Termin mit Drohnenflug und technischer Aufnahme.
— Konzept und Beschluss-Vorbereitung
Wenn die Wirtschaftlichkeit stimmt, erstellen wir das vollständige Konzept: 3D-Modell, PV-Simulation, Einspeise- und Messkonzept, detailliertes Angebot. Gleichzeitig bereiten wir alle WEG-spezifischen Unterlagen vor:
— WEG-Beschluss mit Lumitra-Unterstützung
Der Beschluss über die PV-Anlage wird auf der Eigentümerversammlung gefasst. Die rechtliche Grundlage ist § 20 Abs. 1 WEG (WEMoG 2020) — einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer genügt. Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote.
— Umsetzung, Inbetriebnahme und Dauerbetrieb
Nach dem Beschluss beginnt die technische Umsetzung. Unsere eigenen Monteure installieren die Anlage — bei größeren Projekten ergänzen wir gezielt durch sorgfältig ausgewählte Partner, die Verantwortung bleibt bei Lumitra. Smart Meter werden durch unseren Messstellenbetrieb gesetzt. Inbetriebnahme mit dem Anschlussnetzbetreiber. Mieter-Onboarding per QR-Code und App.
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Warum Hausverwaltungen und WEGs mit Lumitra arbeiten
Meisterbetrieb — eigenes Monteur-Team mit voller Verantwortung
Lumitra ist ein staatlich geprüfter Elektro-Meisterbetrieb. 30+ Jahre kombinierte Erfahrung in Elektrotechnik und Photovoltaik. Eigene Monteure, eigene Qualitätskontrolle, eigene Haftung. Für WEGs bedeutet das: Sie wissen, wer auf dem Gemeinschaftseigentum arbeitet. Wenn Partner einbezogen werden, prüfen wir deren Qualifikation sorgfältig — Verantwortung bleibt vollständig bei Lumitra.
Zertifizierter MSB-Partner — keine Warteschlangen
Der Messstellenbetrieb ist bei vielen Mieterstromprojekten der Flaschenhals. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten auf externe Messstellenbetreiber sind keine Seltenheit — und in WEGs besonders problematisch, weil ein verzögertes Projekt auf der nächsten ETV erklärt werden muss.
Steuerlich und rechtlich abgesichert
WEG-Mieterstrom ist ein steuerliches und energierechtliches Spezialthema. Die Kombination aus WEG-Recht, Energierecht, Mieterstromgesetz, Umsatzsteuer und Einkommensteuer überfordert die meisten Steuerberater und Hausverwaltungen.
Beschluss-Support — von der Vorlage bis zur ETV
Das ist der Punkt, der Lumitra von den meisten Mieterstrom-Anbietern unterscheidet. Die meisten Anbieter liefern ein technisches Angebot. Den WEG-Beschluss müssen Verwaltung und Beirat allein hinbekommen.
Steuervorteile, die für die WEG arbeiten
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für PV und Mieterstrom haben sich seit 2023 grundlegend verbessert — auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die folgenden Informationen basieren auf allgemein zugänglichen Gesetzestexten. Für die Anwendung auf Ihre individuelle WEG-Situation wenden Sie sich an Ihren Steuerberater — oder nutzen Sie den Kontakt zu unserem Partner-Steuerberater.
Weg 1 — Steuerfreiheit bis 30 kWp pro Einheit
Seit 2023 gelten zwei Befreiungen, die Mieterstrom auch für WEGs deutlich attraktiver machen: Keine Mehrwertsteuer: PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit unterliegen dem Nullsteuersatz. Der Kaufpreis der Anlage ist netto gleich brutto — die WEG zahlt keine 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Regelung gilt unbefristet seit dem 1.
Weg 2 — IAB und Sonderabschreibung
Für WEGs im Eigentümer-Modell, die die Anlage kaufen und steuerlich optimieren wollen, bieten zwei Instrumente erhebliche Vorteile: Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG): Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten können als Gewinnminderung bereits VOR der Anschaffung geltend gemacht werden.
Gewerbesteuer — erweiterte Kürzung für WEGs
Die häufigste Sorge: "Muss die WEG durch Mieterstrom ein Gewerbe anmelden?" Die Antwort hängt vom Modell und von der Anlagengröße ab. Für WEGs mit Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit und Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG: In der Regel keine Gewerbesteuerpflicht.
Regulatorik, die für WEGs arbeitet
In den letzten vier Jahren hat sich das regulatorische Umfeld für Mieterstrom in WEGs fundamental gewandelt. Drei Entwicklungen sind besonders relevant:
Punkt 1: WEMoG 2020 — Einfache Mehrheit für PV-Beschluss
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat seit Dezember 2020 den Beschlussprozess in WEGs grundlegend vereinfacht. Für bauliche Veränderungen — und dazu zählt die Installation einer PV-Anlage — reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer (§ 20 Abs. 1 WEG). Vor dem WEMoG war eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit erforderlich.
Dazu kommt: Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anwesenheitsquote. Es gibt kein Quorum mehr. Wenn 30 von 50 Eigentümern erscheinen und 16 zustimmen, ist der Beschluss gefasst.
Für die Praxis bedeutet das: Sie brauchen nicht alle Eigentümer zu überzeugen. Sie brauchen die Mehrheit der Anwesenden. Und im Contracting-Modell, bei dem die WEG keine Investition trägt, ist diese Mehrheit deutlich einfacher zu erreichen.
Punkt 2: Solarpaket I und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit Mai 2024)
Das Solarpaket I hat die größten regulatorischen Hürden für Mieterstrom beseitigt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ermöglicht vereinfachte Modelle, bei denen der Anlagenbetreiber nicht mehr die vollen Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen muss. Weniger Bürokratie, einfachere Verträge, geringere regulatorische Anforderungen.
Für WEGs ist das besonders relevant: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung reduziert die Betreiberpflichten, die bisher ein wesentlicher Grund waren, warum Hausverwaltungen Mieterstrom abgelehnt haben. In Kombination mit Lumitras Modell — wir übernehmen in jedem Modell den operativen Tagesbetrieb, im Contracting-Modell darüber hinaus auch alle Betreiberpflichten und Risiken — bedeutet das eine doppelte Absicherung: Weniger Pflichten im Gesetz UND vollständige operative Übernahme durch Lumitra (im Contracting zusätzlich vollständige rechtliche Übernahme).
Punkt 3: EU-Gebäuderichtlinie EPBD und KfW-Förderung
Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) schreibt schrittweise höhere Energieeffizienzstandards für Bestandsgebäude vor. Gebäude mit schlechter Energiebilanz werden künftig schwerer zu vermieten und zu verkaufen sein. Für WEGs hat das eine doppelte Dimension: Der Wert der Gemeinschaftsimmobilie sinkt UND der Wert jeder einzelnen Eigentumswohnung sinkt.
Eine PV-Anlage verbessert die Energiebilanz des Gebäudes und schützt vor Wertverlust — ein Argument, das auf Eigentümerversammlungen zunehmend verfängt, weil es alle Eigentümer-Typen betrifft.
Die KfW bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien — Standard) zinsgünstige Kredite für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Für WEGs im Eigentümer-Modell kann der Kredit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken — eine Alternative zur Sonderumlage, die für einzelne Eigentümer leichter tragbar sein kann.
Zahlen aus unseren Projekten
Keine Versprechen, keine Durchschnittswerte. Diese Zahlen stammen aus realen Lumitra-Projekten — anwendbar auf WEGs verschiedener Größe.
Tabelle: Referenzprojekte (Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert)
| Kennzahl | Projekt Klein (3 WE) | Projekt Mittel (7 WE) | Projekt Groß (33 WE) |
|---|---|---|---|
| Anlagengröße | 30 kWp | 39,1 kWp | 89,1 kWp |
| Batteriespeicher | 15 kWh | 31,2 kWh | 57,2 kWh |
| Jährliche Einnahmen | 5.000 EUR | — | — |
| Stromkostenersparnis Bewohner | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 15-20 % |
Quelle: Lumitra-Projektkalkulationen, verifiziert durch realisierte Kundenprojekte. Einige Kunden erzielen noch höhere Erträge. Rendite-Potenzial im zweistelligen Bereich — individuelle Berechnung erforderlich. Ergebnisse abhängig von Gebäudegröße, Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und gewähltem Betriebsmodell.
Diese Zahlen werden durch unabhängige Forschung gestützt: Das Ariadne-Projekt (2025) beziffert die interne Verzinsung für Mieterstrom auf 3,6 bis 18,5 Prozent — Lumitras Ergebnisse liegen im oberen Bereich dieser Bandbreite.
WEG-Modellrechnung
Für WEGs mit unterschiedlicher Größe — basierend auf realen Lumitra-Projektdaten:
| Szenario | Kleine WEG (6 WE) | Mittlere WEG (12 WE) | Große WEG (30+ WE) |
|---|---|---|---|
| Anlage | ca. 30 kWp + Speicher | ca. 50 kWp + Speicher | ca. 90 kWp + Speicher |
| Investition (Eigentümer-Modell) | ca. 40.000–50.000 EUR | ca. 65.000–80.000 EUR | ca. 110.000–140.000 EUR |
| Pro Wohneinheit | ca. 6.700–8.300 EUR | ca. 5.400–6.700 EUR | ca. 3.700–4.700 EUR |
| Rendite p.a. | 12–14 % | 13–15 % | 11–13 % |
| Gewinn nach 30 Jahren | ca. 300.000 EUR | ca. 450.000–550.000 EUR | ca. 700.000+ EUR |
| Stromkostenersparnis/Bewohner | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 15–20 % |
| Contracting: Investition WEG | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
WEG-Zahlen basieren auf realen Projektdaten mit typischen Skalierungseffekten. Tatsächliche Werte abhängig von Objektlage, Dachfläche, Eigentümer-Anzahl und Verbrauchsprofil. Individuelle Berechnung im Rahmen des kostenlosen WEG-Mieterstrom-Checks.
Hinweis für Hausverwaltungen mit mehreren WEGs: Bei mehreren Objekten ergibt sich ein Portfolio-Effekt. Standardisierte Prozesse und gebundelte Beauftragung führen zu 15 bis 25 Prozent Kostenreduktion pro Objekt. Sprechen Sie uns an für eine Gesamt-Portfolio-Analyse.
Häufig gestellte Fragen
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