Auf einen Blick
- Mieterstrom ist gesetzlich auf maximal 90 Prozent des lokalen Grundversorgertarifs gedeckelt (§42a EnWG) — er darf niemals teurer sein
- In der Praxis sparen Mieter rund 20 Prozent gegenüber dem Grundversorgertarif — das sind 100–350 Euro pro Jahr je nach Haushaltsgröße
- Im Vergleich mit den günstigsten Tarifen aus Vergleichsportalen ist Mieterstrom nicht immer der billigste Tarif, aber der stabilste und transparenteste
- Versteckte Kosten gibt es nicht — der Vertrag enthält Grundpreis und Arbeitspreis, sonst nichts
- Die Mieterstrom-Teilnahme ist freiwillig; Mieter, die nicht mitmachen, bleiben beim bisherigen Anbieter
Die gesetzliche Preisobergrenze — Mieterstrom darf nie teurer sein
Viele Mieter denken, Mieterstrom sei teurer als ihr aktueller Tarif — weil er sich „exklusiv" anhört. Das Gegenteil ist gesetzlich vorgeschrieben: Mieterstrom muss günstiger sein als der lokale Grundversorgertarif.
Konkret regelt §42a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Der Mieterstrompreis darf maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs des regional zuständigen Grundversorgers betragen — bezogen auf den durchschnittlichen Verbrauch eines Haushaltskunden (BMWK, 2024; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Diese Obergrenze gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie wird vom Anbieter regelmäßig überprüft und angepasst, falls der Grundversorgertarif sinkt.
Der durchschnittliche Grundversorger-Strompreis lag 2025 in Deutschland bei rund 41 bis 43 Cent pro Kilowattstunde (Bundesnetzagentur Monitoringbericht, 2025; BDEW Strompreisanalyse, 2025). Das bedeutet: Mieterstrom darf maximal etwa 37 ct/kWh kosten. In der Praxis liegen seriöse Anbieter wie Lumitra deutlich darunter — bei rund 28 bis 32 ct/kWh, also etwa 20 Prozent günstiger (co2online Marktanalyse, 2025; Lumitra-Projektdaten).
Was ist der Grundversorger? Der Grundversorger ist der lokale Strommarktbetreiber, der gesetzlich verpflichtet ist, jeden Haushalt mit Strom zu versorgen. In den meisten Regionen ist das der ehemalige Stadtwerke- oder Regionalanbieter — im Allgäu zum Beispiel das Allgäuer Überlandwerk (AÜW) oder die Lechwerke (LEW). Wer nie aktiv den Anbieter gewechselt hat, ist beim Grundversorger.
Was Mieter wirklich zahlen — Beispielrechnungen
Die folgenden Rechnungen basieren auf einem typischen Mieterstrompreis von 30 ct/kWh und einem Grundversorgertarif von 42 ct/kWh — Stand 2025/2026 (Bundesnetzagentur, 2025; BDEW, 2025).
Beispiel 1: Single-Haushalt mit 1.500 kWh Jahresverbrauch
| Position | Grundversorger (42 ct) | Mieterstrom (30 ct) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis 1.500 kWh | 630,00 € | 450,00 € | -180,00 € |
| Grundpreis (rund 12 €/Monat) | 144,00 € | 144,00 € | 0,00 € |
| Gesamtkosten/Jahr | 774,00 € | 594,00 € | -180,00 € |
| Ersparnis pro Jahr | — | — | rund 23 % |
Ein Single-Haushalt spart pro Jahr rund 180 Euro — über 10 Jahre sind das 1.800 Euro. Bei einem Verbrauch von 1.200 kWh liegt die Ersparnis bei rund 144 Euro/Jahr, bei 2.000 kWh bei rund 240 Euro/Jahr.
Beispiel 2: Familie mit 3.500 kWh Jahresverbrauch
| Position | Grundversorger (42 ct) | Mieterstrom (30 ct) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis 3.500 kWh | 1.470,00 € | 1.050,00 € | -420,00 € |
| Grundpreis (rund 12 €/Monat) | 144,00 € | 144,00 € | 0,00 € |
| Gesamtkosten/Jahr | 1.614,00 € | 1.194,00 € | -420,00 € |
| Ersparnis pro Jahr | — | — | rund 26 % |
Eine 3-Personen-Familie spart pro Jahr rund 420 Euro — über 10 Jahre sind das 4.200 Euro. Bei einer 4-Personen-Familie mit 4.500 kWh Verbrauch liegt die Ersparnis bei rund 540 Euro/Jahr.
Wichtig: Die Beispiele oben gehen von einem identischen Grundpreis aus. In manchen Konstellationen ist der Grundpreis bei Mieterstrom etwas niedriger, was die Ersparnis weiter erhöht. Die genauen Werte stehen im Mieterstromvertrag.
Mieterstrom vs. günstigster Vergleichsportal-Tarif — der ehrliche Vergleich
Auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 finden sich häufig Tarife, die noch günstiger sind als Mieterstrom — manchmal bei 26–28 ct/kWh (Verivox Marktbericht, 2025). Lohnt sich dann ein Wechsel zu einem Vergleichsportal-Anbieter statt Mieterstrom?
Drei Aspekte sprechen gegen diesen einfachen Vergleich:
Erstens: Boni und Sonderkonditionen verzerren das Bild. Die niedrigsten Tarife auf Vergleichsportalen enthalten häufig einen einmaligen Wechselbonus, der nur im ersten Jahr gezahlt wird. Im zweiten Jahr steigt der Effektivpreis oft um 4–6 Cent (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Bei Mieterstrom gibt es keine Boni — der Preis ist von Anfang an transparent.
Zweitens: Preisstabilität ist deutlich höher. Mieterstrompreise schwanken weniger stark als Marktpreise, weil ein erheblicher Teil des Stroms aus der lokalen PV-Anlage kommt — unabhängig vom Strommarkt. Marktanbieter mussten zwischen 2022 und 2024 Preise teils um 50 Prozent oder mehr erhöhen; Mieterstrom blieb stabil (BDEW, 2025).
Drittens: Die Insolvenzproblematik. In den Jahren 2021–2023 mussten zahlreiche Discount-Stromanbieter Insolvenz anmelden, Hunderttausende Kunden landeten zwangsweise wieder beim Grundversorger — oft zu sehr ungünstigen Konditionen (Bundesnetzagentur, 2023). Mieterstrom-Anbieter mit eigener Erzeugung sind von dieser Marktdynamik weniger betroffen.
Faustregel: Mieterstrom ist nicht immer der absolut günstigste Tarif, aber der stabilste und transparenteste. Wer auf Preisstabilität, lokale Wertschöpfung und einen vorhersehbaren Strompreis Wert legt, fährt mit Mieterstrom langfristig besser.
Mieterstrom-Abrechnung: Was im Mieterstrompreis drin ist — und was nicht
Der Mieterstrompreis besteht aus zwei Komponenten — wie jeder normale Stromtarif:
Arbeitspreis (ct/kWh): Der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde. Bei Lumitra typisch 28–32 ct/kWh — 20 Prozent unter dem Grundversorgertarif (Lumitra-Projektdaten, 2025).
Grundpreis (€/Monat): Eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch gezahlt wird. Sie deckt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Vertragsverwaltung ab. Typisch 8–14 Euro pro Monat.
Was ist im Mieterstrompreis enthalten:
- PV-Strom vom Dach (so weit verfügbar)
- Reststrom aus dem öffentlichen Netz (wenn die Sonne nicht reicht)
- Netzentgelte und gesetzliche Abgaben
- Mehrwertsteuer
- Komplette Abrechnung (jährlich)
- Zugang zur Verbrauchs-App (z.B. Lumitra-Software bei Lumitra) zur Live-Anzeige des Verbrauchs
Was NICHT im Mieterstrompreis enthalten ist und auch nicht zusätzlich anfällt:
- Keine Vertragsabschlussgebühr
- Keine Kosten für Messgeräte
- Keine Kündigungsgebühr bei Auszug
- Keine Wartungspauschale für die PV-Anlage
Damit ist die Kostenstruktur transparenter als bei vielen Vergleichsportal-Tarifen, die mit Boni, Pauschalen und versteckten Aufpreisen arbeiten.
Mieterstrom-Preis 2026 und Preisentwicklung — wird Mieterstrom teurer oder günstiger?
Mittel- und langfristig sprechen drei Trends für sinkende relative Mieterstrompreise:
Steigende Netzentgelte. Die Netzentgelte für den allgemeinen Strommarkt steigen kontinuierlich — laut Bundesnetzagentur in den letzten 5 Jahren um durchschnittlich 4–6 Prozent pro Jahr (Bundesnetzagentur Monitoringbericht, 2025). Beim Mieterstrom werden Netzentgelte nur für den Reststrombezug fällig, nicht für den lokal erzeugten PV-Strom. Damit wird der relative Vorteil von Mieterstrom über die Jahre größer.
Sinkende PV-Modulpreise. PV-Module sind in den letzten 10 Jahren um über 80 Prozent günstiger geworden (Fraunhofer ISE PV-Preisindex, 2025). Niedrigere Anlagenkosten bedeuten niedrigere Erzeugungskosten — und langfristig die Möglichkeit, Mieterstrompreise stabil zu halten oder zu senken.
Mieterstromzuschlag mit halbjährlicher Degression. Der Mieterstromzuschlag wird ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang gezahlt (Bundesnetzagentur EEG-Fördersätze, 2026). Die Sätze werden halbjährlich um etwa 1 Prozent abgesenkt — wer früher in Betrieb geht, sichert höhere Sätze über die volle Laufzeit. Aktuell für Inbetriebnahmen zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026: 2,54 ct/kWh (≤10 kWp), 2,36 ct/kWh (≤40 kWp), 1,29 ct/kWh (≤1.000 kWp). Zum 1. August 2026 greift die nächste halbjährliche Degression — die Sätze werden dann aktualisiert.
Konkret heißt das: Wer heute einen Mieterstromvertrag abschließt, bekommt einen Tarif, der voraussichtlich auch in 5 oder 10 Jahren noch unter dem Grundversorgertarif liegt — wahrscheinlich mit wachsendem Abstand.
Was passiert wenn ich als Mieter nicht mitmache?
Die Teilnahme am Mieterstrom ist immer freiwillig. Wenn Sie als Mieter nicht teilnehmen wollen, ändert sich für Sie gar nichts:
- Sie bleiben bei Ihrem aktuellen Stromanbieter (Grundversorger oder ein anderer)
- Sie zahlen Ihren bisherigen Tarif
- Es entstehen keine Nachteile, keine Aufschläge, keine Bewertungen
Allerdings entgeht Ihnen die Ersparnis. Bei einer Familie mit 3.500 kWh Verbrauch sind das rund 420 Euro pro Jahr — über 10 Jahre 4.200 Euro, die Sie aktiv verschenken.
In der Praxis nehmen mit traditionellem Onboarding rund 60 Prozent der Mieter teil. Mit dem digitalen QR-Code-Onboarding über die Lumitra-Software Meter Grid steigt die Teilnahmequote auf 80 Prozent und mehr (Lumitra-Praxiswerte). Der Grund: Die Anmeldung dauert nur 3 Minuten — QR-Code scannen, Wohnung wählen, IBAN eingeben, digital unterschreiben.
FAQ
Kann der Mieterstrompreis steigen?
Ja, aber nur in zwei Fällen: Wenn der Grundversorgertarif steigt, kann der Mieterstrompreis bis zur 90-Prozent-Obergrenze nachziehen. Oder wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen sich ändern (z.B. Netzentgelte, Steuern). In der Praxis steigen Mieterstrompreise weniger stark als Marktpreise, weil ein Großteil des Stroms aus der lokalen Anlage kommt. Anbieter müssen Preiserhöhungen 6 Wochen vorher ankündigen — Mieter haben dann ein Sonderkündigungsrecht (§42a EnWG; Verbraucherzentrale, 2024).
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Der Mieterstromvertrag enthält ausschließlich Grundpreis und Arbeitspreis. Es fallen keine Vertragsabschluss-, Wechsel-, Wartungs- oder Kündigungsgebühren an. Im Gegensatz zu Discount-Stromtarifen mit komplexen Bonus- und Aufpreisstrukturen ist die Kostenstruktur sehr einfach. Lumitra-Verträge sind durch eine spezialisierte Energierechtskanzlei als permanenten Partner und spezialisierte Steuerberater als Partner geprüft und in einfacher Sprache formuliert.
Muss ich als Mieter etwas installieren?
Nein. Die PV-Anlage und die Smart-Meter-Installation organisiert der Eigentümer und der Mieterstrom-Anbieter. Sie als Mieter müssen nichts kaufen, nichts installieren und keine Handwerker in die Wohnung lassen. Die Smart-Meter-Installation findet im allgemeinen Zählerraum statt — meist im Keller. Sie melden sich nur einmal beim Mieterstromtarif an (3 Minuten via QR-Code) — das war es.
Wer rechnet ab?
Der Mieterstrom-Anbieter — bei Lumitra-Projekten ist das in der Regel Lumitra selbst über die Meter Grid Software. Sie bekommen einmal jährlich eine vollständige Abrechnung zugeschickt, vergleichbar mit der bisherigen Stromabrechnung. Über die Meter Grid App können Sie Ihren Verbrauch jederzeit live einsehen — nach PV-Anteil und Netzbezug aufgeschlüsselt. Das schafft Transparenz, die normale Stromanbieter nicht bieten.
Kann ich später wechseln?
Ja, nach Ablauf der Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren — mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zum Ende der Laufzeit (§42a EnWG). Bei Auszug aus dem Gebäude oder bei Preiserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Nach Kündigung wechseln Sie nahtlos zurück zum Grundversorger oder zu einem anderen Anbieter Ihrer Wahl. Das ist eine deutlich kürzere Bindung als bei den meisten anderen Versorgungsverträgen.
→ Vertiefung: Mieterstrom kündigen — Rechte und Fristen
Fazit
Mieterstrom ist für Mieter in fast allen Fällen die günstigere Wahl gegenüber dem Grundversorger — gesetzlich garantiert, in der Praxis durchschnittlich 20 Prozent günstiger. Für eine Familie sind das 250 bis 540 Euro Ersparnis pro Jahr, je nach Haushaltsgröße.
Die einzige sinnvolle Alternative ist ein bewusst gewählter Wechsel zu einem Discount-Tarif aus dem Vergleichsportal — mit den dort üblichen Risiken (Boni nur im ersten Jahr, Insolvenzgefahr, Preisschwankungen). Wer Stabilität, Transparenz und lokale Wertschöpfung schätzt, fährt mit Mieterstrom besser.
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Lumitra ist Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu mit eigenem Elektro-Meisterbetrieb, eigener Software und einem zertifizierten Messstellenbetreiber-Partner. Verträge sind durch eine spezialisierte Energierechtskanzlei als permanenten Partner und spezialisierte Steuerberater als Partner geprüft. Die Machbarkeitsprüfung für Ihr Objekt — inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung und konkreter Mieter-Ersparnis — erhalten Sie in 7 Werktagen kostenlos und unverbindlich.
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Quellenverzeichnis
- Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2025 — Strompreise Haushaltskunden, Insolvenzwellen Stromanbieter 2021–2023
- BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft): Strompreisanalyse 2025
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): EEG-Förderkonditionen 2026, Mieterstromzuschlag
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Mieterstrom-Verbraucherschutz 2024, Sonderkündigungsrechte
- co2online: Mieterstrom-Marktanalyse 2025
- Verivox: Marktbericht Stromtarife 2025, Bonus-Tarife Analyse
- Fraunhofer ISE: PV-Preisindex 2025
- Lumitra: Projektdaten und Praxiswerte aus 8 Jahren Mieterstrom im Allgäu
- Gesetze: §42a EnWG (Mieterstrompreisgrenze, Erstlaufzeit, Kündigungsfrist max. 3 Monate, Sonderkündigungsrechte)
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