Zum Inhalt springen

Mieterstrom-Abrechnung — Wie funktioniert die Stromabrechnung bei Mieterstrom?

Die Abrechnung ist der operative Kern jedes Mieterstromprojekts. Sie bestimmt, wie der erzeugte Strom den einzelnen Mietern zugeordnet wird, wie die Rechnung aussieht und wie Mieterwechsel, Zahlungsausfall und Vertragsverwaltung laufen. Diese Seite erklärt den gesamten Abrechnungsprozess — vom Smart Meter im Keller bis zur Rechnung im Briefkasten des Mieters.

Lumitra-Schaubild: Vom Smart Meter zur Jahresabrechnung
Wie Verbrauchsdaten automatisiert in eine rechtskonforme Abrechnung fließen — ohne manuelles Zutun. · Klicken zum Vergrößern
Lumitra-App im Praxis-Einsatz: Noah Rues zeigt einem Kunden die Echtzeit-Daten
Noah Rues zeigt einem Kunden die Lumitra-App vor Ort. Daten aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Warum die Abrechnung das Rückgrat jedes Mieterstromprojekts ist

Eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren ist die eine Sache. Den erzeugten Strom korrekt zu messen, den einzelnen Mietern zuzuordnen, rechtskonform abzurechnen und bei Mieterwechsel nahtlos umzustellen — das ist eine andere. Die Abrechnung ist der Bereich, an dem die Komplexität von Mieterstrom am stärksten spürbar wird. Und es ist der Bereich, in dem Fehler am teuersten sind: Falsche Abrechnungen führen zu Reklamationen, Vertrauensverlust bei Mietern und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen.

Die drei Abrechnungsfragen, die jeder Eigentümer stellt

Aus der Erfahrung mit hunderten Gesprächen zu Mieterstrom stellen Eigentümer immer dieselben drei Fragen zur Abrechnung:

  1. Wie wird gemessen, welcher Mieter wie viel Strom verbraucht hat? — Antwort: Über geeichte Smart Meter in jeder Wohneinheit, die den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen.

  2. Wie wird ermittelt, wie viel davon aus der PV-Anlage stammt und wie viel aus dem Netz? — Antwort: Die Software ordnet anhand der Erzeugungsdaten (Erzeugungszähler) und der Verbrauchsdaten (Smart Meter) automatisch zu, welcher Anteil zu jedem 15-Minuten-Intervall aus der PV-Anlage stammt.

  3. Muss ich das alles selbst machen? — Antwort: Nein. Im Hybrid-Modell und im Contracting-Modell übernimmt Lumitra die gesamte Abrechnung — strukturiert automatisiert und rechtskonform. Aus Stunden Verwaltungsaufwand werden Minuten für den Eigentümer.

Gesetzlicher Rahmen: §42a EnWG

Die Mieterstrom-Abrechnung unterliegt den Vorgaben des §42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die zentralen Anforderungen:

  • Transparente Preisstruktur: Die Rechnung muss den Mieterstrompreis, den Verbrauch, die Zusammensetzung (PV-Anteil vs. Netzstrom) und den Vergleich mit dem Grundversorgertarif ausweisen.
  • Preisobergrenze: Der Mieterstrompreis darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen.
  • Abrechnungszeitraum: Mindestens jährlich, Abschlagszahlungen monatlich.
  • Datenschutz: Verbrauchsdaten müssen datenschutzkonform erhoben und verarbeitet werden.
  • Informationspflichten: Die Rechnung muss dem Mieter ermöglichen, seinen Verbrauch einzuordnen und mit Referenzwerten zu vergleichen.

Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen: Mieterstrom-Gesetz im Detail


Lumitra-Schaubild: Was Mieter zahlen — und sparen
Was Mieter zahlen — und sparen · Klicken zum Vergrößern
So entstehen die Zahlen — und warum unser Beispiel sogar konservativ ist

Mieter — was er beim Grundversorger zahlt

300 kWh × 0,35 €/kWh = 105,00 € (Stromverbrauch)
+ 12,00 € (Grundpreis, monatlich)
= 117,00 € pro Monat

Mieter — was er mit Lumitra-Mieterstrom zahlt

240 kWh × 0,24 €/kWh = 57,60 € (Solarstrom direkt vom Dach)
+ 60 kWh × 0,35 €/kWh = 21,00 € (Ergänzungsstrom aus dem Netz)
+ 9,80 € (Grundpreis, monatlich)
= 88,40 € pro Monat

Mieter-Ersparnis

117,00 € − 88,40 € = 28,60 € pro Monat
× 12 Monate = 343,20 € pro Jahr

Vermieter — Mehrertrag pro Mieter

Mieterstrom-Einnahme: 240 kWh × 0,24 €/kWh = 57,60 €
Wäre der Strom ins Netz eingespeist worden: 240 kWh × 0,0778 €/kWh = 18,67 €
= Mehrertrag: 57,60 € − 18,67 € = 38,93 € pro Monat
× 12 Monate = ≈ 467 € pro Jahr (pro Mieter, brutto)

Drei Gründe, warum der reale Mehrertrag eher höher liegt

1
Bonus: Mieterstromzuschlag kommt staatlich obendrauf Der Staat zahlt dem Vermieter zusätzlich einen Zuschlag pro direkt geliefertem Mieterstrom — je nach Anlagengröße 1,29–2,54 ct/kWh, 20 Jahre lang garantiert. Bei einer typischen 30-kWp-Anlage sind das pro Mieter +5 bis 6 € pro Monat extra. Damit liegt der reale Mehrertrag eher bei ~44 €/Monat — wir haben das im Beispiel bewusst konservativ weggelassen.
2
Sie wählen das Modell, das zu Ihnen passt Die Beispielzahl ist der Brutto-Mehrertrag vor Betriebskosten. Im Eigentümer-Modell behalten Sie die maximale Marge und übernehmen Software, Messstellenbetrieb und Wartung selbst. Im Hybrid- oder Contracting-Modell übernimmt Lumitra die Arbeit gegen eine Gebühr beziehungsweise zahlt Ihnen eine planbare Dachpacht — Sie haben null Aufwand. Welches Modell für Ihr Objekt die höchste Netto-Rendite bringt, rechnen wir individuell im Mieterstromkonzept aus.
3
Wir geben Mietern mehr Ersparnis als gesetzlich nötig Der Mieterstrompreis dürfte laut § 42a EnWG bis zu 90 % des Grundversorgertarifs betragen — bei 35 ct/kWh wären das 31,50 ct/kWh. Wir setzen im Beispiel bewusst nur 24 ct/kWh an: Das ist deutlich unter der Obergrenze und macht Mieterstrom für jeden Mieter offensichtlich attraktiv. Höhere Teilnahmequote → höhere Auslastung der PV-Anlage → mehr Rendite für den Vermieter. Beide Seiten gewinnen.

Wer rechnet ab? Anlagenbetreiber oder Dienstleister

Die Frage "Wer macht die Abrechnung?" ist eng mit dem gewählten Betriebsmodell verknüpft. Die Antwort ist je nach Modell unterschiedlich — und beeinflusst den Aufwand für den Eigentümer maßgeblich.

Eigentümer-Modell: Eigentümer als Abrechner

Im Eigentümer-Modell ist der Gebäudeeigentümer zugleich Anlagenbetreiber und Energielieferant. Er rechnet den Mieterstrom direkt mit den Mietern ab — entweder manuell oder über eine Software-Lösung.

Hybrid-Modell: Lumitra rechnet ab, Eigentümer behält Kontrolle

Im Hybrid-Modell übernimmt Lumitra die laufende Abrechnung — Verbrauchsdaten, Rechnungsstellung, Zahlungsabgleich. Der Eigentümer bleibt Anlagenbetreiber und behält damit alle steuerlichen Vorteile: Sie geben nur die strategischen Schritte frei (Mieterwechsel, Meldungen) — mit einem Klick im Dashboard, in Minuten statt Stunden. Maximale Steuervorteile, minimaler Aufwand.

Contracting-Modell: Lumitra übernimmt alle Pflichten

Im Contracting-Modell ist Lumitra Anlagenbetreiber und Stromlieferant. Wir übernehmen alles: Abrechnung, Mahnwesen, Mieteranmeldungen, regulatorische Meldungen, Inkasso. Der Eigentümer erhält planbare Dachpacht — und sonst nichts mehr mit dem Strombetrieb zu tun. Wirklich null Aufwand, null Verantwortung, null Risiko.

Das Messkonzept: Smart Meter als technische Grundlage

Das Messkonzept ist die technische Grundlage der gesamten Mieterstrom-Abrechnung. Es definiert, wo im Gebäude Zähler installiert sind, wie die Stromdaten erfasst werden und wie die Zuordnung von PV-Strom und Netzstrom technisch funktioniert.

Was ein Smart Meter ist und wie er funktioniert

Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch in kurzen Zeitintervallen — typischerweise alle 15 Minuten — erfasst und die Daten elektronisch an eine zentrale Software übermittelt.

Einzelzählung pro Wohneinheit — die regulatorische Pflicht

Für eine rechtskonforme Mieterstrom-Abrechnung muss der Verbrauch jeder einzelnen Wohneinheit separat gemessen werden. Eine pauschale Verteilung des Gesamtverbrauchs auf die Mieter (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl) ist nicht zulässig — der Mieter muss genau für den Strom zahlen, den er tatsächlich verbraucht hat.

Summenzähler, Erzeugungszähler, Zweirichtungszähler

Die verschiedenen Zählertypen erfüllen unterschiedliche Funktionen im Messkonzept: Das Zusammenspiel dieser Zähler ergibt ein lückenloses Bild: Die Software weiß zu jedem 15-Minuten-Intervall, wie viel Strom die PV-Anlage produziert hat, wie viel jeder Mieter verbraucht hat, wie viel ins Netz eingespeist wurde und wie viel aus dem Netz

Lumitras MSB-Partner-Status: Warum das einen Unterschied macht

Lumitra ist nicht nur PV-Installateur und Abrechnungsdienstleister, sondern zertifizierter wettbewerblicher Messstellenbetreiber-Partner (wMSB-Partner). Das bedeutet: Smart Meter und Zählerinfrastruktur werden über unseren MSB-Partner direkt gesetzt, betreut und gewartet — ohne Abhängigkeit von langen Wartezeiten beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern

In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

Erstgespräch anfragen →
Photovoltaik-Anlage auf einem Dach
Vollautomatische Mieterstrom-Abrechnung: keine manuellen Excel-Listen, keine händischen Zählerstände. Nachbargebäude farblich unkenntlich gemacht.

Der Abrechnungsprozess Schritt für Schritt

1

Verbrauchserfassung in Echtzeit

Die Smart Meter in jeder Wohneinheit erfassen den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen — rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Die Daten werden über das Smart Meter Gateway verschlüsselt an die Abrechnungssoftware übertragen. Pro Wohneinheit entstehen so rund 35.000 Messpunkte pro Jahr — eine Datenbasis, die jede Frage zum Verbrauch nachvollziehbar belegt.

2

Zuordnung — PV-Strom vs. Netzstrom

Die Zuordnung ist der technisch anspruchsvollste Schritt. Für jedes 15-Minuten-Intervall ermittelt die Software, wie viel des verbrauchten Stroms aus der PV-Anlage stammt und wie viel als Ergänzungsstrom aus dem Netz bezogen wurde — die Grundlage für die korrekte Tarif-Zuordnung in der Rechnung.

3

Preisberechnung nach Tarif

Nach der Zuordnung wird der Preis berechnet. Der Mieterstromtarif setzt sich typischerweise aus zwei Komponenten zusammen: einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (mindestens 10 Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgertarif) und einem monatlichen Grundpreis. Die Software wendet den hinterlegten Tarif automatisch auf den jeweiligen Verbrauch an.

4

Rechnungserstellung

Die Software erstellt auf Basis der berechneten Verbrauchsdaten eine rechtskonforme Rechnung für jeden Mieter. Die Rechnung enthält alle nach § 40 EnWG/StromGVV vorgeschriebenen Angaben — Verbrauch, Tarifzusammensetzung, PV-Anteil, Vergleich mit dem Grundversorgertarif und Ausweis von Steuer und Abgaben.

5

Versand und Zahlungseinzug

Die Rechnung wird per Post oder E-Mail an den Mieter versandt — je nach Präferenz des Mieters. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Mieter erteilt bei Vertragsabschluss ein Lastschriftmandat, und die Software zieht den vereinbarten Betrag monatlich automatisch ein.

6

Jahresabrechnung mit Saldo

Einmal pro Jahr — typischerweise zum Jahresende oder zum Jahrestag des Vertragbeginns — wird die Endabrechnung erstellt. Sie vergleicht die tatsächlich verbrauchte Strommenge mit den geleisteten Abschlagszahlungen und ermittelt den Saldo. Bei Guthaben erhält der Mieter eine Rückerstattung, bei Nachforderung wird der Differenzbetrag mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.

Video: Mieterstrom-Abrechnung — vom Zähler bis zur Rechnung in 4 Minuten

▶ Erklärvideo folgt

Abrechnungsarten: Monatlich, quartalsweise, jährlich

Monatliche Abschlagszahlungen als Standard

In der Praxis ist die monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher Endabrechnung der Standard — analog zur normalen Stromabrechnung bei einem Energieversorger. Der Mieter zahlt einen festen monatlichen Betrag (basierend auf dem prognostizierten Jahresverbrauch), und am Jahresende wird abgerechnet.

Jahresabrechnung als Saldierung

Die Jahresabrechnung saldiert die tatsächlichen Verbrauchskosten gegen die geleisteten Abschlagszahlungen. Sie wird automatisch von der Software erstellt und enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Der Mieter erhält die Rechnung per Post oder E-Mail.

Quartalweise oder monatliche Abrechnung — wann sinnvoll?

Technisch ist eine quartalweise oder sogar monatliche Endabrechnung möglich.

Nicht über die Nebenkostenabrechnung!

Ein häufiger Irrtum — insbesondere bei Eigentümern, die zum ersten Mal von Mieterstrom hören: Mieterstrom wird nicht über die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) abgerechnet. Er ist ein separates Vertragsverhältnis — mit eigener Rechnung, eigenem Vertrag und eigener Zahlungsabwicklung.

Warum Mieterstrom NICHT in die Nebenkosten gehört

Die Gründe sind sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur: Rechtlich: Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag nach §42a EnWG — unabhängig vom Mietvertrag. Das Kopplungsverbot verbietet es, den Strombezug an den Mietvertrag zu binden.

Separater Stromvertrag — die gesetzliche Anforderung

Der Mieterstromvertrag wird direkt zwischen dem Anlagenbetreiber (oder dem beauftragten Dienstleister) und dem Mieter geschlossen. Er regelt: Strompreis und Tarif, Vertragslaufzeit (Privatmieter max. 2 Jahre; Gewerbe bis 15 Jahre), Kündigungsfrist (max. 3 Monate nach § 42a Abs. 5 EnWG).

Was in der Nebenkostenabrechnung steht und was nicht

Für Eigentümer bedeutet das: Die Einschaltung eines Mieterstrom-Dienstleisters wie Lumitra entlastet die Hausverwaltung vollständig. Die Stromabrechnung läuft über ein separates System — die Hausverwaltung muss nichts an der bestehenden Nebenkostenabrechnung ändern. ---

Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Schreiben Sie uns direkt

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen zurück.

Mit Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Mieterwechsel: Automatischer Prozess per Software

Mieterwechsel sind im Mehrfamilienhausbereich Routine — und bei Lumitra ein 3-Minuten-Vorgang. Statt Vertragskündigung, Schlussrechnung, neue Akquise und neuer Vertrag von Hand: Sie laden den neuen Mieter mit einem Klick per QR-Code ein, die Anmeldung übernimmt er selbst direkt vom Smartphone. Aus Stunden manueller Arbeit werden Minuten — der gesamte Wechselprozess strukturiert über die Software.

Auszug: Schlussabrechnung und Vertragsbeendigung

Wenn ein Mieter auszieht, läuft der Vertragsabschluss strukturiert: Sie melden den Auszug mit einem Klick im Dashboard (oder der Mieter kündigt selbst). Der Smart Meter erfasst den Zählerstand zum Stichtag automatisch — kein Ablesen, kein Termin vor Ort, keine Diskussionen über Zählerstände. Die Schlussrechnung erstellt die Software direkt aus den Smart-Meter-Daten.

Einzug: Einladung und QR-Code-Onboarding

Wenn ein neuer Mieter einzieht, kann dieser ganz einfach über die Software zum Mieterstrommodell eingeladen werden. Alternativ hat der Mieter die Möglichkeit, über einen QR-Code am schwarzen Brett direkt auf die Online-Anmeldung zuzugreifen und seinen Stromliefervertrag bequem digital abzuschließen. So wird der Anmeldeprozess für neue Mieter besonders einfach, schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand gestaltet.

Übergabe neuer Mieter

Hat der neue Mieter den Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen, startet der Lieferprozess automatisch zum vereinbarten Vertragsbeginn. Ab dem ersten Tag seines Einzugs wird der Mieter mit PV-Strom aus der Mieterstromanlage versorgt. Entscheidet sich der Mieter gegen die Teilnahme am Mieterstrommodell, bleibt seine Stromversorgung selbstverständlich sichergestellt — in diesem Fall wird er weiterhin durch den von ihm gewählten Energieversorger beliefert.

Lumitras Software: Vollautomatische Mieterstrom-Abrechnung

Lumitra setzt für die Mieterstrom-Abrechnung eine White-Label-Software-Plattform ein, die speziell für die Anforderungen von Mieterstrom entwickelt wurde. Die Plattform deckt den gesamten Prozess ab — von der Verbrauchserfassung über die Rechnungserstellung bis zum Mahnwesen.

Was die Software kann

Die Software ist cloudbasiert und erfordert keine lokale Installation. Eigentümer und Verwalter können über ein Web-Dashboard auf alle relevanten Daten zugreifen — Anlagenleistung, Verbrauchsdaten, Finanzkennzahlen und Mieterstatus.

QR-Code-Akquise: Wie Mieter onboarded werden

Die Mieterakquise über QR-Codes ist ein zentraler Differenzierungsfaktor — schnell, ohne Papierkrieg, in drei Minuten erledigt. Der Prozess: Jede Wohneinheit erhält einen personalisierten QR-Code, gedruckt auf einem Willkommensschreiben oder einem Aushang im Treppenhaus. Der Mieter scannt den Code mit dem Smartphone und gelangt direkt zur Online-Anmeldung. Dort wählt er seine Wohnung, gibt die Bankverbindung ein und unterschreibt den Mieterstromvertrag digital. Ergebnis: ein vollständig abgeschlossener Vertrag innerhalb weniger Minuten — ohne Papier, ohne Postweg, ohne manuelles Eingreifen.

App für Mieter: Verbrauch, Rechnung, Kontakt

Die Mieter-App bietet:

  • Verbrauchsübersicht
  • PV-Anteil: Wie viel des eigenen Verbrauchs aus der PV-Anlage stammt
  • Vergleich: Ersparnis gegenüber dem Grundversorgertarif — laufend aktualisiert

Mahnwesen und Zahlungsausfälle

Zahlungsausfälle sind bei Mieterstrom-Projekten erfahrungsgemäß selten — die meisten Abschläge werden zuverlässig per SEPA-Lastschrift eingezogen. Für die verbleibenden Fälle stellt die Software fertige Mahn-Vorlagen und einen klaren Workflow direkt im Dashboard bereit — eine Mahnung versenden Sie in Minuten statt Stunden, ohne ein einziges Schreiben selbst formulieren zu müssen.

Vergleich: Manuelle Abrechnung vs. Software-Abrechnung

Kriterium Manuelle Abrechnung Software-Abrechnung (Lumitra)
Verbrauchserfassung Jährlich, manuelles Ablesen Automatisch, 15-Minuten-Intervalle
PV-Zuordnung Schätzung oder pauschale Verteilung Präzise, algorithmisch, pro Intervall
Rechnungserstellung Manuell, fehleranfällig Automatisch, rechtskonform
Zeitaufwand pro WE/Jahr 3–5 Stunden Ca. 15 Minuten (nur Prüfung)
Zeitaufwand bei 20 WE/Jahr 60–100 Stunden Ca. 5 Stunden (nur Prüfung)
Fehlerrate 5–15% (erfahrungsgemäß) <1% (automatisierte Prüfungen)
Mieterwechsel Manuell, Schlussrechnung per Hand Automatisch, 1–2 Tage
Mahnwesen Manuell, unstrukturiert Mahn-Workflow im Dashboard mit fertigen Vorlagen — eine Mahnung in Minuten
Mieter-Transparenz Gering (Jahresrechnung) Hoch (App, Echtzeitdaten)
Skalierbarkeit Begrenzt (ab 10 WE problematisch) Unbegrenzt
Kosten Eigener Zeitaufwand + Fehlervermeidung Betriebsgebühr inklusive
Rechtssicherheit Risiko bei Formfehlern Gewährleistet (automatisierte Compliance)

Der Vergleich zeigt: Manuelle Abrechnung ist für Gebäude mit weniger als 6 Wohneinheiten theoretisch machbar — aber selbst dort ist die Fehleranfälligkeit hoch und der Zeitaufwand im Verhältnis zum Ertrag schlecht. Ab 10 Wohneinheiten ist eine Software-Abrechnung die einzige wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Bei Lumitra ist die Software-Abrechnung Bestandteil des Hybrid- und Contracting-Modells — es fallen keine separaten Software-Lizenzkosten an. Die Abrechnung ist im Betriebsführungsvertrag enthalten.


Photovoltaik-Anlage auf einem Dach
Lumitra rechnet Mieterstrom automatisch ab — vom ersten Tag der Inbetriebnahme. Nachbargebäude farblich unkenntlich gemacht.

Häufig gestellte Fragen zur Mieterstrom-Abrechnung

Geeichte Smart Meter erfassen den Verbrauch jeder Wohneinheit in 15-Minuten-Intervallen. Eine spezialisierte Software ordnet automatisch zu, welcher Anteil aus der PV-Anlage und welcher aus dem Netz stammt. Die Mieter zahlen monatliche Abschläge und erhalten eine jährliche Endabrechnung — vergleichbar mit einer normalen Stromrechnung.

Nein. Mieterstrom wird als separate Stromabrechnung direkt zwischen Anlagenbetreiber und Mieter abgerechnet — nicht über die Betriebskostenabrechnung. Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag, unabhängig vom Mietvertrag. Die Hausverwaltung muss nichts an der bestehenden Nebenkostenabrechnung ändern.

Bei Auszug wird der Mieterstromvertrag automatisch beendet und eine Schlussrechnung erstellt. Der neue Mieter wird per QR-Code zur Teilnahme eingeladen. Der gesamte Prozess läuft automatisiert — der Eigentümer muss lediglich den Auszug melden.

Ja. Für die rechtskonforme Abrechnung ist eine geeichte Einzelmessung pro Wohneinheit erforderlich. Bei Lumitra-Projekten ist der Messstellenbetrieb inklusive — Lumitra liefert, installiert und betreibt die Smart Meter über einen MSB-Partner.

Standard ist die monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher Endabrechnung — analog zur normalen Stromabrechnung. Quartalsweise oder monatliche Endabrechnung ist technisch möglich, in der Praxis aber selten.

Ja — und sie sollte es. Lumitras Software automatisiert den gesamten Prozess: Verbrauchserfassung, Zuordnung, Rechnungserstellung, Zahlungseinzug, Mieterwechsel und Mahnwesen. Der Eigentümer behält in der Software jederzeit die volle Kontrolle und kann seine Liegenschaften übersichtlich steuern, verwalten und pflegen. Alle relevanten Informationen sind zentral gebündelt, sodass Änderungen, neue Mieter oder Vertragsdaten einfach und effizient verwaltet werden können.


Nächster Schritt: Abrechnungslösung kennenlernen

Die Abrechnung muss kein Hindernis sein — sie muss nur professionell gelöst sein. Lumitras integrierte Lösung — MSB-Partner für die Messstellen, automatisierte Software, vollständige Betriebsführung — nimmt dem Eigentümer den operativen Aufwand ab. Die Abrechnung läuft im Hintergrund, während der Eigentümer die Rendite genießt. So gehen wir vor:

  • Kostenfreies telefonisches Erstgespräch (30 Minuten): Grundsätzliche Eignung des Objekts, mögliche Modelle und nächste Schritte. Eignungs-Einschätzung in 7 Werktagen.
  • Besichtigung vor Ort: Technische Aufnahme, Dachfläche, Verschattung, Netzanschluss.
  • Kostenpflichtiges Mieterstromkonzept / Detailplanung: Hier entsteht das vollständige Messkonzept für Ihr Gebäude, die belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse (Best/Mid/Worst-Case) und die Modellempfehlung — kombiniert mit Drohnenflug, 3D-Simulation und Fördermittelcheck.

Sie zahlen erst, wenn klar ist, dass sich Ihr Projekt lohnt.


Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu

Alles aus einer Hand — von der ersten Idee bis zur Abrechnung

Eigener Meisterbetrieb
Alles aus einer Hand: Planung, Bau, Messstellenbetrieb und Abrechnung sind Lumitra-intern. Ein erfahrener Ansprechpartner pro Projekt.
Eigene Software & Mieter-App
Mieter sehen ihren Verbrauch live und steuern selbst.
Zertifizierter wMSB-Partner
Smart Meter werden direkt von uns gesetzt — als zertifizierter wMSB-Partner für Mieterstrom (Stand März 2026).
Recht & Steuer aus einer Hand
Partner aus Energierechtskanzlei und spezialisierter Steuerberatung — reagieren sofort auf neue Gesetze.
Rechtssicherheit
Verträge, Beschlüsse und Abrechnungen so aufgesetzt, dass Eigentümer, WEGs, Hausverwaltungen, Bauträger, Kommunen & Mieter rechtssicher sind und bleiben.
Förderungen — immer aktuell
EEG-Mieterstromzuschlag, IAB, Sonderabschreibung, regionale Programme — wir beraten zu passenden Förderungen für Ihr Objekt.
Machbarkeitsprüfung anfragen →

In 7 Werktagen kostenlos und unverbindlich