- Seit dem 1. Januar 2023 teilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) die CO₂-Kosten aus fossiler Wärme zwischen Mieter und Vermieter auf — nach einem 10-Stufen-Modell. Je schlechter das Gebäude, desto höher Ihr Anteil: bis zu 95 %.
- Der CO₂-Preis steigt planbar: 2023: 30 €/t → 2024: 45 € → 2025: 55 € → 2026: Auktionskorridor 55–65 €. Ab 2027 übernimmt der EU-Emissionshandel ETS2 — marktbasiert und mit klarer Aufwärts-Dynamik.
- Wichtig und oft falsch dargestellt: Das Gesetz betrifft fossile Heiz-Brennstoffe (Erdgas, Heizöl) — nicht Strom. Mieterstrom allein senkt Ihren CO₂-Anteil deshalb nicht direkt.
- Der echte Hebel ist die Elektrifizierung der Wärme (Wärmepumpe) — sie bringt die Heiz-CO₂-Kosten gegen null. Wirtschaftlich wird sie erst mit günstigem, lokalem Strom: hier setzt Photovoltaik + Mieterstrom an.
- Emissionsfaktoren (Umweltbundesamt): Erdgas 0,201 kg CO₂/kWh, Heizöl 0,266 kg CO₂/kWh.
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Für Wohnungsunternehmen verwandelt sich der CO₂-Preis von einer Nebenkostenposition, die früher vollständig auf die Mieter umgelegt wurde, in eine direkte, steigende und nicht mehr abwälzbare Kostenposition der Vermieterseite — und der Anteil, den Sie tragen, hängt allein vom energetischen Zustand Ihres Bestands ab. Wer heute einen unsanierten Bestand mit Gas- oder Ölheizungen hält, hat ein doppeltes Problem: einen steigenden Preis pro Tonne CO₂ und einen steigenden Anteil an diesem Preis. Beides multipliziert sich.
Dieser Guide zeigt erstens, wie die Mechanik exakt funktioniert — mit Zahlen, nicht mit Andeutungen — und zweitens, an welcher Stelle Photovoltaik und Mieterstrom tatsächlich Teil der Lösung sind und an welcher Stelle sie es, entgegen vieler oberflächlicher Darstellungen, nicht sind. Wer die Hebel verwechselt, investiert am Problem vorbei.
Wie das CO₂KostAufG wirklich funktioniert — das Stufenmodell
Bis Ende 2022 galt: Die CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel wurden über die Heizkostenabrechnung vollständig auf die Mieter umgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 ist damit Schluss. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) teilt diese Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf. Die Logik ist bewusst als Anreiz konstruiert: Je klimaschädlicher — also je energetisch schlechter — ein Gebäude ist, desto größer der Anteil, den die Vermieterseite trägt.
Das 10-Stufen-Modell für Wohngebäude
Maßstab ist der spezifische CO₂-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kg CO₂/m²·a). Je höher dieser Wert, desto höher Ihr Anteil (§ 7 CO₂KostAufG i. V. m. der Anlage):
| CO₂-Ausstoß des Gebäudes | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| < 12 kg CO₂/m²·a | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 kg | 20 % | 80 % |
| ≥ 52 kg CO₂/m²·a | 5 % | 95 % |
Ein energetisch sehr guter Neubau (mindestens Effizienzhaus-55-Standard) landet in Stufe 1 — die Mieter tragen die gesamten CO₂-Kosten, Sie als Vermieter zahlen nichts. Ein unsanierter Altbau mit Ölheizung landet regelmäßig in Stufe 8, 9 oder 10 — und dann tragen Sie 70 bis 95 Prozent.
Der Verteilungsschlüssel ist zwingend. Eine Klausel, nach der der Wohnraummieter einen höheren Anteil trägt als das Stufenmodell vorsieht, ist unwirksam (§ 6 CO₂KostAufG). Sie können sich nicht vertraglich herausschreiben.
Nichtwohngebäude: Hier gilt bislang eine pauschale 50/50-Aufteilung als Übergangslösung; mehr als 50 % dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden (§ 8 CO₂KostAufG).
Der entscheidende Punkt: Ihr Anteil ist keine Verhandlungssache und keine Frage der Abrechnungssoftware. Er ergibt sich mechanisch aus der CO₂-Intensität des Gebäudes. Wer den Anteil senken will, muss die Intensität senken — es gibt keinen anderen Weg.
Der CO₂-Preis: der exakte Pfad bis 2027 und darüber hinaus
Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS). Für Erdgas und Heizöl gilt (§ 10 BEHG):
| Jahr | CO₂-Preis | Status |
|---|---|---|
| 2021 | 25 €/t | Festpreis |
| 2022 | 30 €/t | Festpreis |
| 2023 | 30 €/t | Festpreis (Anstieg krisenbedingt ausgesetzt) |
| 2024 | 45 €/t | Festpreis |
| 2025 | 55 €/t | Festpreis |
| 2026 | 55–65 €/t | Auktion im gesetzlichen Preiskorridor |
Ab 2026 werden die Zertifikate nicht mehr zum Festpreis ausgegeben, sondern versteigert — innerhalb eines gesetzlichen Korridors von 55 € (Mindestpreis) bis 65 € (Höchstpreis) pro Tonne (BEHG; DEHSt; Destatis). Für Ihre Kalkulation heißt das: Rechnen Sie 2026 vorsichtshalber mit den 65 € der Obergrenze. Der oft kursierende Wert „40 €/t für 2024“ stammt aus älteren Gesetzentwürfen — rechtsverbindlich gilt für 2024 der Wert von 45 €/t.
Ab 2027: der EU-Emissionshandel ETS2
Ab 2027 wird der Gebäude- und Verkehrssektor EU-weit in den zweiten europäischen Emissionshandel (ETS2) überführt. Deutschland führt sein nationales System in den ETS2 über. Der zentrale Unterschied: Der Preis wird nicht mehr per Gesetz festgelegt, sondern am Markt gebildet — über eine sinkende Menge an Zertifikaten. Ein Preisstabilitätsmechanismus (in der Debatte häufig mit rund 45 €, indexiert auf 2020, beziffert) dämpft Anstiege, deckelt den Preis aber nicht hart.
Seriöse Prognosen für das exakte Preisniveau 2027 gehen auseinander, weil der Preis von der Nachfrage abhängt: Je langsamer der Gebäudesektor dekarbonisiert, desto knapper die Zertifikate, desto höher der Preis. Belastbar ist die Richtung, nicht die Nachkommastelle: nach oben, marktgetrieben, mit sinkender Zertifikatsmenge. Für einen Bestand, der 20 oder 30 Jahre gehalten wird, ist genau diese Richtung entscheidend.
Was das konkret kostet — drei Rechenbeispiele
Alle Beispiele nutzen die amtlichen Emissionsfaktoren des Umweltbundesamts: Erdgas 0,201 kg CO₂/kWh, Heizöl 0,266 kg CO₂/kWh. Als Verbrauchskennwert setzen wir 160 kWh/m²·a an — ein typischer Wert für einen unsanierten Mehrfamilienhaus-Altbau (Praxisspanne etwa 140 bis 200 kWh/m²·a).
Beispiel 1 — Mehrfamilienhaus mit Gasheizung
- Objekt: 20 Wohnungen à 70 m² = 1.400 m² Wohnfläche
- Wärmebedarf: 1.400 m² × 160 kWh/m²·a = 224.000 kWh/a Erdgas
- CO₂-Ausstoß: 224.000 kWh × 0,201 kg = 45.024 kg ≈ 45 t CO₂/a
- CO₂-Intensität: 45.024 kg ÷ 1.400 m² = 32,2 kg CO₂/m²·a → Stufe 6 → Vermieteranteil 50 %
| Jahr | CO₂-Preis | CO₂-Kosten gesamt | Ihr Anteil (50 %) |
|---|---|---|---|
| 2025 | 55 €/t | 2.475 € | 1.238 €/a |
| 2026 | 65 €/t (Korridor-Obergrenze) | 2.925 € | 1.463 €/a |
| 2027 (Szenario) | 90 €/t | 4.050 € | 2.025 €/a |
Beispiel 2 — dasselbe Haus, aber mit Ölheizung
Gleiche Fläche, gleicher Verbrauch — aber Heizöl emittiert pro Kilowattstunde rund ein Drittel mehr CO₂: 224.000 kWh × 0,266 kg = 59.584 kg ≈ 59,6 t CO₂/a. Das ergibt 42,6 kg CO₂/m²·a → Stufe 8 → Vermieteranteil 70 %.
| Jahr | CO₂-Preis | CO₂-Kosten gesamt | Ihr Anteil (70 %) |
|---|---|---|---|
| 2025 | 55 €/t | 3.278 € | 2.295 €/a |
| 2026 | 65 €/t | 3.874 € | 2.712 €/a |
| 2027 (Szenario) | 90 €/t | 5.363 € | 3.754 €/a |
Gleiches Gebäude, gleicher Verbrauch — allein der Wechsel des Brennstoffs verschiebt Sie von Stufe 6 auf Stufe 8 und verdoppelt nahezu Ihren Anteil. Das ist die versteckte Zusatzstrafe alter Ölbestände.
Beispiel 3 — ein Portfolio von 500 Wohnungen (Gas)
Skaliert man Beispiel 1 auf einen mittleren Bestand — 35.000 m² Wohnfläche, 5,6 Mio. kWh/a Erdgas, ≈ 1.126 t CO₂/a, Stufe 6, 50 % Vermieteranteil:
| Jahr | CO₂-Preis | Ihr Anteil (50 %) |
|---|---|---|
| 2026 | 65 €/t | ≈ 36.600 €/a |
| 2027 (Szenario) | 90 €/t | ≈ 50.700 €/a |
| Stressszenario | 150 €/t | ≈ 84.500 €/a |
Ein wiederkehrender, jährlich steigender fünfstelliger Betrag — für einen einzigen mittelgroßen Bestand, ohne dass eine Wohnung dazukommt. Über eine Haltedauer von 20 Jahren summiert sich das je nach Preispfad in den einfachen bis mittleren siebenstelligen Bereich.
Drei typische Ausgangslagen — und was sie für Sie bedeuten
Kein Bestand ist wie der andere. Für die Priorisierung hilft eine grobe Einteilung in drei Ausgangslagen — die meisten Objekte lassen sich einer davon zuordnen. Sie bestimmt, wie dringend Sie handeln müssen und in welcher Reihenfolge sich die Investition rechnet.
1. Unsanierter Öl-Altbau (Stufe 8 bis 10)
Hier ist der Handlungsdruck am größten. Ölheizungen haben den höchsten Emissionsfaktor, unsanierte Hüllen den höchsten Verbrauch — die Kombination schiebt Sie zuverlässig in die Stufen 8 bis 10, in denen Sie 70 bis 95 Prozent der CO₂-Kosten tragen. Zugleich läuft mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Perspektive für den Austausch alter fossiler Heizungen. Für diese Objekte ist der Umstieg auf eine PV-gestützte Wärmepumpe keine Option, sondern eine Frage des Zeitpunkts — und je früher, desto mehr steigende Preisrunden sparen Sie.
2. Unsanierter oder teilsanierter Gas-Bestand (Stufe 5 bis 7)
Der größte Teil des deutschen Mietwohnungsbestands fällt hierher. Diese Objekte liegen häufig in den Stufen 5 bis 7 — Ihr Anteil bewegt sich zwischen 40 und 60 Prozent und steigt mit jeder Erhöhung des CO₂-Preises. Hier lohnt eine gestaffelte Strategie: zuerst Photovoltaik und Mieterstrom aufsetzen (sofort wirtschaftlich, unabhängig von der Heizung), dann die Wärmepumpe nachziehen, sobald die Gasheizung ohnehin ansteht. So verteilen Sie die Investition — und haben den günstigen Solarstrom bereits im Haus, wenn die Wärmepumpe kommt.
3. Teilsanierter Bestand mit moderner, aber fossiler Heizung (Stufe 2 bis 4)
Gebäude mit gedämmter Hülle und effizienter, aber noch fossiler Heizung liegen oft in den Stufen 2 bis 4. Ihr Anteil ist überschaubar (10 bis 30 Prozent), aber nicht null — und er wächst mit dem Preis. Für diese Objekte ist Mieterstrom vor allem ein Erlös- und ESG-Baustein; die vollständige Elektrifizierung kann warten, bis die Heizung ihr Lebensende erreicht. Wichtig ist, die PV-Anlage von Anfang an so zu dimensionieren, dass sie später eine Wärmepumpe mitversorgen kann.
Je höher Ihre Stufe heute, desto größer der Business Case für die Elektrifizierung — und desto teurer jedes Jahr des Abwartens. Ordnen Sie Ihre Objekte nach Stufe, und Sie haben Ihre Investitionsreihenfolge gleich mit.
Der teure Denkfehler: Warum Mieterstrom allein den CO₂-Anteil nicht senkt
Hier trennt sich seriöse Beratung von Werbeprosa. Viele Artikel legen nahe, Mieterstrom sei ein direktes „Gegenmittel“ gegen steigende CO₂-Kosten. Das ist in dieser Form falsch. Der Grund: Das CO₂KostAufG und der CO₂-Preis nach BEHG betreffen ausschließlich fossile Brennstoffe für die Wärme — Erdgas und Heizöl. Strom ist nicht Teil dieses Systems. Der CO₂-Anteil, den Sie tragen, ergibt sich allein aus der Heizung, nicht aus dem Stromverbrauch.
Photovoltaik erzeugt Strom, Mieterstrom liefert ihn an die Mieter. Beides senkt Stromkosten und stromseitige Emissionen — aber es verändert nichts an der Menge Erdgas oder Heizöl, die Ihre Heizung verbrennt. Solange die Wärme fossil bleibt, bleibt Ihre CO₂-Intensität in kg/m²·a gleich — und damit Ihre Stufe und Ihr Anteil. Wer eine PV-Anlage aufs Dach setzt und erwartet, dass sein Vermieteranteil sinkt, wird enttäuscht. Der Hebel liegt woanders.
Der echte Hebel: Elektrifizierung der Wärme
Es gibt nur zwei Wege, Ihren CO₂-Kostenanteil strukturell zu senken: (1) den Wärmebedarf reduzieren (energetische Sanierung der Gebäudehülle — weniger Kilowattstunden → niedrigere kg/m²·a → bessere Stufe) und (2) die CO₂-Intensität der Wärme senken — weg vom fossilen Brennstoff, hin zur Wärmepumpe.
Der zweite Hebel ist der wirksamere. Eine Wärmepumpe erzeugt keine direkten Verbrennungsemissionen im Gebäude — sie nutzt Strom. Damit fällt die fossile Heiz-CO₂-Menge des Gebäudes gegen null, und die gesamte Frage nach dem Aufteilungsschlüssel wird gegenstandslos: Wo kein BEHG-CO₂ mehr anfällt, gibt es auch keinen Vermieteranteil mehr zu tragen. Aus Beispiel 3 wird so aus einem steigenden fünf- bis sechsstelligen Kostenrisiko eine Null-Position — nicht durch Umverteilung, sondern durch Elimination der Quelle.
Eine Wärmepumpe ist nur so wirtschaftlich wie der Strom, mit dem sie läuft. Bezieht sie teuren Netzstrom, verschiebt sich das Problem von der CO₂-Rechnung auf die Stromrechnung. Die Elektrifizierung der Wärme steht und fällt mit der Frage: Woher kommt der Strom, und was kostet er? Genau hier — und erst hier — wird Photovoltaik mit Mieterstrom zum entscheidenden System-Baustein.
Wo Mieterstrom zum Gamechanger wird: PV + Wärmepumpe + Mieterstrom als System
Betrachten Sie die drei Bausteine nicht einzeln, sondern als ein System:
- Photovoltaik auf dem Dach erzeugt Strom zu Gestehungskosten von typischerweise 8 bis 12 ct/kWh — deutlich unter dem Netzbezug.
- Die Wärmepumpe wandelt diesen günstigen Strom in Wärme um und ersetzt Gas oder Öl. Die fossile Heiz-CO₂-Last — und damit Ihr CO₂KostAufG-Anteil — verschwindet.
- Mieterstrom organisiert die Verteilung: Der Solarstrom versorgt sowohl die Wärmepumpe(n) als auch die Haushalte, die dafür rund 20 % weniger zahlen als beim Grundversorger.
So greifen die Effekte ineinander: Der Solarstrom, der ohnehin für die Mieterversorgung erzeugt wird, treibt gleichzeitig die Wärmepumpe. Sie lösen das CO₂-Kostenproblem und schaffen einen laufenden Stromvertrieb mit denselben Anlagen. Das ist der Grund, warum Mieterstrom unter dem CO₂-Druck strategisch interessant wird — nicht, weil es die CO₂-Kosten direkt senkt, sondern weil es die Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung herstellt, die die CO₂-Kosten eliminiert.
Drei Werthebel von Mieterstrom für Wohnungsunternehmen
1. Kostenstabilisierung. Selbst erzeugter Solarstrom ist von den Preissprüngen des fossilen Marktes und des CO₂-Preises entkoppelt. Während Gas und Heizöl durch ETS2 planbar teurer werden, bleiben Ihre Solar-Gestehungskosten über die Anlagenlaufzeit weitgehend konstant — Kalkulierbarkeit für 20 bis 30 Jahre.
2. Zusatzerlöse. Als Betreiber der Mieterstrom-Anlage werden Sie zum Stromlieferanten Ihres eigenen Hauses. Dazu kommt der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG (gestaffelt nach Anlagengröße, mit halbjährlicher Degression) sowie die Einspeisevergütung für Überschussstrom. Aus einer Kostenstelle „Dach“ wird ein Ertragsbringer.
3. ESG- und Portfolio-Wert. Mieterstrom und die dahinterliegende Elektrifizierung senken die Scope-1-Emissionen und verbessern die energetische Kennzahl des Gebäudes. Das wirkt direkt auf ESG-Berichterstattung, Finanzierungskonditionen (EU-Taxonomie, grüne Kredite) und den Verkehrswert.
Was Mieterstrom wirtschaftlich tragfähig macht
Mieterstrom ist kein Selbstläufer — er braucht die richtige Objektgröße, eine hohe Teilnahmequote und einen sauberen Messstellen- und Abrechnungsbetrieb. Die Erfahrungswerte aus umgesetzten Projekten:
- Objektgröße: wirtschaftlich ab etwa 6 Wohneinheiten aufwärts; die Vorteile skalieren mit Objekt- und Portfoliogröße.
- Teilnahmequote: in gut aufgesetzten Projekten über 80 % — Schlüssel ist ein echter Preisvorteil (~20 % unter Grundversorger) und ein reibungsloser Wechsel.
- Eigenverbrauchsquote: typisch 60 bis 80 %; die Kombination mit Wärmepumpe hebt sie zusätzlich.
- Rendite: dokumentierte Projekte erreichen interne Verzinsungen im Bereich von rund 10 bis 22 %, Amortisation typischerweise etwa 8 Jahre, bei Contracting-Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren.
Lumitra plant, baut und betreibt Mieterstrom als Komplettanbieter aus dem Allgäu — von der Machbarkeitsprüfung (in der Regel innerhalb von 7 Werktagen) über Installation und Messkonzept bis zum laufenden Betrieb. Als MSB-Partner (Messstellenbetrieb) bilden wir auch Zählertechnik und monatliche Abrechnung schlüsselfertig ab. Für Wohnungsunternehmen heißt das: eine Entscheidung, ein Ansprechpartner, kein Bürokratie-Projekt im eigenen Haus.
Die drei Modelle: Mieterstrom, GGV und Energy Sharing
Wer den Solarstrom im Gebäude verteilen will, hat drei rechtliche Rahmen zur Auswahl — die Unterschiede sind für die Wirtschaftlichkeit entscheidend:
| Kriterium | Mieterstrom (§ 42a EnWG) | GGV (§ 42b EnWG) | Energy Sharing (§ 42c EnWG) |
|---|---|---|---|
| Seit | etabliert | Solarpaket I (16.05.2024) | 01.06.2026 |
| Förderung | Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG) | keine | keine |
| Reststrom | Pflicht des Anbieters | eigener Vertrag je Nutzer | eigener Vertrag |
| Netznutzung | nein (nur im Gebäude) | nein (nur im Gebäude) | ja (öffentliches Netz) |
| Charakter | gefördert, etwas mehr Bürokratie | schlanker, ungefördert | neu, Smart Meter nötig |
Kurz: Der klassische Mieterstrom ist wegen des Mieterstromzuschlags meist die wirtschaftlich stärkste Variante, wenn eine ausreichende Teilnahmequote erreichbar ist. Die GGV ist der bürokratisch schlankere Weg ohne Förderung. Energy Sharing ist seit Juni 2026 neu und nutzt das öffentliche Netz — kein Ersatz für Mieterstrom im selben Gebäude, sondern eine Ergänzung über Gebäudegrenzen hinweg. Welches Modell passt, ist Gegenstand der Machbarkeitsprüfung.
Förderung und Finanzierung 2026
Die Investition in PV, Speicher und Wärmepumpe wird durch mehrere Programme flankiert. Die Konditionen ändern sich regelmäßig — die folgenden Bausteine sind der Rahmen, die konkreten Sätze prüfen Sie bitte tagesaktuell bei KfW und BAFA:
- Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG): direkte Förderung je gelieferter Kilowattstunde, gestaffelt nach Anlagengröße, mit halbjährlicher Degression.
- Einspeisevergütung (EEG): für den eingespeisten Überschussstrom, über 20 Jahre garantiert.
- BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW/BAFA): für energetische Sanierung zum Effizienzhaus-Standard und für den Heizungstausch inklusive Wärmepumpe.
- Steuerliche Hebel: Nullsteuersatz auf PV (§ 12 Abs. 3 UStG), degressive AfA für gewerblich genutzte Anlagen, ggf. Sonderabschreibung nach § 7g EStG — immer mit dem Steuerberater abstimmen.
Der Punkt ist nicht, jedes Programm einzeln auszureizen, sondern die Bausteine in einer Gesamtkalkulation zusammenzuführen: CO₂-Kostenvermeidung + Mieterstromerlöse + Förderung + Einspeisung + Wertsteigerung. Erst diese Summe zeigt die wahre Rendite einer elektrifizierten, solaren Wärmeversorgung.
Der Fahrplan: Was Sie jetzt tun sollten
Der Zeitfaktor ist real: Zwischen Entscheidung und laufendem Betrieb liegen bei größeren Objekten schnell 12 bis 18 Monate Planung, Genehmigung und Installation. Wer erst reagiert, wenn ETS2 2027 greift, verliert zwei bis drei Preisrunden.
- Bestand einordnen. CO₂-Intensität in kg/m²·a je Objekt ermitteln — so sehen Sie, welche Gebäude 2027 am härtesten treffen (Öl- und alte Gasheizungen in den Stufen 7 bis 10).
- Prioritäten setzen. Den steigenden Vermieteranteil über die Haltedauer hochrechnen; Objekte mit dem höchsten kumulierten Risiko haben den höchsten Business Case.
- Machbarkeit prüfen. Dachpotenzial, Anlagengröße, Wärmepumpen-Eignung und Vertriebsform klären — Lumitra liefert diese Prüfung in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
- Als System umsetzen. PV, Wärmepumpe und Mieterstrom als ein Projekt — so entsteht die Wirtschaftlichkeit, die jeder Einzelbaustein allein nicht liefert.
- Skalieren. Was an einem Objekt funktioniert, wird zur Blaupause fürs Portfolio.
Häufige Fragen
Betrifft das CO₂KostAufG auch den Strom im Gebäude?
Nein. Das Gesetz teilt nur die CO₂-Kosten aus fossilen Heiz-Brennstoffen (Erdgas, Heizöl) auf. Strom — und damit auch Mieterstrom — fällt nicht darunter. Deshalb senkt Photovoltaik allein Ihren Vermieteranteil nicht; der Hebel ist die Umstellung der Wärme von fossil auf elektrisch.
Wie hoch kann mein Vermieteranteil maximal werden?
Bei Wohngebäuden bis zu 95 % (Gebäude mit mindestens 52 kg CO₂/m²·a, Stufe 10). Bei Nichtwohngebäuden gilt aktuell eine pauschale 50/50-Aufteilung.
Kann ich den CO₂-Anteil vertraglich auf die Mieter abwälzen?
Nein. Klauseln, die dem Wohnraummieter einen höheren als den gesetzlichen Anteil auferlegen, sind unwirksam (§ 6 CO₂KostAufG).
Was passiert 2027 mit dem CO₂-Preis?
Der Gebäudesektor wechselt in den EU-Emissionshandel ETS2. Der Preis wird dann am Markt gebildet, mit sinkender Zertifikatsmenge und einem Preisstabilitätsmechanismus, der Anstiege dämpft, aber nicht hart deckelt. Die Richtung ist klar aufwärts.
Ab welcher Objektgröße lohnt sich Mieterstrom?
Wirtschaftlich in der Regel ab etwa 6 Wohneinheiten; mit Objekt- und Portfoliogröße steigen die Vorteile. Ausschlaggebend sind Dachfläche, Teilnahmequote und Eigenverbrauch.
Senkt eine Wärmepumpe wirklich meinen CO₂KostAufG-Anteil?
Ja — auf null, soweit die fossile Wärme vollständig ersetzt wird. Ohne Gas- oder Ölverbrennung entstehen keine BEHG-CO₂-Kosten, die aufgeteilt werden müssten. Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit ist günstiger Strom — hier setzt die Kombination mit PV und Mieterstrom an.
Wer übernimmt Messung und Abrechnung?
Das ist Aufgabe des Messstellenbetriebs. Lumitra bildet als MSB-Partner die komplette Kette ab — von der Zählertechnik über das Messkonzept bis zur monatlichen Abrechnung. Für das Wohnungsunternehmen bleibt es ein Ansprechpartner.
Wie stark trifft Sie das CO₂KostAufG — und was bringt Mieterstrom?
Lumitra prüft Ihren Bestand, rechnet Ihr CO₂-Kostenrisiko und das Mieterstrom-Potenzial durch — in der Regel innerhalb von 7 Werktagen. Unverbindlich. Kostenlos.
Jetzt Machbarkeit anfragenAutor: Lumitra-Redaktion — Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; CO₂-Preise, Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Genannte Renditen sind Beispiel- bzw. Erfahrungswerte und keine Zusicherung — die Ergebnisse hängen vom konkreten Objekt ab. Rechtsstand: Juli 2026. Für Ihr Vorhaben: kostenlose Ersteinschätzung.
