Zum Inhalt springen

Wie funktioniert Mieterstrom im Mehrfamilienhaus?

Mieterstrom im MFH: Technische Voraussetzungen, 3 Betriebsmodelle, Wirtschaftlichkeit aus echten Projekten und Schritt-für-Schritt-Abrechnung erklärt.
10. Juli 2026 durch
Wie funktioniert Mieterstrom im Mehrfamilienhaus?
Lumitra GmbH, Noah Rues
Lumitra-Wissen
⏱ 17 Min Lesezeit
Auf einen Blick
  • Das Mehrfamilienhaus ist das ideale Gebäude für Mieterstrom: viele Abnehmer unter einem Dach, eine Dachfläche, ein Eigentümer (oder eine Gemeinschaft)
  • Technisch notwendig sind: ausreichende Dachfläche (ca. 5–6 m² je kWp inkl. Abständen, also rund 150–180 m² für 30 kWp), Internetanbindung für Smart Meter, ein Summenzähler am Netzanschluss
  • Wirtschaftlich sinnvoll ab ca. 6 Wohneinheiten regional — Lumitra-Referenzprojekte erreichen bis 14,51 % IRR — auch bei Bestandsanlagen-Nachrüstung ab 10 kWp (Lumitra-Projektdaten)
  • Es gibt drei Betriebsmodelle: Eigentum (volle Rendite), Hybrid (Eigentümer kauft, Dienstleister rechnet ab) und Contracting (kein Eigenkapital nötig)
  • Die Abrechnung läuft heute vollautomatisch über Software — Mieter sehen ihren Verbrauch per QR-Code oder App

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum das Mehrfamilienhaus das ideale Gebäude für Mieterstrom ist
  2. Technische Voraussetzungen
  3. Ab welcher Größe lohnt es sich?
  4. Der Unterschied zum Einfamilienhaus: Besonderheiten bei der Anlagenauslegung
  5. Drei Betriebsmodelle — welches passt zu Ihnen?
  6. Wirtschaftlichkeit: Lumitra-Referenzprojekte im Detail
  7. Messkonzept: Summenzähler vs. Einzelzähler
  8. Abrechnung: Wie es im Alltag läuft
  9. Steuervorteile für MFH-Eigentümer
  10. FAQ

1. Warum das Mehrfamilienhaus das ideale Gebäude für Mieterstrom ist

Mieterstrom funktioniert überall dort am besten, wo mehrere Stromverbraucher räumlich nah beieinander liegen und eine gemeinsame Erzeugungsanlage nutzen können. Das Mehrfamilienhaus erfüllt diese Bedingung besser als jeder andere Gebäudetyp.

Konzentration von Abnehmern unter einem Dach: Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten hat typischerweise acht Haushalte, die täglich Strom verbrauchen — zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichen Lastprofilen. Wenn ein Haushalt gerade wenig Strom benötigt, verbraucht ein anderer mehr. Diese natürliche Diversifikation erhöht die Eigenverbrauchsquote der Anlage, also den Anteil des erzeugten Stroms, der vor Ort verbraucht statt ins Netz eingespeist wird. Eine hohe Eigenverbrauchsquote ist direkt renditeentscheidend, weil der an Mieter verkaufte Strom (24–28 ct/kWh) deutlich mehr einbringt als der ins Netz eingespeiste Strom (7,78 ct/kWh bei Anlagen bis 10 kWp, 6,73 ct/kWh bis 40 kWp, 5,50 ct/kWh bis 100 kWp; Teileinspeisung, BNetzA Feb–Jul 2026).

Lumitra-Schaubild: Welches Modell passt zu Ihrem Objekt?
Eigentum, Hybrid oder Contracting — die Wahl des Betriebsmodells bestimmt Rendite, Aufwand und Kapitaleinsatz. · Klicken zum Vergrößern

Eine Dachfläche, viele Abnehmer: Im Einfamilienhaus steht einer Anlage genau ein Haushalt gegenüber. Überschüsse, die der Haushalt nicht verbraucht, werden eingespeist und deutlich geringer vergütet. Im Mehrfamilienhaus verteilt sich die Produktion auf mehrere Haushalte — selbst bei hoher Erzeugung wird ein größerer Anteil vor Ort genutzt.

Wirtschaftliche Skalierung: Viele Fixkosten (Planung, Anmeldung, Messinfrastruktur, Softwarelizenz) fallen pro Projekt an, nicht pro Wohneinheit. Je mehr Wohneinheiten ein Projekt umfasst, desto geringer sind die Fixkosten pro Einheit — und desto attraktiver die Gesamtrendite. Das Ariadne-Projekt (IW Köln, 2025) zeigt, dass sich der Renditevorteil von Mieterstrom gegenüber reiner Gebäudeversorgung bei mehr Parteien und höherer Teilnahmequote erhöht — je mehr Parteien teilnehmen, desto stärker fällt der Renditevorteil gegenüber dem Alternativszenario ohne Mieterstrom aus.


Lumitra-Schaubild: Wo geht der Solarstrom hin — drei Wege parallel
Wo geht der Solarstrom hin — drei Wege parallel · Klicken zum Vergrößern

2. Technische Voraussetzungen

Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich gleich gut für Mieterstrom. Diese technischen Parameter bestimmen die Machbarkeit und die Anlagengröße:

Dachfläche und Ausrichtung

Als Faustregel werden pro kWp installierter Leistung rund 5–6 m² Dachfläche inklusive Abständen und Verschattungsreserven benötigt (bei modernen Modulen mit ca. 400 Wp). Für eine 15-kWp-Einstiegsanlage braucht es also ca. 80–100 m², für 30 kWp rund 150–180 m² nutzbare Fläche. Optimal ist Südausrichtung mit 25–35° Neigung — aber auch Ost-West-Dächer funktionieren gut, weil sie die Produktion über den Tag gleichmäßiger verteilen und damit die Eigenverbrauchsquote verbessern. Flachdächer ermöglichen durch die freie Ausrichtung der Modulreihen oft sehr gute Ergebnisse.

Verschattungen durch benachbarte Gebäude, Aufbauten oder Gauben reduzieren den Ertrag und müssen in der Planung berücksichtigt werden. Eine professionelle PV-Simulation mit standortspezifischen Einstrahlungsdaten (z. B. via PV-GIS oder eigener Drohnenauswertung) ist Pflicht vor der Angebotserstellung.

Zählerraum und Elektroinfrastruktur

Jede teilnehmende Wohneinheit benötigt einen eigenen Zähler. In vielen Mehrfamilienhäusern ist das bereits gegeben. Wo Zähler fehlen oder veraltet sind, müssen sie vor Inbetriebnahme der Mieterstromanlage erneuert werden. Ein Summenzähler (Übergabezähler) am Netzanschluss misst den Gesamtaustausch mit dem öffentlichen Netz.

Seit 2025 gilt: Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen ab 7 kW, für Haushalte ab 6.000 kWh Jahresverbrauch und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen) ab 4,2 kW (MsbG i. d. F. GNDEW, BNetzA 2025). Für Mieterstromanlagen bedeutet das in der Praxis fast immer den Einbau von Smart-Meter-Gateways — was jedoch gleichzeitig die Voraussetzung für dynamische Tarife und präzises Monitoring schafft.

Netzanschluss und Internetanbindung

Der vorhandene Netzanschluss muss für die zusätzliche Einspeisung ausgelegt sein. Bei größeren Anlagen (ab ca. 30 kWp) ist eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber zwingend — Lumitra übernimmt diese Anmeldung als Teil des Projekts. Für das Smart Meter Gateway und die Abrechnungssoftware ist eine stabile Internetverbindung im Zählerraum erforderlich (DSL, LTE oder Glasfaser).

Statik und Brandschutz

Das Dach muss die Zusatzlast der PV-Anlage tragen können. Bei neueren Gebäuden ist das fast immer unkritisch, bei älteren Bestandsgebäuden empfiehlt sich eine statische Prüfung. Bestimmte Dachkonstruktionen (z. B. Bitumendächer) erfordern spezielle Befestigungssysteme. Brandschutz-Anforderungen gelten insbesondere für Kabelführungen und Sicherheitsabschaltungen — sie sind in der DIN VDE 0100-712 geregelt und bei einem zertifizierten Elektrobetrieb Standardwissen.


Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern

In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

Erstgespräch anfragen →

3. Ab welcher Größe lohnt es sich?

Eine gesetzliche Mindestgröße für Mieterstrom gibt es nicht. Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit hängt von den konkreten Projektparametern ab.

Regional (Allgäu und Umgebung): Ab etwa 6 Wohneinheiten ist Mieterstrom in der Regel wirtschaftlich realisierbar. Bei kleineren Projekten entstehen die Fixkosten (Planung, Messinfrastruktur, Softwarelizenz, Anmeldungen) in ähnlicher Höhe wie bei größeren, verteilen sich aber auf weniger Einheiten. Im Einzelfall kann Mieterstrom auch bei weniger Wohneinheiten funktionieren: Lumitra hat ein Referenzprojekt mit 10 kWp und 3 Wohneinheiten realisiert, das eine IRR von 8,9 % erreicht — weil Anlagengröße und Eigenverbrauchsquote stimmen. Das ist kein Standard, sondern die Ausnahme bei guten Voraussetzungen.

Deutschlandweit: Für überregionale Projekte, bei denen Reisekosten und erhöhter Koordinationsaufwand anfallen, lohnt sich die Investition ab rund 40 Wohneinheiten. Das entspricht einer typischen Anlagengröße von 60–120 kWp, bei der Skaleneffekte greifen und die Projektrendite trotz höherem Aufwand attraktiv bleibt.

Entscheidend ist die Eigenverbrauchsquote: Eine Anlage mit 30 kWp auf einem Gebäude mit 6 Wohneinheiten erzielt typischerweise eine höhere Eigenverbrauchsquote als eine gleich große Anlage auf einem Einfamilienhaus — weil die Gleichzeitigkeit der Nachfrage mehrerer Haushalte die Abnahmespitzen ausgleicht. Je höher die Eigenverbrauchsquote, desto mehr Strom wird zu 24–28 ct/kWh an Mieter verkauft statt zu 6,73 ct/kWh (bis 40 kWp) eingespeist.


4. Der Unterschied zum Einfamilienhaus: Besonderheiten bei der Anlagenauslegung

Die technische Auslegung einer Mieterstromanlage auf einem Mehrfamilienhaus unterscheidet sich wesentlich von einer Standard-EFH-Anlage:

Anlagengröße und Auslegungsoptimum: Im Einfamilienhaus wird die Anlage oft auf den Eigenverbrauch eines Haushalts optimiert (typisch 8–15 kWp). Im Mehrfamilienhaus wird die Anlage auf die Summe der Haushaltslastprofile ausgelegt — bei 8 Wohneinheiten mit je 2.500 kWh Jahresverbrauch ergibt das 20.000 kWh Jahresbedarf, für den eine Anlage von 20–35 kWp eine gute Abdeckung liefert.

Wechselrichter-Dimensionierung: Mieterstromanlagen erfordern oft Drei-Phasen-Wechselrichter oder mehrere parallel geschaltete Einheiten, damit die Verteilung auf verschiedene Stockwerke und Wohnungsanschlüsse funktioniert. Die Planung ist aufwendiger als beim EFH und erfordert Kenntnisse der hauspezifischen Elektroinfrastruktur.

Messkonzept: Jede Wohneinheit braucht eine Zählerlösung, die den Mieterstromanteil und den Ergänzungsstromanteil separat erfasst. Das erfordert eine Messkonzeptplanung, die mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden muss. Beim EFH entfällt diese Anforderung.

Rechtliche Anforderungen: Mieterstromverträge (§ 42a EnWG), Anmeldung beim Netzbetreiber, Beantragung des Mieterstromzuschlags (EEG), Abstimmung mit Messstellenbetreiber — all das sind Schritte, die beim EFH-Eigenverbrauch nicht anfallen. Sie sind bei einem erfahrenen Komplettanbieter Standardprozesse, für Eigentümer ohne Erfahrung aber ein relevanter Mehraufwand, den sie delegieren sollten.


5. Drei Betriebsmodelle — welches passt zu Ihnen?

Je nach finanzieller Situation, Risikobereitschaft und gewünschtem Aufwand gibt es drei grundlegende Modelle für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern:

Modell 1: Eigentümer-Modell (Eigeninvestition)

Wie es funktioniert: Der Eigentümer kauft die PV-Anlage und betreibt sie selbst — oder delegiert den Betrieb an einen Dienstleister. Er erhält alle drei Einnahmeströme (Mieterverkauf, Mieterstromzuschlag, Einspeisevergütung) und profitiert vollständig von der Rendite.

Geeignet für: Eigentümer mit verfügbarem Kapital oder guter Bonität für KfW-Finanzierung, die die volle wirtschaftliche Upside wollen.

Vorteile: Höchste Rendite, volle Kontrolle, voller steuerlicher Hebel (IAB, Sonderabschreibung, degressive AfA).

Nachteile: Kapitalbedarf (typisch 30.000–120.000 Euro je nach Anlagengröße), Eigentümer trägt technisches und wirtschaftliches Risiko.

Modell 2: Hybrid-Modell

Wie es funktioniert: Der Eigentümer kauft und besitzt die Anlage. Die Abrechnung gegenüber den Mietern, der Messstellenbetrieb und das laufende Monitoring werden an einen Dienstleister ausgelagert. Der Eigentümer zahlt eine monatliche Dienstleistungsgebühr.

Geeignet für: Eigentümer, die die Rendite wollen, aber keinen operativen Aufwand haben möchten.

Vorteile: Volle Rendite, null operativer Aufwand, professionelle Abrechnung ohne eigenes Know-how.

Nachteile: Laufende Dienstleistungskosten reduzieren die Nettorendite leicht. Eigentümer bleibt wirtschaftlicher und technischer Risikoträger.

Modell 3: Contracting

Wie es funktioniert: Ein Drittanbieter (z. B. Lumitra) finanziert, baut und betreibt die PV-Anlage auf dem Dach des Eigentümers. Der Eigentümer erhält eine monatliche Dachpacht. Die Mieter beziehen Mieterstrom zu günstigeren Preisen als beim Grundversorger.

Geeignet für: Eigentümer ohne verfügbares Kapital oder mit Schulden-Aversion, ältere Eigentümer mit kurzem persönlichen Zeithorizont, Erbengemeinschaften, Eigentümer, die kein Risiko tragen wollen.

Vorteile: Keine Investition, keine Risiken, stabile monatliche Einnahmen ab Tag 1, Werterhöhung der Immobilie ohne eigene Kosten. Mieter profitieren von günstigem Strom.

Nachteile: Eigentümer realisiert nicht die volle Rendite (diese liegt beim Contractor). Langfristiger Vertrag (typisch 20–25 Jahre) bindet das Dach.

Für viele Eigentümer im Allgäu ist das Contracting-Modell der erste Einstieg: Es gibt kaum Einwände (keine Investition, kein Risiko), und wenn ein Eigentümer positive Erfahrungen gemacht hat, setzt er beim nächsten Projekt oft auf Eigeninvestition.


Schreiben Sie uns direkt

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen zurück.

Mit Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

6. Wirtschaftlichkeit: Lumitra-Referenzprojekte im Detail

Statt theoretischer Hochrechnungen: hier sind drei realisierte Projekte aus der Lumitra-Praxis.

Projekt 1: 10 kWp / 3 Wohneinheiten

Parameter Wert
Anlagengröße 10 kWp
Wohneinheiten 3
Gebäudetyp Mehrfamilienhaus (Bestandsnachrüstung)
Eigenverbrauchsquote hoch (wenige Parteien, gutes Lastprofil)
Eigenkapitalrendite (IRR) 8,9 %
Break-even ~8 Jahre
Investitionsvolumen ~15.000 Euro

Dieses Projekt zeigt, dass auch ein kleines Gebäude attraktive Renditen erzielen kann — wenn die Anlage richtig dimensioniert ist und der Eigenverbrauch stimmt.

Projekt 2: 39 kWp / 7 Wohneinheiten

Parameter Wert
Anlagengröße 39 kWp
Wohneinheiten 7
Jährliche Erzeugung ca. 35.000 kWh
Eigenverbrauchsquote sehr hoch (7 Parteien diversifizieren Lastprofil)
Eigenkapitalrendite (IRR) 14,51 %
Break-even ~8 Jahre
Gesamtertrag über die Laufzeit ~310.000 Euro

Die leicht höhere Rendite gegenüber Projekt 1 erklärt sich durch die bessere Eigenverbrauchsquote: Mehr Parteien bedeutet gleichmäßigere Abnahme über den Tag, weniger Einspeisung zu niedrigerem Vergütungssatz.

Projekt 3: Wohnanlage 89 kWp / 33 Mieter mit Batteriespeicher 57 kWh

Parameter Wert
Batteriespeicherkapazität 57 kWh
Anwendung Wohnanlage mit 33 Mietern
Eigenkapitalrendite (IRR) 11,85 %
Break-even ~8 Jahre
Gesamtprojektvolumen ~710.000 Euro

Dieses Projekt zeigt, dass die Kombination aus PV und Batteriespeicher auch bei größeren Wohnanlagen wirtschaftlich funktioniert — mit etwas niedrigerer Rendite als kleinere Wohnprojekte, aber stabilerer Lastgangplanung. Die 11,85 % beziehen sich ausschließlich auf dieses Speicherprojekt mit 33 Mietern.

Diese Zahlen decken sich mit dem in der Forschung dokumentierten Renditebereich: Die Ariadne-Studie (IW Köln, 2025) beziffert den IRR-Bereich für realisierbare Mieterstromprojekte auf 3,6–18,5 %, wobei die oberen Werte bei günstigen Ausgangslagen (gut ausgerichtetes Dach, hohe Teilnahmequote, günstige Finanzierung) erreichbar sind.


7. Messkonzept: Summenzähler vs. Einzelzähler

Das Messkonzept ist einer der technisch anspruchsvolleren Aspekte von Mieterstrom auf Mehrfamilienhäusern. Es legt fest, wie genau gemessen wird, welcher Mieter wie viel Mieterstrom und wie viel Ergänzungsstrom bezieht.

Summenzähler-Konzept

Wie es funktioniert: Ein Summenzähler am Netzanschluss des Gebäudes erfasst den Gesamtaustausch mit dem öffentlichen Netz (Einspeisung und Bezug). Jede Wohneinheit hat einen Einzelzähler, der den Gesamtverbrauch misst. Der Mieterstromanteil wird rechnerisch ermittelt: Aus der Gesamterzeugung der Anlage und dem Gesamtverbrauch der Parteien wird die Mieterstromquote berechnet und pro Einheit entsprechend abgerechnet.

Vorteile: Einfacherer Aufbau, weniger Hardware, niedrigere Installationskosten. Das Solarpaket I (2024) hat die Zulässigkeit von Summenzähler-Konzepten für weitere Konstellationen erweitert.

Nachteile: Die Abrechnung basiert auf rechnerischen Anteilen, nicht auf physisch gemessenem Mieterstrom je Wohnung. Das ist regulatorisch klar geregelt, für manche Mieter aber weniger intuitiv.

Einzelzähler-Konzept (virtuelle Bilanzierung)

Wie es funktioniert: Jede Wohneinheit hat einen Smart Meter (intelligentes Messsystem), der Erzeugung und Verbrauch in kurzen Intervallen (15-Minuten-Werte) misst. Damit lässt sich exakt bestimmen, wann welcher Haushalt Mieterstrom und wann Ergänzungsstrom bezogen hat. Die Abrechnung ist präziser und transparenter.

Vorteile: Exakte, individuelle Abrechnung. Grundlage für dynamische Tarife (z. B. Börsenstrompreis-Optimierung). Höhere Transparenz für Mieter.

Nachteile: Höhere Hardware-Kosten (Smart Meter je Einheit), aufwendigere Infrastruktur. In einzelnen Regionen verzögert sich der Smart-Meter-Rollout durch Messstellenbetreiber — laut BNetzA-Rollout-Plan sollen bis Ende 2025 erst 20 % der Pflichtfälle umgerüstet sein.

Für die meisten Mehrfamilienhäuser mit bis zu 20 Wohneinheiten ist das Summenzähler-Konzept der pragmatische Standard. Bei größeren Projekten oder Gewerbeanteil empfiehlt sich das Einzelzähler-Konzept, weil es die Grundlage für differenziertere Tarifsysteme schafft.


Wir prüfen Ihr Objekt kostenlos

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Rendite, Aufwand und Zeitplan — von einem Meisterbetrieb mit eigener Software sowie Energierechts- und Steuerberater-Partnern.

Kostenfreien Objekt-Check starten →

8. Abrechnung: Wie es im Alltag läuft

Die Abrechnung ist für viele Eigentümer der kritischste Punkt: "Muss ich das selbst machen? Wie erkläre ich das meinen Mietern? Was passiert, wenn jemand auszieht?"

Die gute Nachricht: Moderne Mieterstrom-Software löst diese Fragen vollständig automatisiert.

Für den Eigentümer: Er sieht in einem Dashboard die aktuelle Erzeugung, den Eigenverbrauch, die Einspeisemengen und seine monatlichen Erträge (aus Mieterverkauf, Zuschlag und Einspeisung). Eine monatliche Übersicht zeigt auf einen Blick, was die Anlage geleistet hat. Am Jahresende generiert die Software alle notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung.

Für den Mieter: Jeder Mieter bekommt einen Zugang zur Abrechnungsplattform — typischerweise per QR-Code oder Link. Er sieht seinen Verbrauch, seinen Mieterstromanteil und seine aktuelle Abrechnung. Die Rechnung enthält Mieterstromanteil und Ergänzungsstromanteil — beides sauber getrennt ausgewiesen. Jährlich gibt es eine Jahresabrechnung, wie beim klassischen Stromanbieter.

Bei Mieterwechsel: Die Software erleichtert den Prozess erheblich: Beim Auszug wird der Zählerstand zum Stichtag erfasst, ein Schlussabrechnungsbeleg generiert und der neue Mieter in das System aufgenommen. Kein manueller Briefwechsel, kein Zettelwirtschaft. Der neue Mieter kann seinen Mieterstromvertrag digital abschließen — oder entscheiden, einen anderen Anbieter zu wählen.

Bei Störungen: Eine professionelle Überwachungssoftware erkennt technische Ausfälle (z. B. Wechselrichter-Fehler) automatisch und alarmiert den Betreiber. Der Eigentümer muss die Anlage nicht selbst überwachen. Ein Wartungsvertrag regelt, wer im Störungsfall zuständig ist.

Lumitra setzt eine eigene Software-Plattform für Mieterstrom-Management ein und arbeitet zusätzlich mit etablierten White-Label-Lösungen führender Anbieter. Die Plattformen entwickeln sich kontinuierlich weiter, insbesondere im Bereich Energy Sharing (regulatorisch erweitert ab 2026).


9. Steuervorteile für MFH-Eigentümer

Mehrfamilienhausbesitzer, die eine PV-Anlage mit Mieterstrom betreiben, haben Zugang zu einem mehrschichtigen steuerlichen Vorteilspaket. Alle Angaben sind allgemeine Informationen — die individuelle Anwendbarkeit sollte mit einem auf PV-Recht spezialisierten Steuerberater geklärt werden.

0 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG)

Seit 01.01.2023 gilt ein Nullsteuersatz für Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Die 30-kWp-Schwelle ist eine Vereinfachungsregel (kein Wohngebäudenachweis nötig), keine harte Obergrenze — auch Anlagen über 30 kWp auf Wohngebäuden oder öffentlichen Gebäuden profitieren vom Nullsteuersatz. Bei einem 30-kWp-Projekt mit 45.000 Euro Installationskosten spart das gegenüber dem früheren 19 %-Satz rund 7.000 Euro.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung (§ 7g EStG)

Vermieter und Unternehmer mit einem Vorjahresgewinn von höchstens 200.000 Euro (rechtsformneutral) können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als IAB vorab geltend machen. Bei einer geplanten 40-kWp-Anlage für 60.000 Euro könnten so bis zu 30.000 Euro im Vorjahr steuerlich wirksam werden. In Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (seit Wachstumschancengesetz 2024: 40 % der Investitionskosten, verteilbar auf fünf Jahre) lässt sich ein Großteil der Investitionskosten früh steuerlich realisieren.

Degressive AfA (Steuerliches Investitionssofortprogramm, Juli 2025)

Für gewerblich genutzte Anlagen, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, gilt eine degressive Abschreibung von bis zu 15 % p. a. auf PV-Anlagen und bis zu 30 % p. a. auf Batteriespeicher (max. 3× linearer Satz, gedeckelt). Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich. Voraussetzung: Betriebsvermögen und keine Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Für Eigentümer, die 2025–2027 investieren, ist das ein erheblicher steuerlicher Hebel.

Stromsteuerbefreiung (§ 9 StromStG)

Strom, der aus einer PV-Anlage selbst erzeugt und im Gebäude verbraucht wird, ist von der Stromsteuer (2,05 ct/kWh) befreit. Für eine Anlage, die jährlich 30.000 kWh produziert und davon 20.000 kWh im Gebäude verbraucht, ergibt das eine Stromsteuerersparnis von rund 410 Euro pro Jahr — über 20 Jahre ca. 8.000 Euro.

Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)

Seit 01.01.2025 gilt die Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (Jahressteuergesetz 2024). Bei einem MFH mit 5 Wohneinheiten wären damit bis zu 150 kWp steuerfrei möglich — pro Steuerpflichtigem ist die Freigrenze jedoch bei 100 kWp gedeckelt (bei Überschreitung entfällt die Steuerbefreiung komplett). Für größere Anlagen greifen stattdessen IAB, Sonderabschreibung und ggf. degressive AfA. Die konkrete Gestaltung sollte ein auf PV-Recht spezialisierter Steuerberater begleiten.

Kombinationsbeispiel für ein 50-kWp-Projekt im Allgäu

Illustratives Beispiel, keine individuelle Beratung. Voraussetzung: gewerbliche Nutzung, § 3 Nr. 72 EStG greift nicht (da über 30 kWp je Einheit bei entsprechender Konstellation):

Position Wert
PV-Anlage 50 kWp (Netto-Installationskosten) 75.000 Euro
0 % MwSt (§ 12 Abs. 3 UStG, Wohngebäude) 0 Euro MwSt
IAB im Vorjahr (50 % von 75.000) −37.500 Euro steuerlich wirksam
Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 (40 %, verteilbar auf 5 Jahre) −15.000 Euro steuerlich wirksam
Degressive AfA Jahr 1 (15 % vom Restwert 22.500) −3.375 Euro steuerlich wirksam
Steuerersparnis gesamt bei 42 % Grenzsteuersatz ~23.500 Euro
Effektive Nettoinvestition ~51.500 Euro
Mieterstromzuschlag (1,29 ct/kWh auf gelieferten Mieterstrom, 20 Jahre) ~9.000–13.000 Euro kumuliert
Mieterstrom-Erträge (Jahresschnitt 10.000 Euro) ~200.000 Euro kumuliert

Die steuerlichen Vorteile reduzieren die Nettoinvestition erheblich — und der Break-even von ca. 8 Jahren berechnet sich auf dieser reduzierten Basis.


FAQ

Wie viele Mieter müssen dem Mieterstrom zustimmen?

Kein Mieter muss zustimmen. Mieterstrom ist ein freiwilliges Angebot — jeder Mieter entscheidet selbst, ob er einen Mieterstromvertrag abschließen möchte. Wer nicht teilnimmt, bleibt bei seinem bisherigen Anbieter. Die Anlage rechnet sich auch bei einer Teilnahmequote unter 100 %, weil der nicht abgenommene Strom ins Netz eingespeist und vergütet wird. In der Praxis ist die Teilnahmequote erfahrungsgemäß hoch — wer möchte auf günstigeren Strom verzichten?

Was passiert, wenn ein Mieter auszieht?

Der ausziehende Mieter erhält eine Schlussabrechnung, sein Mieterstromvertrag endet zum Auszugsdatum. Der neue Mieter kann einen neuen Mieterstromvertrag abschließen oder einen anderen Anbieter wählen. Die Software automatisiert den Wechselprozess weitgehend — Zählerstand-Ablesungen werden digital erfasst, Abrechnungen automatisch generiert. Der Eigentümer hat keinen manuellen Aufwand.

Kann ich Mieterstrom mit einem Batteriespeicher kombinieren?

Ja — und es lohnt sich oft. Ein Batteriespeicher erhöht die Eigenverbrauchsquote erheblich, indem er tagsüber produzierten Überschussstrom speichert und ihn abends oder nachts bereitstellt, wenn Mieter ihn benötigen. Das erhöht den Anteil des zu 24–28 ct/kWh verkauften Stroms und senkt den Anteil, der zu 5,50–7,78 ct/kWh eingespeist wird. Für Batteriespeicher gilt im Rahmen des Steuerlichen Investitionssofortprogramms eine degressive AfA von bis zu 30 % p. a. (Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027, gewerbliche Nutzung).

Was kostet eine Machbarkeitsprüfung bei Lumitra?

Die Machbarkeitsprüfung ist kostenlos und dauert 7 Werktage. Lumitra analysiert Dachfläche, Ausrichtung, Zählerstruktur und Eigenverbrauchsprofil und legt eine erste Wirtschaftlichkeitseinschätzung vor — inklusive Renditebandbreite und Finanzierungsoptionen. Erst wenn Eigentümer auf Basis dieser Prüfung entscheiden, ein Angebot zu beauftragen, entstehen weitere Leistungen.


Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern

In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Objekt für Mieterstrom geeignet ist — kostenlos, ohne Verpflichtung.

Erstgespräch anfragen →

Quellen

  1. IW Köln (Breddermann, Henger): "Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom", Juli 2024 — 1,9 Mio. geeignete MFH, 14,3 Mio. Haushalte, ca. 9.000 realisierte Anlagen (Stand April 2024)
  2. Kopernikus-Projekt Ariadne / IW Köln: Analyse Gebäude- und Mieterstrom 2025 — IRR 3,6–18,5 % für realisierbare Mieterstromprojekte
  3. co2online: Ratgeber Mieterstrom, 2025 — ca. 20 % Einsparung für Mieter
  4. Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze Feb–Jul 2026 — Mieterstromzuschlag 2,54 / 2,36 / 1,29 ct/kWh (≤10 / ≤40 / ≤1.000 kWp), Teileinspeisung 7,78 / 6,73 / 5,50 ct/kWh
  5. MsbG i. d. F. GNDEW (2023) + Solarspitzengesetz (2025): Smart-Meter-Pflicht ab 6.000 kWh/a, ab 7 kWp, ab 4,2 kW
  6. Solarpaket I (in Kraft 16.05.2024): Erweiterung § 42a EnWG (Mieterstrom auch für Gewerbegebäude), Einführung § 42b EnWG (GGV), vereinfachte Messkonzepte
  7. EnWG § 42a (Mieterstrom), § 42b (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)
  8. EStG § 3 Nr. 72 i. d. F. JStG 2024: 30 kWp je Einheit einkommensteuerfrei ab 01.01.2025 (Freigrenze 100 kWp je Steuerpflichtigem)
  9. EStG § 7g: IAB 50 %, Gewinngrenze 200.000 €; Sonderabschreibung 40 % seit Wachstumschancengesetz 2024
  10. UStG § 12 Abs. 3: Nullsteuersatz PV-Anlagen seit 01.01.2023
  11. StromStG § 9: Stromsteuerbefreiung für Eigenverbrauch und Lieferung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang (2,05 ct/kWh)
  12. Steuerliches Investitionssofortprogramm (Juli 2025): Degressive AfA bis 15 % PV / bis 30 % Batteriespeicher, gewerbliche Anlagen, Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027
  13. Lumitra-Projektdaten: Realisierte IRR-Werte (8,9 % bei 10 kWp/3 WE Bestandsanlage, ~15k € Investment / 14,51 % bei 39 kWp/7 WE / 11,85 % bei 89 kWp Wohnanlage mit 57 kWh Speicher, 33 Mieter), Break-even ~8 Jahre

Verwandter Artikel: Was ist Mieterstrom? Einfach erklärt

Alle Informationen auf einen Blick: Mieterstrom im Mehrfamilienhaus — Übersichtsseite

Lassen Sie Ihr Mehrfamilienhaus kostenlos prüfen — in 7 Werktagen: Termin vereinbaren

Bereit für Mieterstrom?

Kostenlose Ersteinschätzung in 7 Werktagen.

Ein erfahrener Lumitra-Ansprechpartner prüft Ihre Immobilie auf Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und passendes Betriebsmodell. Unverbindlich. Kostenlos.

Jetzt anfragen

Autor: Lumitra-Redaktion — Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu

Passende Themenseiten

Technik & PV

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderwerte, Gesetze und Marktdaten können sich ändern. Genannte Renditen sind Beispiel- bzw. Erfahrungswerte und keine Zusicherung — die Ergebnisse hängen vom konkreten Objekt ab. Für Ihr Vorhaben: kostenlose Ersteinschätzung.

Was ist Mieterstrom? Einfach erklärt für Eigentümer und Mieter
Mieterstrom verständlich erklärt: Wie es funktioniert, was Eigentümer verdienen, was Mieter sparen — und warum erst 9.000 von 1,9 Mio. Gebäuden es nutzen.