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Welches Mieterstrom-Modell passt zu Ihrem Gebäude?

Mieterstrom lässt sich auf drei Wegen realisieren: als Eigeninvestition mit maximaler Rendite, als Hybrid mit operativer Entlastung oder als Contracting ganz ohne eigenen Kapitaleinsatz. Jedes Modell hat seine Berechtigung — und jedes passt zu einer anderen Ausgangslage. Diese Seite vergleicht alle drei Betriebsmodelle mit konkreten Zahlen, Steuervorteilen und Praxisbeispielen, damit Sie die richtige Entscheidung für Ihr Gebäude treffen können.

Lumitra-Schaubild: Wer investiert, wer betreibt, wer kassiert
Drei Wege zum Mieterstrom — passend zu Kapital, Steuerlage und Bereitschaft, sich einzubringen. · Klicken zum Vergrößern
Größeres Gebäude mit PV-Anlage — Lumitra-Mieterstrom
Lumitra liefert Mieterstrom als Komplettlösung — Planung, Bau, Messstellenbetrieb und Abrechnung aus einer Hand. Nachbargebäude farblich unkenntlich gemacht.
Dachpacht-Rendite

Dachfläche gegen planbaren Zusatzertrag.

Im Contracting-Modell tauschen Eigentümer ungenutzte Dachfläche gegen Pachteinnahmen — ohne CAPEX, ohne Betreiberpflichten, ohne Mieterstrom-Komplexität. Die Anlage gehört Lumitra, die Erträge der Mieterstrom-Vermarktung auch. Der Eigentümer erhält eine planbare, aufwandsfreie Dachrendite über die Vertragslaufzeit.

Typische Dachpacht: 25 bis 40 € pro kWp und Jahr (Stand 2026). Bei einer 40-kWp-Anlage entspricht das 800 bis 1.600 € jährliche Eigentümer-Einnahme über 20 Jahre Vertragslaufzeit.

Rechenbeispiel 40 kWp
Anlagengröße
40 kWp
Pacht pro kWp/Jahr
25–40 €
Eigentümer-Einnahme/Jahr
800–1.600 €
Kumuliert über 20 Jahre
16.000–32.000 €

Drei Modelle, ein Ziel — günstigerer Strom für Mieter, Einnahmen für Eigentümer

Das Ziel ist bei allen drei Modellen identisch: Solarstrom wird auf dem Dach erzeugt und direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert. Die Mieter sparen rund 20 Prozent gegenüber dem Grundversorgertarif. Der Eigentümer erzielt Einnahmen — entweder durch Mieterstromverkauf oder durch Dachpacht. Und das Gebäude gewinnt an Wert, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit.

Was sich unterscheidet, ist der Weg dorthin:

Wer investiert? Beim Eigentümer-Modell und beim Hybrid-Modell trägt der Gebäudeeigentümer die Investitionskosten für die PV-Anlage. Beim Contracting übernimmt Lumitra die gesamte Investition — der Eigentümer zahlt nichts.

Wer betreibt? Im Eigentümer-Modell übernimmt der Eigentümer den Betrieb selbst — maximale Kontrolle, volle Rendite. Im Hybrid-Modell liegt der Betrieb teilweise bei Lumitra. Im Contracting übernimmt Lumitra den Betrieb vollständig.

Wer profitiert wie? Je mehr der Eigentümer selbst investiert und verantwortet, desto höher die Rendite. Je mehr Lumitra übernimmt, desto geringer der Aufwand für den Eigentümer — bei entsprechend geringerer, aber risikoärmerer Rendite.

Die folgenden Abschnitte stellen jedes Modell ausführlich vor. Am Ende der Seite finden Sie eine Vergleichstabelle, eine Entscheidungshilfe und die steuerlichen Auswirkungen je Modell.

Modell Kurzfassung
Eigentümer-Modell Sie kaufen und betreiben die Anlage. Maximale Rendite, volle Steuervorteile, volle Kontrolle.
Hybrid-Modell (Empfehlung für die meisten) Sie kaufen die Anlage, Lumitra übernimmt teilweise den Betrieb. Hohe Rendite mit wenig operativem Aufwand.
Contracting / Dachpacht Lumitra investiert, baut und betreibt. Sie erhalten Dachpacht. Null Investition, null Risiko.

Lumitra-Schaubild: Mieterstrom ohne Eigenkapital — Dachpacht statt Investition
Mieterstrom ohne Eigenkapital — Dachpacht statt Investition · Klicken zum Vergrößern

Eigentümer-Modell — Sie kaufen, Sie profitieren maximal

Das Eigentümer-Modell ist der direkteste Weg zum Mieterstrom: Der Gebäudeeigentümer erwirbt die PV-Anlage, wird Betreiber und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter im Gebäude. Die Planung, Montage und Inbetriebnahme übernimmt Lumitra als Meisterbetrieb. Der Eigentümer entscheidet davor oder danach, ob er den laufenden Betrieb — also Abrechnung, Messstellenbetrieb und Mieterakquise — selbst organisiert oder an Lumitra übergibt.

So funktioniert das Eigentümer-Modell

Der Ablauf im Eigentümer-Modell ist klar strukturiert: Phase 1 — Kostenfreies Erstgespräch (30 Minuten): Wir klären die Eignung Ihres Objekts und die passenden Modelle — Sie zahlen nichts und verpflichten sich zu nichts. Phase 2 — Vor-Ort-Besichtigung: Technische Aufnahme bei Ihnen vor Ort. Phase 3 — Kostenpflichtiges Mieterstromkonzept: Drohnenflug, 3D-Modell, PV-Simulation und belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Best/Mid/Worst-Case-Szenarien. Anschließend folgen Installation, Inbetriebnahme und Übergabe in den Betrieb.

Rendite im Eigentümer-Modell

Die wirtschaftliche Attraktivität des Eigentümer-Modells zeigt sich in den Renditezahlen. Die Ariadne-Studie (2025) — eines der umfassendsten wissenschaftlichen Werke zur Mieterstrom-Wirtschaftlichkeit — beziffert die interne Verzinsung für Mieterstromprojekte auf 3,6 bis 18,5 Prozent.

Steuervorteile voll nutzbar

Im Eigentümer-Modell stehen sämtliche steuerlichen Förderinstrumente zur Verfügung. Das macht dieses Modell — neben der höchsten Bruttorendite — auch steuerlich am attraktivsten. Unser spezialisierter Steuerberater-Partner findet im Mieterstromkonzept die für Sie optimale Kombination aus Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung, IAB und Sonderabschreibung.

Finanzierung: KfW 270 und weitere Optionen

Nicht jeder Eigentümer finanziert die PV-Anlage aus Eigenkapital. Die gängigsten Finanzierungswege: KfW-Kredit 270 — Erneuerbare Energien: Der KfW-Kredit 270 ist das Standardinstrument für die Finanzierung von PV-Anlagen. Er bietet günstige Zinsen, lange Laufzeiten (bis 20 Jahre) und tilgungsfreie Anlaufjahre.

Für wen das Eigentümer-Modell passt

Das Eigentümer-Modell ist die richtige Wahl, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Eigenkapital oder Finanzierungszugang vorhanden — Sie können die Investition aus eigenen Mitteln oder über einen KfW-Kredit finanzieren.
  • Langfristiger Anlagehorizont — Sie planen, das Gebäude mindestens 10 Jahre zu halten.

Hybrid-Modell — Rendite plus Entlastung

Das Hybrid-Modell vereint die wirtschaftlichen Vorteile des Eigentümer-Modells mit der operativen Entlastung. Der Eigentümer erwirbt die PV-Anlage und profitiert von der vollen Rendite und allen Steuervorteilen. Lumitra übernimmt die Abrechnung: Mieterabrechnung, Mieterakquise, Vertragswechsel und laufende Wartung.

So funktioniert das Hybrid-Modell

Der Ablauf in der Planungs- und Montagephase ist identisch zum Eigentümer-Modell: Lumitra führt die Machbarkeitsprüfung durch, erstellt die Wirtschaftlichkeitsanalyse, plant die Anlage, übernimmt die komplette Montage und Inbetriebnahme. Der Eigentümer investiert in die PV-Anlage und wird deren Eigentümer.

Der Unterschied zum Eigentümer-Modell

Die Grenze zwischen Eigentümer-Modell und Hybrid-Modell ist fließend. In beiden Fällen kauft der Eigentümer die Anlage. In beiden Fällen profitiert er von der vollen Rendite und allen Steuervorteilen. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Serviceleistung für den laufenden Betrieb.

Was Lumitra im Hybrid-Modell übernimmt

Im Hybrid-Modell übernimmt Lumitra zentrale Aufgaben rund um den laufenden Betrieb des Mieterstromprojekts. Dazu gehören die Mieterabrechnung, die Mieterakquise, die Abwicklung von Vertragswechseln sowie die laufende Wartung der Anlage. So wird der Eigentümer im Alltag deutlich entlastet und kann gleichzeitig von den Vorteilen des Mieterstrommodells profitieren.

Steuervorteile im Hybrid-Modell

Die steuerliche Behandlung im Hybrid-Modell ist identisch zum Eigentümer-Modell. Der Grund: Die Anlage gehört dem Eigentümer. Ob er den Betrieb selbst führt oder an Lumitra delegiert, ändert an der steuerlichen Zuordnung nichts. Das bedeutet konkret:; Nullsteuersatz (Paragraph 12 Abs. 3 UStG): Gilt, weil der Eigentümer die Anlage erwirbt.

Für wen das Hybrid-Modell passt

Das Hybrid-Modell ist Lumitras Empfehlung für die Mehrheit der Eigentümer.

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Contracting und Dachpacht — null Investition, null Risiko

Contracting ist das Modell für Eigentümer, die Mieterstrom auf ihrem Gebäude realisieren wollen, ohne selbst zu investieren. Im Contracting-Modell trägt Lumitra die gesamte Investition: Planung, Material, Montage, Inbetriebnahme und laufenden Betrieb. Der Gebäudeeigentümer stellt sein Dach zur Verfügung und erhält dafür eine Dachpacht — eine laufende Vergütung ohne eigenen Kapitaleinsatz und ohne wirtschaftliches Risiko.

So funktioniert Contracting

Mit dem Contracting-Modell von Lumitra können Eigentümer ungenutzte Dachflächen wirtschaftlich nutzen, ohne selbst in eine Photovoltaikanlage investieren zu müssen. Lumitra plant, finanziert, installiert und betreibt die gesamte Anlage auf dem Gebäude. Der Eigentümer stellt lediglich die Dachfläche zur Verfügung und erhält dafür eine attraktive Dachpacht.

Was der Eigentümer erhält

Im Contracting-Modell erhält der Gebäudeeigentümer folgende Leistungen und Gegenleistungen: Dachpacht: Eine laufende Vergütung für die Nutzung der Dachfläche. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von der Anlagengröße, der Dachfläche und dem erwarteten Stromertrag ab.

Was mit der Anlage nach 20 Jahren passiert

Die typische Vertragslaufzeit im Contracting beträgt 20 bis 30 Jahre. Diese Laufzeit orientiert sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der PV-Anlage und ermöglicht Lumitra die Refinanzierung der Investition über die Mieterstromerlöse.

Warum Contracting für bestimmte Eigentümer die beste Wahl ist

Contracting wird oft unterschätzt, weil die Rendite für den Eigentümer niedriger ist als beim Eigentümer- oder Hybrid-Modell. Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz: Nicht jeder Eigentümer möchte selbst investieren, Betreiberpflichten übernehmen oder Verwaltungsaufwand tragen. Für alle, die eine einfache, sichere und vollständig ausgelagerte Lösung suchen, ist Contracting oft die beste Wahl. Lumitra übernimmt Finanzierung, Betrieb, Wartung und Abrechnung — der Eigentümer profitiert ohne eigenes Risiko.

Für wen Contracting passt

Contracting ist die richtige Wahl, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Kein Eigenkapital verfügbar und keine Finanzierung gewünscht — Sie möchten kein Geld in die Hand nehmen, aber trotzdem Mieterstrom auf Ihrem Gebäude realisieren.
  • WEG ohne Investitionsmehrheit — Die Eigentümergemeinschaft möchte Mieterstrom umsetzen, jedoch keine eigene Investition beschließen.

Alle drei Modelle im direkten Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen — sortiert nach den Kriterien, die in der Praxis am meisten zählen.

Kriterium Eigentümer-Modell Hybrid-Modell Contracting / Dachpacht
Investition Eigentümer trägt Kosten (Eigenkapital oder Finanzierung) Eigentümer trägt Kosten (Eigenkapital oder Finanzierung) Lumitra trägt alle Kosten — 0 EUR für Eigentümer
Rendite Maximal: rund 10–22 % p.a. (Lumitra-Projekte) Hoch: leicht reduziert durch Betriebsgebühr Dachpacht (geringer, aber risikolos und ohne Kapitaleinsatz)
Operativer Aufwand Volle Kontrolle — Sie übernehmen den Betrieb oder delegieren an Lumitra Fast null — Lumitra übernimmt die Abrechnung Null — Lumitra übernimmt alles
Steuervorteile Alle nutzbar: 0% MwSt, EStG-Befreiung, IAB, Sonder-AfA Alle nutzbar: identisch zum Eigentümer-Modell Nicht direkt nutzbar (Lumitra ist Anlageneigentümer)
Risiko Klassisches Investitions-Risiko — dafür volle Rendite und Steuervorteile Eigentümer trägt Anlagerisiko, Betrieb abgesichert durch Lumitra Null — Lumitra trägt alle Risiken
Kontrolle Volle Kontrolle über Anlage und Betrieb Volle Kontrolle über Anlage, Betrieb bei Lumitra Anlage gehört Lumitra (während Vertragslaufzeit)
Eigentum der Anlage Eigentümer Eigentümer Lumitra (Übergang an Eigentümer nach Vertragsende)
Vertragslaufzeit Unbefristet (eigene Anlage) Servicevertrag: flexibel 20–30 Jahre (dann kostenlose Anlagenübertragung)
Mieter-Strompreis Max. 90% des Grundversorgertarifs Max. 90% des Grundversorgertarifs Max. 90% des Grundversorgertarifs
Break-even Ca. 8 Jahre Ca. 8 Jahre Sofort (keine Investition)
Finanzierung Eigenkapital, KfW 270, Hausbank Eigenkapital, KfW 270, Hausbank Nicht erforderlich
Empfohlen für Kapitalstarke Eigentümer, Investoren, Renditeorientierte Die meisten Eigentümer, WEGs, Hausverwaltungen Kommunen, WEGs ohne Budget, Bauträger, Eigentümer ohne Kapital

Zusammenfassung in einem Satz:

  • Eigentümer-Modell: Maximale Rendite für diejenigen, die investieren und sich engagieren wollen.
  • Hybrid-Modell: Beste Balance aus Rendite und Einfachheit — für die meisten die richtige Wahl.
  • Contracting: Mieterstrom ohne Hürden — für alle, die nicht investieren können oder wollen.

Welches Modell für Ihr konkretes Gebäude wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der individuellen Situation ab. Der kostenlose Objekt-Check liefert die Antwort — mit Zahlen, nicht mit Vermutungen.

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Lumitra-Geschäftsführung Luis Röder und Noah Rues
Lumitra-Geschäftsführung: Luis Röder und Noah Rues.

Welches Modell passt zu mir? Die Entscheidungshilfe

Die Modellwahl ist keine Philosophiefrage, sondern das Ergebnis von drei konkreten Faktoren: Kapitalverfügbarkeit, Renditeerwartung und Eigentümer-Struktur. Der folgende Entscheidungsbaum führt zur richtigen Empfehlung.

Schritt 1 — Haben Sie Eigenkapital oder Finanzierungszugang?

Die erste Frage ist die einfachste und die entscheidendste: Können und wollen Sie in die PV-Anlage investieren? Ja — Eigenkapital vorhanden oder Finanzierung möglich: Ihnen stehen das Eigentümer-Modell und das Hybrid-Modell zur Verfügung.

Schritt 2 — Wollen Sie maximale Rendite oder maximale Entlastung?

Diese Frage stellt sich nur, wenn Sie investieren können (Schritt 1 = Ja): Maximale Rendite — und Bereitschaft, den Betrieb mitzugestalten: Das Eigentümer-Modell liefert die höchste Rendite. Sie behalten die volle Kontrolle und können einzelne Betriebsaufgaben an Lumitra delegieren, aber die Gesamtverantwortung liegt bei Ihnen.

Spezialfälle: WEG, Bauträger, Kommune

Für drei Eigentümer-Typen gelten besondere Überlegungen, die über die reine Kapitalfrage hinausgehen: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Bei WEGs hängt die Modellwahl nicht nur von der Kapitalverfügbarkeit ab, sondern auch von der politischen Durchsetzbarkeit innerhalb der Gemeinschaft.

Steuerliche Auswirkungen je Betriebsmodell

Die steuerlichen Förderinstrumente für Photovoltaik und Mieterstrom in Deutschland sind umfassend — aber nicht jedes Instrument greift bei jedem Betriebsmodell. Die folgende Übersicht zeigt, welche Steuervorteile bei welchem Modell zur Verfügung stehen.

Vergleichstabelle — Steuervorteile je Modell:

Steuervorteil Rechtsgrundlage Eigentümer-Modell Hybrid-Modell Contracting
Nullsteuersatz auf PV-Anlage Paragraph 12 Abs. 3 UStG Ja — Eigentümer erwirbt die Anlage ohne MwSt (bis 30 kWp) Ja — identisch zum Eigentümer-Modell Nein — Lumitra erwirbt die Anlage
Einkommensteuerbefreiung Paragraph 3 Nr. 72 EStG Ja — Erträge aus Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei Ja — identisch (Eigentümer bleibt Anlagenbetreiber) Nein — Lumitra ist Anlagenbetreiber
Investitionsabzugsbetrag (IAB) Paragraph 7g EStG Ja — 50% der geplanten Kosten vorab absetzbar Ja — identisch (Eigentümer investiert) Nein — Eigentümer investiert nicht
Sonderabschreibung Paragraph 7g Abs. 5 EStG Nach aktuellem Stand bis zu 40 % im ersten Jahr (nach IAB-Abzug, Einzelfallprüfung) Ja — identisch Nein
Betriebsausgaben-Abzug Allgemeines Steuerrecht Ja — Wartung, Software, Versicherung absetzbar Ja — plus Betriebsgebühr als Betriebsausgabe Nicht relevant (keine eigenen Kosten)
Dachpacht als Einnahme Einkommensteuerrecht Nicht relevant Nicht relevant Zu prüfen: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
Gewerbesteuer-Relevanz GewStG Nur bei gewerblichem Betrieb (über 30 kWp oder zusätzliche Kriterien) Identisch Kein BgA für Kommunen; Private: Dachpacht = keine Gewerbesteuer

Wichtige Hinweise:

Steuerbefreiung bis 30 kWp vs. IAB/Sonder-AfA

Die Einkommensteuerbefreiung nach Paragraph 3 Nr. 72 EStG und die Abschreibungsvorteile (IAB + Sonder-AfA) sind nicht kumulierbar. Bei Anlagen bis 30 kWp greift die Steuerbefreiung — IAB und Sonder-AfA entfallen dann, weil es nichts abzuschreiben gibt (die Erträge sind ohnehin steuerfrei). Bei Anlagen über 30 kWp greifen umgekehrt IAB und Sonder-AfA, während die Einkommensteuerbefreiung nicht gilt. Der spezialisierte Steuerberater — wie Lumitras Partner — ermittelt, welche Konstellation im Einzelfall günstiger ist.

Kommunen und BgA

Beim Eigentümer- und Hybrid-Modell entsteht für Kommunen ein Betrieb gewerblicher Art (BgA), wenn Strom an Dritte (Mieter) verkauft wird. Das führt zu Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflicht. Beim Contracting-Modell entsteht kein BgA — Lumitra ist Anlagenbetreiber und Stromverkäuferin. Die Kommune erhält lediglich Dachpacht, was steuerlich deutlich einfacher zu handhaben ist.

Dachpacht und Einkommensteuer

Die Dachpacht-Einnahmen im Contracting-Modell unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Höhe hängt vom individuellen Steuersatz des Eigentümers ab. In der Praxis ist die Dachpacht im Vergleich zur Mieterstrom-Rendite gering — die steuerliche Belastung entsprechend überschaubar.

Ausführliche Informationen: Steuervorteile für Mieterstrom im Detail


Referenzprojekte — drei Modelle in der Praxis

Projekt Klein — Mehrfamilienhaus, Eigentümer-Modell, 8,9 Prozent Rendite

8,9%
Eigenkapitalrendite
20 WE
Betriebsmodell
Eigentümer-Modell
Gebäudetyp
Mehrfamilienhaus, kleiner Bestand
**Gesamtkapitalrendite**
**8,9 Prozent p.a.**
**Break-even**
Ca. 8 Jahre

Projekt Mittel — Wohnanlage, Hybrid-Modell, 14,51 Prozent Rendite

14,51%
Eigenkapitalrendite
Betriebsmodell
Hybrid-Modell
Gebäudetyp
Wohnanlage, mittlerer Bestand
**Gesamtkapitalrendite**
**14,51 Prozent p.a.**
**Break-even**
Ca. 8 Jahre

Projekt Groß — Kommunales Gebäude, Contracting-Modell

Betriebsmodell
Contracting
Gebäudetyp
Kommunale Wohnanlage, großer Bestand
Investition der Kommune
0 EUR
Dachpacht
Laufende jährliche Vergütung

Häufig gestellte Fragen zu den Betriebsmodellen

Grundsätzlich ja, aber der Wechsel hängt vom Ausgangsmodell ab.

Vom Eigentümer-Modell zum Hybrid-Modell ist der Wechsel jederzeit möglich — Sie beauftragen Lumitra mit dem operativen Betrieb und schließen einen Servicevertrag ab. Die Anlage bleibt in Ihrem Eigentum, die Rendite verändert sich lediglich um die Servicegebühr.

Vom Hybrid-Modell zum Eigentümer-Modell ist der Wechsel ebenfalls möglich — Sie kündigen den Servicevertrag und übernehmen den Betrieb selbst oder beauftragen einen anderen Dienstleister.

Vom Contracting zum Eigentümer- oder Hybrid-Modell ist ein Wechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit (typischerweise 20 Jahre) vorgesehen: Die Anlage geht kostenlos in Ihr Eigentum über, und Sie wählen frei zwischen Eigentümer- und Hybrid-Modell. Ein vorzeitiger Wechsel ist vertraglich möglich, erfordert aber eine Ablösevereinbarung, die den Restwert der Investition berücksichtigt.

Lumitras Empfehlung: Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer aktuellen Situation passt. Wenn sich die Situation ändert — etwa weil Eigenkapital verfügbar wird oder die WEG nach positiven Erfahrungen investitionsbereit ist — kann das Modell angepasst werden. Der kostenlose Objekt-Check berücksichtigt auch langfristige Szenarien.

Beim Eigentümer- und Hybrid-Modell geht die PV-Anlage als Gebäudebestandteil oder als separat vereinbartes Wirtschaftsgut an den neuen Eigentümer über. Der Mieterstrom-Betrieb läuft weiter: Bestehende Mieterverträge bleiben bestehen, die Software läuft, die Abrechnung geht automatisch weiter. Im Hybrid-Modell wird der Servicevertrag mit Lumitra auf den neuen Eigentümer übertragen.

Beim Contracting bleibt Lumitra Eigentümerin der Anlage. Der Contracting-Vertrag wird auf den neuen Gebäudeeigentümer übertragen — die Dachpacht läuft weiter, die Mieter beziehen weiterhin günstigeren Strom. Für den neuen Eigentümer ändert sich nichts: Er erhält die gleiche Dachpacht unter den gleichen Bedingungen.

In beiden Fällen ist ein Mieterstrom-Projekt kein Hindernis beim Gebäudeverkauf, sondern ein Werttreiber: Ein Gebäude mit funktionierendem Mieterstrom und nachgewiesener Rendite ist für Käufer attraktiver als ein Gebäude ohne Energiekonzept. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse von Lumitra kann als Verkaufsargument in die Vermarktung einfließen.

Die typische Vertragslaufzeit beträgt 20 bis 30 Jahre. Diese Dauer orientiert sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der PV-Anlage und ermöglicht Lumitra die Refinanzierung der Investition über die Mieterstromerlöse.

Nach Vertragsende: Die Anlage geht kostenlos in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über. Moderne PV-Module haben eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren — die Anlage produziert also nach dem Übergang typischerweise noch 10 bis 20 Jahre Strom. Ab diesem Zeitpunkt profitiert der Eigentümer von der vollen Mieterstrom-Rendite, ohne jemals in die Anlage investiert zu haben.

Alternativ kann der Contracting-Vertrag unter neuen Konditionen verlängert werden — typischerweise deutlich günstiger für den Eigentümer, weil die Anlage bereits refinanziert ist.

Nichts. Im Contracting-Modell trägt Lumitra die gesamte Investition: Planung, Material, Montage, Inbetriebnahme, Software, Messstellenbetrieb und laufende Wartung. Für den Gebäudeeigentümer entstehen weder Anschaffungskosten noch laufende Kosten.

Im Gegenteil: Der Eigentümer erhält eine Dachpacht — eine laufende Vergütung dafür, dass die PV-Anlage auf seinem Dach steht. Die Mieter profitieren von günstigerem Strom. Der Eigentümer profitiert von Dachpachteinnahmen. Beide ohne eigene Investition.

Die häufige Nachfrage "Was ist der Haken?" ist berechtigt: Lumitra refinanziert die Investition über den Mieterstromverkauf an die Mieter. Die Mieter zahlen weniger als beim Grundversorger, aber mehr als die reine Einspeisevergütung — die Differenz deckt Lumitras Kosten und Marge. Es ist ein wirtschaftliches Modell, das für alle drei Parteien funktioniert: Lumitra (Investitionsrendite), Eigentümer (Dachpacht + Wertsteigerung), Mieter (günstigerer Strom).

Die Dachpacht wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab: Größe der PV-Anlage, verfügbare Dachfläche, erwarteter Stromertrag, Eigenverbrauchsquote im Gebäude und Anzahl der Wohneinheiten.

Die genaue Höhe wird im Rahmen der Machbarkeitsprüfung ermittelt und im Contracting-Vertrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Es gibt keine nachträglichen Anpassungen zum Nachteil des Eigentümers.

Lumitra legt die Dachpacht im Objekt-Check transparent offen — zusammen mit den Alternativszenarien (Eigentümer-Modell und Hybrid-Modell), damit der Eigentümer die wirtschaftlich beste Entscheidung auf Basis vollständiger Informationen treffen kann.

Ja, uneingeschränkt. Im Hybrid-Modell kaufen Sie die PV-Anlage — damit gelten alle Steuervorteile wie beim Eigentümer-Modell:

  • Nullsteuersatz auf die Anschaffung (Paragraph 12 Abs. 3 UStG) — gilt für Anlagen bis 30 kWp
  • Einkommensteuerbefreiung (Paragraph 3 Nr. 72 EStG) — gilt für Erträge aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem
  • Investitionsabzugsbetrag (Paragraph 7g EStG) — 50 Prozent vorab absetzbar
  • Sonderabschreibung (Paragraph 7g Abs. 5 EStG) — nach aktuellem Stand bis zu 40 Prozent im ersten Jahr (individuelle Prüfung)

Dass Lumitra die Abrechnung übernimmt, ändert an der steuerlichen Zuordnung nichts. Die Anlage gehört Ihnen, die Erträge fließen an Sie, die Steuervorteile stehen Ihnen zu. Die Servicegebühr ist darüber hinaus als Betriebsausgabe absetzbar.

Der spezialisierte Steuerberater — Lumitras Partner — liefert Ihnen die belastbare Einordnung für Ihre konkrete Situation und prüft, welche Kombination aus Steuerbefreiung und Abschreibungsvorteilen zutrifft.

Nein. Der WEG-Beschluss muss die grundsätzliche Entscheidung für Mieterstrom und das gewählte Betriebsmodell enthalten — nicht alle drei Modelle.

In der Praxis empfiehlt Lumitra jedoch, in der Beschlussvorlage alle drei Optionen transparent darzustellen — mit Wirtschaftlichkeitsrechnung, Renditeprognose und Aufwandsvergleich. Das hat drei Vorteile:

  1. Transparenz: Alle Eigentümer sehen, warum ein bestimmtes Modell empfohlen wird.
  2. Reduktion von Widerstand: Eigentümer, die "gegen die Investition" sind, können dem Contracting-Modell zustimmen. Das vermeidet Blockaden.
  3. Protokollsicherheit: Die Beschlussvorlage dokumentiert, dass alle Optionen geprüft und die wirtschaftlich sinnvollste gewählt wurde.

Für WEGs, in denen die Investitionsbereitschaft unklar ist, empfiehlt Lumitra oft das Contracting-Modell als Einstieg: Kein Eigentümer wird finanziell belastet, der Beschluss ist leichter zu fassen, und nach positiven Erfahrungen kann die WEG bei der nächsten Anlage ins Hybrid-Modell wechseln.

Die Empfehlung hängt von der individuellen Situation ab. In der Tendenz:

Situation Empfehlung Begründung
Eigentümer mit Kapital, will maximale Rendite Eigentümer-Modell Höchste Rendite, volle Kontrolle, alle Steuervorteile
Eigentümer mit Kapital, will weniger Aufwand Hybrid-Modell Beste Balance — hohe Rendite + minimaler Aufwand
WEG mit Investitionsbereitschaft Hybrid-Modell Erträge für die Gemeinschaft, HV entlastet
WEG ohne Investitionsmehrheit Contracting Kein Eigentümer finanziell belastet
Kommune Contracting Null Budget, kein BgA, sozialer Effekt
Bauträger Contracting 0 EUR in Baukalkulation, PV-Pflicht erfüllt
Investor mit Steuerfokus Eigentümer-Modell IAB + Sonder-AfA maximieren Steuereffekt
Eigentümer ohne Eigenkapital Contracting Einziger Weg zum Mieterstrom ohne Investition

Für die Mehrheit der Eigentümer und WEGs ist das Hybrid-Modell die beste Wahl. Es kombiniert wirtschaftliche Attraktivität mit operativer Einfachheit — und lässt dem Eigentümer jederzeit die Möglichkeit, bei Bedarf in das Eigentümer-Modell zu wechseln.

Die endgültige Empfehlung erfolgt im Rahmen des kostenlosen Objekt-Checks — auf Basis konkreter Zahlen für Ihr Gebäude, nicht auf Basis allgemeiner Faustregeln.


Firmengebäude mit Photovoltaik-Anlage
Mieterstrom rechtssicher umgesetzt — Energierechtskanzlei und Steuerberater als Lumitra-Partner. Nachbargebäude farblich unkenntlich gemacht.

Kostenloser Objekt-Check — Wir empfehlen das Modell, das zu Ihrem Gebäude passt

Lumitra analysiert Ihr Gebäude und empfiehlt das Betriebsmodell, das zu Ihrer Situation passt. So gehen wir vor:

  • Kostenfreies telefonisches Erstgespräch (30 Minuten): Grundsätzliche Eignung Ihres Objekts, mögliche Modelle, nächste Schritte. Eignungs-Einschätzung in 7 Werktagen.
  • Besichtigung vor Ort: Technische Aufnahme, Dachfläche, Statik, Netzanschluss.
  • Kostenpflichtiges Mieterstromkonzept / Detailplanung: Hier entsteht die belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung für alle drei Betriebsmodelle (Best/Mid/Worst-Case), Modellempfehlung und vollständiger Fördermittelcheck — kombiniert mit Drohnenflug, 3D-Simulation und PV-Ertragsprognose.

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