Dachpacht
Bei der Dachpacht stellt ein Gebäudeeigentümer seine Dachfläche einem Anlagenbetreiber gegen eine Pachtzahlung zur Verfügung, der darauf eine Photovoltaik-Anlage errichtet und betreibt. Der Eigentümer muss nicht selbst investieren und erhält planbare Pachteinnahmen; der Betreiber nutzt das Dach für Stromerzeugung und Mieterstrom. Die Dachpacht ist damit — ähnlich wie die Anlagenpacht, nur aus Sicht der Dachfläche — ein Modell, um Photovoltaik ohne eigenes Kapital und ohne Betriebsaufwand zu realisieren. Für Vermieter, die Mieterstrom anbieten wollen, prüft Lumitra, welches Modell (Eigenbetrieb, Anlagenpacht oder Dachpacht) am besten passt.
Bei der Dachpacht verpachtet der Eigentümer nur seine Dachfläche und erhält eine feste Pacht — ohne selbst zu investieren oder zu betreiben. Der Betreiber nutzt das Dach für PV und Mieterstrom.
Solarstrom fürs Haus, ohne eigenes Kapital und Aufwand.
Ein Eigentümer möchte weder investieren noch eine Anlage betreiben, aber sein Dach sinnvoll nutzen. Über die Dachpacht überlässt er die Fläche Lumitra, kassiert eine feste Pacht — und die Mieter im Haus können trotzdem von günstigem Solarstrom profitieren.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Ganz ohne Investition. Der Betreiber trägt Anlage, Betrieb und Risiko.
- ✓Planbare Einnahmen. Die Pacht ist fest vereinbart.
- ✓Alternative zur Anlagenpacht. Welches Modell passt, klärt der Objekt-Check.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Anlagenpacht · Betreibermodell · Energieliefer-Contracting · Anlagenbetreiber
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.