Anlagenpacht
Bei der Anlagenpacht kauft der Gebäudeeigentümer die Photovoltaik-Anlage nicht selbst, sondern pachtet sie gegen eine regelmäßige Pachtrate von einem Anbieter, der die Anlage errichtet und finanziert. So kann ein Vermieter Mieterstrom anbieten, ohne die volle Anfangsinvestition aufbringen zu müssen. Der Eigentümer bleibt dabei in der Regel Betreiber gegenüber seinen Mietern und profitiert von den Mieterstrom-Erlösen, während er die Pacht aus den laufenden Einnahmen bedient. Die Anlagenpacht ist damit eines von mehreren Modellen, mit denen sich Mieterstrom auch ohne eigenes Kapital realisieren lässt — Lumitra prüft im Einzelfall, welches Modell am besten passt.
Bei der Anlagenpacht pachtet der Eigentümer die fertige PV-Anlage gegen eine feste Pachtrate, statt sie zu kaufen. Er bleibt Betreiber gegenüber den Mietern und bedient die Pacht aus den laufenden Mieterstrom-Erlösen.
So startet Mieterstrom ohne hohe Anfangsinvestition.
Ein Vermieter möchte Mieterstrom anbieten, aber kein großes Kapital binden. Über die Anlagenpacht stellt Lumitra die Anlage bereit; der Vermieter zahlt eine planbare Pachtrate und erhält im Gegenzug die Mieterstrom-Erlöse. So startet das Projekt ohne hohe Anfangsinvestition.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Mieterstrom ohne Eigenkapital. Die Anlage wird gepachtet statt gekauft.
- ✓Pacht aus laufenden Erlösen. Die Rate wird aus den Mieterstrom-Einnahmen bedient.
- ✓Betreiberpflichten mit abwägen. Als Betreiber trägt der Eigentümer weiter die Pflichten — oder gibt sie ab.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Betreibermodell · Energieliefer-Contracting · Eigenkapitalrendite · Direktvermarktung
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.