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Mieterstrom-Glossar

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt in Deutschland den Einbau, Betrieb und die Aufgaben rund um moderne Stromzähler und intelligente Messsysteme (Smart Meter). Es legt fest, wer als Messstellenbetreiber die Zähler verantwortet, welche Geräte wann verbaut werden müssen und wie die Messdaten verarbeitet werden. Für Mieterstrom ist das Gesetz zentral, weil die korrekte Messung und Abrechnung des gelieferten Solarstroms auf einem sauberen Messkonzept beruht — häufig über das Summenzählermodell in Kombination mit modernen Messeinrichtungen.

So greifbar ist das

Das MsbG regelt Einbau und Betrieb moderner Zähler und Smart Meter: wer zuständig ist, welche Geräte wann kommen, wie Daten verarbeitet werden. Beim Mieterstrom die Grundlage der korrekten Messung.

Meist umgesetzt über Summenzählermodell plus moderne Messeinrichtungen.

regelt
Zähler & Messung
Smart-Meter-Rollout
vorgegeben
Grundlage
der Abrechnung
Praxisbeispiel

In einem Mieterstrom-Objekt sorgt das Messkonzept nach MsbG dafür, dass Erzeugung, Eigenverbrauch und Netzbezug korrekt erfasst werden. Auf dieser Datenbasis wird jeder Mieter exakt und rechtssicher abgerechnet — ein Teil der Leistung, die Lumitra als Betreiber übernimmt.

Worauf Sie achten sollten

  • Bestimmt die Messtechnik. Welche Zähler verbaut werden, richtet sich nach dem MsbG.
  • Rollout ist verpflichtend. Für bestimmte Fälle sind Smart Meter Pflicht.
  • Betreiber setzt es um. Lumitra plant Messkonzept und Messstellenbetrieb.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Messstellenbetreiber · Messstellenbetrieb · Intelligentes Messsystem · Summenzählermodell

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.