Mieterstromzuschlag
Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzliche Förderung nach dem EEG: Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Ihre Mieter liefern, zahlt der Staat einen Bonus — zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf. Der Zuschlag ist nach Anlagengröße gestaffelt und gilt für Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp. Genau diese zweite Einnahme macht Mieterstrom für Eigentümer oft deutlich attraktiver als die reine Einspeisung ins Netz.
Sie betreiben auf Ihrem Mehrfamilienhaus eine Photovoltaik-Anlage und liefern den Solarstrom direkt an Ihre Mieter. Für jede so gelieferte Kilowattstunde erhalten Sie zwei Einnahmen: den Strompreis Ihrer Mieter und den Mieterstromzuschlag vom Staat obendrauf. Diese Kombination macht Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver als die reine Netzeinspeisung.
Höhe des Zuschlags (gestaffelt nach Anlagengröße, Stand Feb–Jul 2026): 2,54 ct/kWh bis 10 kWp · 2,36 ct/kWh bis 40 kWp · 1,29 ct/kWh bis 1.000 kWp.
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Verwandte Begriffe: EEG · Volleinspeisung · Überschusseinspeisung · Eigenverbrauch
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.