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Mieterstrom-Glossar

Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzliche Förderung nach dem EEG: Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Ihre Mieter liefern, zahlt der Staat einen Bonus — zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf. Der Zuschlag ist nach Anlagengröße gestaffelt und gilt für Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp. Genau diese zweite Einnahme macht Mieterstrom für Eigentümer oft deutlich attraktiver als die reine Einspeisung ins Netz.

Schaubild Mieterstromzuschlag: Für jede an die Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom zahlt der Staat einen gesetzlichen Bonus zusätzlich zum Stromverkauf
Für jede an die Mieter gelieferte kWh zahlt der Staat einen Zuschlag — zusätzlich zum Stromverkauf.
So greifbar ist das

Zusätzlich zum Stromverkauf gibt es für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde einen staatlichen Zuschlag von rund 2–3 ct/kWh (je nach Anlagengröße, gestaffelt).

Bei z.B. 25.000 kWh Mieterstrom im Jahr sind das grob 600 € Förderung jährlich — zusätzlich zur Ersparnis und Einspeisevergütung.

~2–3 ct/kWh
Zuschlag je kWh
gestaffelt
nach Anlagengröße
20 Jahre
Förderdauer
Praxisbeispiel

Sie betreiben auf Ihrem Mehrfamilienhaus eine Photovoltaik-Anlage und liefern den Solarstrom direkt an Ihre Mieter. Für jede so gelieferte Kilowattstunde erhalten Sie zwei Einnahmen: den Strompreis Ihrer Mieter und den Mieterstromzuschlag vom Staat obendrauf. Diese Kombination macht Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver als die reine Netzeinspeisung.

Höhe des Zuschlags (gestaffelt nach Anlagengröße, Stand Aug 2026–Jan 2027): 2,51 ct/kWh bis 10 kWp · 2,33 ct/kWh bis 40 kWp · 1,57 ct/kWh bis 1.000 kWp.

Worauf Sie achten sollten

  • Nur für tatsächlich an Mieter gelieferten Strom. Der Zuschlag gilt für Mieterstrom, nicht für eingespeisten Überschuss.
  • Höhe hängt von der Anlagengröße ab. Kleinere Anlagen erhalten je kWh mehr; die genauen Sätze sind gesetzlich gestaffelt.
  • Registrierung ist Voraussetzung. Ohne fristgerechte Meldung im Marktstammdatenregister fließt kein Zuschlag.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: EEG · Volleinspeisung · Überschusseinspeisung · Eigenverbrauch

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.

Hinweis zur Aktualität: Die angegebenen EEG-Fördersätze (Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag) gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026. Von uns geprüft und aktualisiert am 7. August 2026.