Reststromlieferung
Als Reststrom bezeichnet man den Strom, den die Mieter zusätzlich benötigen, wenn die PV-Anlage gerade nicht genug erzeugt — etwa nachts oder bei schlechtem Wetter. Dieser Reststrom wird aus dem öffentlichen Netz geliefert. Im Mieterstrommodell besteht keine Vollversorgerpflicht: Geliefert wird der Solaranteil, den Reststrom deckt ein separater Stromliefervertrag.

Nachts oder bei schlechtem Wetter reicht der Solarstrom nicht — dann liefert der Betreiber den Reststrom aus dem Netz nach, meist zertifizierten Grünstrom. Der Mieter merkt davon nichts: alles aus einer Hand, auf einer Rechnung.
So ist die Versorgung immer zu 100 % gesichert.
Eine PV-Anlage deckt übers Jahr einen großen Teil des Strombedarfs — aber nicht jede Stunde. Reicht der Solarstrom nicht, springt automatisch der Reststrom aus dem Netz ein. Für die Mieter ist der Wechsel nahtlos; sie merken nicht, ob der Strom gerade vom Dach oder aus dem Netz kommt.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Versorgung ist immer gesichert. Reicht der Solarstrom nicht, springt der Reststrom nahtlos ein.
- ✓Meist Grünstrom. Der Reststrom wird üblicherweise als zertifizierter Ökostrom geliefert.
- ✓Teil der Betriebsführung. Beschaffung und Abrechnung des Reststroms übernimmt der Betreiber.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Autarkiegrad · Mieterstrommodell · Summenzähler
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.