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Mieterstrom-Glossar

Reststromlieferung

Als Reststrom bezeichnet man den Strom, den die Mieter zusätzlich benötigen, wenn die PV-Anlage gerade nicht genug erzeugt — etwa nachts oder bei schlechtem Wetter. Dieser Reststrom wird aus dem öffentlichen Netz geliefert. Im Mieterstrommodell besteht keine Vollversorgerpflicht: Geliefert wird der Solaranteil, den Reststrom deckt ein separater Stromliefervertrag.

Schaubild Reststromlieferung: reicht der Solarstrom nicht, wird der Rest aus dem öffentlichen Netz geliefert
Reicht die Sonne nicht, kommt der Rest aus dem Netz.
So greifbar ist das

Nachts oder bei schlechtem Wetter reicht der Solarstrom nicht — dann liefert der Betreiber den Reststrom aus dem Netz nach, meist zertifizierten Grünstrom. Der Mieter merkt davon nichts: alles aus einer Hand, auf einer Rechnung.

So ist die Versorgung immer zu 100 % gesichert.

Solar + Rest
lückenlos versorgt
1 Rechnung
aus einer Hand
100 %
Versorgungssicherheit
Praxisbeispiel

Eine PV-Anlage deckt übers Jahr einen großen Teil des Strombedarfs — aber nicht jede Stunde. Reicht der Solarstrom nicht, springt automatisch der Reststrom aus dem Netz ein. Für die Mieter ist der Wechsel nahtlos; sie merken nicht, ob der Strom gerade vom Dach oder aus dem Netz kommt.

Worauf Sie achten sollten

  • Versorgung ist immer gesichert. Reicht der Solarstrom nicht, springt der Reststrom nahtlos ein.
  • Meist Grünstrom. Der Reststrom wird üblicherweise als zertifizierter Ökostrom geliefert.
  • Teil der Betriebsführung. Beschaffung und Abrechnung des Reststroms übernimmt der Betreiber.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Autarkiegrad · Mieterstrommodell · Summenzähler

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.