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Mieterstrom-Glossar

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, zu dem eine Photovoltaik-Anlage erstmals betriebsbereit Strom erzeugt. Sie ist rechtlich und wirtschaftlich ein wichtiges Datum: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bestimmt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Höhe der Einspeisevergütung, die dann für 20 Jahre festgeschrieben ist. Außerdem starten mit der Inbetriebnahme wichtige Fristen — etwa die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Voraussetzung für die Inbetriebnahme sind die abgeschlossene Netzanmeldung und die technische Abnahme. Bei Lumitra ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme Teil der schlüsselfertigen Übergabe.

So greifbar ist das

Der Tag der Inbetriebnahme ist wichtig: Er legt die Einspeisevergütung für 20 Jahre fest und startet die Frist zur Registrierung (binnen 1 Monat). Voraussetzung sind Netzanmeldung und Abnahme.

Ab jetzt fließt Solarstrom zu den Mietern.

20 Jahre
Vergütung fixiert
1 Monat
Frist Registrierung
Start
des Betriebs
Praxisbeispiel

Sobald die Mieterstrom-Anlage installiert, angemeldet und abgenommen ist, erfolgt die Inbetriebnahme — ab jetzt fließt Solarstrom zu den Mietern. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Einspeisevergütung gilt anschließend 20 Jahre; die Fristen für die Registrierung starten ebenfalls hier.

Worauf Sie achten sollten

  • Der Vergütungssatz wird fixiert. Er gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang.
  • Fristen starten hier. Registrierung im Marktstammdatenregister nicht verpassen.
  • Saubere Abnahme wichtig. Erst nach Prüfung geht die Anlage offiziell in Betrieb.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Netzanmeldung · Einspeisevergütung · Marktstammdatenregister · Netzanschluss

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.