Marktstammdatenregister (MaStR)
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale behördliche Register der Bundesnetzagentur für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Jede Photovoltaik-Anlage — auch auf einem Mehrfamilienhaus — muss dort registriert werden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag ausgezahlt werden. Fehlende oder verspätete Meldungen können zu Kürzungen der Vergütung führen. Bei Lumitra ist die MaStR-Registrierung Teil der schlüsselfertigen Abwicklung — Betreiber müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Jede PV-Anlage muss ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur — in der Regel binnen 1 Monat nach Inbetriebnahme. Erst dann fließen Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.
Versäumnisse können die Vergütung kürzen.
Nach der Inbetriebnahme einer Mieterstrom-Anlage meldet Lumitra sie fristgerecht im Marktstammdatenregister an. Erst mit dieser Registrierung fließen Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag — ein bürokratischer, aber entscheidender Schritt, den der Vermieter nicht selbst übernehmen muss.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Frist nicht verpassen. Verspätung kann die Vergütung kürzen.
- ✓Voraussetzung für den Geldfluss. Ohne Registrierung keine Förderung.
- ✓Betreiber übernimmt die Meldung. Lumitra registriert die Anlage fristgerecht.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Netzanschluss · Mieterstromzuschlag · EEG · Bundesnetzagentur
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.