Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung wird der Solarstrom zuerst im Gebäude verbraucht (Eigenverbrauch) — nur der nicht selbst genutzte Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Diese Betriebsart ist die Grundlage von Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodellen, weil der wirtschaftliche Vorteil vor allem im direkten Verbrauch vor Ort liegt.

Was die Mieter gerade nicht verbrauchen, fließt als Überschuss ins Netz — dafür gibt es die Einspeisevergütung von wenigen Cent. Ziel ist deshalb: möglichst viel selbst nutzen, nur den Rest einspeisen.
Bei gutem Verbrauchsprofil bleibt der Überschussanteil klein.
In einem Mieterstromhaus nutzen die Mieter tagsüber den Solarstrom direkt. Was übrig bleibt, fließt als Überschuss ins Netz und wird vergütet. Weil der selbst genutzte Strom mehr wert ist als die Einspeisevergütung, lohnt sich ein möglichst hoher Eigenverbrauch.
Zur Einordnung: Die Überschuss-/Teileinspeisung liegt aktuell z. B. bei 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 5,44 ct/kWh (bis 100 kWp) — Stand Aug 2026–Jan 2027.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Eigenverbrauch geht vor. Selbst genutzter Strom ist mehrfach so viel wert wie die Einspeisung.
- ✓Anlage nicht überdimensionieren. Eine zu große Anlage produziert viel niedrig vergüteten Überschuss.
- ✓Speicher kann Überschuss senken. Er verschiebt Tagesstrom in den Abend — ob sinnvoll, hängt vom Lastprofil ab.
Weiterführende Themen
- Volleinspeisung im Vergleich →
- Was ist der Autarkiegrad? →
- Rechnet sich Mieterstrom für Ihr Gebäude? →
Verwandte Begriffe: Volleinspeisung · Eigenverbrauch · Autarkiegrad
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.
Hinweis zur Aktualität: Die angegebenen EEG-Fördersätze (Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag) gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026. Von uns geprüft und aktualisiert am 7. August 2026.