Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung wird der Solarstrom zuerst im Gebäude verbraucht (Eigenverbrauch) — nur der nicht selbst genutzte Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Diese Betriebsart ist die Grundlage von Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodellen, weil der wirtschaftliche Vorteil vor allem im direkten Verbrauch vor Ort liegt.

In einem Mieterstromhaus nutzen die Mieter tagsüber den Solarstrom direkt. Was übrig bleibt, fließt als Überschuss ins Netz und wird vergütet. Weil der selbst genutzte Strom mehr wert ist als die Einspeisevergütung, lohnt sich ein möglichst hoher Eigenverbrauch.
Zur Einordnung: Die Überschuss-/Teileinspeisung liegt aktuell z. B. bei 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 5,50 ct/kWh (bis 100 kWp) — Stand Feb–Jul 2026.
Weiterführende Themen
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Verwandte Begriffe: Volleinspeisung · Eigenverbrauch · Autarkiegrad
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.