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Mieterstrom-Glossar

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet — nichts wird im Gebäude selbst verbraucht. Der Anlagenbetreiber erhält dafür eine feste Einspeisevergütung nach dem EEG. Volleinspeisung ist das Gegenmodell zum Mieterstrom, bei dem der Strom zuerst im Haus genutzt wird.

Schaubild Volleinspeisung: der gesamte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet
Der gesamte Solarstrom geht ins Netz — kein Eigenverbrauch.
Praxisbeispiel

Wer sein Dach ausschließlich zur Stromerzeugung fürs Netz nutzt, wählt die Volleinspeisung: Jede Kilowattstunde geht ins Netz und wird fest vergütet. Der Nachteil gegenüber Mieterstrom: Sie verzichten auf den Direktverkauf an die Mieter und auf den Mieterstromzuschlag — die den Ertrag deutlich erhöhen können.

Zur Einordnung: Die Volleinspeisevergütung liegt aktuell z. B. bei 12,34 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 10,35 ct/kWh (bis 100 kWp) — Stand Feb–Jul 2026.

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Verwandte Begriffe: Überschusseinspeisung · Eigenverbrauch · Mieterstromzuschlag

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.