Warum die meisten Mieterstrom-FAQs nutzlos sind
Die meisten Mieterstrom-FAQs beantworten Fragen, die niemand stellt — und lassen die drei Fragen offen, die tatsächlich über Ja oder Nein entscheiden: Was passiert bei einem Mieterwechsel mit dem Vertrag? Wer haftet, wenn die Anlage einen Schaden verursacht? Und wie viel Verwaltungsaufwand bleibt für Eigentümer und Hausverwaltung wirklich übrig?
Dieser Artikel macht es anders. Sie bekommen 25 Fragen mit klaren Antworten — kategorisiert nach Grundlagen, Kosten, Technik, Recht und Mieter-Perspektive. Jede Antwort ist 80 bis 120 Worte lang, mit Zahl oder Quelle belegt und führt bei Bedarf zu einem vertiefenden Artikel. Lumitra ist Mieterstrom-Komplettanbieter aus dem Allgäu mit eigenem Meisterbetrieb und 8 Jahren Mieterstrom-Erfahrung — die Antworten basieren auf realen Projektdaten, nicht auf Theorie.
Wenn Sie eine Entscheidung über Mieterstrom treffen — als WEG-Beirat, als Hausverwalter, als Eigentümer — dann ist das hier Ihr Ausgangspunkt.
Mieterstrom-Grundlagen — die 5 Fragen, mit denen jede Recherche beginnt
1. Was ist Mieterstrom — und wie funktioniert er?
Mieterstrom bedeutet, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses Strom erzeugt, der direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird — ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Geregelt ist das seit 2017 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (§21 Abs. 3 EEG; BMWK, 2024). Der Eigentümer oder ein Komplettanbieter wie Lumitra wird zum Stromversorger für die Mieter im Haus. Die Mieter zahlen einen Preis, der gesetzlich auf maximal 90 Prozent des lokalen Grundversorgertarifs gedeckelt ist (§42a EnWG; Bundesnetzagentur, 2025). Was nicht direkt im Haus verbraucht wird, geht ins Netz und erhält die normale Einspeisevergütung.
2. Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom (§42a EnWG) liefert ein Versorger Strom an die Mieter — mit Lieferantenstatus, Vertrag und Mieterstromzuschlag. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§42b EnWG, in Kraft seit 16.05.2024 durch das Solarpaket I) wird der PV-Strom nach einem festgelegten Schlüssel zugeteilt — kein Versorger, kein Liefervertrag, aber auch kein Mieterstromzuschlag (Clearingstelle EEG|KWKG, 2024; BSW-Leitfaden GGV, 2024). Faustregel: Mieterstrom rechnet sich wirtschaftlich besser, GGV ist administrativ schlanker. Für die meisten WEGs mit 6 bis 20 Wohneinheiten ist Mieterstrom wirtschaftlich überlegen — der Zuschlag macht über 20 Jahre den Unterschied.
→ Vertiefung: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom
3. Ab wie vielen Wohneinheiten lohnt sich Mieterstrom?
Mieterstrom rechnet sich ab 6 Wohneinheiten — bei einer typischen 15-kWp-Anlage liegt die Rendite bereits bei rund 12 Prozent (Lumitra-Praxiswerte; Fraunhofer ISE Sektorstudie, 2025). Damit ist die Annahme falsch, Mieterstrom lohne sich nur ab 20 oder mehr Einheiten. Der Sweet Spot für wirtschaftliche Projekte liegt bei 6 bis 20 Wohneinheiten — genau das Segment, das große überregionale Anbieter häufig ignorieren. Voraussetzung: geeignete Dachfläche, akzeptable Verbrauchsstruktur und eine realistische Mieterquote von mindestens 50 Prozent. Im Contracting-Modell (Lumitra investiert) entfällt für den Eigentümer die Investitionsfrage komplett.
4. Wer betreibt die Anlage — Sie oder der Anbieter?
Beide Modelle sind möglich. Im Eigenbetrieb investieren Sie selbst, betreiben die Anlage, schließen Verträge mit den Mietern und übernehmen Abrechnung und Wartung — mit höherer Rendite, aber mehr eigener Verantwortung. Im Hybrid-Modell investieren Sie, lassen aber Lumitra die Abrechnung mit den Mietern übernehmen. Im Contracting-Modell investiert Lumitra, betreibt die Anlage komplett, verwaltet die Mieterverträge und Sie erhalten eine Dachpacht. Für die meisten Eigentümer und Hausverwaltungen ist Hybrid oder Contracting der pragmatische Weg, weil der laufende Aufwand bei nahezu null liegt (BMWK Mieterstrom-Evaluierungsbericht, 2023).
5. Was ist der Mieterstromzuschlag?
Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung nach §21 Abs. 3 EEG für jede Kilowattstunde, die direkt im Gebäude an Mieter geliefert wird. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und liegt für Inbetriebnahmen vom 01.02.2026 bis 31.07.2026 bei: bis 10 kWp 2,54 ct/kWh, bis 40 kWp 2,36 ct/kWh, bis 1.000 kWp 1,59 ct/kWh (Bundesnetzagentur EEG-Fördersätze, 2026) (Stand: April 2026 — halbjährliche Degression um ca. 1 %). Der Zuschlag wird 20 Jahre lang gezahlt und ist neben der Stromverkaufsmarge der zweite große Ertragsbaustein. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es ihn nicht — nur bei klassischem Mieterstrom nach §42a EnWG.
Kosten und Wirtschaftlichkeit — die 5 Fragen, die zur Entscheidung führen
6. Was kostet Mieterstrom für den Eigentümer?
Eine 30-kWp-Anlage kostet 2026 schlüsselfertig zwischen 35.000 und 50.000 Euro — abhängig von Dach, Speicher und Messtechnik (BSW-Solar Preismonitor, 2025; Fraunhofer ISE PV-Preisindex, 2025). Inklusive Wechselrichter, Smart Meter, Verkabelung, Planung, Genehmigung und Inbetriebnahme. Im Contracting-Modell kostet die Anlage den Eigentümer null Euro — Lumitra investiert. Hinzu kommen einmalige Kosten für die Vorbereitung von WEG-Beschluss oder Eigentümer-Entscheidung (im Lumitra-Service enthalten). Laufende Kosten umfassen Versicherung (rund 150–250 EUR/Jahr für 30 kWp), Wartung (200–400 EUR/Jahr) und Messstellenbetrieb (rund 100–200 EUR pro Wohneinheit/Jahr).
7. Was kostet Mieterstrom für den Mieter?
Mieterstrom ist gesetzlich auf maximal 90 Prozent des lokalen Grundversorgertarifs gedeckelt (§42a EnWG). 2026 liegt der Grundversorger-Durchschnittspreis bei rund 41–43 ct/kWh (Bundesnetzagentur Monitoringbericht, 2025; BDEW Strompreisanalyse, 2025). Damit darf Mieterstrom maximal etwa 37 ct/kWh kosten. In der Praxis liegen seriöse Anbieter bei rund 28 bis 32 ct/kWh — etwa 20 Prozent günstiger als der Grundversorgertarif (co2online Marktanalyse, 2025; Lumitra-Projektdaten). Für einen 3-Personen-Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 250–350 Euro Ersparnis pro Jahr. Der genaue Preis steht im Mieterstromvertrag und ist nach oben gedeckelt.
→ Vertiefung: Was kostet Mieterstrom für Mieter?
8. Welche Rendite ist realistisch?
Realistische Renditen liegen über 20 Jahre bei 14 bis 17 Prozent jährlich — abhängig von Anlagengröße, Direktverbrauchsquote und Förderung (Lumitra-Projektdaten; Fraunhofer ISE Sektorstudie, 2025; IW Köln Mieterstrom-Marktpotenzial, 2024). Selbst bei kleineren 6-WE-Objekten mit rund 15 kWp liegt die Rendite bei etwa 12 Prozent. Treiber sind: Mieterstrom-Verkaufsmarge, Mieterstromzuschlag, Einspeisevergütung für Überschüsse, steuerliche Vorteile (IAB, Sonderabschreibung). Wer höhere Renditen verspricht — 20 Prozent plus — rechnet entweder mit unrealistischen Strompreisen, ignoriert Wartung oder unterstellt 100 Prozent Mieterquote. Lumitra rechnet mit realistischen 80 Prozent Mieterquote (mit digitaler QR-Code-Anmeldung) und 50 Prozent als Worst-Case-Szenario.
9. Gibt es Fördermittel?
Ja, mehrere — auch 2026. Die wichtigsten: KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard) mit zinsgünstigem Kredit für PV und Speicher, der Mieterstromzuschlag nach EEG (laufende Förderung pro kWh, 20 Jahre), regionale Programme einzelner Bundesländer sowie steuerliche Förderung über Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung nach §7g EStG (BMWK, 2026; KfW, 2026). Direkte Kaufzuschüsse für PV-Mieterstromanlagen sind 2026 selten geworden — der Schwerpunkt liegt auf Krediten und der laufenden EEG-Förderung. Lumitra prüft alle relevanten Programme im Rahmen der Machbarkeitsanalyse.
→ Vertiefung: Fördermittel Mieterstrom 2026
10. Wie lange dauert die Amortisation?
Typische Amortisationszeiten liegen bei rund 8 Jahren — abhängig von Anlagengröße, Eigenverbrauchsquote, Investitionshöhe und Förderung (Lumitra-Projektdurchschnitt; Fraunhofer ISE, 2025; BSW-Solar Wirtschaftlichkeitsanalysen, 2025). Eine 30-kWp-Anlage auf einem 12-Wohneinheiten-Haus amortisiert sich häufig innerhalb von 8 bis 10 Jahren bei Eigenbetrieb. Im Contracting-Modell entfällt die Frage der Amortisation für den Eigentümer — er bekommt sofort positive Cashflows aus der Dachpacht. Die wirtschaftliche Lebensdauer einer PV-Anlage liegt bei mindestens 25 Jahren, der Mieterstromzuschlag wird 20 Jahre lang gezahlt. Nach Amortisation bleiben mindestens 12 Jahre reine Ertragszeit.
Technik und Umsetzung — die 5 Fragen zur Realität auf dem Dach
11. Welche technischen Voraussetzungen braucht mein Gebäude?
Erforderlich sind: ein geeignetes Dach (Süd-, Ost- oder Westausrichtung, Neigung 10–60 Grad, keine starke Verschattung), ausreichende statische Tragfähigkeit (in der Regel unproblematisch bei Massivbauweise nach 1980), ein zugänglicher Zähler- oder Verteilerraum für die Messeinrichtung, Platz für Wechselrichter und ggf. Speicher (Fraunhofer ISE, 2025; VDE-Anwendungsregeln, 2024). Pro Wohneinheit braucht es einen modernen Stromzähler (Smart Meter), der den Mieterstrom-Anteil messen kann. Lumitra prüft diese Punkte im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung — inklusive Drohnenflug zur Dachvermessung. Dächer mit Nordausrichtung oder starker Verschattung sind die häufigsten Ausschlussgründe.
12. Brauche ich einen Smart Meter?
Ja — Smart Meter (intelligente Messsysteme) sind für Mieterstrom technisch zwingend, weil sie den Verbrauch jeder einzelnen Wohneinheit minutengenau messen und zwischen Mieterstrom- und Netzbezug unterscheiden müssen. Der Rollout ist in Deutschland ohnehin gesetzlich vorgeschrieben (Messstellenbetriebsgesetz; Bundesnetzagentur, 2024). Bis 2032 müssen alle Haushalte mit ≥6.000 kWh Jahresverbrauch ausgestattet sein. Lumitra ist als zertifizierter Messstellenbetreiber-Partner in der Lage, die Smart-Meter-Installation direkt mit dem Projekt zu koordinieren — das spart durchschnittlich 3 Monate Wartezeit gegenüber externen Messstellenbetreibern (Lumitra-Praxiswerte). Laufende Mehrkosten für den Endkunden liegen bei rund 20–50 Euro/Jahr (Bundesnetzagentur, 2025).
13. Wie lange dauert die Umsetzung von Entscheidung bis Strom?
Typisch 4 bis 8 Monate ab Entscheidung — bei WEGs eher 6 bis 12 Monate, weil Versammlungen und Beschlussfristen einkalkuliert werden müssen (BMWK Mieterstrom-Evaluierungsbericht, 2023; Lumitra-Branchenwerte). Die Phasen: Machbarkeitsprüfung und Angebot (3–5 Werktage), WEG-Beschluss oder Eigentümer-Entscheidung (4–12 Wochen je nach Versammlungstermin), Netzanmeldung beim Verteilnetzbetreiber (4–12 Wochen, regional sehr unterschiedlich — im Allgäu meist AÜW oder LEW), Bauphase und Installation (1–3 Wochen), Inbetriebnahme und Mieter-Onboarding über die Meter Grid App (2–4 Wochen). Engpass ist meist die Netzanmeldung, nicht die Technik. Wer früh mit dem Netzbetreiber spricht, spart Wochen.
14. Was passiert bei Stromausfall oder Bewölkung?
Mieter werden weiter mit Strom versorgt — das ist wichtig zu verstehen. Mieterstrom funktioniert nicht autark, sondern als Hybrid: PV-Strom wird zuerst genutzt, alles was darüber hinaus gebraucht wird (nachts, bei Bewölkung, im Winter), kommt aus dem öffentlichen Netz. Der Mieterstromvertrag deckt automatisch Mieterstrom UND Reststrom ab. Mieter merken keinen Unterschied im Alltag. Bei kompletten Stromausfällen im öffentlichen Netz fällt auch der Mieterstrom aus — eine PV-Anlage ohne Notstromfunktion speist nicht ins Hausnetz, wenn das öffentliche Netz weg ist (Sicherheitsvorschrift, VDE-AR-N 4105). Echte Inselbetrieb-Funktion gibt es nur mit speziellem Speichersystem.
15. Kann ich Mieterstrom mit Batteriespeicher kombinieren?
Ja, und es lohnt sich häufig — vor allem bei Anlagen mit hoher Direktverbrauchsquote. Ein Speicher erhöht die Eigenverbrauchsquote von typisch 40–60 Prozent (ohne Speicher) auf bis zu 70 Prozent Autarkie (Lumitra-Praxiswerte; Fraunhofer ISE, 2025; HTW Berlin Stromspeicher-Inspektion, 2024). Die Mehrkosten von 8.000–20.000 Euro für einen 10–30-kWh-Speicher amortisieren sich in 9–14 Jahren. Bei kleineren Anlagen unter 20 kWp lohnt sich ein Speicher seltener, weil die Mehrkosten zu schwer wiegen. Lumitra ist herstellerunabhängig — Speicher werden je nach Anwendungsfall ausgewählt, nicht aus Vertriebsgründen vorgegeben.
Recht und Steuern — die 5 Fragen, die Eigentümer am häufigsten unterschätzen
16. Ist Mieterstrom steuerpflichtig?
Ja — Mieterstrom ist gewerbliche Einkunft. Der Eigentümer wird steuerlich zum Stromlieferant und muss Einnahmen entsprechend versteuern (BMF-Schreiben zur PV-Besteuerung, 2023/2024; §15 EStG). Das hat zwei Seiten: Einerseits müssen Erträge aus Stromverkauf, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung versteuert werden. Andererseits können Investitionskosten und laufende Kosten steuermindernd geltend gemacht werden — über AfA, Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung. Für WEGs und MFH gilt seit 01.01.2025 die Steuerbefreiung nach §3 Nr. 72 EStG für Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (Freigrenze max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem; Jahressteuergesetz 2024). Wichtig: Wird die 100-kWp-Grenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung komplett. Lumitra arbeitet mit einem auf Mieterstrom spezialisierten Steuerberater zusammen, der vor Investitionsentscheidung konsultiert wird.
→ Vertiefung: Mieterstrom Steuerreform 2026
17. Was ist der IAB und wie spare ich damit?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g Abs. 1 EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits vor dem Kauf steuermindernd abzuziehen — bei einer Gewinngrenze des Vorjahres von 200.000 Euro (§7g EStG; Wachstumschancengesetz, 2024). Beispiel: Bei einer geplanten 40.000-Euro-PV-Anlage können bis zu 20.000 Euro im Jahr vor der Investition als IAB geltend gemacht werden — das senkt die Steuerlast sofort und schiebt Gewinn ins Investitionsjahr. Voraussetzung: Sie müssen die Anlage innerhalb von 3 Jahren tatsächlich kaufen. Hinzu kommt seit dem Wachstumschancengesetz 2024 die Sonderabschreibung von 40 Prozent (vorher 20 %), verteilbar auf 5 Jahre. Kombiniert sind bei begünstigten Anlagen rechnerisch bis zu rund 70 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen.
→ Vertiefung: IAB Mieterstrom — 50% Steuerersparnis
18. Brauche ich als WEG einen Mehrheitsbeschluss?
Ja — und seit der WEG-Reform 2020 reicht in den meisten Fällen ein einfacher Mehrheitsbeschluss (§20 WEG; Bundesgerichtshof, Urteile 2021–2024). Konkret: Bauliche Veränderungen wie eine PV-Anlage gelten als „Modernisierung" und sind beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmt. Eine qualifizierte Mehrheit (75 Prozent plus) ist nur in Sonderfällen nötig — etwa wenn die Veränderung das Gebäude grundlegend umgestaltet. In der Praxis: PV-Anlagen für Mieterstrom sind durch einfachen Mehrheitsbeschluss umsetzbar. Lumitra unterstützt den Beirat bei der Versammlungsvorbereitung — inklusive Präsentation, Fragekatalog und rechtssicher formuliertem Beschlusstext.
→ Vertiefung: Mehrheitsbeschluss WEG Solaranlage
19. Wer haftet wenn etwas kaputtgeht?
Der Anlagenbetreiber. Im Eigenbetrieb haften Sie als Eigentümer für Schäden durch die Anlage — abgesichert über eine Betreiberhaftpflicht (rund 100–200 EUR/Jahr für 30 kWp). Im Contracting-Modell haftet Lumitra, weil sie Eigentümer und Betreiber der Anlage ist. Schäden bei der Installation sind über den Lumitra-Meisterbetrieb und dessen Versicherung abgedeckt — ein wichtiger Unterschied zu Anbietern, die Subunternehmer beauftragen. Brandschäden, Diebstahl, Hagel oder Sturm werden über eine erweiterte Gebäude- oder Allgefahrenversicherung abgedeckt. Wichtig: Die bestehende Gebäudeversicherung muss über die PV-Installation informiert werden, sonst riskiert man Deckungslücken (GDV Versicherungsverband, 2024).
20. Was steht im Mieterstromvertrag?
Ein Mieterstromvertrag ist nach §42a EnWG geregelt — mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Inhalt: Strompreis (Arbeitspreis und Grundpreis, max. 90 Prozent des Grundversorgertarifs), Vertragslaufzeit (max. 12 Monate Erstlaufzeit), Kündigungsfrist (maximal 3 Monate nach Erstlaufzeit), Sonderkündigungsrecht bei Auszug, Kopplungsverbot zum Mietvertrag (Mieterstrom-Teilnahme bleibt freiwillig), Reststrombezug, Preisanpassungsklauseln und Datenschutz (§42a EnWG; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Lumitra-Verträge sind durch unser Team aus Fachanwälten für Energierecht und spezialisierten Steuerberatern (u.a. Energierecht) geprüft und in einfacher Sprache formuliert.
→ Vertiefung: Mieterstrom kündigen — Rechte und Fristen
Mieter-Perspektive — die 5 Fragen, die Mieter wirklich stellen
21. Müssen Mieter mitmachen?
Nein — Mieterstrom ist immer freiwillig. Es gibt kein Gesetz und keinen Vertragsmechanismus, der Mieter zur Teilnahme zwingen kann. Der Eigentümer kann Mieterstrom anbieten, aber jeder Mieter entscheidet selbst, ob er einen Mieterstromvertrag abschließt oder beim Grundversorger bleibt (§42a EnWG; Verbraucherzentrale, 2024). In der Praxis nehmen mit traditionellem Onboarding rund 60 Prozent der Mieter teil. Mit dem digitalen QR-Code-Onboarding über die Lumitra-Software Meter Grid steigt die Teilnahmequote auf 80 Prozent und mehr (Lumitra-Praxiswerte). Je niedriger die Anmeldehürde, desto höher die Quote — und desto höher die Wirtschaftlichkeit für den Eigentümer.
22. Wie viel sparen Mieter wirklich?
Bei einem typischen Mieterstrompreis von 28–32 ct/kWh gegenüber dem Grundversorgertarif von 41–43 ct/kWh sparen Mieter rund 10 ct pro Kilowattstunde — etwa 20 Prozent (Bundesnetzagentur Monitoringbericht, 2025; BDEW Strompreisanalyse, 2025; Lumitra-Projektdaten). In Euro: Single-Haushalt mit 1.500 kWh Jahresverbrauch spart rund 100–150 Euro/Jahr. Familie mit 3.500 kWh spart 250–350 Euro/Jahr. Über 10 Jahre sind das 1.000 bis 3.500 Euro Ersparnis pro Haushalt. Voraussetzung: Der Mieter wechselt zum Mieterstromtarif. Wer beim Grundversorger bleibt, spart nichts — auch wenn die PV-Anlage auf dem Dach läuft.
→ Vertiefung: Stromkosten Mieter senken
23. Was passiert beim Umzug?
Beim Umzug aus dem Gebäude endet der Mieterstromvertrag automatisch — Mieter haben gesetzliches Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist (§42a EnWG; Verbraucherzentrale, 2024). Die Schritte: Kündigung mit Auszugsbestätigung an den Mieterstrom-Anbieter, Endabrechnung wird erstellt, der Mieter sucht sich am neuen Wohnort einen normalen Stromanbieter. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Strafgebühren. Der nachfolgende Mieter kann den Mieterstromtarif neu abschließen — bei Lumitra dauert die digitale Anmeldung über QR-Code rund 3 Minuten. Für Hausverwaltungen entsteht durch Mieterwechsel kein zusätzlicher Aufwand.
24. Kann ich als Mieter kündigen?
Ja — die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt höchstens 4 Wochen nach der maximal 12-monatigen Erstlaufzeit (§42a EnWG; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024). Sonderkündigungsrechte gelten bei Preiserhöhung (Anbieter muss 6 Wochen vorher informieren) und beim Umzug. Nach Kündigung wechselt der Mieter automatisch zum Grundversorger zurück — Strom bleibt unterbrechungsfrei. Das ist eine deutlich kürzere Bindung als bei den meisten anderen Verträgen — Mieterstrom ist also kein „Lock-in", sondern eine flexible Versorgungsoption.
→ Vertiefung: Mieterstrom kündigen — Rechte und Fristen
25. Bekomme ich trotzdem Strom wenn die Sonne nicht scheint?
Ja — Mieterstrom funktioniert als Hybrid: Wenn die PV-Anlage genug erzeugt, kommt der Strom vom Dach. Wenn nicht (nachts, bei Bewölkung, im Winter), kommt der Strom aus dem öffentlichen Netz. Beides läuft über den gleichen Mieterstromvertrag, beides wird im gleichen Strompreis abgerechnet. Mieter merken keinen Unterschied — der Strom kommt aus der Steckdose wie immer. Der Mieterstrom-Anbieter kauft den Reststrom an der Strombörse oder bei einem Vorlieferanten und reicht ihn weiter. Über die Meter Grid App können Mieter live sehen, wie viel Strom gerade aus der PV-Anlage und wie viel aus dem Netz kommt — Transparenz, die Vertrauen schafft.
Die 3 Fragen, die wirklich entscheiden
Wenn Sie nur 3 der 25 Fragen oben behalten — dann diese:
- Lohnt sich Mieterstrom für meine Objektgröße wirklich? (Frage 3) — Antwort: Ab 6 Wohneinheiten wirtschaftlich (~12 % Rendite), Sweet Spot 6–20 Einheiten, ab 20 hochrentabel.
- Wie hoch ist mein laufender Aufwand? (Frage 4) — Antwort: Im Contracting-Modell nahezu null. Im Hybrid-Modell minimal. Im Eigenbetrieb 2–4 Stunden im Quartal.
- Wie schnell rechnet sich das? (Frage 10) — Antwort: Etwa 8 Jahre Amortisation bei Eigenbetrieb, 25 Jahre Lebensdauer. Im Contracting sofort positiver Cashflow durch Dachpacht.
Diese 3 Antworten klären, ob Mieterstrom für Sie grundsätzlich passt. Alle anderen Fragen lassen sich danach systematisch durchgehen — entweder mit den vertiefenden Artikeln in dieser Strategie oder im persönlichen Gespräch.
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Quellenverzeichnis
- Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2025, Vergütungssätze EEG 2025/2026, Smart Meter Rollout
- BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft): Strompreisanalyse 2025
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mieterstrom-Evaluierungsbericht 2023, Förderprogramme 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen 2023/2024
- KfW: Programm 270 — Erneuerbare Energien Standard, Konditionen 2026
- Fraunhofer ISE: Sektorstudie Mieterstrom 2025, PV-Preisindex 2025
- BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft): Preismonitor 2025, Wirtschaftlichkeitsanalysen 2025
- IW Köln: Mieterstrom-Marktpotenzial Deutschland 2024
- co2online: Mieterstrom-Marktanalyse 2025
- HTW Berlin: Stromspeicher-Inspektion 2024
- VDE: Anwendungsregeln 4105 (Netzanschluss), Anwendungsregeln 2024
- GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): PV-Versicherung Hinweise 2024
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Mieterstrom-Verbraucherschutz 2024
- Bundesgerichtshof: Urteile zur WEG-Reform 2021–2024
- Lumitra: Projektdaten und Praxiswerte aus rund 20 Jahren kombinierter Gründer-Erfahrung im Mieterstrom im Allgäu
- Gesetze: §21 Abs. 3 EEG, §42a/§42b EnWG (Mieterstrom-Spezifika inkl. 12 Monate Erstlaufzeit, max. 3 Monate Kündigungsfrist, Kopplungsverbot), §3 Nr. 72 EStG, §7g EStG, §20 WEG, MsbG (Messstellenbetriebsgesetz)
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