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Mieterstrom-Glossar

Direktvermarktung

Die Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Anlagen über einen Direktvermarkter an der Strombörse, statt ihn zur festen Einspeisevergütung ins Netz zu geben. Für größere PV-Anlagen ist die Direktvermarktung des eingespeisten Überschussstroms ab einer bestimmten Anlagengröße gesetzlich vorgesehen; kleinere Anlagen können sie freiwillig nutzen. Der Anlagenbetreiber erhält den Börsenerlös plus eine Marktprämie. Bei Mieterstrom betrifft die Direktvermarktung nur den Teil des Solarstroms, der nicht im Gebäude verbraucht, sondern eingespeist wird — den Löwenanteil der Wertschöpfung liefert weiterhin der direkt an die Mieter gelieferte Strom.

So greifbar ist das

Größere Anlagen speisen den Überschuss nicht zur festen Vergütung ein, sondern verkaufen ihn über einen Direktvermarkter an der Börse — plus Marktprämie. Das betrifft aber nur den eingespeisten Teil.

Den Hauptwert liefert weiter der direkt an die Mieter gelieferte Strom.

Börse
statt fester Vergütung
+ Marktprämie
als Ausgleich
nur
für den Überschuss
Praxisbeispiel

Was die Mieter nicht verbrauchen, wird eingespeist. Ab einer gewissen Anlagengröße läuft dieser Überschuss über die Direktvermarktung: Ein Vermarkter verkauft ihn an der Börse, der Betreiber erhält Erlös plus Marktprämie. Um die Abwicklung kümmert sich bei Lumitra der Betrieb.

Worauf Sie achten sollten

  • Ab bestimmter Größe Pflicht. Kleinere Anlagen können freiwillig teilnehmen.
  • Betrifft nur den Überschuss. Der Mieterstrom bleibt der Haupterlös.
  • Abwicklung übernimmt der Betreiber. Vermarkter und Prozesse organisiert Lumitra.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Überschusseinspeisung · EEG · Einspeisevergütung · Power Purchase Agreement

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.