Konzessionsvertrag
Ein Konzessionsvertrag ist die vertragliche Vereinbarung zwischen einer Kommune und einem Netzbetreiber über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für den Betrieb von Strom- oder Gasleitungen. Er verschafft dem Netzbetreiber das Recht, die kommunalen Wege für sein Verteilnetz zu nutzen; im Gegenzug zahlt er die Konzessionsabgabe. Konzessionsverträge laufen meist über mehrere Jahre und werden regelmäßig neu vergeben. Für einzelne Mieterstrom-Projekte spielt der Konzessionsvertrag keine direkte Rolle — er erklärt aber, warum die Konzessionsabgabe Teil des Strompreises ist und welche Rolle Kommunen im Netzbetrieb haben.
Ein Konzessionsvertrag regelt, welcher Netzbetreiber die öffentlichen Wege einer Kommune fürs Stromnetz nutzen darf — im Gegenzug zahlt er die Konzessionsabgabe. Er erklärt, wer vor Ort das Netz betreibt.
Für einzelne Mieterstrom-Projekte im Hintergrund relevant.
Welcher Netzbetreiber in einer Stadt das Stromnetz betreibt, hängt am Konzessionsvertrag mit der Kommune. Für Vermieter ist das im Hintergrund relevant: Der örtliche Netzbetreiber wickelt Netzanschluss und Netzanmeldung der Mieterstrom-Anlage ab — bei Lumitra übernommen als Teil des Rundum-Service.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Bestimmt den örtlichen Netzbetreiber. Daran hängt, wer Anschluss und Anmeldung abwickelt.
- ✓Für Vermieter im Hintergrund. Direkt betrifft es das Projekt kaum.
- ✓Netzanschluss läuft trotzdem klar. Lumitra klärt ihn mit dem zuständigen Betreiber.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Konzessionsabgabe · Netzentgelte · Verteilnetzbetreiber · Netzanschluss
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.