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Mieterstrom-Glossar

Konzessionsvertrag

Ein Konzessionsvertrag ist die vertragliche Vereinbarung zwischen einer Kommune und einem Netzbetreiber über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für den Betrieb von Strom- oder Gasleitungen. Er verschafft dem Netzbetreiber das Recht, die kommunalen Wege für sein Verteilnetz zu nutzen; im Gegenzug zahlt er die Konzessionsabgabe. Konzessionsverträge laufen meist über mehrere Jahre und werden regelmäßig neu vergeben. Für einzelne Mieterstrom-Projekte spielt der Konzessionsvertrag keine direkte Rolle — er erklärt aber, warum die Konzessionsabgabe Teil des Strompreises ist und welche Rolle Kommunen im Netzbetrieb haben.

So greifbar ist das

Ein Konzessionsvertrag regelt, welcher Netzbetreiber die öffentlichen Wege einer Kommune fürs Stromnetz nutzen darf — im Gegenzug zahlt er die Konzessionsabgabe. Er erklärt, wer vor Ort das Netz betreibt.

Für einzelne Mieterstrom-Projekte im Hintergrund relevant.

Kommune und VNB
Vereinbarung
mehrjährig
Laufzeit
regelt
wer das Netz betreibt
Praxisbeispiel

Welcher Netzbetreiber in einer Stadt das Stromnetz betreibt, hängt am Konzessionsvertrag mit der Kommune. Für Vermieter ist das im Hintergrund relevant: Der örtliche Netzbetreiber wickelt Netzanschluss und Netzanmeldung der Mieterstrom-Anlage ab — bei Lumitra übernommen als Teil des Rundum-Service.

Worauf Sie achten sollten

  • Bestimmt den örtlichen Netzbetreiber. Daran hängt, wer Anschluss und Anmeldung abwickelt.
  • Für Vermieter im Hintergrund. Direkt betrifft es das Projekt kaum.
  • Netzanschluss läuft trotzdem klar. Lumitra klärt ihn mit dem zuständigen Betreiber.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Konzessionsabgabe · Netzentgelte · Verteilnetzbetreiber · Netzanschluss

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.