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Mieterstrom-Glossar

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorger bzw. Netzbetreiber an die Städte und Gemeinden dafür zahlen, dass sie öffentliche Verkehrswege für Strom- und Gasleitungen nutzen dürfen. Sie ist Teil des Strompreises und wird über die Netzentgelte an die Verbraucher weitergegeben. Ihre Höhe ist gesetzlich nach Gemeindegröße gestaffelt. Für Mieterstrom ist sie ein weiterer Grund, warum vor Ort verbrauchter Solarstrom günstiger sein kann: Für Strom, der das öffentliche Netz nicht nutzt, fallen bestimmte netzbezogene Kostenbestandteile geringer aus.

So greifbar ist das

Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an die Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege — sie steckt über die Netzentgelte im Strompreis. Für Vor-Ort-Strom fallen netzbezogene Kostenbestandteile geringer aus.

Ein weiterer Grund, warum Mieterstrom günstiger sein kann.

an die Kommune
fürs Wegerecht
im Strompreis
enthalten
nach Gemeindegröße
gestaffelt
Praxisbeispiel

Im Strompreis eines Haushalts steckt neben Netzentgelten und Steuern auch die Konzessionsabgabe an die Kommune. Solarstrom, der direkt im Haus verbraucht wird, entlastet die Mieter bei mehreren dieser Preisbestandteile — einer der Hebel, die Mieterstrom günstiger machen.

Worauf Sie achten sollten

  • Fester Preisbestandteil. Über die Netzentgelte an die Verbraucher weitergegeben.
  • Vor-Ort-Strom entlastet. Strom, der das Netz nicht nutzt, spart netzbezogene Kosten.
  • Höhe hängt von der Gemeinde ab. Größere Städte haben andere Sätze als kleine Gemeinden.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Netzentgelte · Stromsteuer · Grundpreis · Konzessionsvertrag

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.