Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug erlaubt umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Bei Photovoltaik war das früher ein wichtiger Hebel: Betreiber optierten oft zur Regelbesteuerung, nur um sich die 19 % Umsatzsteuer auf die Anlage über den Vorsteuerabzug zurückzuholen. Seit dem Nullsteuersatz — 0 % Umsatzsteuer auf die Anlage, seit 2023 — ist dieser Umweg für viele überflüssig geworden, denn es fällt schon beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr an. Ob der Vorsteuerabzug im Einzelfall noch relevant ist, hängt von der konkreten Konstellation ab und gehört zum Steuerberater.
Früher holten sich Betreiber die 19 % Umsatzsteuer auf die Anlage über den Vorsteuerabzug zurück — mit Aufwand. Seit dem Nullsteuersatz (0 % USt, seit 2023) ist dieser Umweg für viele überflüssig.
Es fällt schon beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr an.
Früher kaufte ein Betreiber die Anlage mit 19 % Umsatzsteuer und holte sich diese über den Vorsteuerabzug zurück — mit entsprechendem Aufwand. Heute entfällt die Umsatzsteuer dank Nullsteuersatz von vornherein, was die Handhabung deutlich vereinfacht.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Durch Nullsteuersatz meist unnötig. Es fällt beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr an.
- ✓Nur in Sonderfällen relevant. Etwa bei gemischter Nutzung oder Altanlagen.
- ✓Steuerberater entscheidet. Ob sich Regelbesteuerung lohnt, ist einzelfallabhängig.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Nullsteuersatz · Umsatzsteuer · Gewerbesteuer · Steuerbefreiung Photovoltaik
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.