EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik. Es regelt unter anderem die Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom, die vorrangige Abnahme erneuerbarer Energie und — besonders relevant für Vermieter — den Mieterstromzuschlag, eine gesonderte Förderung für an Mieter gelieferten Solarstrom. Das EEG wird regelmäßig novelliert; mit dem Solarpaket I wurden die Rahmenbedingungen für Mieterstrom und die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zuletzt verbessert. Für die konkrete Wirtschaftlichkeit sind die jeweils gültigen EEG-Fördersätze maßgeblich.
Das EEG fördert Strom aus erneuerbaren Quellen: Es regelt die Einspeisevergütung und — für Vermieter wichtig — den Mieterstromzuschlag. Beide Erlösquellen verbessern die Rendite.
Wird regelmäßig novelliert; zuletzt über das Solarpaket I.
Wer auf einem Mehrfamilienhaus Mieterstrom anbietet, kann für den an die Mieter gelieferten Strom den im EEG geregelten Mieterstromzuschlag erhalten und den nicht verbrauchten Strom zur EEG-Einspeisevergütung ins Netz geben. Beide Erlösquellen zusammen verbessern die Rendite der Anlage.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Zwei Erlösquellen fürs Dach. Zuschlag für Mieterstrom plus Vergütung für den Überschuss.
- ✓Fördersätze ändern sich. Es zählt der bei Inbetriebnahme gültige Satz.
- ✓Registrierung ist Voraussetzung. Ohne MaStR-Meldung fließt keine Förderung.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Mieterstromzuschlag · Einspeisevergütung · Solarpaket I · Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.