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Mieterstrom-Glossar

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein mit dem Solarpaket I (2024) neu eingeführtes, bürokratisch vereinfachtes Modell, um selbst erzeugten Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an dessen Bewohner zu liefern. Anders als beim klassischen Mieterstrom entfallen bei der GGV bestimmte Lieferantenpflichten: Der Anlagenbetreiber muss die Bewohner nicht mit dem restlichen Netzstrom (Reststrom) beliefern — den beziehen die Bewohner weiterhin über ihren eigenen Stromvertrag. Dafür gibt es bei der reinen GGV allerdings keinen Mieterstromzuschlag. Ob GGV oder klassischer Mieterstrom wirtschaftlicher ist, hängt vom Objekt ab und wird individuell verglichen.

So greifbar ist das

Die GGV (seit Solarpaket I, 2024) ist die schlanke Alternative zum klassischen Mieterstrom: Der Betreiber liefert nur den Solarstrom — den Reststrom holen sich die Bewohner über ihren eigenen Vertrag.

Weniger Lieferantenpflichten, dafür kein Mieterstromzuschlag.

seit 2024
Solarpaket I
weniger Bürokratie
als Mieterstrom
kein Zuschlag
bei reiner GGV
Praxisbeispiel

In einem Mehrfamilienhaus verteilt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung den Solarstrom vom Dach anteilig auf die teilnehmenden Wohnungen — ohne dass der Betreiber zum vollwertigen Stromlieferanten wird. Das senkt den Verwaltungsaufwand. Lumitra prüft im Objekt-Check, ob GGV oder klassischer Mieterstrom das bessere Modell ist.

Worauf Sie achten sollten

  • Weniger Pflichten, keine Vollversorgung. Der Betreiber liefert nur Solarstrom, nicht den Reststrom.
  • Kein Mieterstromzuschlag bei reiner GGV. Dafür ist der Aufwand geringer — was besser passt, hängt vom Objekt ab.
  • Modellwahl lohnt den Vergleich. GGV oder klassischer Mieterstrom — Lumitra rechnet beides durch.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Mieterstrommodell · Solarpaket I · Reststromlieferung · Mieterstromzuschlag

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.