Solarpaket I
Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket, das 2024 in Kraft getreten ist und den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen soll. Für Vermieter besonders relevant: Es vereinfacht die Rahmenbedingungen für Mieterstrom, erleichtert den Anschluss von Anlagen und führt mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) ein neues, bürokratisch schlankeres Modell zur Lieferung von Solarstrom an Gebäudebewohner ein. Dadurch werden Solarprojekte auf Mehrfamilienhäusern einfacher und wirtschaftlich attraktiver. Welche Regelung im Einzelfall die beste ist, hängt vom Objekt ab.
Das Solarpaket I (2024) beschleunigt den PV-Ausbau: einfacherer Anschluss, bessere Rahmenbedingungen für Mieterstrom — und die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als schlanke Alternative.
Solarprojekte auf Mehrfamilienhäusern werden dadurch einfacher und attraktiver.
Durch das Solarpaket I kann ein Vermieter seinen Mietern Solarstrom künftig auch über die vereinfachte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung anbieten — mit weniger Lieferantenpflichten als beim klassischen Mieterstrom. Lumitra berücksichtigt die neuen Möglichkeiten bei der Modellwahl für jedes Projekt.
Worauf Sie achten sollten
- ✓GGV als neue Option. Weniger Lieferantenpflichten als beim klassischen Mieterstrom.
- ✓Bessere Rahmenbedingungen. Anschluss und Bürokratie wurden vereinfacht.
- ✓Modellwahl neu bewerten. Lumitra berücksichtigt die Neuerungen bei jedem Projekt.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung · Mieterstromzuschlag · EEG · EnWG
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.