Zum Inhalt springen
Mieterstrom-Glossar

Eigenverbrauchsquote

Die Eigenverbrauchsquote gibt an, welcher prozentuale Anteil des insgesamt erzeugten Solarstroms direkt vor Ort verbraucht wird, statt ins Netz eingespeist zu werden. Sie ist eine der wichtigsten Kennzahlen für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage: Je höher die Quote, desto mehr teurer Netzstrom wird ersetzt und desto weniger Strom muss zur niedrigen Einspeisevergütung abgegeben werden. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote je nach Verbrauchsverhalten häufig bei rund einem Drittel, mit Batteriespeicher deutlich höher. Bei Mieterstrom ist sie besonders hoch, weil viele Verbraucher — die Mieter — direkt am Erzeugungsort angeschlossen sind.

So greifbar ist das

Rechenbeispiel: Erzeugt die Anlage 40.000 kWh und werden 24.000 kWh direkt im Haus verbraucht, beträgt die Eigenverbrauchsquote 60 %. Je höher sie ist, desto weniger Strom wird zur niedrigen Vergütung eingespeist.

Bei Mieterstrom ist sie besonders hoch, weil viele Verbraucher direkt am Dach hängen.

Verbrauch ÷ Erzeugung
so berechnet
hoch = gut
mehr Netzstrom ersetzt
Speicher
hebt die Quote
Praxisbeispiel

Erzeugt eine Anlage im Jahr 40.000 kWh und werden davon 24.000 kWh direkt im Haus verbraucht, beträgt die Eigenverbrauchsquote 60 %. In einem Mehrfamilienhaus mit vielen Haushalten wird tagsüber laufend Strom benötigt — dadurch bleibt ein großer Teil der Erzeugung im Gebäude und die Quote steigt.

Worauf Sie achten sollten

  • Nicht mit dem Autarkiegrad verwechseln. Eigenverbrauchsquote = Anteil der genutzten Erzeugung; Autarkie = Anteil des gedeckten Bedarfs.
  • Anlage aufs Verbrauchsprofil auslegen. Eine perfekt passende Anlage erreicht eine höhere Quote als die größtmögliche.
  • Mehrfamilienhäuser punkten hier. Viele Haushalte + Allgemeinstrom sorgen für hohen Tagesverbrauch und damit hohe Quote.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Eigenverbrauch · Autarkiegrad · Batteriespeicher · Überschusseinspeisung

Rechnet sich Mieterstrom für Ihr Gebäude?
Mieterstrom in 2 Minuten berechnenKostenlose Ersteinschätzung

Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.