Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist die automatische, gesetzlich geregelte Notversorgung mit Strom, wenn ein Verbraucher Energie bezieht, ohne dass ein gültiger Liefervertrag zugeordnet werden kann — etwa direkt nach einem Einzug oder wenn ein Anbieter ausfällt. Sie wird für längstens drei Monate über den örtlichen Grundversorger zu dessen Ersatzversorgungstarif abgewickelt und stellt sicher, dass niemand ohne Strom dasteht. Im Mieterstrom-Kontext ist wichtig: Die freiwillige Teilnahme am Mieterstrom und die gesetzliche Ersatz- bzw. Grundversorgung greifen als Auffangnetz ineinander, sodass die Versorgung der Mieter lückenlos gesichert ist.
Zieht jemand ein und hat noch keinen Stromvertrag, wird er automatisch über die Ersatzversorgung beliefert — längstens 3 Monate über den Grundversorger. Niemand steht ohne Strom da.
Danach wechselt man in einen regulären Vertrag oder auf Mieterstrom.
Zieht ein neuer Mieter ein und hat noch keinen Stromvertrag abgeschlossen, wird er zunächst über die Ersatzversorgung beliefert. Entscheidet er sich anschließend für den günstigeren Mieterstrom vom Hausdach, wechselt er einfach — die Versorgung bleibt jederzeit sichergestellt.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Auffangnetz für den Übergang. Greift, wenn kein Vertrag zugeordnet ist.
- ✓Zeitlich begrenzt. Nach drei Monaten braucht es einen regulären Vertrag.
- ✓Mieterstrom als Anschluss. Nach dem Einzug kann direkt auf günstigen Mieterstrom gewechselt werden.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Grundversorgung · Reststromlieferung · Grundversorger · Lieferantenwechsel
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.