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Mieterstrom-Glossar

Grundversorger

Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushalt zu festgelegten Bedingungen zu versorgen (Grundversorgung) — auch den, der keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen hat. Der Tarif des örtlichen Grundversorgers spielt für Mieterstrom eine Schlüsselrolle: Der Mieterstrompreis darf laut § 42a EnWG höchstens 90 % dieses Grundversorgungstarifs betragen. Der Grundversorger ist damit die Vergleichsgröße, an der sich die Ersparnis der Mieter bemisst — und die gesetzliche Obergrenze für den Mieterstrompreis.

So greifbar ist das

Der Grundversorger ist der Standard-Anbieter im Netzgebiet — sein Tarif ist die Messlatte: Mieterstrom darf höchstens 90 % davon kosten. Beispiel: 34 ct Grundversorgung → max. ~30,6 ct Mieterstrom.

So sparen die Mieter garantiert.

Standard-Anbieter
im Netzgebiet
max. 90 %
Mieterstrom-Deckel
Messlatte
für die Ersparnis
Praxisbeispiel

Der örtliche Grundversorger legt mit seinem Tarif fest, was Strom im Netzgebiet üblicherweise kostet. Weil Mieterstrom höchstens 90 % davon kosten darf, ist er für die Mieter garantiert günstiger — ganz ohne dass sie den Anbieter selbst vergleichen müssen.

Worauf Sie achten sollten

  • Sein Tarif ist der Preisdeckel. § 42a EnWG koppelt daran den Mieterstrompreis.
  • Vergleichsgröße für Mieter. Die Ersparnis misst sich am Grundversorgertarif.
  • Immer als Auffangnetz da. Wer keinen Vertrag hat, wird grundversorgt.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Grundversorgung · Ersatzversorgung · § 42a EnWG · Stromlieferant

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.