Grundversorger
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Er ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushalt zu festgelegten Bedingungen zu versorgen (Grundversorgung) — auch den, der keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen hat. Der Tarif des örtlichen Grundversorgers spielt für Mieterstrom eine Schlüsselrolle: Der Mieterstrompreis darf laut § 42a EnWG höchstens 90 % dieses Grundversorgungstarifs betragen. Der Grundversorger ist damit die Vergleichsgröße, an der sich die Ersparnis der Mieter bemisst — und die gesetzliche Obergrenze für den Mieterstrompreis.
Der Grundversorger ist der Standard-Anbieter im Netzgebiet — sein Tarif ist die Messlatte: Mieterstrom darf höchstens 90 % davon kosten. Beispiel: 34 ct Grundversorgung → max. ~30,6 ct Mieterstrom.
So sparen die Mieter garantiert.
Der örtliche Grundversorger legt mit seinem Tarif fest, was Strom im Netzgebiet üblicherweise kostet. Weil Mieterstrom höchstens 90 % davon kosten darf, ist er für die Mieter garantiert günstiger — ganz ohne dass sie den Anbieter selbst vergleichen müssen.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Sein Tarif ist der Preisdeckel. § 42a EnWG koppelt daran den Mieterstrompreis.
- ✓Vergleichsgröße für Mieter. Die Ersparnis misst sich am Grundversorgertarif.
- ✓Immer als Auffangnetz da. Wer keinen Vertrag hat, wird grundversorgt.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Grundversorgung · Ersatzversorgung · § 42a EnWG · Stromlieferant
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.