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Mieterstrom-Glossar

Stromlieferant & Lieferantenwechsel

Ein Stromlieferant ist das Unternehmen, das einen Haushalt oder Betrieb mit Strom beliefert und abrechnet — unabhängig davon, wer das Netz betreibt. Beim Lieferantenwechsel entscheidet sich ein Kunde für einen anderen Anbieter; der Wechsel ist gesetzlich einfach und für die Versorgung ohne Unterbrechung geregelt. Für Mieterstrom ist beides wichtig: Nimmt ein Mieter am Mieterstrom teil, wird der Anlagenbetreiber oder sein Dienstleister zu seinem Stromlieferanten für den Solarstrom. Die Teilnahme ist freiwillig — der Mieter behält jederzeit das Recht, zu einem anderen Stromlieferanten zu wechseln. Genau das schreibt § 42a EnWG zum Schutz der Mieter vor.

So greifbar ist das

Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum Stromlieferanten der teilnehmenden Mieter — für den günstigen Solarstrom. Die Teilnahme ist freiwillig, ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich.

Der Mietvertrag bleibt davon unberührt.

liefert Strom
+ rechnet ab
freiwillig
für die Mieter
Wechsel
jederzeit
Praxisbeispiel

Entscheidet sich ein Mieter für Mieterstrom, wird Lumitra bzw. der Betreiber sein Stromlieferant für den günstigen Solarstrom. Gefällt ihm das Angebot später nicht mehr, kann er jederzeit den Lieferanten wechseln — sein Mietvertrag bleibt davon unberührt.

Worauf Sie achten sollten

  • Wechsel bleibt möglich. Der Mieter kann jederzeit den Anbieter wechseln.
  • Getrennt vom Mietvertrag. Strom- und Mietverhältnis sind rechtlich unabhängig.
  • Versorgung immer gesichert. Bei Wechsel oder Ende greift die Grund- oder Ersatzversorgung.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Grundversorger · Grundversorgung · Anlagenbetreiber · § 42a EnWG

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.