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Mieterstrom-Glossar

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standard-Belieferung von Haushalten mit Strom durch den Grundversorger — das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Wer keinen eigenen Stromvertrag abschließt, wird automatisch zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert. Für Mieterstrom ist der örtliche Grundversorgungstarif besonders wichtig: Der Mieterstrompreis darf laut § 42a EnWG höchstens 90 % dieses Tarifs betragen. Dadurch ist gesetzlich sichergestellt, dass Mieter mit Mieterstrom immer günstiger fahren als in der Grundversorgung.

So greifbar ist das

Die Grundversorgung ist der Standard-Tarif des örtlichen Grundversorgers und für Mieterstrom die entscheidende Messlatte: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % davon betragen.

Beispiel: Kostet die Grundversorgung 34 ct/kWh, darf Mieterstrom maximal ~30,6 ct/kWh kosten — die Mieter sparen also garantiert.

Standard-Tarif
des Grundversorgers
max. 90 %
Mieterstrom-Deckel
garantiert
günstiger für Mieter
Praxisbeispiel

Ein Mieter, der bislang zum Grundversorgungstarif Strom bezieht, wechselt auf Mieterstrom vom eigenen Hausdach. Weil der Mieterstrompreis gesetzlich auf höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs gedeckelt ist, spart er ab dem ersten Tag — ohne Aufwand und ohne Anbieterrisiko.

Worauf Sie achten sollten

  • Der Tarif ist der Preisdeckel. § 42a EnWG koppelt den Mieterstrompreis an höchstens 90 % der Grundversorgung.
  • Vergleichsgröße für die Ersparnis. Wie viel ein Mieter spart, misst sich am örtlichen Grundversorgungstarif.
  • Versorgung ist immer gesichert. Wer keinen eigenen Vertrag hat, wird automatisch grundversorgt.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Ersatzversorgung · Grundversorger · § 42a EnWG · Reststromlieferung

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.