Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standard-Belieferung von Haushalten mit Strom durch den Grundversorger — das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Wer keinen eigenen Stromvertrag abschließt, wird automatisch zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert. Für Mieterstrom ist der örtliche Grundversorgungstarif besonders wichtig: Der Mieterstrompreis darf laut § 42a EnWG höchstens 90 % dieses Tarifs betragen. Dadurch ist gesetzlich sichergestellt, dass Mieter mit Mieterstrom immer günstiger fahren als in der Grundversorgung.
Die Grundversorgung ist der Standard-Tarif des örtlichen Grundversorgers und für Mieterstrom die entscheidende Messlatte: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % davon betragen.
Beispiel: Kostet die Grundversorgung 34 ct/kWh, darf Mieterstrom maximal ~30,6 ct/kWh kosten — die Mieter sparen also garantiert.
Ein Mieter, der bislang zum Grundversorgungstarif Strom bezieht, wechselt auf Mieterstrom vom eigenen Hausdach. Weil der Mieterstrompreis gesetzlich auf höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs gedeckelt ist, spart er ab dem ersten Tag — ohne Aufwand und ohne Anbieterrisiko.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Der Tarif ist der Preisdeckel. § 42a EnWG koppelt den Mieterstrompreis an höchstens 90 % der Grundversorgung.
- ✓Vergleichsgröße für die Ersparnis. Wie viel ein Mieter spart, misst sich am örtlichen Grundversorgungstarif.
- ✓Versorgung ist immer gesichert. Wer keinen eigenen Vertrag hat, wird automatisch grundversorgt.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Ersatzversorgung · Grundversorger · § 42a EnWG · Reststromlieferung
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.