Mieterstrommodell
Beim Mieterstrommodell erzeugt eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach Strom, der direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Die Mieter beziehen so günstigen Solarstrom (in der Regel rund 20 % unter dem Grundversorgertarif), der Eigentümer erschließt eine zusätzliche Einnahmequelle. Was darüber hinaus benötigt wird, ergänzt Reststrom aus dem Netz.

So läuft es konkret: PV-Anlage aufs Dach, Solarstrom geht zuerst an die Mieter, Überschuss wird eingespeist, Reststrom kommt bei Bedarf aus dem Netz. Ein Summenzähler plus Software regeln Messung und Abrechnung.
Der Mieter bekommt eine Stromrechnung wie gewohnt — nur günstiger.
Ein Eigentümer installiert auf seinem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage. Der erzeugte Solarstrom wird zuerst im Haus verbraucht und den Mietern zu einem günstigeren Preis als beim Grundversorger angeboten. Die Teilnahme ist für Mieter freiwillig und ohne Risiko — sie profitieren einfach von niedrigeren Stromkosten.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Freiwillig für die Mieter. Teilnahme ist optional, ein Wechsel jederzeit möglich.
- ✓Rechtlich klar geregelt. § 42a EnWG schützt die Mieter und setzt den Preisrahmen.
- ✓Aufwand liegt beim Betreiber. Messung, Abrechnung und Meldepflichten übernimmt der Anlagenbetreiber.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Summenzählermodell · Mieterstromzuschlag · Autarkiegrad
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.