Grundpreis & Arbeitspreis
Grundpreis und Arbeitspreis sind die beiden Bestandteile, aus denen sich fast jeder Stromtarif zusammensetzt. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Jahr, unabhängig vom Verbrauch — er deckt Fixkosten wie Zähler und Abrechnung. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) und macht den verbrauchsabhängigen Teil der Rechnung aus. Auch beim Mieterstrom setzt sich der Preis in der Regel aus beiden Komponenten zusammen. Wichtig für die Mieter: Der gesamte Mieterstrompreis darf laut § 42a EnWG höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen — Mieterstrom ist damit garantiert günstiger.
Jeder Stromtarif hat zwei Teile: den festen Grundpreis pro Jahr (für Zähler und Abrechnung) und den Arbeitspreis pro kWh (verbrauchsabhängig). Beim Mieterstrom liegt die Summe unter dem Grundversorgertarif.
So sparen die Mieter garantiert.
Auf der Stromrechnung eines Mieters stehen ein fester Grundpreis und der verbrauchsabhängige Arbeitspreis pro kWh. Beim Mieterstrom sind beide so kalkuliert, dass die Gesamtkosten unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen — der Mieter spart, ohne auf Versorgungssicherheit zu verzichten.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Beide Teile zählen. Für den Vergleich immer Grund- plus Arbeitspreis betrachten.
- ✓Gesamtpreis ist gedeckelt. Höchstens 90 % des Grundversorgertarifs.
- ✓Transparent ausweisen. Klare Preisbestandteile schaffen Vertrauen bei den Mietern.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Grundversorgung · Netzentgelte · Arbeitspreis · § 42a EnWG
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.