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Mieterstrom-Glossar

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, die pro Kilowattstunde erhoben wird und im Strompreis enthalten ist. Für bestimmte Konstellationen von selbst erzeugtem und vor Ort verbrauchtem Solarstrom kann eine Stromsteuerbefreiung greifen — die Voraussetzungen sind jedoch an Anlagengröße und Lieferbeziehung geknüpft und im Einzelfall zu prüfen. Für Mieterstrom ist die Stromsteuer einer von mehreren Preisbestandteilen, bei denen lokal erzeugter Solarstrom Vorteile gegenüber klassischem Netzstrom haben kann. Die genaue steuerliche Behandlung klärt Lumitra projektbezogen mit spezialisierten Steuerberatern.

So greifbar ist das

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer, die je Kilowattstunde im Strompreis steckt. Für selbst erzeugten, vor Ort verbrauchten Solarstrom kann unter Bedingungen eine Befreiung greifen.

Ein weiterer Preisbestandteil, bei dem lokaler Solarstrom Vorteile haben kann.

je kWh
im Strompreis
Befreiung
unter Bedingungen
Vorteil
für Vor-Ort-Strom
Praxisbeispiel

Im Endpreis für Netzstrom ist die Stromsteuer fest enthalten. Ob und in welchem Umfang der an die Mieter gelieferte Solarstrom davon profitiert, hängt von der konkreten Anlagen- und Lieferstruktur ab — ein Punkt, den Lumitra bei der Modellwahl mitberücksichtigt.

Worauf Sie achten sollten

  • Befreiung ist an Bedingungen geknüpft. Anlagengröße und Lieferbeziehung entscheiden — im Einzelfall prüfen.
  • Teil des Strompreises. Sie fällt zusätzlich zu Netzentgelten und Abgaben an.
  • Steuerberater einbeziehen. Die genaue Behandlung klärt Lumitra projektbezogen mit Fachleuten.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Netzentgelte · Konzessionsabgabe · EEG · Grundpreis

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.