Zum Inhalt springen
Mieterstrom-Glossar

Mieterstrom

Mieterstrom bezeichnet Strom, der mit einer Photovoltaik-Anlage auf oder an einem Wohngebäude erzeugt und direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Für die Mieter ist dieser Strom in der Regel günstiger als klassischer Netzstrom, für den Vermieter entsteht ein zusätzlicher Ertrag aus dem Verkauf des Solarstroms. Rechtlich ist Mieterstrom in § 42a EnWG geregelt; die technische Abwicklung läuft meist über das Summenzählermodell. Wirtschaftlich lohnt sich Mieterstrom schon ab wenigen Wohneinheiten — nicht erst bei großen Objekten.

So greifbar ist das

Beispiel 6-Parteien-Haus: Jeder Mieter spart mit Mieterstrom rund 30 € im Jahr (zusammen ~180 €) — und der Vermieter erzielt on top rund +4.200 € pro Jahr aus Stromverkauf, Zuschlag und Einspeisung.

Alle gewinnen: Mieter zahlen weniger, der Eigentümer verdient mit seinem Dach.

ab ~6 WE
schon rentabel
~180 €/Jahr
Ersparnis der Mieter
~+4.200 €/Jahr
Ertrag Vermieter
Praxisbeispiel

Auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt eine PV-Anlage tagsüber Solarstrom. Statt ihn vollständig für wenige Cent einzuspeisen, beziehen die Mieter ihn direkt vom Dach — zu einem Preis unter dem Grundversorgertarif. Was die Mieter nicht verbrauchen, wird eingespeist; was sie zusätzlich brauchen, kommt als Reststrom aus dem Netz. Lumitra plant, baut und betreibt das komplette System.

Worauf Sie achten sollten

  • Schon ab wenigen Wohneinheiten rentabel. Mieterstrom lohnt sich nicht erst bei großen Objekten — oft bereits ab etwa sechs Wohneinheiten.
  • Teilnahme ist freiwillig, Preis gedeckelt. Niemand muss mitmachen; der Preis liegt bei höchstens 90 % des Grundversorgertarifs.
  • Betrieb komplett abgebbar. Planung, Messung, Abrechnung und Meldepflichten übernimmt auf Wunsch ein Dienstleister wie Lumitra.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Mieterstrommodell · Mieterstromzuschlag · Summenzählermodell · Reststromlieferung

Rechnet sich Mieterstrom für Ihr Gebäude?
Mieterstrom in 2 Minuten berechnenKostenlose Ersteinschätzung

Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.