PV-Pflicht (Solarpflicht)
Die PV-Pflicht — auch Solarpflicht genannt — ist die gesetzliche Verpflichtung, auf bestimmten Gebäuden eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Sie ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt: In Baden-Württemberg gilt sie verbindlich für Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, in Bayern hingegen nur für Neubauten von Nichtwohngebäuden. Für Eigentümer bedeutet die PV-Pflicht: Eine Solaranlage kommt ohnehin — dann kann man sie gleich wirtschaftlich sinnvoll nutzen, etwa über Mieterstrom, statt nur die gesetzliche Mindestvorgabe zu erfüllen.
Die PV-Pflicht kommt je nach Bundesland: In Baden-Württemberg verbindlich bei Neubau und Dachsanierung (Wohn und Nichtwohn), in Bayern nur bei Neubau von Nichtwohngebäuden.
Wenn die Anlage ohnehin kommt: gleich wirtschaftlich als Mieterstrom nutzen.
Wer in Baden-Württemberg neu baut oder das Dach grundlegend saniert, muss eine PV-Anlage installieren. Statt die Pflicht nur abzuhaken, lässt sich die Anlage direkt so auslegen, dass sie über Mieterstrom Erträge bringt — aus der Vorschrift wird eine Investition, die sich rechnet.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Regeln je Bundesland prüfen. Was gilt, hängt von Standort und Gebäudetyp ab.
- ✓Pflicht in Rendite wandeln. Statt Minimallösung gleich für Mieterstrom auslegen.
- ✓Auch bei Dachsanierung möglich. In Baden-Württemberg greift sie bei grundlegender Sanierung.
Weiterführende Themen
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung · Solarpaket I · EEG · Mieterstrom
Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.