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Mieterstrom-Glossar

Baugenehmigung & Verfahrensfreiheit

Für die meisten Photovoltaik-Dachanlagen ist keine Baugenehmigung erforderlich — sie sind verfahrensfrei. Das regeln die Bauordnungen der Länder: in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO, Art. 57), in Baden-Württemberg die Landesbauordnung (LBO). Dachparallele Solaranlagen auf oder an Gebäuden dürfen danach in aller Regel ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden. Ausnahmen gibt es vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden, in bestimmten Schutzgebieten oder bei sehr großen bzw. aufgeständerten Anlagen. Für Vermieter ist das eine gute Nachricht: Der bürokratische Aufwand für eine Mieterstrom-Anlage ist gering. Lumitra prüft die baurechtliche Lage im Objekt-Check und kümmert sich um eventuelle Sonderfälle.

So greifbar ist das

Gute Nachricht: Dachparallele PV-Anlagen sind fast immer verfahrensfrei — keine Baugenehmigung nötig (in Bayern BayBO Art. 57, in BW die LBO). Ausnahmen v.a. bei Denkmalschutz.

Der bürokratische Aufwand ist dadurch gering.

verfahrensfrei
keine Genehmigung
BayBO / LBO
regeln es
Ausnahme
Denkmalschutz
Praxisbeispiel

Wer eine PV-Anlage dachparallel auf sein Mehrfamilienhaus setzen möchte, braucht dafür in der Regel keine Baugenehmigung — die Anlage ist verfahrensfrei. Nur bei Denkmalschutz oder Sonderfällen ist eine Abstimmung nötig, die Lumitra im Rahmen der Planung übernimmt.

Worauf Sie achten sollten

  • Meist keine Genehmigung nötig. Dachparallele Anlagen sind in der Regel verfahrensfrei.
  • Denkmalschutz früh prüfen. Bei geschützten Gebäuden ist eine Abstimmung nötig.
  • Sonderfälle klärt Lumitra. Aufständerung oder Schutzgebiete werden im Objekt-Check bewertet.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: PV-Pflicht · Inbetriebnahme · Netzanmeldung · Solarpaket I

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.