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Wissen

Mieterstrom-Glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Mieterstrom und Photovoltaik — einfach erklärt, mit Rechenbeispiel und Praxis-Hinweis. Aktuell 75 Begriffe.

Mieterstrom-Grundlagen (16)

Mieterstrom
Lokal auf einem Wohngebäude erzeugter Solarstrom, der direkt an die Mieter geliefert wird — geregelt in § 42a EnWG.
Mieterstrommodell
Modell, bei dem Solarstrom vom Dach direkt und günstiger an die Mieter im Gebäude geliefert wird; Reststrom kommt aus dem Netz.
Mieterstromvertrag
Stromliefervertrag zwischen Anlagenbetreiber und Mieter nach § 42a EnWG, mit Kopplungsverbot und einem Preisdeckel von höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs.
Mieterstromzuschlag
Gesetzliche EEG-Förderung: ein Bonus je Kilowattstunde Solarstrom, die ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an Mieter geliefert wird — zusätzlich zum Stromverkauf, gestaffelt nach Anlagengröße bis 1.000 kWp.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Mit dem Solarpaket I eingeführtes vereinfachtes Modell zur Lieferung von Solarstrom an Gebäudebewohner ohne volle Lieferantenpflichten.
Summenzähler
Zweirichtungszähler am Netzanschluss, der Bezug und Einspeisung des gesamten Gebäudes misst — Grundlage des Summenzählermodells.
Summenzählermodell
Standard-Messkonzept für Mieterstrom: Ein Zweirichtungs-Summenzähler am Netzanschluss erfasst nur Reststrombezug und Überschusseinspeisung des Gebäudes; die Zuordnung je Mieter erfolgt per Messsoftware aus 15-Minuten-Lastgängen.
Reststromlieferung
Strom aus dem öffentlichen Netz, der geliefert wird, wenn der Solarstrom nicht ausreicht (zum Beispiel nachts).
Überschusseinspeisung
Betriebsart, bei der zuerst der Eigenverbrauch gedeckt wird und nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird.
Volleinspeisung
Betriebsart, bei der der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet wird — Gegenmodell zum Mieterstrom.
Einspeisevergütung
Gesetzlich garantierte Vergütung nach dem EEG für ins Netz eingespeisten Solarstrom, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf 20 Jahre festgeschrieben.
Eigenverbrauch
Anteil des selbst erzeugten PV-Stroms, der direkt im Gebäude genutzt statt eingespeist wird — der zentrale Hebel für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage.
Eigenverbrauchsquote
Prozentualer Anteil des selbst genutzten am insgesamt erzeugten Solarstrom — zentrale Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit.
Direktverbrauch
Sofortige Nutzung des gerade erzeugten Solarstroms im Gebäude ohne Zwischenspeicherung — der wirtschaftlichste Teil des Eigenverbrauchs.
Autarkiegrad
Anteil des Strombedarfs, der selbst aus der PV-Anlage gedeckt wird (bei Mieterstrom bis zu 85 %).
Anlagenzusammenfassung
EEG-Regel, nach der mehrere PV-Anlagen in räumlicher und zeitlicher Nähe für die Förder-Einstufung als eine Anlage gelten.

Technik & Anlage (10)

Photovoltaikanlage
Anlage aus Solarmodulen und Wechselrichter, die Sonnenlicht in Strom umwandelt — technische Grundlage für Mieterstrom auf Mehrfamilienhäusern.
Solarmodul
Bauteil aus Solarzellen, das Sonnenlicht in Strom umwandelt — der Grundbaustein jeder Photovoltaik-Anlage.
Wechselrichter
Bauteil, das den Gleichstrom der Solarmodule in netzüblichen Wechselstrom umwandelt — Herzstück der PV-Anlage.
Batteriespeicher
Speicher für überschüssigen Solarstrom, der den Eigenverbrauch erhöht, indem er Tagesstrom in die Abendstunden verschiebt.
Kilowatt-Peak (kWp)
Maßeinheit für die Nennleistung einer PV-Anlage unter Standardbedingungen — Basis für Größe, Ertrag und Kosten.
Spezifischer Ertrag
Jahresertrag einer PV-Anlage je installiertem Kilowatt-Peak (kWh/kWp) — Kennzahl für die Standortqualität.
Verschattung
Schattenwurf auf eine PV-Anlage durch Bäume, Gebäude oder Aufbauten — einer der wichtigsten Faktoren für den Solarertrag.
Dachausrichtung & Dachneigung
Himmelsrichtung und Neigungswinkel eines Dachs — beeinflussen den Solarertrag; fast jedes Dach ist geeignet.
Lastprofil
Zeitlicher Verlauf des Stromverbrauchs über den Tag — entscheidend dafür, wie gut Solarstrom und Verbrauch zusammenpassen.
Standardlastprofil (SLP)
Genormtes Verbrauchsmuster für Kunden ohne registrierende Messung — Grundlage für Abrechnung und Prognose des Stromverbrauchs.

Messung & Zähler (7)

Messkonzept
Anordnung der Zähler, die Erzeugung, Eigenverbrauch und Netzbezug im Gebäude korrekt erfasst — Basis jeder Mieterstrom-Abrechnung.
Messstellenbetrieb
Einbau, Betrieb und Ablesung der Stromzähler nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) — Basis der Mieterstromabrechnung.
Messstellenbetreiber (MSB)
Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Ablesung der Stromzähler; Grundlage der Mieterstromabrechnung.
Intelligentes Messsystem (Smart Meter)
Digitaler Stromzähler mit sicherer Kommunikationseinheit, der Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt übermittelt.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Digitaler Stromzähler ohne Kommunikationsanbindung — die Vorstufe zum intelligenten Messsystem.
Zweirichtungszähler
Zähler, der Strombezug aus dem Netz und Einspeisung getrennt misst — Standard, sobald ein Gebäude eigenen Strom erzeugt.
Wandlermessung
Messverfahren für hohe Ströme über Messwandler — bei großen PV-Anlagen und Summenzählern im Mehrfamilienhaus üblich.

Netz & Anschluss (9)

Netzanschluss
Physische Verbindung einer PV-Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz — Voraussetzung für Einspeisung und Mieterstrom.
Netzanmeldung
Anmeldung einer neuen PV-Anlage beim Netzbetreiber vor Anschluss und Inbetriebnahme — Pflichtschritt jeder Anlage.
Inbetriebnahme
Zeitpunkt, ab dem eine PV-Anlage erstmals Strom erzeugt — maßgeblich für Förderhöhe, Fristen und Vergütung.
Netzverträglichkeitsprüfung
Prüfung des Netzbetreibers, ob eine neue PV-Anlage ohne Probleme ans Stromnetz angeschlossen werden kann.
VDE-AR-N 4105
Technische Anschlussregel des VDE für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz — Grundlage für den sicheren Anschluss von PV-Anlagen.
Netzentgelte
Reguliertes Entgelt für die Nutzung der Stromnetze und wesentlicher Bestandteil des Strompreises; bei vor Ort verbrauchtem Solarstrom entfällt es.
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Unternehmen, das das örtliche Stromverteilnetz betreibt und PV-Anlagen anschließt — Ansprechpartner beim Netzanschluss.
Bundesnetzagentur
Deutsche Regulierungsbehörde, die Strom- und Gasnetze reguliert, Netzentgelte prüft und das Marktstammdatenregister führt.
Marktstammdatenregister (MaStR)
Zentrales behördliches Register der Bundesnetzagentur, in dem jede PV-Anlage registriert werden muss — Voraussetzung für die Förderung.

Recht & Gesetz (14)

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Zentrales Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland; regelt Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.
EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Grundlegendes deutsches Gesetz für die Strom- und Gasversorgung; § 42a regelt den Mieterstrom.
§ 42a EnWG
Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz, der Mieterstromverträge regelt — mit Kopplungsverbot, Laufzeitgrenze und Preisdeckel von 90 %.
Solarpaket I
Gesetzespaket von 2024, das Photovoltaik und Mieterstrom vereinfacht und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführt.
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Gesetz, das Einbau und Betrieb moderner Stromzähler und intelligenter Messsysteme regelt — Grundlage der Mieterstrom-Messung.
PV-Pflicht (Solarpflicht)
Gesetzliche Pflicht, auf bestimmten Gebäuden eine Solaranlage zu installieren — je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Baugenehmigung & Verfahrensfreiheit
PV-Dachanlagen sind in der Regel verfahrensfrei — keine Baugenehmigung nötig; geregelt in den Bauordnungen der Länder (BayBO, LBO).
Grundversorgung
Gesetzlich geregelte Standard-Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger; ihr Tarif bildet den Preisdeckel für Mieterstrom.
Grundversorger
Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; sein Tarif ist der Preisdeckel für Mieterstrom.
Ersatzversorgung
Automatische Notversorgung mit Strom für längstens drei Monate über den Grundversorger, wenn kein gültiger Liefervertrag besteht.
Stromlieferant & Lieferantenwechsel
Unternehmen, das einen Haushalt mit Strom beliefert; beim Lieferantenwechsel kann der Kunde jederzeit den Anbieter wechseln.
Anlagenbetreiber
Person oder Unternehmen, das eine PV-Anlage betreibt, den Strom liefert und die zugehörigen Pflichten trägt.
Konzessionsabgabe
Entgelt, das Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege zahlen — fester Bestandteil des Strompreises.
Konzessionsvertrag
Vertrag zwischen Kommune und Netzbetreiber über die Nutzung öffentlicher Wege für Strom- und Gasleitungen.

Steuer (6)

Steuerbefreiung Photovoltaik (§ 3 Nr. 72 EStG)
Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Einnahmen aus kleineren PV-Anlagen innerhalb festgelegter Größengrenzen.
Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer)
Seit 2023 fällt auf Kauf und Installation von PV-Anlagen 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG).
Vorsteuerabzug
Erstattung der beim Einkauf gezahlten Umsatzsteuer für Unternehmer; durch den Nullsteuersatz bei PV oft überflüssig.
Gewerbesteuer bei Photovoltaik
Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag; beim Mieterstrom für Wohnungsunternehmen relevant, mit einer 10-%-Bagatellgrenze seit 2021.
Abschreibung (AfA)
Steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten einer PV-Anlage über die Nutzungsdauer (üblich 20 Jahre); nur bei steuerpflichtigen Anlagen relevant.
Stromsteuer
Bundesweite Verbrauchsteuer auf Strom; für selbst verbrauchten Solarstrom kann unter Bedingungen eine Befreiung greifen.

Wirtschaftlichkeit & Betreibermodelle (13)

Amortisationszeit
Zeitraum, bis eine PV-Anlage ihre Investitionskosten durch Erträge und Einsparungen wieder eingespielt hat.
Break-even
Zeitpunkt, ab dem die kumulierten Erträge einer Investition ihre Kosten ausgleichen — die Gewinnschwelle einer PV-Anlage.
Eigenkapitalrendite (IRR)
Kennzahl (interner Zinsfuß) für die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals einer PV-Investition über die gesamte Laufzeit.
Gesamtkapitalrendite
Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals (Eigen- und Fremdkapital) einer Investition — im Unterschied zur Eigenkapitalrendite.
Stromgestehungskosten (LCOE)
Kosten, um eine Kilowattstunde Solarstrom über die Lebensdauer der Anlage zu erzeugen — der ehrliche Vergleichsmaßstab zu Netzstrom.
Grundpreis & Arbeitspreis
Die zwei Bestandteile jedes Stromtarifs: die feste Grundgebühr und der verbrauchsabhängige Preis pro Kilowattstunde.
CO₂-Einsparung
Menge an Kohlendioxid, die Solarstrom gegenüber fossilem Netzstrom vermeidet — ein Nachhaltigkeitsvorteil für Gebäude und Mieter.
Anlagenpacht
Modell, bei dem der Vermieter die PV-Anlage pachtet statt kauft — Mieterstrom ohne hohe Anfangsinvestition.
Dachpacht
Modell, bei dem ein Eigentümer seine Dachfläche für eine PV-Anlage verpachtet und Pacht erhält — Solarstrom ohne eigene Investition.
Betreibermodell
Modell, das festlegt, wer die Mieterstrom-Anlage besitzt, betreibt und die Mieter beliefert — vom Eigenbetrieb bis zum Full-Service.
Energieliefer-Contracting
Betreibermodell, bei dem ein Dienstleister die PV-Anlage betreibt und der Eigentümer eine planbare Dachpacht ohne eigene Investition erhält.
Direktvermarktung
Verkauf von überschüssigem Solarstrom über einen Vermarkter an der Strombörse statt fester Einspeisevergütung.
Power Purchase Agreement (PPA)
Langfristiger Stromliefervertrag zu festen Konditionen zwischen Erzeuger und Abnehmer — planbar über viele Jahre.
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