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Mieterstrom-Glossar

Kilowatt-Peak (kWp)

Kilowatt-Peak (kWp) ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer Photovoltaik-Anlage unter genormten Testbedingungen. Sie sagt, wie viel Leistung die Solarmodule maximal liefern — und ist die zentrale Größe, um Anlagengröße, erwarteten Ertrag und Kosten (in Euro pro kWp) zu vergleichen.

So greifbar ist das

Was bedeutet 1 kWp praktisch? Es braucht rund 5–7 m² Dachfläche und erzeugt in Deutschland etwa 950–1.150 Kilowattstunden Strom pro Jahr — ungefähr so viel, wie ein sparsamer Zwei-Personen-Haushalt im Jahr verbraucht.

Beispiel Mehrfamilienhaus: Auf 200 m² nutzbarer Dachfläche passt eine Anlage von etwa 30–40 kWp. Die erzeugt rund 30.000–44.000 kWh pro Jahr — genug für den kompletten Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug, Keller) plus einen großen Teil des Haushaltsstroms mehrerer Wohnungen.

5–7 m²
Dachfläche je kWp
950–1.150 kWh
Jahresertrag je kWp
30–40 kWp
typisches Mehrfamilienhaus
Praxisbeispiel

Zwei gleich große 30-kWp-Anlagen können unterschiedlich viel liefern: Eine optimal ausgerichtete Anlage auf einem Süddach in Bayern erreicht deutlich mehr kWh je kWp als eine verschattete Nordanlage. Die kWp-Zahl beschreibt also die Leistung — wie viel Ertrag daraus wird, zeigt erst der spezifische Ertrag.

Worauf Sie achten sollten

  • Nennleistung ist nicht gleich realer Ertrag. kWp gilt unter Idealbedingungen. Wie viel wirklich herauskommt, entscheiden Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung — die Kennzahl dafür ist der spezifische Ertrag (kWh je kWp).
  • Größer ist nicht automatisch besser. Entscheidend ist, wie viel Strom im Haus direkt verbraucht wird. Eine zum Verbrauch passende Anlage rechnet sich oft besser als die maximal mögliche.
  • Auf die kWp-Grenzen achten. An der Anlagengröße hängen Förder- und Steuerregeln — etwa die Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp bzw. 15 kWp je Wohneinheit. Die Größe sollte bewusst geplant werden.

Weiterführende Themen

Verwandte Begriffe: Spezifischer Ertrag · Photovoltaikanlage · Wechselrichter · Eigenverbrauch

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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.