Gewerbesteuer bei Photovoltaik
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewerbeertrag von Unternehmen, die von den Gemeinden erhoben wird. Beim Betrieb einer PV- oder Mieterstrom-Anlage ist sie vor allem für Immobilien- und Wohnungsunternehmen relevant: Diese nutzen häufig die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung, mit der reine Vermietungserträge von der Gewerbesteuer verschont bleiben. Da die Stromlieferung an Mieter aber eine gewerbliche Tätigkeit ist, könnte sie diese Kürzung gefährden. Seit 2021 gibt es dafür eine Bagatellgrenze: Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien sind bis zu 10 % der Gesamteinnahmen unschädlich, sodass die erweiterte Kürzung in diesem Rahmen erhalten bleibt. Weil die Details komplex sind, sollte die gewerbesteuerliche Struktur immer mit einem Steuerberater geklärt werden.
Für Wohnungsunternehmen heikel: Stromlieferung kann die erweiterte Grundstückskürzung gefährden. Seit 2021 gibt es eine 10-%-Bagatellgrenze — bis dahin ist der Mieterstrombetrieb unschädlich.
Innerhalb dieser Grenze bleibt die Kürzung erhalten.
Ein Wohnungsunternehmen möchte Mieterstrom anbieten, ohne die erweiterte Grundstückskürzung zu verlieren. Solange die Einnahmen aus dem PV- und Mieterstrombetrieb unter der 10-%-Bagatellgrenze bleiben, ist das unschädlich. Die konkrete Ausgestaltung stimmt man mit dem Steuerberater ab — Lumitra unterstützt mit einer sauberen Struktur des Betriebs.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Vor allem für Wohnungsunternehmen relevant. Die erweiterte Kürzung kann berührt sein.
- ✓10-%-Grenze im Blick behalten. Bis dahin ist der EE-Betrieb unschädlich.
- ✓Struktur mit Steuerberater klären. Die Ausgestaltung ist komplex und einzelfallabhängig.
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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.