Anlagenzusammenfassung
Von einer Anlagenzusammenfassung spricht das EEG, wenn mehrere PV-Anlagen in räumlicher Nähe und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Betrieb gehen: Sie werden für die Förder-Einstufung wie eine einzige Anlage behandelt. Das ist wichtig, weil die Höhe von Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag von der Anlagengröße abhängt — mehrere kleine Anlagen können so in eine andere Vergütungsklasse rutschen.

Mehrere PV-Anlagen, die räumlich und zeitlich zusammengehören, gelten förder- und steuerrechtlich oft als eine Anlage. Das ist wichtig, weil an Grenzwerten (z. B. kWp) Förderhöhe und Pflichten hängen.
Beispiel: Zwei 20-kWp-Anlagen können zusammen als 40-kWp-Anlage zählen.
Wer auf mehreren nahe beieinanderliegenden Gebäuden PV-Anlagen errichtet, sollte die Anlagenzusammenfassung im Blick haben: Werden die Anlagen förderrechtlich zusammengefasst, richtet sich die Vergütung nach der Gesamtleistung — nicht nach der einzelnen Anlage. Eine saubere Planung stellt sicher, dass die Förderung optimal genutzt wird.
Worauf Sie achten sollten
- ✓Beeinflusst Förder- und Steuergrenzen. Ob Anlagen zusammengefasst werden, verschiebt die kWp-Schwellen.
- ✓Räumlicher und zeitlicher Bezug zählt. Nahe beieinander und kurz nacheinander errichtete Anlagen werden oft zusammengefasst.
- ✓Vorab prüfen lassen. Die richtige Einordnung klärt Fachplaner bzw. Steuerberater.
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Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — Angaben ohne Gewähr; Förderwerte und Gesetze können sich ändern. Für Ihr konkretes Objekt: kostenlose Ersteinschätzung.