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Der neue Stromzähler / Smart Meter: was Mieter wissen müssen

Zählertausch angekündigt? Was ein Smart Meter kostet (gesetzlich gedeckelt auf 20 bis 60 € pro Jahr), wer zahlt, wie sicher Ihre Daten sind — und warum der digitale Zähler die Grundlage für günstigeren Mieterstrom ist.
3. August 2026 durch
Der neue Stromzähler / Smart Meter: was Mieter wissen müssen
Noah Rues [Lumitra GmbH]
Lumitra-Wissen
⏱ 14 Min Lesezeit

Die kurze Antwort

Der Smart Meter ist der neue digitale Stromzähler, der Ihren Verbrauch genauer misst und — bei der Variante mit Kommunikationseinheit — Daten sicher und verschlüsselt überträgt. Mehr als rund 20 bis 60 € im Jahr darf ein Smart Meter einen normalen Haushalt gesetzlich nicht kosten (§ 31 MsbG). Für die meisten Mieterhaushalte unter 6.000 kWh ändert sich im Alltag wenig. Und ein wichtiger Nebeneffekt: Der digitale Zähler ist die technische Voraussetzung dafür, dass Mieterstrom vom Hausdach auch minutengenau abgerechnet werden kann.

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Der Brief liegt im Briefkasten: „Ihr Stromzähler wird getauscht“

Viele Mieterinnen und Mieter erleben es gerade: Ein Schreiben vom Messstellenbetreiber kündigt an, dass der alte Ferraris-Zähler — das schwarz-weiße Gerät mit der drehenden Scheibe — gegen einen neuen digitalen Zähler ausgetauscht wird. Manche Briefe klingen technischer als nötig, und schnell entstehen Fragen: Was genau kommt da? Was kostet es mich? Wird mein Verbrauch jetzt lückenlos überwacht? Und muss ich das überhaupt akzeptieren?

Die kurze Beruhigung vorweg: Der Zählertausch ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, die Kosten sind gedeckelt, und die Datenschutzregeln für Smart Meter zählen in Europa zu den strengsten überhaupt. Dieser Artikel erklärt, was auf Sie zukommt — sachlich, ohne Technikjargon — und zeigt, was Sie davon haben können. Am Ende wird klar, warum der digitale Zähler auch für Mieterstrom eine Schlüsselrolle spielt.

Damit Sie schnell finden, was Sie interessiert: Wenn Sie zuerst wissen möchten, was der Zähler kostet und wer zahlt, springen Sie direkt zu den Abschnitten „Was kostet mich das?“ und „Wer zahlt — Mieter oder Vermieter?“. Wenn Datenschutz Ihre Hauptfrage ist, lesen Sie den Abschnitt „Sind meine Daten sicher?“. Und wenn Sie verstehen möchten, warum der digitale Zähler für günstigeren Solarstrom aus dem eigenen Haus wichtig ist, finden Sie das gegen Ende unter „Der digitale Zähler ist die Voraussetzung für Mieterstrom“.

Wenn Sie auch den KI-Assistenten Ihres Vertrauens gefragt haben, hat er Ihnen vielleicht schon einen ersten Überblick gegeben — dieser Artikel geht einen Schritt weiter und nennt die konkreten gesetzlichen Schwellen, Preisobergrenzen und Ihre Rechte als Mieter.

mME oder iMSys — was ist der Unterschied?

Im Fachjargon tauchen zwei Begriffe auf, die Sie kennen sollten:

  • Moderne Messeinrichtung (mME): Das ist ein digitaler Zähler ohne Fernkommunikation. Er zeigt Ihren Verbrauch digital an und speichert Lastgangdaten — aber er schickt nichts ins Netz. Der Zählerstand wird weiterhin abgelesen, entweder durch den Ablesedienst oder durch Sie selbst über eine Display-Schnittstelle. Die mME bekommen die meisten normalen Mieterhaushalte.
  • Intelligentes Messsystem (iMSys oder Smart Meter): Das ist eine mME plus ein BSI-zertifiziertes Smart-Meter-Gateway. Dieses Gateway ermöglicht die verschlüsselte Fernkommunikation: Verbrauchsdaten werden — nach einem festgelegten Intervall — automatisch übertragen. Ein iMSys ist für Haushalte mit höherem Verbrauch oder bestimmten Anlagen vorgesehen.

Einfach gesagt: Die mME ist der digitale Basis-Zähler, das iMSys ist der smarte Zähler mit Datenfunk. Für den Alltag der meisten Mieter bedeutet das: Sie bekommen eine moderne Messeinrichtung — kein riesiger Unterschied zum alten Zähler, nur das Display ist digital und die Ablesung einfacher.

MerkmalModerne Messeinrichtung (mME)Intelligentes Messsystem (iMSys)
AnzeigeDigitales DisplayDigitales Display
FernkommunikationNeinJa — über BSI-zertifiziertes Gateway
DatentransferManuelle AblesungAutomatisch, typisch einmal täglich
Dynamische Tarife möglich?NeinJa
Mieterstrom-AbrechnungEingeschränktVollständig zeitgenau
Wer bekommt es?Normaler Mieterhaushalt (<6.000 kWh)Großverbraucher, PV ab 7 kW, Wärmepumpen

Beide Geräte ersetzen den alten analogen Ferraris-Zähler. Für die meisten Mieterhaushalte kommt die mME.

Wer bekommt einen Smart Meter? Die Pflicht-Schwellen

Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist nicht für jeden Haushalt verpflichtend — das regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in § 29 und § 31. Eine Einbaupflicht für das iMSys besteht konkret bei:

  • Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh: Das trifft vor allem große Wohnungen mit Elektroheizung, Wärmepumpe oder Haushalte mit sehr vielen elektrischen Geräten. Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt liegt mit rund 2.500 kWh weit darunter.
  • PV-Anlage ab 7 kW Leistung: Wer eine eigene Photovoltaikanlage betreibt (beispielsweise als Eigentümer), fällt ab dieser Leistungsgrenze unter die Pflicht — als Mieter betrifft Sie das in der Regel nicht direkt.
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW: Wärmepumpen, Wallboxen zum Laden von Elektroautos und ähnliche Großverbraucher lösen die Pflicht ab dieser Schwelle aus (§ 14a EnWG).

Was bedeutet das für Sie als Mieterin oder Mieter in einer normalen Wohnung? Wahrscheinlich bekommen Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) — also den digitalen Basis-Zähler ohne Fernkommunikation. Das iMSys mit Datenfunk ist für die meisten Mieterhaushalte (noch) nicht verpflichtend. Der Rollout läuft schrittweise: bis Ende 2025 sollen 20 %, bis 2028 rund 50 % und bis 2032 nahezu alle Zähler modernisiert sein (Bundesnetzagentur; GNDEW 2023). Einen Anspruch, sofort einen Smart Meter zu bekommen, haben Sie außerhalb der Pflichtfälle nicht — aber Sie können den Einbau beim Messstellenbetreiber beantragen.

Wer entscheidet eigentlich über den Zählertausch? Das ist der Messstellenbetreiber — meist der örtliche Netzbetreiber, manchmal auch ein beauftragter dritter Anbieter. Dieser ist für Einbau, Betrieb und Wartung des Zählers zuständig, nicht Ihr Vermieter und nicht Ihr Stromlieferant. Die drei Rollen — Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Stromlieferant — sind in Deutschland streng getrennt.

Was passiert, wenn keiner dieser Pflichttatbestände auf Sie zutrifft? Dann bekommen Sie trotzdem mittelfristig einen digitalen Zähler — als moderne Messeinrichtung (mME). Der Rollout-Zeitplan sieht vor, dass bis 2032 praktisch alle Zähler in Deutschland modernisiert sind. Der Unterschied: Sie erhalten kein iMSys mit Fernkommunikation, sondern den einfacheren digitalen Basis-Zähler. Das ist für den Alltag weniger spektakulär — aber ausreichend, um Mieterstrom grundlegend abrechnen zu können.

Ein häufiges Missverständnis: Manche Mieter glauben, ihr Stromlieferant wechselt ihren Zähler. Das ist nicht der Fall. Stromanbieter und Messstellenbetreiber sind zwei verschiedene Unternehmen mit zwei verschiedenen Aufgaben. Wenn Sie also den Stromanbieter wechseln — was Ihre Grundrecht als Verbraucher ist — bleibt der Messstellenbetreiber derselbe. Und umgekehrt: Ein neuer Zähler bedeutet nicht, dass sich Ihr Stromtarif ändert.

Was kostet mich das? Die gesetzlichen Preisobergrenzen

Hier ist die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat die Kosten für den Smart Meter gedeckelt. § 31 MsbG legt klare Preisobergrenzen fest, die nicht überschritten werden dürfen:

Zähler-TypJahrliche KostenobergrenzeTypischer Haushalt
Moderne Messeinrichtung (mME)ca. 25 € pro JahrNormaler Mieterhaushalt
iMSys bis 10.000 kWh/Jahrca. 20 bis 40 € pro JahrLeicht erhöhter Verbrauch
iMSys über 10.000 kWh/Jahrbis ca. 60 € pro JahrGroßverbraucher, Wärmepumpe

Quelle: § 31 MsbG; genaue Staffelung abhängig von Verbrauchsklasse. Die Werte sind gesetzliche Höchstgrenzen — Messstellenbetreiber dürfen weniger verlangen.

Für die meisten Mieterhaushalte mit einer modernen Messeinrichtung liegen die Messkosten also bei rund 25 € im Jahr — das entspricht etwa 2 € pro Monat. Selbst beim intelligenten Messsystem für normale Haushalte sind es maximal 40 bis 60 € jährlich. Wer Ihnen mehr in Rechnung stellt, verletzt die gesetzliche Preisobergrenze.

Wichtig: Die Messkosten sind vom Strompreis getrennt. Auf Ihrer Rechnung erscheinen sie als eigener Posten — häufig als „Messstellenentgelt“ oder „Zählermiete“. Prüfen Sie einmal, was Ihnen bisher dafür berechnet wurde: Alte analoge Zähler kosteten teils ähnlich viel, ohne den Mehrwert eines digitalen Geräts zu bieten.

Wer zahlt — Mieter oder Vermieter?

Formal ist der Anschlussnutzer der Vertragspartner des Messstellenbetreibers — das ist bei einem Miethaus oft der Vermieter oder die Hausverwaltung, weil die Zähler am Hausanschluss des Eigentümers hängen. Die Messkosten können dann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden — aber nur, wenn das im Mietvertrag oder der Betriebskostenvereinbarung vorgesehen ist.

In der Praxis bedeutet das: Viele Mieter sehen die Messkosten nicht als separate Rechnung, sondern als Posten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der ausgewiesene Betrag innerhalb der gesetzlichen Preisobergrenze liegt. Haben Sie Ihren Stromvertrag direkt beim Lieferanten abgeschlossen und der Zähler steht in Ihrer Wohnung, sind Sie selbst der Anschlussnutzer und bekommen die Rechnung direkt.

Der Vermieter kann den Zählertausch nicht von sich aus verhindern — das ist Sache des Messstellenbetreibers. Was er tun muss: Er ist verpflichtet, den Einbau des modernen Zählers zu dulden und Zugang zur Unterverteilung zu gewähren.

Sind meine Daten sicher? Datenschutz, BSI und Zweckbindung

Das ist die Frage, die viele Mieter am meisten beschäftigt — zu Recht. Deshalb hier eine klare Antwort: Das deutsche Smart-Meter-System zählt zu den am strengsten regulierten Messsystemen in Europa. Die wichtigsten Schutzpunkte im Überblick:

  • BSI-Zertifizierung und Verschlüsselung: Jedes Smart-Meter-Gateway muss das Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen (BSI-TR-03109). Die Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen — weder Ihr Nachbar noch unbefugte Dritte können mitlesen.
  • 15-Minuten-Werte, aber gebündelt übertragen: Bei einem iMSys werden Lastgangwerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Übertragen werden sie typischerweise einmal täglich — keine Echtzeit-Überwachung, kein permanenter Datenstrom.
  • Strikte Zweckbindung: Die Daten dürfen ausschließlich für Abrechnung und Netzbetrieb genutzt werden. Eine Weitergabe an Werbetreibende, Vermieter oder andere Dritte ist gesetzlich verboten.
  • Ihr Auskunftsrecht: Als Verbraucher haben Sie das Recht, beim Messstellenbetreiber Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind und wer darauf Zugriff hat.

Ein Vergleich, der hilft: Ihr Smartphone übermittelt deutlich sensibler Daten häufiger als ein Smart Meter — und ohne die gesetzlichen Sicherungsregeln, die für Messsysteme gelten. Die Sorge vor dem „gläsernen Mieter“ ist verständlich, aber technisch und rechtlich nicht begründet. Der Datenschutzrahmen ist robust.

Welche Daten werden genau gespeichert — und wie lange?

Bei einem iMSys werden Lastgangwerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst und im Gateway gespeichert. Für die Abrechnung übermittelt das Gateway aggregierte Tageswerte an den zuständigen Empfänger. Wie lange Daten im System verbleiben, regelt der Messstellenbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten — üblicherweise für die Dauer der Abrechnungsperiode zuzüglich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

Als Mieter haben Sie nach DSGVO und den Vorschriften des MsbG das Recht, eine vollständige Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen, unrichtige Daten korrigieren zu lassen und im gesetzlich zulässigen Rahmen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Diese Rechte sind unabhängig davon, ob Sie die Daten aktiv abrufen oder nicht.

Wenn Sie dennoch Fragen zu den konkreten Datenpraktiken Ihres Messstellenbetreibers haben, haben Sie das Recht, direkt nachzufragen — und müssen eine Antwort erhalten. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Aufsichtsbehörde, falls Beschwerden nötig werden.

Was habe ich davon? Verbrauch sichtbar, dynamische Tarife, Einsparpotenzial

Ein Smart Meter ist nicht nur eine neue Form der Messung — er eröffnet auch Möglichkeiten, die mit dem alten Drehscheibenzähler schlicht nicht gingen:

  • Verbrauch endlich sichtbar: Über das Online-Portal des Messstellenbetreibers sehen Sie, wann Sie wie viel Strom verbrauchen — aufgeschlüsselt nach Tageszeiten. Das klingt banal, macht aber einen echten Unterschied: Wer sieht, dass um 3 Uhr nachts dauerhaft 300 Watt fließen, findet damit den heimlichen Stromfresser. Unser Artikel „Stromkosten in der Mietwohnung senken“ zeigt, welche Geräte tatsächlich am meisten kosten.
  • Dynamische Stromtarife: Seit 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, Haushaltskunden variable bzw. dynamische Tarife anzubieten — Strom ist dann in verbrauchsschwachen Stunden günstig (zum Beispiel nachts oder mittags bei viel Solareinspeisung) und in Spitzenlastzeiten teurer. Wer Waschmaschine oder Spülmaschine flexibel steuern kann, spart damit zusätzlich. Voraussetzung: ein iMSys, das die Zeitscheiben-Daten liefert.
  • Messbares Einsparpotenzial: Studien zeigen, dass Haushalte, die ihre Verbrauchsdaten aktiv nutzen, ihren Jahresstromverbrauch um etwa 2 bis 4 % senken können — allein durch verändertes Verhalten, ohne neue Geräte kaufen zu müssen (Bundesnetzagentur; Verbraucherzentrale). Das klingt wenig, ist aber bei einem typischen Haushalt gut 50 bis 120 kWh pro Jahr — bares Geld.

Kurz zusammengefasst: Wer den Smart Meter aktiv nutzt, gewinnt Transparenz, kann von günstigeren Zeittarifen profitieren und spart ein paar Prozent Verbrauch. Wer ihn passiv duldet, zahlt einen gedeckelten Betrag für etwas, das im Hintergrund läuft und wenig verändert. Beides ist in Ordnung — der Druck, sofort aktiv zu werden, ist nicht nötig.

Wie sehe ich meine Verbrauchsdaten konkret?

Wenn Ihr Messstellenbetreiber ein iMSys eingebaut hat, haben Sie Anspruch auf Zugang zu einem Online-Portal, über das Sie Ihre Lastgangkurven einsehen können. Die meisten Netzbetreiber bieten ein Kunden-Login an; dort sehen Sie dann stündlich oder viertelstündlich aufgelöst, wann wie viel Strom geflossen ist. Das ist nicht nur interessant — es ist das präziseste Werkzeug, um ungewöhnliche Dauerlastprofile zu entdecken (ein alter Boiler, der nachts heizt, ein Stand-by-Gerät, das ununterbrochen 80 Watt zieht). Wie Sie diese Erkenntnisse nutzen können, beschreibt unser Artikel „Stromkosten in der Mietwohnung senken“ im Detail.

Haben Sie nur eine mME ohne Fernkommunikation, gibt es kein automatisches Portal. Aber auch hier ist der Zählerstand jederzeit am Display ablesbar — und einmal im Quartal selbst abzulesen ist eine einfache Gewohnheit, die vor Nachzahlungs-Überraschungen schützt. Notieren Sie Datum und Stand, und vergleichen Sie nach drei Monaten — so sehen Sie, ob Ihr Verbrauch in die richtige Richtung geht.

Der digitale Zähler ist die Voraussetzung für Mieterstrom

Jetzt kommt der Zusammenhang, der für Mieterhaushalte in Mehrfamilienhäusern besonders interessant ist: Mieterstrom funktioniert nur mit einem modernen Zähler.

Beim Mieterstrom wird Solarstrom, der auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses erzeugt wird, direkt an die Mieter im Haus geliefert — ohne den langen Umweg über das öffentliche Netz. Das ist gesetzlich geregelt in § 42a EnWG: Mieterstrom darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs kosten und ist damit strukturell günstiger als jeder normale Haushaltstarif. Für Sie als Mieter ist die Teilnahme freiwillig.

Damit das funktioniert, muss der Zähler zwei Dinge können, die ein alter Ferraris-Zähler nicht schafft: erstens den tatsächlichen Eigenverbrauch von Solarstrom des Hauses messen, und zweitens die Abrechnung zwischen Solarstromanteil und Reststrom aus dem Netz zeitgenau trennen. Der digitale Zähler — mME oder iMSys — ist dafür die technische Grundbedingung.

Was das für Sie bedeutet: Wenn Ihr Haus jetzt oder in Zukunft Mieterstrom anbietet, ist der Zählertausch keine Belastung — sondern die Infrastruktur, auf der der günstige Solarstrom vom eigenen Dach erst möglich wird. Wie Mieterstrom grundsätzlich funktioniert, erklärt „Was ist Mieterstrom?“. Was er Sie konkret kosten würde, rechnet „Mieterstrom-Kosten für Mieter 2026“ durch. Und ob Ihr Haus generell für Solarstrom geeignet ist, lesen Sie in „Solaranlage auf dem Mietshaus: Habe ich als Mieter etwas davon?“.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und einem normalen Ökostromtarif?

Diese Frage stellen viele Mieter, die bereits einen günstigeren Grünstromtarif haben. Der Unterschied liegt im Weg, den der Strom zurücklegt. Bei einem Ökostromtarif wird Strom irgendwo in Deutschland erzeugt und über das allgemeine Stromnetz zu Ihnen transportiert — mit allen Netzentgelten, Abgaben und Umlagen, die dabei anfallen. Der „grüne“ Charakter besteht oft nur über Herkunftsnachweise.

Bei Mieterstrom hingegen wird der Strom auf demselben Grundstück erzeugt und verbraucht. Er fließt nicht ins öffentliche Netz und wird nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen. Deshalb entfallen Teile der sonst üblichen Netzentgelte — und genau diese Kostenersparnis gibt der Mieterstrom-Anbieter (gesetzlich verpflichtend) an Sie weiter. Das macht Mieterstrom in der Regel günstiger als jeden Haushaltstarif, egal ob öko oder nicht. Und damit das technisch funktioniert, braucht es einen digitalen Zähler, der die lokale Erzeugung und den lokalen Verbrauch minutengenau auseinanderhält.

Die Photovoltaik-Übersicht und die Mieterstrom-Themenseite geben Ihnen den vollständigen Rahmen — und der kostenlose Potenzialrechner zeigt in zwei Minuten, was für Ihr Haus konkret möglich wäre.

Was Sie beim Zählertausch konkret tun — und was Sie besser lassen

Der Ablauf ist in der Praxis einfacher als er klingt. Sie bekommen vom Messstellenbetreiber ein Ankündigungsschreiben mit dem geplanten Termin. In der Regel ist dann ein Techniker für etwa 30 bis 60 Minuten bei Ihnen — er tauscht den alten Zähler aus, dokumentiert den Ablesezählerstand und hinterlässt Ihnen die Zählerdaten des neuen Geräts.

Was Sie tun sollten — kurze Checkliste:

  • Zählerstand vor dem Tausch ablesen und fotografieren: Machen Sie ein Foto vom Display Ihres alten Zählers am Tag vor dem Tausch. Das schützt Sie, falls es später Unklarheiten bei der Jahresabrechnung gibt.
  • Zählernummer des neuen Geräts notieren: Die Zählernummer steht auf einem Aufkleber am Gerät. Bewahren Sie sie auf — sie ist bei Rückfragen an den Messstellenbetreiber oder Stromlieferanten wichtig.
  • Schreiben an den Stromlieferanten: Informieren Sie Ihren Stromlieferanten über die neue Zählernummer, wenn dieser Sie nicht ohnehin automatisch benachrichtigt wird. Das stellt sicher, dass die Abrechnung auf die richtige Nummer läuft.
  • Prüfen Sie die Messkosten in der nächsten Abrechnung: Kontrollieren Sie, ob der ausgewiesene Betrag innerhalb der Preisobergrenzen nach § 31 MsbG liegt (ca. 25 € für mME, bis 60 € für iMSys bei hohem Verbrauch).

Was Sie besser lassen:

  • Den Tausch verweigern oder den Techniker abweisen — Sie sind zur Duldung verpflichtet.
  • Eigene Eingriffe am Zähler — der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers und versiegelt. Eingriffe sind strafbar.
  • Panik wegen der Datenkommunikation — das System ist durch BSI-Vorschriften gesichert, und niemand “liest live mit”.

Falls beim Tausch etwas nicht stimmt — falscher Zählerstand dokumentiert, Gerät nicht richtig installiert, spätere Rechnung nicht nachvollziehbar — wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Messstellenbetreiber. Bleibt das Anliegen ungelöst, ist die Verbraucherzentrale die erste Anlaufstelle, danach die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde.

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Der digitale Zähler ist der erste Schritt — Mieterstrom der nächste. Als MSB-Partner begleiten wir Eigentümer und Hausverwaltungen durch den gesamten Prozess: von der technischen Prüfung über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur Abrechnung. Sprechen Sie Ihren Vermieter an — oder geben Sie uns den Hinweis, damit wir gemeinsam schauen können, ob Ihr Haus geeignet ist.

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Häufige Fragen

Muss ich den Zählertausch akzeptieren?

Ja, wenn der Messstellenbetreiber im gesetzlichen Rollout vorgeht, sind Sie verpflichtet, den Einbau zu dulden und Zugang zu gewähren. Verweigern können Sie den Tausch nicht — das regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Ihr Vermieter hat hier keinen Entscheidungsspielraum; der Messstellenbetreiber handelt direkt auf gesetzlicher Grundlage.

Wer ist eigentlich mein Messstellenbetreiber?

In den meisten Fällen ist es der örtliche Netzbetreiber (der „grundzuständige Messstellenbetreiber“). Sie finden den Namen auf Ihrer Stromrechnung oder im Anschreiben zum Zählertausch. Es gibt auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die Haushalte aktiv akquirieren — zu diesen können Sie wechseln, wenn Sie möchten.

Bekomme ich automatisch einen Smart Meter mit Datenfunk?

Nicht zwingend. Die meisten Mieterhaushalte unter 6.000 kWh Jahresverbrauch bekommen eine moderne Messeinrichtung (mME) — einen digitalen Zähler ohne Fernkommunikation. Das iMSys mit Gateway und Datenfunk ist für Großverbraucher, PV-Anlagen ab 7 kW und steuerbare Geräte ab 4,2 kW verpflichtend (§ 29, § 31 MsbG; § 14a EnWG).

Was, wenn der berechnete Betrag höher ist als die gesetzliche Obergrenze?

Dann widersprechen Sie schriftlich und verweisen auf § 31 MsbG. Die Preisobergrenze ist zwingend und kann vom Messstellenbetreiber nicht durch Vertragsbedingungen umgangen werden. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde.

Kann mein Vermieter meine Verbrauchsdaten vom Smart Meter abrufen?

Nein. Die Daten werden ausschließlich an berechtigte Marktteilnehmer übermittelt: Ihren Stromlieferanten, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber — und auch das nur für Abrechnungs- und Netzbetriebszwecke. Ihr Vermieter hat keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten. Die Zweckbindung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wann kommt der Smart Meter zu mir?

Das hängt von Ihrem Verbrauch und dem Rollout-Zeitplan ab. Bis Ende 2025 sollen 20 % der Zähler modernisiert sein, bis 2028 rund 50 %, bis 2030 rund 95 %, Abschluss bis 2032 (GNDEW 2023). Außerhalb der Pflichtfälle gibt es keinen Anspruch auf sofortigen Einbau. Wer den Einbau früher möchte, kann ihn beim Messstellenbetreiber beantragen.

Was hat der Smart Meter mit Mieterstrom zu tun?

Der digitale Zähler ist die technische Voraussetzung für Mieterstrom: Nur mit einem modernen Zähler lässt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom vom Hausdach zeitgenau messen und abrechnen. Ein alter Ferraris-Zähler kann das nicht. Der Zählertausch ist also auch der erste Schritt Richtung günstigem Solarstrom vom eigenen Dach.

Kann ich nach dem Zählertausch einen dynamischen Stromtarif nutzen?

Bei einem iMSys mit Gateway: ja. Seit 2025 müssen Anbieter Haushaltskunden variable Tarife anbieten. Diese sind an Tageszeiten mit günstiger Netzlast gebunden. Bei einer einfachen mME ohne Fernkommunikation ist das noch nicht möglich — dafür braucht es die Datenfunk-Komponente des iMSys.

Fazit: Kein Grund zur Sorge — und ein guter Einstieg

Der Brief mit der Ankündigung des Zählertauschs klingt technischer als er ist. Was kommt, ist ein digitaler Zähler, der sauberer misst, einfacher ablesbar ist und dessen Kosten der Gesetzgeber klar begrenzt hat: rund 25 € pro Jahr für die meisten Mieterhaushalte, maximal 60 € selbst für Großverbraucher. Die Daten sind sicher und streng zweckgebunden — Ihr Vermieter sieht nichts, Werbetreibende erst recht nicht.

Wer aktiv wird, kann vom Smart Meter profitieren: Verbrauch sehen, Stromfresser aufspüren, bei einem iMSys dynamische Tarife nutzen. Wer das nicht möchte, kann ihn passiv laufen lassen — der Alltag ändert sich kaum.

Zur Einordnung: ChatGPT oder andere KI-Tools können Ihnen den Unterschied zwischen mME und iMSys erklären — für die konkreten Preisobergrenzen nach § 31 MsbG und die aktuellen Rollout-Quoten sollten Sie sich aber auf aktuelle, belegte Quellen stützen. Die Zahlen in diesem Artikel stammen aus den verlinkten Gesetzestexten und Behörden-Informationen — keine Schätzungen, keine Durchschnitte aus dritten Quellen.

Und für alle, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen: Der digitale Zähler ist die Voraussetzung dafür, dass Mieterstrom vom Hausdach überhaupt möglich wird — also für den Strom, der gesetzlich mindestens 10 % günstiger ist als der Grundversorger. Wenn Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung das Thema noch nicht auf dem Schirm hat, ist jetzt ein guter Moment für eine Frage.

Quellen

  • § 29 MsbG — Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme: https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html
  • § 31 MsbG — Preisobergrenzen für Messstellenbetrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__31.html
  • Bundesnetzagentur — Smart Meter Gateway Rollout: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/SmartMeter/start.html
  • BSI — Technische Richtlinie BSI-TR-03109, Schutzprofil Smart Meter Gateway: https://www.bsi.bund.de/
  • Verbraucherzentrale — Smart Meter: was Sie wissen müssen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-stromzaehler-wissen-muessen-13275
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