Die kurze Antwort
Ja — und wahrscheinlich mehr, als Sie denken. Der Strom, der dann morgens Ihren Kaffee kocht, kommt vom Dach über Ihnen: ein paar Meter, statt Hunderte Kilometer durchs Netz. Sein Preis ist gesetzlich gedeckelt auf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs (§ 42a Abs. 4 EnWG). Sie zahlen also mindestens 10 %, in der Praxis oft 15 bis 20 % weniger als bei einem Strom-Grundversorger vor Ort. Echt grüner Strom, ohne dass Sie eine Schraube anfassen, einen Cent investieren oder etwas warten. Mitmachen müssen Sie nicht, und wenn die Sonne mal nicht reicht, kommt der Rest nahtlos aus dem Netz. Was das für Sie heißt — und was Sie tun können, wenn bei Ihnen noch nichts geplant ist — lesen Sie hier.
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Ein Gerüst am Giebel, ein Aushang der Hausverwaltung, ein Satz vom Nachbarn im Treppenhaus: „Aufs Dach kommt eine Solaranlage.“ Und mit ihm die Frage, die sich fast jeder Mieter stellt — völlig zu Recht: „Schön für den Vermieter — aber springt für mich auch etwas dabei heraus?“ Die meisten nehmen an: Der Eigentümer kassiert die Förderung, und für die Mieter bleibt nichts als der Baulärm während der Montage.
Diese Annahme ist falsch — jedenfalls dann, wenn die Anlage als Mieterstrom betrieben wird. Wer heute „lohnt sich Mieterstrom für Mieter“ googelt oder einen KI-Assistenten wie ChatGPT danach fragt, bekommt allerdings oft schwammige, halb richtige Antworten. Dieser Artikel macht es konkret: Was der Solarstrom vom eigenen Dach für Sie als Mieter bedeutet, was er kostet (nämlich weniger), was sich ändert und was garantiert gleich bleibt. Und — falls bei Ihnen noch gar nichts geplant ist — wie Sie das Thema selbst ins Rollen bringen können.
Erst einmal: Was passiert da eigentlich auf dem Dach?
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in Strom um. Bei einer normalen Anlage auf einem Mehrfamilienhaus würde dieser Strom größtenteils ins öffentliche Netz eingespeist — der Betreiber bekommt dafür eine kleine Vergütung, und die Mieter im Haus kaufen ihren Strom weiter ganz normal beim überregionalen Versorger.
Mieterstrom dreht das um. Statt den Sonnenstrom für wenige Cent wegzugeben, wird er direkt im Haus verbraucht — von den Menschen, die darin wohnen. Der Strom legt buchstäblich nur ein paar Meter vom Dach bis in Ihre Steckdose zurück. Er muss nicht durch das öffentliche Netz transportiert werden, und genau deshalb entfallen viele Kostenbestandteile, die einen normalen Stromtarif verteuern (Netzentgelte, bestimmte Umlagen). Dieser Preisvorteil landet zu einem großen Teil bei Ihnen. Wer die Grundlagen in Ruhe nachlesen möchte: Wir haben das in „Was ist Mieterstrom? Einfach erklärt“ Schritt für Schritt aufgeschlüsselt.
Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung? Zwei Wege, ein Vorteil für Sie
Vielleicht hören Sie im Zusammenhang mit der Anlage zwei Begriffe: Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (kurz GGV). Beide bringen Ihnen günstigen Solarstrom vom eigenen Dach — sie unterscheiden sich nur im Hintergrund:
- Klassischer Mieterstrom (§ 42a EnWG): Ein Anbieter liefert Ihnen den kompletten Strom — Solar plus Reststrom — aus einer Hand, auf einer Rechnung. Der Solaranteil wird zusätzlich staatlich gefördert (Mieterstromzuschlag).
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG, seit 2024): Sie erhalten den günstigen Solaranteil direkt, kümmern sich aber um Ihren Reststrom selbst — ein eigener Stromvertrag Ihrer Wahl. Dafür ist das Modell für den Eigentümer bürokratisch schlanker.
Für Sie als Mieter ist der praktische Unterschied gering: In beiden Fällen bekommen Sie Sonnenstrom vom eigenen Dach zu einem günstigen Preis. Welches Modell Ihr Haus nutzt, entscheidet der Eigentümer — Sie profitieren so oder so. Die Unterschiede im Detail lesen Sie in „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom“.
Ja — und zwar günstiger. Der 90-Prozent-Deckel
Der wichtigste Punkt zuerst, weil ihn die wenigsten Mieter kennen: Für Mieterstrom gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der Gesetzgeber hat im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt (§ 42a Abs. 4 EnWG), dass der Mieterstrompreis „90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs … nicht übersteigen“ darf. Im Klartext: Mieterstrom muss immer mindestens 10 Prozent günstiger sein als der Grundversorger vor Ort (§ 42a EnWG; Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, 2025).
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Angenommen, der örtliche Grundversorger verlangt 40 Cent pro Kilowattstunde. Dann darf der Mieterstromtarif höchstens 36 Cent kosten. In der Praxis liegen viele Mieterstromtarife sogar noch etwas darunter — realistische Ersparnisse bewegen sich zwischen 10 und 20 Prozent (Ariadne-Projekt/IW Köln, 2025; Verbraucherzentrale, 2025).
| Haushalt | Verbrauch/Jahr | Kosten Grundversorger* | Mit Mieterstrom (−15 %) | Ersparnis/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Single | 1.500 kWh | 600 € | 510 € | ~90 € |
| Paar | 2.500 kWh | 1.000 € | 850 € | ~150 € |
| Familie | 3.500 kWh | 1.400 € | 1.190 € | ~210 € |
* Beispielannahme 40 Cent/kWh. Ihr tatsächlicher Wert hängt vom lokalen Grundversorgertarif ab. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in „Mieterstrom-Kosten für Mieter 2026“.
Was sich für Sie ändert — und was gleich bleibt
Viele Mieter befürchten, Mieterstrom bedeute Aufwand, Umbau oder eine Einschränkung. Das Gegenteil ist der Fall. Die folgende Übersicht zeigt, wie wenig sich in Ihrem Alltag tatsächlich verändert:
| Das ändert sich | Das bleibt gleich |
|---|---|
| Ihre Stromrechnung kommt vom Mieterstrom-Anbieter statt vom bisherigen Versorger. | Aus Ihrer Steckdose kommt Strom wie immer — rund um die Uhr, unterbrechungsfrei. |
| Der Preis pro Kilowattstunde sinkt (höchstens 90 % des Grundversorgers). | Die Versorgungssicherheit — kein Blackout-Risiko, weil das Netz jederzeit einspringt. |
| Oft eine App, in der Sie Ihren Verbrauch live sehen können. | Ihr Recht, jederzeit zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. |
| — | Null Kosten für Anschaffung, Montage oder Wartung der Anlage. |
Bei einem Komplettanbieter wie Lumitra sehen Sie über die eigene App sogar in Echtzeit, wie viel Solarstrom gerade vom Dach kommt und was Sie verbrauchen — volle Transparenz statt einer jährlichen Abrechnung, die niemand versteht.
Ist das nicht dasselbe wie mein Ökostromtarif?
Eine gute Frage — und die Antwort ist ein klares Nein. Viele „Ökostromtarife“ funktionieren über sogenannte Herkunftsnachweise: Der Anbieter kauft Zertifikate für Grünstrom ein — häufig aus dem Ausland, etwa norwegischer oder österreichischer Wasserkraft. Physikalisch fließt bei Ihnen aber weiterhin der übliche Strommix aus der Steckdose, denn ein Herkunftsnachweis ist ein bilanzielles Zertifikat und kein separater Stromfluss (Umweltbundesamt, 2025). Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass Tarife, bei denen der Anbieter lediglich Herkunftsnachweise einkauft, keinen zusätzlichen Klimanutzen bringen.
Fair bleibt: Es gibt auch echten Ökostrom mit Zusatznutzen — etwa Tarife mit den Labels „Grüner Strom“ oder „ok-power“, die Investitionen in neue Anlagen verpflichtend vorschreiben. Der Punkt ist nur: Ein günstiger Grünstrom-Tarif und echter, lokal erzeugter Solarstrom sind nicht dasselbe. Wie sich Mieterstrom von Direktlieferung und anderen Strommodellen abgrenzt, zeigt „Die Modelle im Vergleich“.
Bei Mieterstrom ist es anders: Der Strom kommt tatsächlich physisch von der Solaranlage auf Ihrem Dach, ein paar Meter über Ihnen. Sie zahlen nicht für ein Zertifikat, sondern für echten, lokal erzeugten Sonnenstrom — und das in der Regel zu einem niedrigeren Preis als beim Grundversorger. Echter Klimanutzen und ein günstigerer Tarif fallen hier zusammen.
Müssen Sie mitmachen? Nein — und das ist gesetzlich abgesichert
Das ist die zweite große Sorge, die wir immer wieder hören: „Werde ich jetzt gezwungen, den Strom vom Vermieter zu kaufen?“ Klare Antwort: Nein. Der Gesetzgeber hat hier bewusst ein Kopplungsverbot verankert (§ 42a Abs. 2 EnWG). Das bedeutet:
- Ihr Mietvertrag darf nicht an den Mieterstromvertrag gekoppelt werden. Niemand darf Ihnen die Wohnung verweigern oder kündigen, weil Sie den Solarstrom nicht abnehmen.
- Sie behalten die freie Wahl Ihres Stromanbieters — Sie können beim Grundversorger bleiben oder jeden beliebigen anderen Tarif wählen.
- Wird die Kopplung dennoch versucht, ist der Mieterstromvertrag nichtig — Sie sind rechtlich klar geschützt (§ 42a EnWG; BBH-Blog, 2024).
Mieterstrom ist also ein Angebot, kein Zwang. Weil er aber gesetzlich günstiger sein muss als der Grundversorger, entscheiden sich die allermeisten Mieter freiwillig dafür. Die Details zu Vertrag, Rechten und Pflichten lesen Sie in „Mieterstrom-Vertrag: Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen“.
So läuft der Wechsel für Sie ab — Schritt für Schritt
Der Umstieg auf Mieterstrom ist für Sie unkompliziert. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:
- Angebot prüfen: Sie erhalten ein Tarifangebot. Vergleichen Sie Arbeitspreis (pro Kilowattstunde) und Grundpreis mit Ihrem aktuellen Vertrag — der Mieterstrompreis liegt gesetzlich unter dem Grundversorger.
- Vertrag unterschreiben: Sagen Sie zu, unterschreiben Sie den Stromliefervertrag — er ersetzt Ihren bisherigen.
- Kündigung übernimmt meist der Anbieter: Häufig kündigt der Mieterstrom-Anbieter Ihren alten Vertrag für Sie — Sie müssen selbst nichts weiter tun.
- Umstellung im Hintergrund: Der Wechsel läuft ohne Stromunterbrechung. Sie merken davon nichts außer der neuen, günstigeren Rechnung.
- Verbrauch im Blick: Über die App des Anbieters sehen Sie Ihren Verbrauch — und wie viel davon direkt vom Dach kommt.
Kein Handwerker in Ihrer Wohnung, kein Umbau, kein Papierkrieg. Der gesamte technische und rechtliche Aufwand liegt beim Eigentümer und beim Anbieter — nicht bei Ihnen.
Was kostet Sie das? Nichts außer dem Strompreis
Eine Solaranlage für ein Mehrfamilienhaus kostet je nach Größe einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Die gute Nachricht für Sie: Diese Investition trägt der Eigentümer oder ein spezialisierter Betreiber — nicht Sie. Sie zahlen keinen Cent für:
- die Anschaffung und Montage der Anlage,
- die Zähler und die Messtechnik,
- Wartung, Reparatur oder Versicherung.
Ihre einzige „Verpflichtung“ ist, den günstigeren Strom zu beziehen — und selbst das ist freiwillig. Sie unterschreiben einen Stromliefervertrag, der Ihren bisherigen ersetzt, und ab da kommt Ihre Rechnung eben vom Mieterstrom-Anbieter. Mehr passiert nicht. Wenn ein Anbieter das gesamte Paket aus einer Hand liefert — Planung, Technik, Abrechnung und rechtssichere Verträge —, müssen sich weder Sie noch Ihr Vermieter um irgendetwas kümmern.
Wenn die Sonne nicht scheint — woher kommt dann der Strom?
Eine berechtigte Frage, denn nachts und im Winter liefert das Dach wenig oder nichts. Die Antwort ist beruhigend einfach: Reicht der Solarstrom nicht, wird der fehlende Teil automatisch aus dem öffentlichen Netz nachgeliefert — ohne dass Sie irgendetwas umschalten oder merken. Wichtig für Sie: Sie bekommen alles aus einer Hand — ein Vertrag, ein Anbieter, ein Preis, eine Abrechnung (Bundesnetzagentur, Mieterstrom-FAQ; Verbraucherzentrale, 2025).
Sie brauchen also keine zwei Verträge und müssen nichts jonglieren. Der Solaranteil ist schlicht der günstige Teil Ihres Stroms, der Reststrom der Rest — und beides steht auf derselben Rechnung. Genau diese Rundum-Abrechnung inklusive Reststrom ist der Grund, warum sich Vermieter einen Komplettanbieter ins Haus holen: Sie würden es sonst nie selbst stemmen wollen.
Mit wem haben Sie es zu tun? Im Idealfall: mit einer einzigen Adresse
Die gute Nachricht für Sie zuerst: Um die Technik dahinter müssen Sie sich nicht kümmern. Im Hintergrund greifen zwar mehrere Rollen ineinander — steht ein Komplettanbieter dahinter, laufen sie aber alle bei einer einzigen Adresse zusammen:
- Der Eigentümer oder die WEG stellt das Dach bereit und entscheidet, dass Mieterstrom kommt.
- Der Betreiber plant, finanziert und betreibt die Anlage — bei einem Komplettanbieter ist das derselbe, der auch Ihren Stromvertrag und die Abrechnung übernimmt.
- Der Messstellenbetreiber (MSB) kümmert sich um den digitalen Zähler und die korrekte Messung. Ist Ihr Anbieter selbst zertifizierter MSB-Partner, kommt auch das aus einer Hand.
Für Sie bedeutet das im Idealfall: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Rechnung — egal, ob es um den Strompreis, den Zähler oder eine Frage zur Abrechnung geht. Genau dafür steht das Modell „alles aus einer Hand“.
Der digitale Zähler — und was mit Ihren Daten passiert
Damit der Solarstrom korrekt Ihrer Wohnung zugeordnet und abgerechnet werden kann, braucht es einen modernen, digitalen Zähler. Wichtig zur Einordnung: Diese Zähler-Pflicht kommt nicht aus dem Mieterstromrecht, sondern aus dem allgemeinen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das ohnehin für immer mehr Haushalte gilt (Verbraucherzentrale, 2025). Mieterstrom nutzt diese Technik nur mit.
Und Ihre Daten? Ihr Stromverbrauch ist ein personenbezogenes Datum und fällt damit unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Messwerte dürfen ausschließlich für Abrechnung und Netzbetrieb verwendet werden — es gilt eine strikte Zweckbindung. Für Werbung oder Profilbildung dürfen Ihre Verbrauchsdaten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht genutzt werden (MsbG; DSGVO). Bei einem seriösen Anbieter sehen Sie Ihre Daten in der App — und niemand missbraucht sie hinter Ihrem Rücken.
Was ist, wenn ich umziehe?
Weil der Mieterstromvertrag gerade nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist, endet er beim Auszug auch nicht automatisch. Sie kündigen ihn also separat — genauso, wie Sie jeden normalen Stromvertrag kündigen würden. Praktisch heißt das:
- Informieren Sie Ihren Mieterstrom-Anbieter rechtzeitig (idealerweise 4 bis 8 Wochen vor dem Auszug) über den Umzug.
- Notieren Sie den Zählerstand am Übergabetag — das schützt vor falschen Schlussrechnungen.
- Ziehen Sie in eine Wohnung mit Mieterstrom ein, können Sie das Angebot annehmen oder ablehnen — Ihre Entscheidung.
Wie Kündigung, Fristen und Sonderkündigungsrechte im Detail funktionieren, steht in „Mieterstrom kündigen: Rechte, Fristen und Sonderkündigungsrechte“.
Das Kleingedruckte: Laufzeit und Kündigung
Auch beim Mieterstrom schützt Sie das Verbraucherrecht, und zwar spürbar:
- Maximale Laufzeit: Ein Mieterstromvertrag darf nicht länger als 24 Monate fest gebunden sein (Verbraucherschutz nach EnWG).
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt höchstens drei Monate (§ 42a Abs. 5 EnWG) — deutlich kürzer, als viele andere Verträge es vorsehen.
- Danach: Läuft die Erstlaufzeit aus, können Sie mit kurzer Frist wechseln oder kündigen.
Sie sitzen also nie in einer Falle. Gefällt Ihnen das Angebot nicht mehr, kommen Sie heraus — und weil Mieterstrom gesetzlich günstiger sein muss, gibt es dazu selten einen Grund.
Ganz ehrlich: worauf Sie schauen sollten
Ein guter Deal hält auch dem zweiten Blick stand — deshalb sagen wir offen, wovon Ihre Ersparnis abhängt: vor allem vom örtlichen Grundversorgertarif. Ist der ohnehin sehr niedrig, fällt der 90-Prozent-Deckel etwas weniger ins Gewicht. Und wie viel Sonnenstrom Sie direkt nutzen, hängt auch von Ihrem Verbrauch und der Größe der Anlage ab.
Das Schöne daran: Sie müssen es nicht glauben, Sie können es prüfen. Vergleichen Sie das Angebot in Ruhe mit Ihrem aktuellen Tarif — das ist Ihr gutes Recht. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle gewinnt der Solarstrom vom eigenen Dach. Und falls nicht, sagen Sie einfach Nein. Ein Risiko gehen Sie nie ein.
Bei Ihnen ist noch gar nichts geplant? So stoßen Sie es an.
Vielleicht denken Sie beim Lesen: „Klingt gut — nur ist auf unserem Dach gar keine Solaranlage.“ Dann kommt jetzt der schönste Teil: Sie können sich diesen günstigen, sauberen Strom selbst ins Haus holen — auch als Mieter. Entscheiden muss am Ende zwar der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft, aber der Anstoß kommt erstaunlich oft von einem einzigen Mieter, der einfach gefragt hat.
Und dafür sind Sie in einer besseren Position, als Sie glauben. Ein Vermieter zögert meist aus zwei Gründen: Angst vor Aufwand — und Zweifel, ob die Mieter mitziehen. Das Erste nimmt ihm ein Komplettanbieter ab, der alles übernimmt. Das Zweite beantworten Sie, indem Sie fragen. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
So bringen Sie es ins Gespräch
Ein fertiges Argument für Ihren Vermieter oder Ihre WEG
Sie müssen kein Energie-Experte sein und niemanden überreden. Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter an — oder bringen Sie es in der nächsten Eigentümerversammlung ein. Von uns bekommen Sie die Argumente, die Zahlen und eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Gebäude an die Hand, damit aus Ihrer Frage schnell ein Angebot wird.
Argumente anfordern →Gehört Ihr Haus einer Eigentümergemeinschaft, läuft die Entscheidung über die Eigentümerversammlung. Wie man Mieterstrom dort auf die Tagesordnung bringt und durch den Beschluss bekommt, erklären wir in „Mieterstrom in der WEG“ — ein Artikel, den Sie einem Miteigentümer oder Beirat direkt weiterleiten können.
Warum haben das dann so wenige?
Wenn Mieterstrom so eindeutig günstiger ist — warum hat ihn nicht längst jedes Mehrfamilienhaus? Die Zahlen sind ernüchternd: In Deutschland wären nach Schätzungen von IW Köln und dem Ariadne-Projekt rund 1,9 bis 2,1 Millionen Mehrfamilienhäuser für Mieterstrom geeignet — das entspräche etwa 14 bis 15 Millionen Haushalten (IW Köln, 2024; Ariadne-Projekt, 2025). Tatsächlich genutzt wird Mieterstrom aber nur von einer kleinen Zahl von Haushalten — einem Bruchteil des Potenzials.
Der Grund liegt nicht bei den Mietern, sondern darin, dass Mieterstrom für Eigentümer lange kompliziert war — ein Dickicht aus Energie-, Mess- und Steuerrecht. Heute nimmt ein Komplettanbieter genau dieses Dickicht ab: geprüft von einem Team aus Fachanwälten für Energierecht und spezialisierten Steuerberatern, inklusive Messung und Abrechnung als zertifizierter MSB-Partner. Aus einem komplizierten Projekt wird so eine einfache Entscheidung. Und der Funke, der sie auslöst, kann von Ihnen kommen — von der Person, die den Strom am Ende günstiger bekommt.
Drei hartnäckige Mythen — und was wirklich stimmt
Mythos 1: „Mit Mieterstrom bin ich an meinen Vermieter gefesselt.“
Falsch. Das Kopplungsverbot (§ 42a Abs. 2 EnWG) verbietet genau das. Sie können jederzeit ablehnen, kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln.
Mythos 2: „Wenn die Solaranlage ausfällt, sitze ich im Dunkeln.“
Falsch. Fällt die Anlage aus oder liefert sie zu wenig, springt automatisch das öffentliche Netz ein. Sie merken davon nichts — Ihre Versorgung ist genauso sicher wie vorher.
Mythos 3: „Das ist doch nur komplizierter Papierkram für mich.“
Falsch. Für Sie bleibt es ein einziger Stromvertrag mit einer Rechnung. Die gesamte Komplexität — Technik, Messung, Abrechnung, Recht — trägt der Anbieter, nicht Sie.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter beim Mieterstrom mitmachen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Ihr Mietvertrag darf nicht an den Mieterstromvertrag gekoppelt werden (Kopplungsverbot, § 42a Abs. 2 EnWG), und Sie behalten die freie Wahl Ihres Stromanbieters.
Ist Mieterstrom wirklich immer günstiger?
Der Preis darf gesetzlich höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen — Sie sparen also mindestens 10, in der Praxis oft 15 bis 20 Prozent. Vergleichen Sie das Angebot trotzdem mit Ihrem aktuellen Tarif; das ist Ihr gutes Recht.
Bekomme ich auch nachts und im Winter Strom?
Ja, lückenlos. Reicht der Solarstrom nicht, wird der Rest automatisch aus dem öffentlichen Netz nachgeliefert — alles auf einer Rechnung, von einem Anbieter.
Kann mein Vermieter mir kündigen, wenn ich nicht teilnehme?
Nein. Eine Kopplung von Miet- und Stromvertrag ist gesetzlich verboten und wäre nichtig. Ihre Wohnsituation hängt nicht davon ab, ob Sie den Solarstrom abnehmen.
Werden meine Verbrauchsdaten überwacht?
Ihre Verbrauchsdaten sind durch die DSGVO geschützt und unterliegen einer strikten Zweckbindung: Sie dürfen nur für Abrechnung und Netzbetrieb genutzt werden, nicht für Werbung oder Profilbildung ohne Ihre Einwilligung.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich umziehe?
Der Mieterstromvertrag ist nicht an den Mietvertrag gekoppelt und endet beim Auszug nicht automatisch. Sie kündigen ihn separat — am besten 4 bis 8 Wochen vorher — mit einer Frist von höchstens drei Monaten.
Kann ich Mieterstrom anstoßen, obwohl mir das Haus nicht gehört?
Ja. Die Entscheidung trifft der Eigentümer bzw. die WEG, aber viele Projekte starten, weil ein Mieter das Thema anspricht. Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung an — wir liefern Ihnen die passenden Argumente und eine kostenlose Ersteinschätzung.
Bekomme ich mit Mieterstrom echten Solarstrom oder nur ein Zertifikat?
Echten, physisch erzeugten Solarstrom von der Anlage auf Ihrem Dach — kein zugekauftes Herkunftszertifikat wie bei vielen Ökostromtarifen.
Lohnt sich Mieterstrom besonders, wenn ich ein E-Auto lade?
Ja. Wer viel Strom verbraucht — etwa zum Laden eines E-Autos über eine Wallbox — profitiert überdurchschnittlich vom günstigen Solarstrom. Mehr dazu in Mieterstrom + Wallbox.
Fazit: Der Strom vom eigenen Dach ist auch für Sie da
Kommt eine Solaranlage als Mieterstrom auf Ihr Dach, ist das für Sie vor allem eins: eine gute Nachricht. Günstigerer Strom mit gesetzlicher Preisgarantie, echt grün, lückenlos, ohne eigene Investition — und mit der Freiheit, jederzeit Nein zu sagen. Sie tauschen einen teureren Tarif gegen einen günstigeren, der noch dazu buchstäblich über Ihrem Kopf entsteht. Mehr ändert sich nicht — außer dem Betrag auf Ihrer Stromrechnung.
Und falls bei Ihnen noch nichts geplant ist: Sie sind näher an einer Lösung, als Sie denken. Ein Satz zur richtigen Zeit — an die Hausverwaltung, den Vermieter oder in die Eigentümerversammlung — kann der Anfang sein. Wollen Sie vorher sehen, ob sich Ihr Gebäude überhaupt eignet? Der kostenlose Potenzialrechner zeigt es Ihnen in zwei Minuten. Einen Überblick über alle Rollen und Konstellationen finden Sie außerdem auf unserer Mieterstrom-Übersicht und im Photovoltaik-Überblick.
Quellen
- § 42a EnWG — Mieterstrom, Preisobergrenze und Kopplungsverbot, dejure.org: https://dejure.org/gesetze/EnWG/42a.html
- § 42 EnWG — Verbraucherschutzstandards (Laufzeit, Kündigung), dejure.org: https://dejure.org/gesetze/EnWG/42.html
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein — Mieterstrom und seine Voraussetzungen (2025): https://www.verbraucherzentrale.sh/wissen/energie/mieterstrom-und-seine-voraussetzungen
- Verbraucherzentrale — Smart Meter: Was Sie wissen müssen (2025): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-stromzaehler-wissen-muessen-13275
- Bundesnetzagentur — Mieterstrom-FAQ: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html
- IW Köln (Breddermann/Henger) — Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom (2024): https://www.iwkoeln.de/studien/christopher-breddermann-ralph-henger-grosses-ungenutztes-potenzial-beim-mieterstrom.html
- Ariadne-Projekt — Analyse Gebäude- und Mieterstrom in Deutschland (2025): https://ariadneprojekt.de/publikation/analyse-gebaeude-und-mieterstrom-in-deutschland-potenziale-wirtschaftlichkeit-und-regulatorische-handlungsansaetze/
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) — Datenschutzregelungen: https://www.gesetze-im-internet.de/msbg/
- Umweltbundesamt — Hintergrundwissen Ökostrom & Stromkennzeichnung / Herkunftsnachweise (2025): https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen
- Verbraucherzentrale Hessen — Woher kommt der Strom in Ihrem Ökostromtarif? (2025): https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/energie/strom-und-netzanschluss/woher-kommt-der-strom-in-ihrem-oekostromtarif-58743