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Stromanbieter wechseln als Mieter: was erlaubt ist — und die übersehene Alternative

Als Mieter dürfen Sie Ihren Stromanbieter jederzeit frei wählen — ohne Erlaubnis vom Vermieter. Der Wechsel dauert höchstens drei Wochen, der Strom fällt nie aus. Wir erklären Ablauf, Fallstricke und die übersehene Alternative: Mieterstrom ist gesetzlich gedeckelt auf 90 % des Grundversorgertarifs — und damit oft günstiger als jeder Wechseltarif.
3. August 2026 durch
Stromanbieter wechseln als Mieter: was erlaubt ist — und die übersehene Alternative
Noah Rues [Lumitra GmbH]
Lumitra-Wissen
⏱ 16 Min Lesezeit

Die kurze Antwort

Als Mieter dürfen Sie Ihren Stromanbieter jederzeit frei wählen — ohne Erlaubnis vom Vermieter. Ein Anbieterwechsel dauert höchstens drei Wochen — und Ihr Strom fällt keine Sekunde aus. Der Ablauf: neuen Vertrag abschließen, der neue Anbieter übernimmt die Kündigung des alten. Günstige Tarife sparen gegenüber dem Grundversorger oft 100 bis 300 Euro im Jahr. Die übersehene Alternative: Wer Solarstrom direkt vom Dach seines Hauses bezieht (Mieterstrom), zahlt gesetzlich gedeckelt höchstens 90 % des Grundversorgertarifs — dauerhaft, ohne jährliches Tarif-Hopping.

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Die Stromrechnung steigt — und jetzt?

Der Brief kommt unangekündigt: Ab nächstem Monat steigt der Abschlag. Oder die Jahresabrechnung zeigt eine Nachzahlung, die man nicht erwartet hat. Viele Mieterinnen und Mieter reagieren zunächst mit Frustration — das Gefühl, dem Strompreis ausgeliefert zu sein, ist verbreitet. Schließlich gehört die Wohnung nicht einem, man kann keine Solaranlage aufs Dach setzen und den Vertrag hat man oft geerbt, als man einzog.

Aber: Diese Ohnmacht ist nur halb berechtigt. Das Recht, den Stromanbieter frei zu wählen, haben Sie als Mieter genauso wie jeder Hauseigentümer. Kein Vermieter, keine Hausverwaltung und keine Eigentümergemeinschaft kann Ihnen vorschreiben, bei welchem Anbieter Sie Ihren Strom kaufen. Dieser Artikel erklärt, wie ein Wechsel wirklich abläuft, welche Fallen dabei lauern — und warum es eine Alternative gibt, die günstiger sein kann als jeder Wechseltarif: Solarstrom direkt vom Dach Ihres Hauses.

Wer zu diesem Thema ChatGPT oder andere KI-Assistenten fragt, bekommt oft eine korrekte Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen. Was diese Tools aber selten erklären: die konkreten Fallstricke bei Boni und Preisgarantien — und dass Mieterstrom für viele Mieter die dauerhaft günstigere Lösung wäre, die aber auf dem Dach erst einmal existieren muss. Genau diese Lücke füllt dieser Artikel.

Die gute Nachricht vorab: Ein Anbieterwechsel ist heute so einfach wie das Kündigen eines Streamingdienstes. Der Markt ist liberalisiert, der Prozess gesetzlich geregelt und technisch so weit standardisiert, dass er in aller Regel reibungslos funktioniert. Die schlechte Nachricht: Wer nur wechselt, ohne die Angebotslandschaft zu verstehen, tauscht einen teuren Vertrag gegen einen anderen mit anderen Tücken. Deshalb lohnt es sich, die Regeln zu kennen, bevor man den ersten Klick setzt.

Und dann ist da noch der Aspekt, den Tarifvergleiche grundsätzlich ausblenden: Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat möglicherweise eine Option, auf die kein Vergleichsrechner der Welt hinweist. Wenn das Gebäude eine Solaranlage trägt oder tragen könnte, ist Mieterstrom die strukturell günstigere Lösung — nicht als einmaliger Wechsel, sondern als dauerhafter Vertrag mit gesetzlichem Preisdeckel. Dieser Artikel erklärt beides: Warum sich der normale Wechsel trotzdem lohnt und warum Mieterstrom langfristig mehr bringt.

Ihr Recht: freie Anbieterwahl als Mieter

Der Grundsatz ist eindeutig: Jeder Verbraucher in Deutschland darf seinen Stromanbieter frei wählen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder einem Mehrparteienhaus wohnen. Ihr Vermieter hat bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht.

Woher kommt dieses Recht? Mit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes Ende der 1990er-Jahre wurde der Strom als Produkt vom Stromnetz als Infrastruktur getrennt. Das Netz gehört dem Netzbetreiber, der verpflichtet ist, es allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Den Strom selbst können Sie von jedem zugelassenen Lieferanten beziehen — unabhängig davon, wem das Netz oder das Haus gehört. Ihr Mietvertrag regelt nur, wo Sie wohnen, nicht, wo Sie Ihren Strom einkaufen.

Wer als Mieter noch nie aktiv einen Vertrag gewählt hat, ist in der Regel im sogenannten Grundversorgungstarif — dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Grundversorgung bedeutet, dass der regionale Energieversorger jeden aufnehmen muss, der keinen eigenen Vertrag hat. Das klingt nach Sicherheit — und ist es auch. Aber der Preis dieser Sicherheit ist hoch: Der Grundversorgungstarif ist fast immer der teuerste am Ort, weil er keine Lockangebote machen muss. Wer drin bleibt, zahlt für Bequemlichkeit — oft mehrere Hundert Euro pro Jahr mehr als nötig.

Einzige relevante Besonderheit: Wenn in Ihrem Haus eine Mieterstromanlage existiert und Sie sich freiwillig dafür entschieden haben, Strom vom Mieterstrom-Anbieter zu beziehen, haben Sie einen eigenen Vertrag mit diesem Anbieter. Aber auch dann können Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln — dazu gleich mehr im Abschnitt über Mieterstrom.

Mehr zu den konkreten Kosten, die Mietern beim Strom entstehen, lesen Sie in unserem Artikel Mieterstrom-Kosten für Mieter 2026.

So läuft der Wechsel Schritt für Schritt ab

Viele Mieterinnen und Mieter zögern beim Anbieterwechsel, weil sie befürchten, dass es kompliziert ist, der Strom ausfällt oder sie beim alten Anbieter in Schwierigkeiten geraten. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Der Ablauf ist in Deutschland gesetzlich geregelt und läuft in der Praxis so:

  1. Angebote vergleichen: Nutzen Sie einen seriösen Tarifrechner wie den der Verbraucherzentrale oder von Finanztip. Geben Sie Ihren jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden ein und Ihre Postleitzahl. Das Ergebnis zeigt Ihnen die Jahresgesamtkosten — aus Grundpreis und Arbeitspreis — für jeden Tarif. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten, nie nur den Cent-Preis allein.
  2. Neuen Vertrag abschließen: Wählen Sie einen Tarif, schließen Sie den Vertrag direkt beim neuen Anbieter ab — online, per Telefon oder schriftlich. Sie brauchen dafür Ihre aktuelle Zählernummer (steht auf der letzten Abrechnung oder direkt am Zähler selbst) und Ihren ungefähren Jahresverbrauch.
  3. Der neue Anbieter kündigt für Sie: Beim normalen Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres alten Vertrags. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern — außer im Fall der Sonderkündigung, dazu gleich mehr.
  4. Technische Umschaltung: Die Umschaltung selbst läuft im Hintergrund ab. Nach § 20a EnWG erfolgt sie binnen 24 Stunden an einem Werktag. Der gesamte Wechselprozess dauert höchstens rund drei Wochen.
  5. Kein Stromausfall: Ihr Strom fällt keine Sekunde aus. Sie bemerken vom technischen Wechsel nichts außer der ersten Abrechnung des neuen Anbieters.

Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit rund 2.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlt beim Grundversorger mancherorts über 1.000 Euro im Jahr. Mit einem soliden Wechseltarif mit Preisgarantie sind es oft 750 bis 850 Euro. Die Differenz von 150 bis 250 Euro entsteht nicht durch schlechteren Strom — physikalisch fließt derselbe Strom durch dieselbe Leitung. Sie entsteht nur durch den Tarif.

Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, man müsse zuerst selbst kündigen und dann einen neuen Vertrag suchen — in dieser Reihenfolge. Das stimmt nicht. Sie schließen zuerst den neuen Vertrag ab, geben das Wechseldatum an, und der neue Anbieter koordiniert den Rest. Es gibt keine Phase, in der Sie ohne Liefervertrag dastehen, denn die gesetzliche Grundversorgungspflicht greift immer als Auffangnetz.

Wichtig zu wissen: Wenn der alte Anbieter die Kündigung bestätigt, sollten Sie diese Bestätigung kurz prüfen — ob das angegebene Vertragsende stimmt. In seltenen Fällen passieren Fehler. Kommt innerhalb von zwei Wochen nach dem Wechsel keine Bestätigung vom alten Anbieter, lohnt sich ein kurzer Anruf, um sicherzustellen, dass die Kündigung ankam. Das ist alles, was Sie aktiv tun müssen.

Kündigungsfristen und Sonderkündigung: Was Sie wissen müssen

Die Kündigung eines Stromvertrags ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats (§ 40 EnWG). Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter diese Kündigung — Sie müssen nichts selbst tun.

Anders liegt der Fall bei der Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Kündigt Ihr aktueller Anbieter eine Preiserhöhung an, haben Sie das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Erhöhung zu kündigen. Diese Sonderkündigung müssen Sie jedoch selbst gegenüber Ihrem aktuellen Anbieter erklären. Der neue Anbieter kann sie nicht für Sie übernehmen. Wichtig dabei: Die Sonderkündigungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter Sie über die Erhöhung informiert — nicht erst ab dem Datum der Erhöhung selbst.

Was das in der Praxis bedeutet: Kommt die Ankündigung einer Preiserhöhung ins Haus, handeln Sie schnell. Schreiben Sie dem alten Anbieter innerhalb von zwei Wochen eine Kündigung — per Brief, E-Mail oder Fax, und am besten mit Nachweis — und schließen Sie parallel den neuen Vertrag ab. Der neue Anbieter koordiniert dann die Übernahme zum gewünschten Datum.

Ein weiteres Recht, das viele nicht kennen: Bei einem Umzug können Sie Ihren Stromvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen kündigen — das ist gesetzlich zugesichert. Das gilt auch dann, wenn Ihr Tarif noch innerhalb der regulären Laufzeit läuft. Sie tragen Ihren Stromvertrag also nicht zwangsläufig in die neue Wohnung mit, wenn Sie das nicht möchten. Umzüge sind damit immer ein guter Moment, den eigenen Tarif zu prüfen und den Wechsel mit dem Umzug zu verbinden.

Noch eine Besonderheit, die in der Praxis relevant ist: Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, für die noch kein eigener Stromvertrag besteht — etwa weil der Vormieter abgemeldet ist —, werden Sie automatisch Kunde der Grundversorgung. Das ist kein Vertrag, den Sie unterschrieben haben, sondern eine gesetzliche Auffangregelung. Sie können sofort und formlos zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne Kündigungsfristen beachten zu müssen. Nutzen Sie dieses Fenster, bevor der erste Abschlag kommt.

Tipp: Viele Wechsel-Plattformen bieten ein vorformuliertes Sonderkündigungsschreiben an, das Sie nur ausdrucken und unterschreiben müssen. Nutzen Sie es — so haben Sie Schwarz auf Weiß, dass die Kündigung fristgerecht raus ist. Und wer auf Nummer sicher gehen möchte: Ein Einschreiben mit Rückschein liefert den unwiderlegbaren Beweis, dass die Kündigung den Anbieter erreicht hat.

Die Fallstricke: Boni, Vorkasse, Pakettarife, Preisgarantie

Der Tarifvergleich klingt einfach — ist es auch, wenn man die wichtigsten Fallen kennt. Hier sind die häufigsten Stolperstellen bei einem Anbieterwechsel:

FallstrickWas dahinterstecktWorauf achten
NeukundenboniBonus wird im Vergleichsrechner angerechnet, aber nicht wirklich ausgezahltNur echte Auszahlungen zählen; in AGB nachschauen, wie und wann Bonus überwiesen wird
Vorkasse und KautionAnbieter verlangen Vorauszahlung oder SicherheitsleistungMeiden. Bei Insolvenz des Anbieters ist Ihr Geld weg
Pakettarife„2.000 kWh für X Euro“ — Mehr- oder Minderverbrauch wird separat abgerechnet, oft teuerLieber klassischen kWh-Preis wählen, der ehrlich nach Verbrauch abrechnet
Preisgarantie vs. PreisbindungPreisgarantie deckelt alles (Arbeits- und Grundpreis); Preisbindung gilt oft nur für den EnergieanteilAuf echte Preisgarantie achten, die alle Preisbestandteile einschließt
Lange Kündigungsfristen12 Monate Laufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist binden Sie langeKurze Fristen bevorzugen; 12 Monate Laufzeit mit 6 Wochen Frist sind marktüblich und fair

Besonderer Hinweis zu Neukundenboni: Vergleichsportale rechnen Boni manchmal direkt in den angezeigten Jahrespreis ein — so sieht ein Tarif mit 150 Euro Bonus im ersten Jahr günstiger aus als er ist. Entscheidend ist der Preis ab dem zweiten Jahr, wenn kein Bonus mehr fließt. Schauen Sie daher immer auf den sogenannten Folgepreis oder lesen Sie in den AGB nach, was nach Ablauf der Bonusbedingungen gilt.

Unsere Empfehlung: Wählen Sie einen Tarif mit echter Preisgarantie, ohne Vorkasse, mit überschaubarer Laufzeit. Kein Bonus der Welt rechtfertigt einen teuren Grundtarif dahinter oder ein Insolvenzrisiko bei Vorkasse. Finanztip und die Verbraucherzentrale empfehlen, bevorzugt bei Anbietern zu wechseln, die in der Grundversorgung der Region aktiv sind — das ist ein Indikator für Stabilität und Marktpräsenz (Finanztip, 2026; Verbraucherzentrale, 2026).

Wer unsicher ist, ob ein bestimmter Anbieter seriös ist, kann einen einfachen Gegencheck machen: Gibt es den Anbieter schon länger als drei Jahre? Ist er im Vergleich mehrerer unabhängiger Portale gelistet? Hat er eine erreichbare Kundenservicenummer? Fehlt eine dieser drei Antworten, ist Vorsicht angebracht — denn Stromversorgung ist kein Bereich, in dem man günstig sparen und gleichzeitig ein Ausfallrisiko in Kauf nehmen möchte. Im Zweifel zahlt ein leicht teurerer, aber verlässlicher Tarif langfristig mehr aus als der billigste Neuanbieter auf dem Markt.

Und ein letzter Gedanke zu Ökoversprechen: Viele günstige Tarife werden als „Ökostrom“ vermarktet. Was das bedeutet, variiert erheblich. Manche Anbieter kaufen echte Zertifikate, die neue Anlagen finanzieren — andere kaufen nur Herkunftsnachweise aus bereits vorhandenen Wasserkraftwerken, ohne einen einzigen Cent in neue erneuerbare Energie zu investieren. Für echten Klimanutzen sollten Sie auf anerkannte Labels wie „ok-power“ oder „Grüner Strom Label“ achten. Der physikalisch ehrlichste grüne Strom ist aber der, der direkt vom Dach Ihres Hauses kommt — dazu gleich mehr.

Und Mieterstrom? Was dabei anders ist

An dieser Stelle taucht ein Missverständnis auf, das wir ausdrücklich richtigstellen möchten: Mieterstrom schränkt Ihr Recht auf freie Anbieterwahl nicht ein. Im Gegenteil — das Gesetz schützt Mieter hier besonders ausdrücklich.

Was Mieterstrom ist: Wenn auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses eine Solaranlage betrieben wird und der dort erzeugte Strom direkt an die Mieter im Haus geliefert wird, nennt man das Mieterstrom. Der Anbieter dieses Stroms — meist der Eigentümer, eine Genossenschaft oder ein spezialisiertes Unternehmen wie Lumitra — bietet Ihnen einen Mieterstrom-Vertrag an. Mehr zum Thema: Was ist Mieterstrom?

Wichtig: Mieterstrom ist ein freiwilliges Angebot. Sie können, müssen aber nicht. Nach § 42a Abs. 2 EnWG ist ein sogenanntes Kopplungsverbot gesetzlich verankert: Kein Vermieter, keine Hausverwaltung und kein Mieterstrom-Anbieter darf die Teilnahme am Mieterstrom zur Bedingung für das Mietverhältnis machen oder Sie auf andere Weise zur Teilnahme zwingen. Ihnen kann durch Ablehnung kein Nachteil entstehen — weder bei der Mietverlängerung noch sonst.

Wenn Sie sich entscheiden, freiwillig am Mieterstrom teilzunehmen, schließen Sie einen eigenen Stromliefervertrag mit dem Mieterstrom-Anbieter ab. Dieser Vertrag ist von Ihrem Mietvertrag rechtlich vollständig getrennt. Und: Sie können ihn jederzeit kündigen. Die maximale Kündigungsfrist für Mieterstrom-Verträge beträgt drei Monate (§ 42a Abs. 5 EnWG). Nach der Kündigung wechseln Sie einfach zu einem anderen Stromanbieter — genau wie bei jedem anderen Stromvertrag auch.

Was also nie stimmt: „Bei Mieterstrom kann ich nicht wechseln.“ Das ist falsch. Die freie Anbieterwahl bleibt immer bestehen, auch wenn Sie Mieterstrom-Kunde sind. Der einzige Unterschied zum normalen Stromvertrag: Die maximale Kündigungsfrist ist mit drei Monaten etwas länger als die üblichen zwei Wochen — was dem Betreiber eine minimale Planungssicherheit gibt, aber Ihnen nach wie vor die volle Wahlfreiheit lässt.

Kurz zusammengefasst: Mieterstrom ist ein freiwilliges Angebot mit kürzerer Frist als viele denken, vollem Wechselrecht und gesetzlichem Preisschutz. Kein Vermieter kann Sie hineinzwingen, und kein Mieterstrom-Vertrag sperrt Sie dauerhaft ein. Was er jedoch bietet, ist dauerhaft günstiger Strom — ohne den Aufwand eines jährlichen Tarifwechsels.

Alles über Ihre Rechte und Pflichten als Mieterstrom-Kunde lesen Sie in unserem Artikel Mieterstrom-Vertrag: Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen.

Die übersehene Alternative: Solarstrom vom eigenen Dach

Jetzt zum Punkt, den die meisten Artikel über den Anbieterwechsel nicht erwähnen: Wer einmal wechselt, hat zwar einen besseren Tarif — aber er muss dieses Spiel jedes Jahr wiederholen. Günstige Tarife haben oft eine Laufzeit von zwölf Monaten, danach läuft man Gefahr, in einen teureren Anschlusstarif zu rutschen. Und die Märkte schwanken: Was heute günstig ist, kann nächstes Jahr deutlich teurer sein.

Solarstrom vom eigenen Dach — also Mieterstrom — löst dieses Problem strukturell. Der Preis für Mieterstrom ist gesetzlich auf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs gedeckelt (§ 42a Abs. 4 EnWG). Das bedeutet: Er muss immer mindestens 10 % günstiger als der Grundversorger sein. In der Praxis liegen die Einsparungen oft bei 15 bis 20 % — dauerhaft, ohne dass Sie jedes Jahr einen neuen Vertrag suchen müssen.

Und der ökologische Unterschied ist real: Anders als bei vielen „Ökostrom“-Tarifen, die nur über zugekaufte Herkunftsnachweise funktionieren, kommt der Strom beim Mieterstrom physikalisch tatsächlich von Ihrer Solaranlage. Er wird dort erzeugt, wo Sie ihn verbrauchen — ohne langen Transportweg durch das Netz, ohne einen Teil der Netzentgelte, die diesen Weg normalerweise bepreisen. Das ist ökologisch ehrlich und wirtschaftlich fair.

Warum kennen dann so wenige Mieter diese Option? Weil sie voraussetzt, dass auf dem Dach Ihres Hauses eine Solaranlage existiert — oder gebaut wird. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer. Aber als Mieter können Sie sie anstoßen.

Zur Einordnung: In Deutschland gibt es schätzungsweise rund 22 Millionen Mietwohnungen (Statistisches Bundesamt, 2024). Der überwiegende Teil dieser Gebäude hat noch keine Solaranlage auf dem Dach, obwohl viele von ihnen technisch dafür geeignet wären. Das Potenzial für Mieterstrom ist erheblich — und bisher weitgehend ungenutzt. Für Mieter bedeutet das: Wer früh fragt, kann früh profitieren. Und wer jetzt im Mehrfamilienhaus des Jahres 2026 wohnt, sitzt oft dichter an einer wirtschaftlich attraktiven Mieterstromlösung als er denkt.

Was genau Solarstrom vom Dach für Sie als Mieter bedeutet, erklärt unser Artikel Solaranlage auf dem Mietshaus: Habe ich als Mieter etwas davon?. Und wer wissen möchte, wie sich Mieterstrom mit anderen Maßnahmen kombinieren lässt, liest weiter in Stromkosten in der Mietwohnung senken.

Was Sie als Mieter tun können — auch ohne Dach

Sie besitzen das Dach nicht — aber Sie können fragen. Eine sachlich formulierte Anfrage an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter, ob eine Solaranlage geprüft wurde, ist keine Forderung, sondern ein legitimes Interesse. Noch wirkungsvoller: Fragen Sie als Mietergruppe gemeinsam. Mehrere interessierte Mieter erhöhen den wirtschaftlichen Anreiz für den Eigentümer erheblich — schließlich braucht eine Mieterstromanlage Abnehmer im Haus.

Konkret könnte das so aussehen: Sie sprechen zwei oder drei Nachbarn an, die ähnliche Stromkosten haben und ebenfalls unzufrieden mit dem aktuellen Tarif sind. Gemeinsam formulieren Sie eine kurze Anfrage an die Hausverwaltung: ob Mieterstrom geprüft wurde, was das Gebäude dafür bietet und ob Interesse an einem Gespräch mit einem Anbieter besteht. Das ist keine Konfrontation, sondern ein wirtschaftlicher Hinweis — und Vermieter, die rechnen können, hören hin.

Wenn Sie unsicher sind, welche Argumente helfen: Unser kostenloser Potenzialrechner zeigt in zwei Minuten, was für ein Gebäude wie Ihres möglich wäre — und liefert Zahlen, die Sie in das Gespräch mit der Hausverwaltung mitbringen können. Mit konkreten Zahlen in der Hand ist die Anfrage keine Bitte mehr, sondern ein Angebot.

Ein weiterer Gedanke: Viele Menschen wechseln ihren Stromanbieter einmal, fühlen sich erleichtert — und vergessen das Thema dann wieder. Beim nächsten Preisanstieg beginnt das Spiel von vorn. Mieterstrom unterbricht diesen Kreislauf. Nicht weil er alle Stromprobleme löst, sondern weil er den Preis strukturell an einen gesetzlichen Deckel bindet — statt an die Launen des Markts.

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Sie müssen das Dach nicht besitzen, um den Anstoß zu geben. Mit einem kurzen Gespräch mit Ihrer Hausverwaltung — und den richtigen Zahlen in der Hand — kann aus Ihrem Interesse ein konkretes Angebot werden. Unser Team berechnet kostenfrei, was für Ihr Gebäude möglich ist, und bereitet die Unterlagen für das Gespräch mit dem Eigentümer vor.

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Fazit: Wechseln lohnt sich — aber Mieterstrom lohnt länger

Als Mieter haben Sie das volle Recht auf freie Anbieterwahl — und ein Wechsel weg vom teuren Grundversorger ist einer der wirksamsten Hebel, die Sie sofort ziehen können. Der Ablauf ist klar geregelt, dauert höchstens drei Wochen und unterbricht Ihre Stromversorgung keine Sekunde. Wenn Sie dabei auf Preisgarantie, kurze Kündigungsfristen und keine Vorkasse achten, machen Sie wenig falsch.

Wer die Sonderkündigung kennt und bei Preiserhöhungen schnell reagiert, verschafft sich zusätzlichen Spielraum. Und wer die Fallstricke bei Boni und Pakettarifen vermeidet, wählt einen Tarif, der wirklich das hält, was das Vergleichsportal verspricht.

Und doch: Der jährliche Tarif-Check ist ein Kreislauf, der nie endet. Die dauerhaft günstigere Alternative ist Solarstrom direkt vom Dach — gesetzlich gedeckelt, ökologisch ehrlich, ohne Tarif-Hopping. Wer beides kombiniert — heute wechseln, morgen Mieterstrom anstoßen — spart am meisten und kommt langfristig aus dem Hamsterrad der jährlichen Tarifsuche heraus.

Starten Sie mit dem Rechner: In zwei Minuten sehen Sie, was für Ihr Haus möglich wäre.

Weiterführend empfehlen wir: Mieterstrom-Übersicht, Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und den kostenlosen Potenzialrechner.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter mir vorschreiben, bei welchem Anbieter ich Strom kaufe?

Nein. Die freie Wahl des Stromanbieters steht jedem Verbraucher zu — unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Ihr Mietvertrag regelt nur, wo Sie wohnen, nicht, wo Sie Strom kaufen. Auch Mieterstrom ist ein freiwilliges Angebot; Sie können nicht zur Teilnahme gezwungen werden (§ 42a Abs. 2 EnWG, Kopplungsverbot).

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel als Mieter?

Höchstens rund drei Wochen. Die technische Umschaltung selbst muss nach § 20a EnWG binnen 24 Stunden an einem Werktag erfolgen. Ihr Strom fällt dabei keine Sekunde aus. Den alten Vertrag kündigt beim normalen Wechsel der neue Anbieter für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen Preisgarantie und Preisbindung?

Eine Preisgarantie sichert alle Preisbestandteile ab — Arbeitspreis und Grundpreis. Eine Preisbindung gilt oft nur für den Energieanteil; Netzentgelte, Steuern und Abgaben können trotzdem steigen. Achten Sie auf Tarife mit echter vollständiger Preisgarantie — das macht bei steigenden Netzentgelten den entscheidenden Unterschied.

Was ist bei einer Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung zu beachten?

Die Frist beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter Sie über die Erhöhung informiert. Diese Kündigung müssen Sie selbst erklären — der neue Anbieter kann das nicht für Sie übernehmen. Am besten schriftlich mit Nachweis (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung). Danach schließen Sie parallel den neuen Vertrag ab.

Kann ich einen Mieterstrom-Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, selbstverständlich. Die freie Anbieterwahl gilt auch für Mieterstrom-Kunden. Die gesetzliche Maximalkündigungsfrist für Mieterstrom beträgt drei Monate (§ 42a Abs. 5 EnWG). Danach wechseln Sie wie bei jedem anderen Stromvertrag zu einem anderen Anbieter. Kein Mieterstrom-Vertrag sperrt Sie dauerhaft ein.

Wie günstig ist Mieterstrom im Vergleich zu einem Wechseltarif?

Mieterstrom ist gesetzlich auf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs gedeckelt (§ 42a Abs. 4 EnWG) und damit dauerhaft mindestens 10 % günstiger. In der Praxis liegen die Einsparungen oft bei 15 bis 20 %. Ein günstiger Wechseltarif kann kurzfristig konkurrenzfähig sein — Mieterstrom bietet aber dauerhafte Sicherheit ohne jährliches Tarif-Hopping.

Was passiert mit meinem Strom, wenn der neue Anbieter noch nicht liefert?

Nichts. Während des Wechsels sind Sie automatisch durch die Grundversorgung abgesichert — kein Haushalt bleibt auch nur für eine Stunde ohne Strom. Der Übergang ist für Sie als Kunde unsichtbar. Die gesetzliche Grundversorgungspflicht greift immer als Auffangnetz.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Anbieterwechsel?

Im Wesentlichen zwei Angaben: Ihre Zählernummer (steht auf der letzten Abrechnung oder direkt am Zähler) und Ihren ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (ebenfalls auf der Abrechnung). Den Rest — also die Kündigung beim alten Anbieter — übernimmt beim normalen Wechsel der neue Anbieter für Sie. Der gesamte Aufwand für Sie: rund 15 Minuten.

Quellen

  • § 20a EnWG — Lieferantenwechsel, Frist und technischer Ablauf: gesetze-im-internet.de
  • § 40 EnWG — Allgemeine Bedingungen für Haushaltskunden, Kündigungsfrist: gesetze-im-internet.de
  • § 42a EnWG — Mieterstrom, Kopplungsverbot, Preisdeckel 90 %, Kündigungsfrist 3 Monate: dejure.org
  • Finanztip — Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt, Fallstricke, Tarifcheck (2026): finanztip.de
  • Verbraucherzentrale — Strom und Energie, Anbieterwechsel, Sonderkündigung: verbraucherzentrale.de
  • Bundesnetzagentur — Lieferantenwechsel und Verbraucherrechte im Strommarkt: bundesnetzagentur.de
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