Die kurze Antwort
Ja — und viele Mieterstrom-Projekte starten, weil ein einziger Mieter danach gefragt hat. Sie brauchen keine Baugenehmigung, kein Fachwissen und kein eigenes Geld. Was Sie brauchen: das richtige Argument zur richtigen Zeit. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Vermieter, Ihre Hausverwaltung oder die WEG-Eigentümerversammlung so ansprechen, dass aus Ihrer Frage ein konkretes Angebot wird.
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„Mir gehört das Haus ja nicht“ — stimmt, aber das ändert nichts
Wer in einer Mietwohnung lebt und den Satz hört „Mieterstrom könnte Ihre Stromrechnung um 10 bis 20 % senken“, denkt als Erstes: Klingt gut, aber ich kann ja keine Solaranlage aufs Dach bauen. Das stimmt. Die Anlage müssen Sie nicht bauen, nicht finanzieren und nicht betreiben. Das macht der Eigentümer oder ein spezialisierter Anbieter.
Was aber oft fehlt: der erste Anstoß. Eigentümer, Hausverwaltungen und WEG-Beiräte wissen häufig gar nicht, dass Mieterstrom für ihr Haus möglich — und wirtschaftlich interessant — ist. Und weil niemand fragt, passiert nichts. Rund 1,9 bis 2,1 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland wären technisch für Mieterstrom geeignet (IW Köln, 2024; Ariadne, 2025) — genutzt wird bisher nur ein Bruchteil davon.
Sie können das ändern. Nicht indem Sie die Sache selbst in die Hand nehmen, sondern indem Sie die richtige Frage zur richtigen Zeit an die richtige Person stellen. Wie das konkret aussieht, lesen Sie hier — Schritt für Schritt, mit den Argumenten, die wirklich ankommen.
Was Mieterstrom grundsätzlich ist und was Sie als Mieter davon haben, erklärt „Was ist Mieterstrom?“. Warum sich eine Solaranlage auf dem Mietshaus für Sie persönlich lohnt, lesen Sie in „Solaranlage auf dem Mietshaus: Habe ich als Mieter etwas davon?“.
Warum ausgerechnet Sie? Sie sind der lebende Nachfrage-Beweis
Vermieter und Hausverwaltungen zögern beim Thema Mieterstrom oft aus einem einzigen Grund: Sie wissen nicht, ob die Mieter überhaupt mitmachen. Eine Anlage, die der Eigentümer finanziert und für die sich niemand interessiert, ist ein schlechtes Geschäft.
Wenn Sie als Mieter fragen, ist das Problem gelöst. Sie sind der Beweis, dass mindestens eine Partei im Haus Interesse hat. In den meisten Häusern folgen weitere — denn Mieterstrom ist gesetzlich mindestens 10 % günstiger als der örtliche Grundversorger (§ 42a Abs. 4 EnWG). Wer günstiger Strom angeboten bekommt, nimmt das Angebot für gewöhnlich an.
Das heißt: Ihre Frage ist keine Bitte. Sie ist ein Angebot an Ihren Vermieter — konkret: der Hinweis, dass die Nachfrage vorhanden ist und die Wirtschaftlichkeit gerechnet werden sollte. Viele Projekte haben genau hier begonnen.
Die Argumente, die einen Vermieter überzeugen
Vermieter denken in anderen Kategorien als Mieter. „Günstiger Strom für die Mieter“ ist für sie zwar schön, aber kein Entscheidungsgrund. Was zählt, sind Rendite, Wert und Risiko. Wenn Sie mit den folgenden Punkten ins Gespräch gehen, sprechen Sie die Sprache, die ankommt.
Zusätzliche Einnahme ohne Leerstand-Risiko
Der Eigentümer installiert eine Solaranlage — oder überlässt einem spezialisierten Komplettanbieter Dach und Betrieb — und erhält dafür entweder eine monatliche Pacht oder beteiligt sich direkt an den Einnahmen aus dem Stromverkauf. Diese Einnahme ist unabhängig vom Leerstand der Wohnungen: Die Anlage erzeugt Strom, egal ob eine Wohnung gerade frei steht. Für Eigentümer, die mehrere Einheiten bewirtschaften, ist das ein stabiler, planbarer Baustein.
Wertsteigerung der Immobilie
Energieeffiziente Immobilien erzielen bei Verkauf und Bewertung zunehmend höhere Preise. Eine Solaranlage mit Mieterstrom verbessert den Energieausweis, erhöht den wahrgenommenen Wert und positioniert das Objekt besser für zukünftige Anforderungen — etwa im Rahmen der europäischen Gebäude-Richtlinie. Was heute freiwillig ist, kann in einigen Jahren zur Pflicht werden. Frühzeitig handeln bedeutet, die Kosten im günstigsten Moment zu tragen.
Mieterbindung und weniger Leerstand
Günstiger Strom vom Dach ist für viele Haushalte ein handfestes Argument, in einem Objekt zu bleiben. In einem angespannten Mietmarkt kommt das den Eigentümern zugute: Mieter, die 10 bis 20 % weniger für Strom zahlen, haben einen konkreten Vorteil, den sie anderswo nicht bekommen. Weniger Fluktuation bedeutet weniger Maklerkosten, weniger Leerstandszeiten und weniger Verwaltungsaufwand.
ESG-Bilanz und Klimaversprechen
Größere Eigentümer und institutionelle Investoren stehen zunehmend unter Druck, die CO₂-Bilanz ihres Portfolios zu verbessern. Mieterstrom-Projekte liefern messbare, dokumentierte Einsparungen — kein Zertifikatskauf, sondern echter Solarstrom vom eigenen Dach. Das ist ein Argument, das auch in Geschäftsberichten und gegenüber Investoren zählt.
Staatliche Förderung: der Mieterstromzuschlag
Wer Mieterstrom anbietet, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf einen staatlichen Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser Zuschlag macht viele Projekte erst richtig wirtschaftlich — und er ist gesetzlich garantiert, nicht abhängig von Förderantrag oder Haushaltslage. Das ist ein handfester Unterschied zu anderen Investitionen.
Die zwei Ängste des Vermieters — und wie Sie sie zerstreuen
Selbst wenn die Argumente überzeugen, bleiben bei den meisten Eigentümern zwei Fragen im Raum. Wenn Sie die Antwort gleich mitliefern, sparen Sie eine weitere Gesprächsrunde.
Angst 1: „Der Aufwand ist riesig“
Planung, Genehmigung, Finanzierung, Technik, Verträge, Abrechnung, Messstellenbetrieb — wer das alles selbst koordinieren müsste, hätte recht, zurückzuschrecken. Aber genau dafür gibt es spezialisierte Komplettanbieter wie Lumitra.
Ein Komplettanbieter übernimmt Planung, Finanzierung, Technik, rechtssichere Verträge (geprüft von einem Team aus Fachanwälten für Energierecht und spezialisierten Steuerberatern) sowie Messung und Abrechnung — als zertifizierter MSB-Partner. Der Eigentümer unterschreibt und lehnt sich zurück. Mehr Aufwand als bei einer normalen Hausverwaltungsentscheidung fällt nicht an. Das ist kein Werbeclaim, sondern das Geschäftsmodell: Ein Anbieter, der den Eigentümer mit Detailarbeit belastet, wird kein Projekt abschließen.
Angst 2: „Was, wenn die Mieter nicht mitmachen?“
Die kurze Antwort: Fast alle tun es. Und hier greift die Logik aus dem vorherigen Abschnitt: Mieterstrom ist gesetzlich mindestens 10 % günstiger als der Grundversorger (§ 42a Abs. 4 EnWG). Wer ein Angebot bekommt, das nachweislich günstiger ist, lehnt es selten ab.
Wichtig: Die Teilnahme ist freiwillig (Kopplungsverbot, § 42a Abs. 2 EnWG). Kein Mieter kann gezwungen werden, Mieterstrom abzunehmen. Aber auch hier gilt: Ein günstiger, transparenter Tarif überzeugt ohne Druck. Wer nicht mitmacht, bleibt beim alten Anbieter — das ist kein Problem für das Projekt.
Und noch etwas: Sie selbst — der Mieter, der das Gespräch initiiert — sind bereits der Beweis. Wenn Sie fragen, ist mindestens eine Partei im Haus interessiert. Damit ist das größte Risiko, das der Eigentümer sich vorstellt, bereits ausgeräumt.
So sprechen Sie es konkret an: Schritt für Schritt
Sie müssen kein Energierechts-Experte sein. Sie müssen nur die richtige Person ansprechen, zum richtigen Zeitpunkt, im richtigen Ton. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt 1: Den richtigen Ansprechpartner finden
Bei wem Sie anklopfen, hängt von der Eigentumssituation Ihres Hauses ab:
- Vermieter ist eine Privatperson: Direkt an den Vermieter schreiben oder ihn ansprechen. Viele Privatvermieter freuen sich über konkreten Input, weil sie das Thema selbst noch nicht auf dem Schirm haben.
- Hausverwaltung zuständig: Die Hausverwaltung ist Ihre erste Anlaufstelle. Sie leitet die Anfrage weiter — oder kann selbst Auskunft geben, ob das Thema bereits intern diskutiert wird.
- WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Hier ist der WEG-Beirat der richtige Ansprechpartner. Er kann das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen. Dazu gleich mehr.
Schritt 2: Timing — wann ansprechen?
Der beste Moment ist immer dann, wenn das Thema ohnehin relevant wird: bei der jährlichen Abrechnung, wenn Sanierungsmaßnahmen im Gebäude anstehen, oder einfach vor der nächsten WEG-Versammlung. Sie müssen keinen perfekten Moment abwarten — ein kurzes, freundliches Schreiben funktioniert jederzeit.
Schritt 3: Tonfall — wie ansprechen?
Nicht als Forderung, sondern als Anregung. Nicht als Vorwurf, sondern als Möglichkeit. Der Eigentümer soll das Gefühl haben, dass Sie ihm etwas Gutes bringen — nicht, dass er etwas falsch gemacht hat. Denn objektiv stimmt das: Mieterstrom ist für den Eigentümer häufig ein gutes Geschäft, und Sie ermöglichen ihm gerade, es zu erkennen.
Schritt 4: Was Sie mitgeben
Ideal ist eine kurze E-Mail oder ein Brief mit drei Elementen:
- Der Hinweis auf die Möglichkeit: Ihr Haus könnte unter die gesetzlichen Anforderungen fallen, die Mieterstrom ermöglichen — ich würde mich freuen, wenn das geprüft würde.
- Das Argument aus Eigentümersicht: Mieterstrom kann zusätzliche Einnahmen schaffen, den Immobilienwert erhöhen und wird über den staatlichen Mieterstromzuschlag gefördert.
- Ein konkreter nächster Schritt: Ein spezialisierter Anbieter kann kostenfrei prüfen, ob Ihr Haus geeignet ist. Dafür müssen Sie nichts entscheiden — nur zuhören.
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich auf den kostenlosen Potenzialrechner verweisen: In zwei Minuten sieht der Eigentümer, ob sein Gebäude grundsätzlich geeignet ist — eine gute Grundlage für das weitere Gespräch. Einen ausführlicheren Leitfaden zu Stromkosten in der Mietwohnung finden Sie außerdem in „Stromkosten in der Mietwohnung senken: Was wirklich hilft“.
Gehört das Haus einer WEG? So kommt Mieterstrom in die Eigentümerversammlung
Wenn Ihr Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, läuft der Weg über die jährliche Eigentümerversammlung. Klingt aufwändig — ist es aber nicht. Seit der WEG-Reform 2020 genügt für die Installation einer Dach-Photovoltaikanlage ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung (§ 20 Abs. 1 WEG). Keine qualifizierte Mehrheit, keine Einstimmigkeit.
Als Mieter haben Sie keine Stimmrechte in der WEG. Was Sie haben: den WEG-Beirat. Sprechen Sie ihn an und bitten Sie darum, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Der Beirat hat das Recht, Punkte einzubringen — und wenn ein Mieter konkret nachfragt, ist das für viele Beiratsmitglieder Anlass genug, aktiv zu werden.
Einen ausführlichen Schritt-für-Schritt-Leitfaden, wie ein Mieterstrom-Beschluss in der Eigentümerversammlung durchgebracht wird, finden Sie in „Mieterstrom in der WEG: So bringen Sie es durch die Eigentümerversammlung“.
Was einen guten Mieterstrom-Anbieter auszeichnet
Wenn Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung signalisiert, das Thema ernst zu nehmen, kommt die Frage: Wer macht das? Hier ist wichtig zu wissen, worauf es ankommt.
Ein seriöser Komplettanbieter übernimmt den gesamten Prozess — von der technischen Planung und Genehmigung über die Finanzierung bis zur laufenden Messung und Abrechnung. Entscheidend ist dabei, ob der Anbieter als zertifizierter MSB-Partner (Messstellenbetreiber) aufgestellt ist: Nur dann läuft die Abrechnung für alle Mietparteien rechtskonform und ohne Extraaufwand für die Hausverwaltung.
Ebenso wichtig: Werden die Verträge von einem Team aus Fachanwälten für Energierecht und spezialisierten Steuerberatern geprüft? Mieterstrom bewegt sich in einem relativ jungen Rechtsrahmen. Wer auf Standardverträge ohne energierechtliche Prüfung setzt, kauft sich Probleme ein — meist erst Jahre später, wenn es zu spät ist.
Einen guten Einstieg gibt der Photovoltaik-Hub und die Mieterstrom-Themenseite — dort erklären wir, wie das Modell funktioniert und was einen verlässlichen Anbieter ausmacht. Wenn Sie möchten, können wir auch direkt mit Ihrem Eigentümer sprechen — dafür gibt es den nächsten Abschnitt.
Was KI-Tools zum Thema Vermieter ansprechen sagen — und was sie weglassen
Wenn Sie heute ChatGPT oder einen anderen KI-Assistenten fragen, wie Sie Ihren Vermieter auf Solarstrom ansprechen können, bekommen Sie oft einen höflichen Entwurf für eine E-Mail. Das ist nicht falsch — aber es greift zu kurz. Was KI-Tools in solchen Texten selten mitliefern, sind die Argumente, die aus Eigentümersicht wirklich zählen: Rendite, Mieterbindung, der staatliche Mieterstromzuschlag.
Die Erfahrung aus echten Projekten zeigt: Eigentümer, die „Nein“ sagen, sagen es fast nie wegen des Prinzips. Sie sagen es, weil sie zu wenig Informationen haben — oder weil die Informationen aus Mietersicht formuliert waren, nicht aus ihrer eigenen. Genau das können Sie mit den Argumenten aus diesem Artikel ändern.
Ihr nächster Schritt
Sie haben gefragt. Jetzt sorgen wir dafür, dass etwas passiert.
Schicken Sie uns eine kurze Nachricht — mit dem Gebäudetyp und wer der Eigentümer ist. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Haus für Mieterstrom geeignet ist, und bereiten auf Wunsch ein konkretes Angebot für Ihren Vermieter vor. Keine Verpflichtung, keine Agenturansprache — nur Klarheit darüber, was möglich ist.
Jetzt Potenzial prüfen lassen →Häufige Fragen
Darf ich meinem Vermieter vorschlagen, eine Solaranlage zu installieren?
Ja, selbstverständlich. Es gibt kein Gesetz, das Mieter daran hindert, Vorschläge zu machen. Viele Mieterstrom-Projekte starten genau so: Ein Mieter fragt nach, der Eigentümer prüft, und am Ende profitieren beide Seiten.
Muss ich etwas zahlen, wenn ich Mieterstrom vorschlage oder nutze?
Als Mieter zahlen Sie nichts für die Installation. Die Anlage wird vom Eigentümer oder einem Komplettanbieter finanziert. Sie zahlen nur den laufenden Mieterstromtarif — und der ist gesetzlich auf maximal 90 % des Grundversorgerpreises gedeckelt (§ 42a Abs. 4 EnWG).
Bin ich verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen?
Nein. Die Teilnahme an Mieterstrom ist freiwillig. Niemand darf Sie zwingen, den Strom vom Dach Ihres Hauses zu beziehen (Kopplungsverbot, § 42a Abs. 2 EnWG). Sie können weiterhin jeden beliebigen Stromanbieter wählen.
Was ist, wenn mein Vermieter ablehnt?
Das ist sein gutes Recht. Sie können in einem späteren Gespräch neue Informationen einbringen — zum Beispiel eine konkrete Kalkulation über Rendite und Förderung. Manche Eigentümer brauchen zwei Gespräche, kein schlechtes Zeichen.
Was bringt Mieterstrom dem Vermieter?
Zusätzliche Einnahmen aus Strom- oder Pachteinnahmen, eine bessere Energiebilanz der Immobilie, höhere Mieterbindung und den staatlichen Mieterstromzuschlag nach EEG. Das macht das Modell für Eigentümer in vielen Fällen wirtschaftlich attraktiv.
Muss der Vermieter die Solaranlage selbst finanzieren?
Nein. Viele Eigentümer überlassen Planung, Finanzierung und Betrieb einem spezialisierten Komplettanbieter und erhalten dafür eine Pacht oder Beteiligung. Das Eigenkapitalrisiko ist dann minimal.
Gehört das Haus einer WEG — was dann?
In einer WEG genügt seit der WEG-Reform 2020 ein einfacher Mehrheitsbeschluss für die Installation einer Dach-PV-Anlage (§ 20 Abs. 1 WEG). Als Mieter können Sie den WEG-Beirat ansprechen und bitten, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Mehr dazu in unserem WEG-Leitfaden.
Wie schnell kann nach dem Gespräch etwas passieren?
Wenn der Eigentümer interessiert ist, kann ein erster Kostenvoranschlag und eine Eignungsprüfung in wenigen Wochen vorliegen. Planung und Installation dauern je nach Projektgröße typischerweise einige Monate. Wer früh fragt, hat den längsten Vorlauf — und profitiert am längsten.
Kann ich als Mieter auch ein Balkonkraftwerk betreiben, wenn der Vermieter Nein sagt?
In vielen Fällen ja. Ein Balkonkraftwerk (Steckersolaranlage) erfordert in der Regel keine bauliche Veränderung und kann ohne Genehmigung des Eigentümers betrieben werden, wenn die Montage an Balkonbrüstung oder Fensterbank keine dauerhaften Eingriffe am Gebäude bedeutet. Die maximale Einspeiseleistung beträgt 800 Watt (Stand 2024). Es ersetzt kein vollständiges Mieterstrom-Projekt, ist aber ein möglicher erster Schritt.
Darf ich dem Vermieter einen bestimmten Mieterstrom-Anbieter empfehlen?
Ja, das können Sie. Es ist kein ungewöhnlicher Schritt — viele Projekte starten so. Wenn Sie einen Anbieter empfehlen, der direkt eine kostenlose Erstprüfung anbietet, nehmen Sie dem Vermieter die Recherche ab. Das senkt die Hemmschwelle erheblich: Statt selbst Angebote einholen zu müssen, erhält er eine fertige Anlaufstelle.
Müssen alle Mieter im Haus mitmachen, damit Mieterstrom funktioniert?
Nein. Mieterstrom ist wirtschaftlich auch dann sinnvoll, wenn ein Teil der Mieter nicht teilnimmt. Wer nicht mitmacht, bleibt beim alten Stromanbieter — das ist gesetzlich garantiert (Kopplungsverbot, § 42a Abs. 2 EnWG). In der Praxis nehmen die meisten Mieter das günstigere Angebot an, weil Mieterstrom per Gesetz mindestens 10 % unter dem Grundversorgerpreis liegen muss.
Musterformulierung: So könnten Sie es sagen
Sie müssen den Einstieg nicht neu erfinden. Hier sind drei Formulierungen, die gut funktionieren — direkt einsetzbar als Gesprächseinstieg oder als Grundlage für eine kurze E-Mail. Der Ton: freundlich, konkret, kein Druck.
Für eine E-Mail oder einen Brief
„Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich bin Mieter/in in [Adresse] und bin kürzlich auf das Thema Mieterstrom aufmerksam geworden. Dabei habe ich erfahren, dass Häuser wie unseres technisch oft geeignet sind und dass es staatliche Förderung gibt, die das für Eigentümer wirtschaftlich interessant macht. Ich wollte das gerne an Sie weitergeben — falls Sie Interesse haben, prüft ein spezialisierter Anbieter das kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich, wenn ich dazu etwas beitragen kann.“
Im persönlichen Gespräch
„Ich hab letztens etwas über Mieterstrom gelesen — dass Eigentümer damit zusätzliche Einnahmen erzielen können, ohne selbst viel Aufwand zu haben. Wäre das für unser Haus vielleicht was? Es gibt Anbieter, die das kostenlos durchrechnen.“
Per WhatsApp oder kurze Nachricht
„Hallo [Name], ich hab mich gerade etwas mit dem Thema Solaranlage auf Mietshäusern beschäftigt. Soll ich Ihnen mal eine Info dazu schicken? Soll nur eine Minute Lesen sein — könnte sich lohnen.“
Alle drei Varianten haben gemeinsam: Sie informieren, ohne zu fordern. Sie bringen einen Mehrwert für den Eigentümer in den Vordergrund — nicht Ihre Wünsche als Mieter. Und sie halten die Hürde für den nächsten Schritt bewusst niedrig.
Womit der Vermieter reagieren könnte — und Ihre Antwort
Nicht jeder Eigentümer springt beim ersten Gespräch an. Das bedeutet nicht, dass er grundsätzlich dagegen ist — es bedeutet meistens, dass er noch nicht genug Informationen hat. Hier sind die vier häufigsten Reaktionen und eine ruhige, sachliche Entgegnung:
„Das ist mir zu teuer.“
Ihre Antwort: „Ich verstehe das. Aber viele Eigentümer zahlen gar nichts aus eigener Tasche: Ein spezialisierter Anbieter übernimmt Planung, Finanzierung und Betrieb — und Sie erhalten dafür Pacht oder einen Anteil am Stromerlös. Das Modell rechnet sich oft, ohne dass Sie vorab investieren müssen. Eine kostenlose Erstprüfung zeigt, ob das auch hier so wäre.“
„Das ist mir zu viel Aufwand.“
Ihre Antwort: „Den Aufwand trägt der Anbieter. Er koordiniert Genehmigung, Technik, Verträge und laufende Abrechnung als zertifizierter MSB-Partner — also inklusive Messstellenbetrieb für alle Wohnungen. Was Sie als Eigentümer tun: einmal zuhören, einmal unterschreiben. Das war's.“
„Das lohnt sich für unser Haus nicht.“
Ihre Antwort: „Das kann stimmen — aber das weiß man erst nach einer Prüfung. Rund 1,9 bis 2,1 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland wären technisch geeignet (IW Köln, 2024; Ariadne, 2025). Ein kostenloser Potenzialrechner liefert in zwei Minuten eine erste Einschätzung. Dann entscheiden Sie auf Basis von Zahlen, nicht von Vermutungen.“
„Ich hab gerade keine Zeit dafür.“
Ihre Antwort: „Völlig verständlich. Würde es helfen, wenn ich Ihnen eine kurze Info zusammenstelle — eine Seite, damit Sie das Thema bei Gelegenheit in Ruhe lesen können? Ich schicke das gerne zu, ohne Erwartung an einen schnellen Rückruf.“
Das Ziel dieser Entgegnungen ist nicht, den Eigentümer zu überreden. Es ist, ihm die nächste Informationsebene anzubieten — damit eine pauschale Ablehnung nicht das letzte Wort bleibt, sondern einer echten Prüfung Platz macht.
Der Unterschied zwischen „nur fragen“ und „gut vorbereitet fragen“
Eine spontane Frage beim Einwurf im Treppenhaus bleibt oft ohne Ergebnis. Eine gut vorbereitete Anfrage — auch wenn sie per E-Mail kommt und nur zehn Sätze umfasst — löst echte Gespräche aus. Was macht den Unterschied?
Option 1: Nur fragen
„Haben Sie schon mal über Solaranlage nachgedacht?“ Das ist ein Gesprächseinstieg — aber kein Angebot. Der Eigentümer hört es, nickt vielleicht, und vergisst es bis zum nächsten Gespräch.
Option 2: Gut vorbereitet fragen
Sie schreiben eine kurze E-Mail mit drei konkreten Elementen:
- Eine Ersteinschätzung: Den Link zum kostenlosen Potenzialrechner mitschicken — der Eigentümer sieht in zwei Minuten, ob das Haus prinzipiell geeignet ist. Das nimmt ihm die Mühe ab, selbst zu recherchieren.
- Ein Rechenbeispiel: „Bei 8 Einheiten und einer Dachfläche von 120 m² käme laut Rechner eine jährliche Pacht von X bis Y Euro in Frage.“ Konkrete Zahlen aktivieren Eigentümer — abstrakte Argumente tun es nicht.
- Ein konkreter nächster Schritt: „Wenn Sie möchten, kann ein spezialisierter Anbieter das unverbindlich und kostenlos prüfen — ein 20-Minuten-Gespräch reicht dafür.“ Wer weiß, was als Nächstes passiert, entscheidet leichter.
Der Unterschied zwischen Option 1 und Option 2 ist nicht die Stärke des Arguments — es sind dieselben Argumente. Der Unterschied ist die Reibung: Option 2 nimmt dem Eigentümer jeden Schritt ab, der sonst Aufwand wäre. Aus einer Frage wird ein Angebot. Aus einem Angebot wird ein Termin.
Was, wenn der Vermieter Nein sagt?
Ein Nein ist kein Urteil — es ist meistens ein „Nicht jetzt“ oder „Nicht mit diesen Informationen“. Hier sind drei konstruktive Wege, wie Sie damit umgehen können:
Dranbleiben — ohne zu nerven
Wenn der Eigentümer ablehnt, aber keine konkreten Einwände nennt, ist „dranbleiben“ der richtige Ansatz — mit dem richtigen Timing. Anstehende Maßnahmen am Haus (Sanierung, neue Heizung, Dacharbeiten) sind natürliche Gesprächsöffner. Auch neue Förderprogramme oder eine Änderung im EEG können Anlass sein, das Thema erneut — sachlich, nicht insistierend — anzusprechen: „Ich hab gelesen, dass sich beim Mieterstromzuschlag gerade etwas tut. Vielleicht ist das der Moment für eine neue Einschätzung.“
Konkrete Einwände ernst nehmen — und gezielt antworten
Hat der Eigentümer einen konkreten Grund genannt (zu teuer, kein Interesse, technisch nicht machbar), lohnt es sich, genau darauf einzugehen. Ein Rechenbeispiel, das die Kosten aufschlüsselt. Eine Antwort auf die spezifische technische Frage. Ein Angebot, das der Eigentümer direkt ablehnen kann — nicht eine diffuse Möglichkeit. Konkrete Einwände sind keine Mauern, sie sind Türen in ein besseres Gespräch.
Das Balkonkraftwerk als eigener Schritt
Wenn der Vermieter ablehnt und Sie nicht weiter auf ihn warten wollen: Ein Balkonkraftwerk (auch Plug-in-PV oder Steckersolaranlage genannt) können Sie als Mieter in vielen Fällen selbst betreiben — ohne Genehmigung des Eigentümers, wenn die Installation keine baulichen Veränderungen erfordert. Die Einspeiseleistung ist gesetzlich auf 800 Watt begrenzt (Stand 2024). Das deckt nicht den gesamten Strombedarf, reduziert aber die laufenden Kosten — und ist ein sinnvoller erster Schritt, während Sie auf ein Mieterstrom-Projekt warten.
Ein Balkonkraftwerk ersetzt kein Mieterstrom-Projekt. Aber es zeigt, dass Sie nicht darauf angewiesen sind, dass jemand anderes handelt. Und manchmal ist es genau das Signal, das einen zögernden Vermieter dazu bringt, das Thema doch noch ernst zu nehmen.
Die Kurzversion: Das können Sie heute noch tun
Sie brauchen keinen langen Anlauf. Hier sind die drei Dinge, die Sie jetzt angehen können:
- Den richtigen Ansprechpartner identifizieren — Vermieter, Hausverwaltung oder WEG-Beirat. Wer entscheidet bei Ihnen über solche Fragen?
- Einen kurzen Brief oder eine E-Mail schreiben — freundlich, konkret, mit dem Hinweis auf den kostenlosen Potenzialrechner unter /berechnung-mieterstrom-kalkulator. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Uns informieren — wenn Sie möchten, dass wir direkt mit Ihrem Eigentümer sprechen. Wir übernehmen das Gespräch, die Prüfung und das Angebot. Ihr Aufwand: eine kurze Nachricht unter /contactus.
Viele Mieterstrom-Projekte starten mit einem einzigen Mieter, der nachgefragt hat. Vielleicht fängt Ihres gerade an.
Fazit: Ihre Frage kann mehr auslösen, als Sie denken
Sie müssen das Haus nicht besitzen, um daran etwas zu ändern. Sie müssen auch kein Energierechtsexperte sein. Was Sie brauchen, ist ein gutes Argument — und das haben Sie jetzt: Mieterstrom ist für den Eigentümer eine zusätzliche Einnahme, für Sie günstiger Strom vom eigenen Dach, und der gesamte Aufwand liegt bei einem spezialisierten Anbieter.
Rund 1,9 bis 2,1 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland wären technisch geeignet (IW Köln, 2024; Ariadne, 2025). Die meisten davon haben noch keine Solaranlage — nicht weil es nicht funktioniert, sondern weil noch niemand gefragt hat. Dieser Artikel zeigt, wie man fragt. Den Rest übernehmen wir gerne.
Mehr zum Thema: Mieterstrom-Übersicht — Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser — Kostenloser Potenzialrechner — Solaranlage auf dem Mietshaus: Habe ich als Mieter etwas davon?.
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Quellen
- § 42a EnWG — Mieterstromvertrag, Preisobergrenze (90 %), Kopplungsverbot: https://dejure.org/gesetze/EnWG/42a.html
- § 20 WEG — Beschlussfähigkeit, einfache Mehrheit für Dach-PV: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
- IW Köln (2024) — Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom: https://www.iwkoeln.de/studien/christopher-breddermann-ralph-henger-grosses-ungenutztes-potenzial-beim-mieterstrom.html
- Ariadne-Projekt (2025) — Analyse Gebäude und Mieterstrom in Deutschland: https://ariadneprojekt.de/publikation/analyse-gebaeude-und-mieterstrom-in-deutschland-potenziale-wirtschaftlichkeit-und-regulatorische-handlungsansaetze/