Bayerische Eigentümer profitieren 2026 von mehreren Bundesförderungen gleichzeitig — EEG-Mieterstromzuschlag, Einspeisevergütung, KfW 270, 0 % Mehrwertsteuer, §3 Nr.72 EStG sowie IAB und Sonder-AfA nach §7g EStG Eine bayernweite Landesförderung für PV oder Mieterstrom gibt es 2026 nicht: Das frühere 10.000-Häuser-Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt; eine Wiederaufnahme ist laut Energie-Atlas Bayern nicht vorgesehen